Unabhängig davon, ob das Studium in Deutschland oder in einem anderen Land erfolgt – die Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule ist häufig mit erheblichen Ausgaben verbunden, insbesondere wenn die Anmietung einer Wohnung oder regelmäßige Fahrten in eine mehrere oder sogar einige Dutzend Kilometer vom Wohnort entfernte Stadt notwendig sind. Das deutsche Steuersystem sieht jedoch einige Erleichterungen für Studierende in Deutschland vor, insbesondere die Möglichkeit, bestimmte Aufwendungen für das Studium in der Steuererklärung geltend zu machen. Im vorliegenden Beitrag wird erörtert, welche Ausgaben in die jährliche Steuererklärung aufgenommen werden können, wodurch sich die steuerliche Belastung gegenüber dem Finanzamt reduziert. Weiterführende Ausführungen im Folgenden.
Wann ist der Abzug von Studienkosten in Deutschland möglich und wie stellt er sich in der Praxis dar?
Ein Abzug der Studienkosten von der Steuer ist nur dann möglich, wenn im betreffenden Jahr steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde. Diese Aufwendungen zählen zu den Sonderausgaben und sind auf 6.000 € pro Jahr begrenzt.
Wesentlich ist jedoch: Studienkosten bis zu 6.000 € können als Sonderausgaben abgezogen werden. Handelt es sich nicht um das Erststudium, sondern um ein weiteres, das mit der Berufsausübung in Zusammenhang steht, kann der Abzug im Rahmen der Werbungskosten erfolgen – in diesem Fall existiert kein Höchstbetrag.
Daher erfolgt eine etwaige Erstattung nicht direkt durch das deutsche Finanzamt – sofern ein Einkommen erzielt wurde, bewirken die in der Steuererklärung erfassten studienbedingten Aufwendungen eine Reduzierung des Steuerbetrags.
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Studienkosten und Steuer in Deutschland. Was kann abgesetzt werden?
Die Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Studienaufwendungen in Deutschland ist seit Jahren von großem Interesse für Studierende, was nicht verwunderlich ist. Hierbei entstehen viele Fragen, u. a. ob Studiengebühren steuerlich geltend gemacht werden können. Wie stellt sich dies in der Praxis dar? Nachfolgend wird aufgezeigt, welche konkreten Ausgaben in der jährlichen Steuererklärung berücksichtigt werden können.
Abzug von Studiengebühren von der Steuer
Der steuerliche Abzug von Studiengebühren ist möglich bis zu maximal 6.000 € pro Jahr (sofern dies die einzigen in der Erklärung angegebenen Aufwendungen sind). Dies ist eine positive Nachricht für Studierende, da die Semesterbeiträge zu den höchsten während des Studiums anfallenden Kosten gehören – sie erreichen häufig mehrere Hundert Euro im Jahr.
Abzug von studienbedingten Kosten für Schreibmaterial und andere Arbeitsmittel
Der Abzug von Studiengebühren ist nicht die einzige Option in der Steuererklärung gegenüber dem deutschen Finanzamt. Ebenfalls können Aufwendungen für Schreibmaterial angegeben werden. Dies betrifft u. a. Kugelschreiber, Bleistifte oder Füllhalter. Hinzu kommen Anschaffungen wie Heftgeräte, Büroklammern etc. Des Weiteren sind Ausgaben für Hefte, Papier oder Toner für den Drucker steuerlich absetzbar.
Studienbedingte Kosten in der Steuererklärung: Fahrten mit dem Pkw
Beim Abzug von Studienkosten sind auch Fahrtkosten zur Hochschule zu berücksichtigen. Studierende im Präsenzstudium, die mit dem eigenen Pkw zur Hochschule fahren, können eine Entfernungspauschale von 0,38 € pro gefahrenem Kilometer (einfache Strecke) steuerlich absetzen.
Neben der Pendlerpauschale besteht für Studierende die Möglichkeit, weitere Fahrtkosten wie Monatskarten für den öffentlichen Nahverkehr (volle Kostenerstattung ohne Limit im Rahmen der Sonderausgaben), Parkgebühren an der Hochschule oder Leasingraten für ein Fahrrad/E-Bike (bis zu 50 % des Wertes) steuerlich abzusetzen. Eine lückenlose Dokumentation durch Kassenzettel oder Rechnungen ist erforderlich. Bei gemeinsamer Fahrt mit einer Begleitperson (z. B. Geschwister) – Verdopplung der Kilometerpauschale bei Vorlage eines gemeinsamen Tickets oder einer Bescheinigung möglich. Diese Faktoren erhöhen die Steuerentlastung insbesondere bei Entfernungen über 20 km – Online-Rechner der Finanzämter ermöglichen eine präzise Kalkulation vor Einreichung der Steuererklärung.
Die Mehrheit der Studierenden in Deutschland reicht keine Steuererklärung ein, da angenommen wird, dass dies ohne Einkommen nicht sinnvoll sei. Dies ist jedoch ein teurer Irrtum. Studierende verfügen über ein Privileg, das kein anderer Steuerpflichtiger besitzt – sie können bis zu sieben Jahre rückwirkend abrechnen, nicht wie gewöhnlich nur vier Jahre. Praktisch bedeutet dies, dass heute ein Studium abschließende Personen die Aufwendungen für Studiengebühren, Fahrten und Arbeitsmittel aus dem ersten Studienjahr erstattet bekommen können. Voraussetzung ist die Aufbewahrung der Belege.
Steuerlicher Abzug der Mietkosten für Wohnung oder Zimmer
Das Studium ist häufig mit der Notwendigkeit verbunden, eine Wohnung oder ein Zimmer in der Hochschulstadt anzumieten – zum Glück ist der Abzug der Miete in der Steuererklärung möglich. Zu beachten ist jedoch, dass zwingende Voraussetzung hierfür das Tragen von Aufwendungen in Höhe von mindestens 10 % der Kosten am Hauptwohnsitz ist.
Wichtig: Bei Rückkehr in die Heimatstadt können die Fahrtkosten abgesetzt werden, wie sie im vorangegangenen Abschnitt beschrieben wurden.
Anschaffung eines Computers
Zu den von der Steuer absetzbaren universitären Aufwendungen zählt ebenfalls die Anschaffung eines Computers. Gerade in der heutigen Zeit ist ein Studium oder das Verfassen von Abschlussarbeiten ohne dieses Gerät kaum vorstellbar. Zu beachten ist jedoch: Ein solcher Computer kann selbstverständlich auch privat genutzt werden, weshalb bei steuerlichem Abzug für die Anschaffung die pauschale 50:50-Regel angewandt wird, es ist somit die Hälfte des Kaufpreises absetzbar.
Was kann als Student noch steuerlich abgesetzt werden?
Zur Verringerung der Steuerlast gegenüber dem Finanzamt am Ende des Steuerjahres empfiehlt sich im Rahmen der Steuererklärung ebenfalls die Berücksichtigung folgender Aufwendungen:
- Prüfungsgebühren,
- Gebühren für Kurse, beispielsweise Sprachkurse,
- Anschaffung von Fachliteratur,
- Studienkredit,
- Aufwendungen im Rahmen eines Rechtsverfahrens (Rechtsberatung bei der Antragstellung auf einen Studienplatz),
- Druck- und Bindekosten für Abschlussarbeiten (Bachelor-, Master-, Diplom-, oder Doktorarbeiten),
- Mitgliedsbeiträge für Studierendenvereinigungen.
Es ist zu beachten, dass Fahrtkosten sowie weitere Studienausgaben sorgfältig dokumentiert werden müssen – Quittungen, Rechnungen, Überweisungsbelege und Anwesenheitslisten der Hochschule sollten aufbewahrt werden, um eine spätere Beanstandung durch das Finanzamt (bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich) zu vermeiden. Bei Ausfüllung der Steuererklärung (Einkommensteuererklärung) mittels Programmen wie Elster, WISO oder SteuerSparbuch sind die Angaben in Anlage N (für Werbungskosten) oder Anlage Sonderausgaben zu machen – Studierende ohne Einkommen reichen die Erklärung freiwillig auf Rückerstattung ein. Eine Kombination mit anderen Vergünstigungen, z. B. für Eltern (Kinderfreibetrag), kann die Rückzahlung um mehrere Hundert Euro erhöhen. Vor Abgabe der Steuererklärung empfiehlt sich die Nutzung eines Online-Rechners, um die voraussichtliche Steuerrückerstattung zu überprüfen.
Studierende und Steuererklärungen für Vorjahre
Abschließend ist auf einen sehr wichtigen Aspekt hinzuweisen, nämlich die Möglichkeit der rückwirkenden Steuererklärung in Deutschland. Für gewöhnliche Steuerpflichtige besteht das Recht, die Steuererklärung bis zu 4 Jahre rückwirkend einzureichen – Studierende genießen hierbei einen größeren Vorteil – sie können die Steuererklärung beim Finanzamt bis zu maximal 7 Jahre rückwirkend abgeben.
Unsicherheit hinsichtlich der korrekten Ausfüllung der Steuererklärung und der Abzugsfähigkeit von Studienkosten besteht häufig. In der heutigen Zeit stehen spezielle Abrechnungs-Apps wie Taxando zur Verfügung. Dies ist eine einfache und intuitive Software, mit der im Rahmen des PREMIUM-Pakets die Steuererklärung innerhalb weniger Minuten ausgefüllt und alle relevanten Steuervergünstigungen und Abzüge berücksichtigt werden können.
FAQ
Können Studierende Studienkosten in Deutschland absetzen?
Ja. Studierende mit steuerpflichtigem Einkommen können Studienkosten direkt in der Jahressteuererklärung absetzen. Auch Studierende ohne Einkommen sollten freiwillig eine Erklärung abgeben, um einen Verlustvortrag auf spätere Jahre zu ermöglichen und diesen nach Studienabschluss mit dem ersten Einkommen zu verrechnen.
Wie viel kann für das Studium in Deutschland abgesetzt werden?
Bis zu 6.000 € jährlich im Falle des Erststudiums – als Sonderausgaben. Beim Zweitstudium mit Berufsbezug ist der Abzug unbegrenzt und erfolgt im Rahmen der Werbungskosten.
Was ist der Unterschied zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten beim Studium?
Sonderausgaben betreffen das Erststudium, haben eine jährliche Grenze von 6.000 € und führen nicht zu einem vortragbaren Verlust. Werbungskosten beziehen sich auf ein Zweitstudium (z.B. nach vorangegangener Ausbildung oder Bachelorabschluss) – sie sind unbegrenzt und können auf zukünftige Steuerjahre vorgetragen werden.
Kann der Kauf eines Computers als Student steuerlich abgesetzt werden?
Ja, aber nur 50 % des Betrags– das Finanzamt geht davon aus, dass der Computer auch privat genutzt wird. Geräte mit einem Wert über 800 € netto werden über 3 Jahre abgeschrieben. Für den Abzug ist eine Rechnung mit dem Namen des Steuerpflichtigen ausreichend.
Wie hoch ist die Pendlerpauschale für Studierende mit Universitätsweg?
0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. Kilometer für eine Strecke. Der Satz entspricht dem für Arbeitnehmer. Studierende können zusätzlich Tickets für öffentliche Verkehrsmittel und Parkgebühren an der Hochschule absetzen.
Kann die Miete in einer Universitätsstadt abgesetzt werden?
Ja, im Rahmen der sogenannten doppelten Haushaltsführung . Voraussetzung ist die Übernahme von mindestens 10 % der Kosten für den Hauptwohnsitz (z.B. bei den Eltern). Absetzbar sind Miete, Nebenkosten sowie die Kosten für Heimfahrten.
Für wie viele Jahre rückwirkend können Studierende in Deutschland Steuererklärungen abgeben?
Studierende haben einen besonderen Vorteil – die freiwillige Erklärung ist bis zu 7 Jahre rückwirkend möglich, während der Standardzeitraum für Steuerpflichtige 4 Jahre beträgt. Dies bedeutet, dass eine Person, die das Studium im Jahr 2026 abschließt, die Kosten bereits ab 2019 absetzen und die Steuer aus dem ersten Studienjahr zurückerhalten kann.
Was kann darüber hinaus von Studierenden in Deutschland steuerlich abgesetzt werden?
Studiengebühren und Semesterbeiträge, Tickets für öffentliche Verkehrsmittel, Büro- und Schreibmaterialien, Fachliteratur, Prüfungsgebühren, Sprachkurse, Druckkosten für Abschlussarbeiten, Zinsen aus Studiendarlehen sowie Beiträge zu Studierendenorganisationen. Sämtliche Ausgaben müssen durch Rechnungen oder Belege nachgewiesen werden.

Maciej Szewczyk
Er sammelte Erfahrungen als Berater in IT-Projekten für viele internationale Unternehmen. Im Jahr 2017 gründete er das Startup taxando GmbH, in dem er die innovative Steuer-App Taxando entwickelte, die die Abgabe der jährlichen Steuererklärung erleichtert. Maciej Szewczyk verbindet technologisches Fachwissen mit fundierten Kenntnissen der Steuervorschriften und ist damit ein Experte auf seinem Gebiet.
Privat ist er glücklicher Ehemann und Vater und lebt mit seiner Familie in Berlin.















