Welche Studienkosten sind in der Steuererklärung absetzbar?

Unabhängig davon, ob das Studium in Deutschland oder im Ausland absolviert wird – ein Hochschulstudium ist oft mit erheblichen Ausgaben verbunden, insbesondere wenn eine Wohnung gemietet oder regelmäßig mehrere Kilometer zu einer entfernten Universitätsstadt gependelt werden muss. Glücklicherweise sieht das deutsche Steuersystem bestimmte Vergünstigungen für Studierende in Deutschland vor, insbesondere die Möglichkeit, bestimmte Studienkosten in der Steuererklärung (Steuererklärung Studienkosten) geltend zu machen. In diesem Artikel wird erläutert, welche Ausgaben in der jährlichen Erklärung angegeben werden können, um die Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt zu verringern. Wir laden zum Weiterlesen ein.

Wann und wie ist die Absetzung von Studienkosten in Deutschland möglich?

Die Absetzung von Studienkosten von der Steuer ist nur möglich, wenn im betreffenden Jahr ein zu versteuerndes Einkommen erzielt wurde. Die Kosten gelten als Sonderausgaben und sind auf 6.000 € pro Jahr begrenzt.

Wichtig zu beachten ist jedoch: Studienkosten bis zu 6.000 € können als Sonderausgaben abgezogen werden. Handelt es sich jedoch um ein weiterführendes Studium, das mit dem ausgeübten Beruf zusammenhängt, können die Abzüge im Rahmen der Werbungskosten vorgenommen werden – in diesem Fall gibt es keine Obergrenze.

Daher wird ein potenzieller Rückerstattungsbetrag nicht direkt vom deutschen Finanzamt ausgezahlt – wenn Einkommen erzielt werden, beeinflussen die in der jährlichen Steuererklärung aufgeführten studienbezogenen Ausgaben die Verringerung der Steuerschuld.

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Studienkosten und Steuern in Deutschland – was kann abgesetzt werden?

Das Thema der Absetzbarkeit von studienbezogenen Ausgaben in Deutschland ist seit Jahren von großem Interesse, was natürlich niemanden überraschen sollte. Damit verbunden sind viele Fragen, wie z.B. ob Studiengebühren von der Steuer abgesetzt werden können und Ähnliches. Wie sieht das in der Praxis aus? Lassen Sie uns zum Kern kommen, nämlich zu den Studienkosten, die von der Steuer abgesetzt werden können.

Absetzung von Studiengebühren von der Steuer 

Die Möglichkeit, Studiengebühren von der Steuer abzusetzen, ist eine erfreuliche Nachricht – bis zu maximal 6.000 € pro Jahr, wenn dies die einzigen Ausgaben sind, die in der Steuererklärung aufgeführt werden. Dies ist besonders relevant, da die Semesterbeiträge oft zu den höchsten Ausgaben während des Studiums zählen, manchmal mehrere Hundert Euro pro Jahr.

Absetzung von Studienkosten und weiteren Ausgaben

Neben den Studiengebühren können bei der Steuererklärung weitere Ausgaben berücksichtigt werden. Dazu zählen der Kauf von Schreibmaterialien wie Stifte, Bleistifte und Füller, sowie Zubehör wie Heftgeräte und Büroklammern. Auch die Kosten für Notizbücher, Papier oder Druckertoner sind steuerlich absetzbar.

Studienkosten in der Steuererklärung: Fahrten zur Universität

Wer die Kosten für das Studium steuerlich geltend machen möchte, sollte auch die Fahrten zur Universität einbeziehen. Wer mit dem eigenen Auto pendelt, kann Reisekosten von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer und ab dem 21. Kilometer 0,38 € (für die einfache Strecke) absetzen.

Mietkosten während des Studiums

Die Anmietung einer Wohnung oder eines Zimmers in Universitätsnähe ist oft notwendig. Die Mietkosten können in der Steuererklärung berücksichtigt werden, sofern sie mindestens 10 % der Gesamtkosten am Hauptwohnsitz betragen.

Rückfahrten nach Hause

Die Kosten für die Rückfahrt nach Hause können ebenfalls abgesetzt werden, wie bereits bei den Fahrtkosten erwähnt.

Kauf eines Computers

Die Anschaffung eines Computers, die für das Studium notwendig ist, kann ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Da ein Computer oft auch privat genutzt wird, sollte bei der Absetzung ein Pauschalbetrag von 50:50 angenommen werden, also die Hälfte des Kaufpreises.

Was kann man noch als Student von der Steuer absetzen?

Um die Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt am Ende des Steuerjahres zu verringern, lohnt es sich, in der Steuererklärung auch Ausgaben für folgende Posten aufzuführen:

  • Prüfungsgebühren,
  • Gebühren für Kurse, z.B. Sprachkurse,
  • Kauf von Fachliteratur,
  • Studienkredite,
  • Ausgaben für rechtliche Verfahren (Anwaltshilfe bei der Bewerbung um einen Studienplatz),
  • Druck und Bindung von Arbeiten (Bachelor-, Master-, Diplom-, Doktorarbeiten),
  • Mitgliedsbeiträge in studentischen Vereinigungen.

Studierende und die Abrechnung für vergangene Jahre

Zum Schluss ist es wichtig, eine sehr wichtige Frage zu erwähnen, nämlich die Möglichkeit, sich in Deutschland für vergangene Jahre abzurechnen. Gewöhnlichen Steuerpflichtigen steht das Recht zu, eine Steuererklärung bis zu 4 Jahre rückwirkend einzureichen – Studierende haben jedoch ein größeres Privileg – sie können ihre Erklärung bis zu maximal 7 Jahre rückwirkend beim Finanzamt einreichen.

Unsicher, wie man eine Steuererklärung ausfüllt und Studienkosten absetzt? Keine Sorge – heutzutage kann man sich für eine spezielle Abrechnungs-App wie Taxando entscheiden. Es handelt sich um ein einfaches und intuitives Programm, mit dem man innerhalb weniger Minuten eine Erklärung ausfüllen und die einem zustehenden Erleichterungen und Abzüge berücksichtigen kann. Wir laden zum Testen ein!

Maciej Szewczyk

Maciej Szewczyk ist IT-Berater, Innovationsmanager und vereidigter deutscher Übersetzer, spezialisiert auf polnisches und deutsches Steuerrecht.

Er sammelte Erfahrungen als Berater in IT-Projekten für viele internationale Unternehmen. Im Jahr 2017 gründete er das Startup taxando GmbH, in dem er die innovative Steuer-App Taxando entwickelte, die die Abgabe der jährlichen Steuererklärung erleichtert. Maciej Szewczyk verbindet technologisches Fachwissen mit fundierten Kenntnissen der Steuervorschriften und ist damit ein Experte auf seinem Gebiet.

Privat ist er glücklicher Ehemann und Vater und lebt mit seiner Familie in Berlin.

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