Kurzarbeitergeld und Homeoffice-Pauschale: Tipps für die Steuererklärung 2020

Kurzarbeitergeld und Homeoffice-Pauschale: Tipps für die Steuererklärung 2020

Eine Steuererklärung für das Jahr 2020 abzugeben, stellt einige Arbeitnehmer:innen vor besondere Herausforderungen. Der Erhalt von Kurzarbeitergeld kann sich nicht nur auf die Rente, sondern auch auf die zu zahlenden Steuern auswirken. 

In welchem Fall eine Steuernachzahlung fällig und wie hoch diese ausfallen wird, haben die Expert:innen der Steuer-App Taxando für verschiedene Szenarien errechnet. In den folgenden Darstellungen wird beispielhaft aufgezeigt, welche Summe auf Alleinstehende oder Ehepaare zukommen könnte. 

Szenario I                                                                                    Alleinstehende Person verdient 3.000 Euro brutto im Monat. Aufgrund der Corona-Krise und daraus folgende Maßnahmen hat diese Person sechs Monate lang nur 50% des Einkommens erhalten. 
Steuerklasse1
Kinderfreibeträge und Kindergeldnein
Kirchensteuernein
BundeslandBerlin 
Zu versteuerndes Einkommen  27.000,00 €
6 Monate 100 % Gehalt 18.000 €
6 Monate 50 % Gehalt 9.000 € 
Nettolohn Differenz pro Monat862,08 €*
Leistungen mit Progressionsvorbehalt3.275,00 €
Kurzarbeitergeld pro Monat 1 bis 4 (60 %)517,25 €
Kurzarbeitergeld ab dem 4. Monat (70 %)603,46 €
“Steuersatz” (auf steuerfreie Leistungen mit Progressions­vorbehalt)13,21 %
Steuermehrbelastung432,55
Berechnung inkl. Mehrbelastung 
Gesamt Bruttogehalt für 202030.275,00 €
Gesamt Nettogehalt für 202025.316,50 €
Szenario IIAlleinstehende Person verdient 3.000 Euro brutto im Monat. Aufgrund der Corona-Krise und daraus folgende Maßnahmen hat diese Person sechs Monate lang nur 80% ihres Einkommens erhalten. 
Steuerklasse1
Kinderfreibeträge und Kindergeldnein
Kirchensteuernein
BundeslandBerlin 
Zu versteuerndes Einkommen  32.000,00 €
6 Monate 100 % Gehalt 18.000,00  €
6 Monate 50 % Gehalt 14.000,00  € 
Nettolohn Differenz337,25 € 
Leistungen mit Progressionsvorbehalt1.214,00 €
Kurzarbeitergeld pro Monat (60 %)202,35 €
“Steuersatz” (auf steuerfreie Leistungen mit Progressions­vorbehalt)13,64 %
Steuermehrbelastung165,63
Berechnung inkl. Mehrbelastung 
Gesamt Bruttogehalt für 202033.614,00 €
Gesamt Nettogehalt für 202027.190,55 €
Szenario IIIEhepartner verdienen jeweils 3.000 Euro brutto im Monat. Aufgrund der Corona-Krise und daraus folgende Maßnahmen hat ein:e Ehepartner:in sechs Monate lang nur 50 % des Einkommens erhalten. 
Steuerklasse4 / Ehegattensplittung 
Kinderfreibeträge und Kindergeldnein
Kirchensteuernein
BundeslandBerlin 
Zu versteuerndes Einkommen 63.000,00 € 
12 bzw. 6 Monate 100 % Gehalt54.000,00 €
6 Monate 50 % Gehalt9.000,00 €
Nettolohn Differenz Ehepartner862,08 € 
Leistungen mit Progressionsvorbehalt3.275,00 €
Kurzarbeitergeld pro Monat 1 bis 4 (60 %)517,25 €
Kurzarbeitergeld ab 4. Monat (70 %)603,46 €
Steuersatz13,59 %
Steuermehrbelastung445,21
Berechnung inkl. Mehrbelastung 
Gesamt Bruttogehalt für 202066.275,00 €
Gesamt Nettogehalt für 202027.190,55 €

Zum Vergleich finden sich hier die entsprechenden Szenarien ohne Kurzarbeitergeld:

Szenario IVAlleinstehende Person verdient 3.000 Euro brutto im Monat. 
Steuerklasse1
Kinderfreibeträge und Kindergeldnein
Kirchensteuernein
BundeslandBerlin 
Zu versteuerndes Einkommen
(12 Monate 100 % Gehalt)
36.000 €
Bruttogehalt für 2020 36.000,00 €
Nettogehalt für 202028.514,77 €
Steuermehrbelastung

 

Szenario IVEhepartner verdienen jeweils 3.000 Euro brutto im Monat. 
Steuerklasse4 / Ehegattensplittung
Kinderfreibeträge und Kindergeldnein
Kirchensteuernein
BundeslandBerlin 
Zu versteuerndes Einkommen
(12 Monate 100 % Gehalt)
72.000 €
Bruttogehalt für 2020 72.000,00 €
Nettogehalt für 202057.029,55 €
Steuermehrbelastung

Über die Berechnungen: 

Zur Berechnung des Nettoeinkommens wird in den oben genannten Beispielen immer von einem pauschalisierten Sozialversicherungsbeitrag von 20 Prozent ausgegangen. Mit dem Begriff “Steuersatz” ist gemeint, dass die eigentlich steuerfreien Einkünfte aus der Kurzarbeit aufgrund der mit ihnen verbundenen erhöhten Steuermehrbelastung indirekt mit einem Prozentsatz besteuert werden.