Probezeit in Deutschland – wie lange dauert sie und wann ist eine schnelle Kündigung möglich?

Die Probezeit in Deutschland kann überraschen, insbesondere wenn es der erste Arbeitsvertrag auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist. Viele wissen nicht, wie die Probezeit wirklich funktioniert, wann der Schutz des KSchG greift und ob eine Kündigung „von heute auf morgen“ überhaupt möglich ist. Dieser Leitfaden führt Schritt für Schritt durch die wichtigsten Regeln und zeigt Unterschiede auf, die oft erst bei der Kündigung offensichtlich werden. So kann der Arbeitsbeginn bewusst gestaltet und die häufigsten Fallstricke der ersten sechs Monate vermieden werden.

Wie funktioniert die Probezeit in Deutschland wirklich? Erklärung ohne juristisches Fachchinesisch (unbedingt vor Vertragsunterzeichnung beachten!)

Die Probezeit in Deutschland ist eine Erprobungsphase des Arbeitsverhältnisses, die maximal sechs Monate dauern kann und nur gilt, wenn sie im Arbeitsvertrag festgelegt ist. In dieser Zeit können beide Parteien die Zusammenarbeit schneller beenden, da ein verkürzter Kündigungsfrist von zwei Wochen gilt.

In der Praxis geht es darum, die tatsächliche Passung – Arbeitstempo, Kommunikation, Unternehmenskultur und Erwartungen – zu überprüfen. Dadurch besteht die Möglichkeit zu beurteilen, ob das berufliche Umfeld den eigenen Kompetenzen und Plänen entspricht, bevor der volle Kündigungszyklus und der Schutz des KSchG greifen.

Es ist wissenswert, dass nicht jede Position eine formelle Probezeit erfordert und der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, diese einzuführen. Wenn sie jedoch vorhanden ist, muss sie klar im Arbeitsvertrag festgehalten werden, wie es derzeit von §2 des deutschen Nachweisgesetzes gefordert wird.

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Probezeit und Wartezeit sind nicht dasselbe – worauf achten, um den Schutz des KSchG nicht zu verlieren? (unbedingt vor Kündigung lesen!)

Wichtig ist, Probezeit und Wartezeit sind zwei völlig unterschiedliche Phasen des Arbeitsverhältnisses, auch wenn sie im Alltag oft in einen Topf geworfen werden. Entscheidet man sich, ohne Probezeit zu arbeiten oder verzichtet der Arbeitgeber darauf, erlangt man nicht automatisch den Schutz des KSchG. Dieser beginnt erst nach vollen sechs Monaten, unabhängig davon, was im Vertrag steht.

Dies hat konkrete Konsequenzen. Wird der Vertrag z. B. nach 5,5 Monaten vom Arbeitgeber gekündigt, gilt bereits die reguläre Kündigungsfrist, aber der Schutz vor Kündigung in Deutschland kann nicht in Anspruch genommen werden, da formal noch die Wartezeit läuft. Dies kommt häufiger vor als gedacht – viele gehen fälschlicherweise davon aus, dass der Verzicht auf die Probezeit dem vollen Mitarbeiterschutz entspricht.

Kompliziert wird es durch die Tatsache, dass EU-Recht sich nur auf die Informationspflicht über die Probezeit konzentriert, nicht aber auf arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen. Die Wartezeit wird hingegen durch §1 KSchG geregelt und ist unabhängig von Dauer oder Existenz der Probezeit. Daher unbedingt den Vertrag gründlich prüfen, um zu verstehen, wie er die rechtliche Situation in den ersten Monaten der Beschäftigung tatsächlich beeinflusst. So können vorschnelle Entscheidungen und unangenehme Überraschungen vermieden werden.

Kann nach 2 Wochen gekündigt werden? Was das deutsche BGB über die Probezeit sagt – praktische Beispiele und Fallstricke (sehen, was zu vermeiden ist)

Während der Probezeit gilt immer eine zweiwöchige Kündigungsfrist, unabhängig vom Tag des Monats. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Kündigung sogar am letzten Tag der Probezeit aussprechen kann, und dennoch gilt dieses verkürzte Verfahren. Das Beenden der Zusammenarbeit kann somit sehr schnell erfolgen, was für Neueinsteiger in Deutschland überraschend sein kann.

Es ist wissenswert, dass kein Kündigungsgrund angegeben werden muss, was in beide Richtungen gilt – auch die eigene Entscheidung, zu gehen, muss nicht begründet werden. Dies bedeutet jedoch nicht völlige Freiheit. Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) gilt weiterhin, daher kann eine Kündigung angefochten werden, wenn der Verdacht besteht, dass sie diskriminierend ist. Dies ist besonders wichtig, wenn Anzeichen für ungleiche Behandlung auftreten.

Nicht jede Person kann während der Probezeit auf diese Weise gekündigt werden. Besonderer Schutz gilt unter anderem für Schwangere, schwerbehinderte Personen oder Mitglieder des Betriebsrats, wo zusätzliche Verfahren oder behördliche Genehmigungen erforderlich sind. Gehört man einer dieser Gruppen an, gelten die allgemeinen Regeln der Probezeit nicht – der Arbeitgeber muss weitaus strengere Vorschriften beachten. So können falsche Annahmen vermieden und rechtzeitig reagiert werden, bevor es zu einer ungerechtfertigten Vertragsbeendigung kommt.

Sechs Monate „auf Probe“? Prüfen, was im Arbeitsvertrag gemäß Nachweisgesetz stehen muss 

Damit die Probezeit gültig ist, muss sie klar im Arbeitsvertrag angegeben werden, was seit 2022 eine Pflicht gemäß §2 NachwG ist. Der Arbeitgeber muss über die genaue Dauer der Probezeit informieren, wenn diese festgelegt wurde.

Im Vertrag sollte eine klare Formulierung enthalten sein, z. B. dass „die ersten sechs Monate der Beschäftigung eine Probezeit mit zweiwöchiger Kündigungsmöglichkeit darstellen“. Eine solche Klausel sorgt für Klarheit und erleichtert die Durchsetzung von Rechten im Streitfall. Es lohnt sich zu überprüfen, ob es im Vertrag widersprüchliche Regelungen zu Kündigungen oder irreführende Begriffe zur Wartezeit gibt. Ein klarer Eintrag schützt vor formalen Fehlern seitens des Arbeitgebers und stellt sicher, dass die tatsächlichen Bedingungen zur Beendigung der Zusammenarbeit bekannt sind.

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Die Probezeit ändert nichts an der Art der Steuer- oder Beitragsabrechnung – aus Sicht des Finanzamts und der Versicherer ist man einfach ein Arbeitnehmer mit einem regulären Vertrag. Lohnsteuer, Krankenversicherungs-, Rentenversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden vom ersten Arbeitstag an in voller Höhe gemäß der Steuerklasse und dem Bruttogehalt aus dem Vertrag abgezogen. Einzig die Situation bei Erkrankung in den ersten vier Wochen der Beschäftigung stellt eine finanzielle Ausnahme dar – in dieser Zeit besteht noch kein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, und etwaige Leistungen werden von der Krankenkasse in reduzierter Höhe ausgezahlt. Danach gelten die gleichen Regeln wie für langjährig Beschäftigte.

Für viele ist das eine gute Nachricht, da es bedeutet, dass die Steuererklärung nach Jahresende genauso aussieht, unabhängig davon, ob ein Teil des Jahres in der Probezeit oder außerhalb davon gearbeitet wurde. Möchte man eine mögliche Steuererstattung aus Deutschland zurückerhalten oder einfach das Einkommen korrekt abrechnen, kann dies ohne zusätzliche Formalitäten geschehen. Und wenn ein schneller und bequemer Prozess gewünscht ist, lohnt sich die Nutzung der Anwendung Taxando, die es ermöglicht, die Steuererklärung aus Deutschland online zu erledigen – intuitiv, auf Polnisch und ohne unnötig komplizierte Verfahren.

Artikel von

Maciej Szewczyk

Maciej Szewczyk ist IT-Berater, Innovationsmanager und vereidigter deutscher Übersetzer, spezialisiert auf polnisches und deutsches Steuerrecht.

Er sammelte Erfahrungen als Berater in IT-Projekten für viele internationale Unternehmen. Im Jahr 2017 gründete er das Startup taxando GmbH, in dem er die innovative Steuer-App Taxando entwickelte, die die Abgabe der jährlichen Steuererklärung erleichtert. Maciej Szewczyk verbindet technologisches Fachwissen mit fundierten Kenntnissen der Steuervorschriften und ist damit ein Experte auf seinem Gebiet.

Privat ist er glücklicher Ehemann und Vater und lebt mit seiner Familie in Berlin.

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