Du hast saisonal in Deutschland gearbeitet und fragst dich, ob du dich steuerlich abrechnen musst? Nicht jeder Zeitarbeiter hat diese Pflicht, aber in vielen Fällen kann die Abrechnung eine Erstattung von überzahltem Geld bedeuten. Prüfe, wer eine Steuererklärung abgeben muss, welche Dokumente benötigt werden und ob Saisonarbeit in Deutschland für die Rente angerechnet wird.
Saisonarbeit in Deutschland und Steuern – wer muss sich abrechnen und wer nicht?
Nicht jeder Saisonarbeiter muss eine Steuererklärung abgeben, aber bevor du dich entscheidest, nichts zu tun, solltest du prüfen, ob du nicht Geld verlierst. In Deutschland gilt ein Grundfreibetrag, der 2025 12.096 Euro beträgt. Wenn deine jährlichen Einkünfte diese Summe nicht überschritten haben, hast du theoretisch keine Pflicht zur Zahlung von Einkommensteuer. In der Praxis könnte der Arbeitgeber jedoch Steuervorauszahlungen von deinem Gehalt abgezogen haben, was bedeutet, dass du Anspruch auf Erstattung des überzahlten Betrags hast.
Wenn du hingegen mehr als den Freibetrag verdient hast, kann eine Abrechnung notwendig sein, um Probleme mit dem deutschen Finanzamt zu vermeiden. Wichtig ist auch, in welcher Steuerklasse du abgerechnet wurdest – Personen in Klasse I (also meist Saisonarbeiter) können auf Erstattung zählen, aber z.B. in Klasse VI sind die Steuerabzüge sehr hoch und eine Gelderstattung kann schwieriger sein.
Hast du in Deutschland unter dem Grundfreibetrag verdient? Prüfe, ob du die Abrechnung vermeiden kannst
Nicht jedem ist bewusst, dass Saisonarbeit in Deutschland ohne Steuern möglich ist, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Entscheidend ist der Grundfreibetrag – wenn deine Einkünfte die erwähnten 12.096 Euro nicht überschritten haben, solltest du keine Einkommensteuer abgezogen bekommen haben. Außerdem nutzen in manchen Fällen Arbeitgeber vereinfachte Beschäftigungsformen wie Minijobs oder kurzfristige Verträge, wo Einkommensteuer gar nicht oder pauschal abgerechnet wird. Bei Zweifeln lohnt es sich, auf die Lohnsteuerbescheinigung zu schauen – das ist ein Dokument, das zeigt, wie viel Steuer von deinem Gehalt abgeführt wurde. Wenn du dort einen Nullbetrag bei der Steuer siehst, bedeutet das, dass du keine Pflicht zur Abrechnung in Deutschland hast. Wenn hingegen Geld abgezogen wurde, kann die Abgabe einer Erklärung deren Erstattung ermöglichen.
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Saisonarbeit in Deutschland – hat der Arbeitgeber deine Steuer abgeführt? Wie prüfen und was weiter tun?
Ob du dich nach Saisonarbeit steuerlich abrechnen musst, hängt weitgehend von den Handlungen deines Arbeitgebers ab. In Deutschland ist das Unternehmen für die Abführung von Steuervorauszahlungen verantwortlich – das bedeutet jedoch nicht, dass es das korrekt gemacht hat.
- Nach Beendigung der Saisonarbeit solltest du das Dokument Lohnsteuerbescheinigung erhalten, also eine Aufstellung deiner Einkünfte sowie der Höhe abgezogener Steuern und Beiträge. Wenn der Arbeitgeber dir dieses Dokument nicht übermittelt hat, solltest du dich mit ihm in Verbindung setzen und um dessen Ausstellung bitten.
- Der nächste Schritt ist zu prüfen, ob du nicht zu viel gezahlt hast – wenn du in der Rubrik für Steuern irgendwelche Abzüge siehst, hast du eine Chance auf Erstattung der überzahlten Steuer.
- Wenn dort hingegen kein Betrag vermerkt ist, bedeutet das, dass dein Einkommen nicht besteuert wurde und du in den meisten Fällen keine Erklärung abgeben musst.
Saisonarbeit und Doppelbesteuerung – musst du Einkommen in Polen melden?
Viele Saisonarbeiter fragen sich, ob Einkommen aus Arbeit in Deutschland auch in Polen abgerechnet werden muss. Glücklicherweise gilt zwischen Polen und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen, was bedeutet, dass du Steuer auf Saisonarbeit nur in Deutschland zahlst.
Jedoch, wenn du Steuerresidenz in Polen hast, bist du verpflichtet, eine PIT-36-Erklärung mit Anlage ZG abzugeben, auch wenn du in Polen keine Einkünfte erzielt hast. In diesem Fall wird das deutsche Einkommen ausschließlich zur Berechnung des Steuersatzes (sog. Steuerprogression) ausgewiesen, was die Höhe der Steuer auf eventuelle polnische Einkünfte beeinflussen kann – falls solche ebenfalls aufgetreten sind.
Zusammenfassend: Wenn du im betreffenden Jahr ausschließlich in Deutschland gearbeitet hast, aber weiterhin deinen Wohnsitz in Polen hast (also Steuerresidenz), musst du dennoch eine PIT-Erklärung in Polen abgeben, wobei du das deutsche Einkommen informativ ausweist – obwohl du in Polen keine Steuer auf dieses Einkommen zahlst.
Dokumente, die für die Steuerabrechnung nach Arbeit in Deutschland notwendig sind – Checkliste
Wenn du überzahlte Steuer zurückbekommen möchtest, musst du dich entsprechend vorbereiten.
- Das wichtigste Dokument ist die Lohnsteuerbescheinigung, die du vom Arbeitgeber nach Arbeitsende erhältst. Auf deren Basis bestimmt das deutsche Finanzamt, ob dir eine Steuererstattung zusteht.
- Außerdem solltest du alle Gehaltsabrechnungen aufbewahren, die du während der Arbeit erhalten hast – sie können bei Unklarheiten nützlich sein.
- Wenn du zusätzliche arbeitsbezogene Kosten hattest, z.B. Anfahrten nach Deutschland, Unterkunftskosten oder Kauf von Arbeitsgeräten, solltest du Rechnungen und Belege sammeln, da diese vom Einkommen abgezogen werden können.
Was tun, wenn du Steuern aus Deutschland nicht rechtzeitig abgerechnet hast? Mögliche Konsequenzen und Lösungen
Nicht alle Saisonarbeiter sind sich bewusst, dass in Deutschland konkrete Fristen für die Abgabe der Steuererklärung gelten – und zwar unterschiedliche je nach Jahr und Art der Abrechnung.
Die Standardfrist für Personen, die sich selbst abrechnen, ist normalerweise der 31. Juli des auf das Steuerjahr folgenden Jahres.
Wenn du jedoch die Hilfe eines Steuerberaters oder einer Steuerhilfe-Organisation (z.B. Lohnsteuerhilfeverein) nutzt, kann diese Frist automatisch verlängert werden – sogar bis zum letzten Tag Februar des zweiten Jahres nach Ende des betreffenden Steuerjahres (zum Beispiel für das Jahr 2023 – bis Ende Februar 2025).
In Situationen, wo du verpflichtet bist, eine Erklärung abzugeben (z.B. hast du Einkünfte aus mehreren Quellen erzielt oder erfüllst andere Kriterien, die zur Abrechnung verpflichten), kann die Nichteinhaltung der Frist negative Konsequenzen haben – Verzugszinsen oder Geldstrafen.
Wenn du hingegen keine Pflicht zur Abrechnung hattest und trotzdem keine freiwillige Erklärung abgegeben hast, drohen dir keine Sanktionen. In diesem Fall kannst du jedoch einfach die Möglichkeit verlieren, eine Steuererstattung zu beantragen, wenn die Verjährungsfrist abläuft.
In Deutschland kannst du jedoch eine freiwillige Erklärung sogar bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben. Das bedeutet, dass im Jahr 2025 noch Steuern abgerechnet und Erstattungen für das Jahr 2021 erhalten werden können.
Es lohnt sich, das zu nutzen, da viele Personen unwissentlich auf Erstattungen verzichten, obwohl sie tatsächlich mehrere hundert oder sogar mehrere tausend Euro zurückbekommen könnten.
Wird Saisonarbeit in Deutschland für die Rente angerechnet?
Ob die Zeit der Saisonarbeit für deine künftige Rente angerechnet wird, hängt davon ab, ob Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt wurden.
Bei Standard-Arbeitsverträgen werden Rentenbeiträge automatisch abgezogen, was bedeutet, dass die gearbeitete Zeit deine künftige Rente erhöhen kann – sowohl in Deutschland als auch bei internationalen Abrechnungen (z.B. bei der ZUS).
Bei Minijobs gilt seit 2013 die Regel, dass Rentenbeiträge standardmäßig vom Arbeitnehmergehalt abgezogen werden. Der Arbeitnehmer kann einen Antrag auf Befreiung von dieser Pflicht stellen, aber das muss eine bewusste Entscheidung sein, die schriftlich bestätigt wird. Wenn er diese Option nicht genutzt hat, kann sogar Arbeit im Minijob für die Rente angerechnet werden.
Anders ist es bei kurzfristigen Verträgen (z.B. bis zu 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr), die von der Pflicht zur Zahlung von Rentenbeiträgen befreit sind. In diesem Fall wird die gearbeitete Zeit nicht in künftigen Rentenleistungen berücksichtigt.
Daher solltest du prüfen, welche Beiträge in deinem Fall abgezogen wurden – besonders wenn du einen längeren Aufenthalt und Arbeit in Deutschland in der Zukunft planst.

Maciej Szewczyk ist IT-Berater, Innovationsmanager und vereidigter deutscher Übersetzer, spezialisiert auf polnisches und deutsches Steuerrecht.
Er sammelte Erfahrungen als Berater in IT-Projekten für viele internationale Unternehmen. Im Jahr 2017 gründete er das Startup taxando GmbH, in dem er die innovative Steuer-App Taxando entwickelte, die die Abgabe der jährlichen Steuererklärung erleichtert. Maciej Szewczyk verbindet technologisches Fachwissen mit fundierten Kenntnissen der Steuervorschriften und ist damit ein Experte auf seinem Gebiet.
Privat ist er glücklicher Ehemann und Vater und lebt mit seiner Familie in Berlin.