Minijob (geringfügige Beschäftigung) in Deutschland – ist eine Angabe in der Steuererklärung erforderlich?

Bei der Durchsicht von Stellenangeboten in Deutschland stößt man auf den Begriff Minijob. Obwohl das Gesamteinkommen aus einer solchen Beschäftigung nicht der Besteuerung unterliegt, sind einige wichtige Aspekte zu beachten. Muss ein Minijob in der Steuererklärung angegeben werden? Nachfolgend eine Darstellung der wichtigsten Sachverhalte.

Wann spricht man von einem Minijob in Deutschland?

Die Zahl der in einem Minijob Beschäftigten steigt von Jahr zu Jahr. Diese führen unterschiedliche Tätigkeiten in Unternehmen, Organisationen oder privaten Haushalten in Deutschland aus. Doch wer sind diese Personen genau? Wann liegt ein Minijob in Deutschland vor?

Von einem Minijob in Deutschland wird gesprochen, wenn das für eine solche Tätigkeit gezahlte Entgelt nicht höher als 603 € monatlich (maximal 7236 € im Jahr) ist – unabhängig von der Anzahl der Arbeitsstunden. Da jedoch ab Januar 2026 der deutsche Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde beträgt, können Minijob-Beschäftigte maximal etwa 43 Stunden im Monat arbeiten. Bei höheren Stundenlöhnen ist die zulässige Arbeitszeit entsprechend zu reduzieren.

Neben den grundlegenden Regelungen ist zu beachten, dass der Minijob-Limit von 603 € bis zu 1206 € für maximal 2 Monate im Jahr überschritten werden kann (maximal 8442 € jährlich), was saisonale Flexibilität ermöglicht, wobei jedoch Prämien und Weihnachtsgeld einbezogen werden. Eine Überschreitung des Durchschnitts führt rückwirkend zur Umwandlung in eine voll sozialversicherungspflichtige Tätigkeit.

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Minijob und Steuererklärung in Deutschland – unterliegt dieses Einkommen einer Besteuerung?

Beim Minijob kann maximal 603 € brutto monatlich verdient werden. Dieses Einkommen unterliegt weder der Besteuerung noch den Sozialversicherungsbeiträgen, allerdings ist daraus verpflichtend eine Rentenversicherungsbeitragszahlung (3,6 %) zu entrichten. Das bedeutet, es verbleiben etwa 581 € netto. Eine Befreiung von dieser Beitragspflicht ist möglich, sodass der volle Betrag von 603 € brutto ausgezahlt werden kann.

Beim Minijob empfiehlt es sich, nicht nur auf den monatlichen Grenzbetrag zu achten, sondern auch auf die Abrechnungsweise durch den Arbeitgeber. Wird der Minijob pauschal versteuert, ist er in der Regel nicht in der Jahreserklärung anzugeben. Es empfiehlt sich dennoch, das gesamte Steuerjahr und weitere Einkünfte, etwa aus einem regulären Arbeitsverhältnis, gemeinsamer Veranlagung oder Grenzüberschreitungen, zu überprüfen. Gerade diese Details bestimmen häufig, ob sich eine tiefergehende Prüfung der Sachlage empfiehlt.

Gibt es dann eine Einkommensteuer auf den Minijob in Deutschland? Ist eine Steuererklärung erforderlich?

Wer als Minijob-Beschäftigte in Deutschland arbeitet, zahlt Einkommensteuer auf den Minijob? Ja – diese wird an die Minijob-Zentrale abgeführt. Die Besteuerung erfolgt überwiegend durch den Arbeitgeber, der eine pauschale Steuer sowie Sozialversicherungsabgaben für das Minijob-Arbeitsverhältnis abführt. In diesem Fall ist eine Angabe der Einnahmen in der jährlichen Steuererklärung nicht erforderlich.

In der Praxis hängen die steuerlichen Aspekte eines Minijobs in Deutschland unmittelbar von der Abrechnungsform und dem steuerlichen Status ab. Ist der Minijob pauschal mit 2 % durch den Arbeitgeber versteuert, muss dieses Einkommen grundsätzlich nicht in der Jahressteuererklärung (Einkommensteuererklärung) angegeben werden. Die Situation ändert sich jedoch, wenn das Minijob-Entgelt nach den allgemeinen Regeln (etwa nach Steuerklasse) abgerechnet wird – in diesem Fall kann eine Berücksichtigung in der Steuererklärung erforderlich sein.

Darüber hinaus kann eine Steuererklärungspflicht auch dann bestehen, wenn weitere in- oder ausländische Einkünfte erzielt werden, die den gesamten steuerlichen Grundfreibetrag beeinflussen. Daher empfiehlt sich stets eine individuelle Prüfung, insbesondere wenn der Minijob nur einen Teil der Einkünfte darstellt oder Steuervergünstigungen und Abzüge genutzt werden.

603 € für den Minijob in der Steuererklärung? Gibt es Fälle, in denen eine Erklärung beim Amt einzureichen ist?

Es gilt, dass jede Minijob-Beschäftigung grundsätzlich der Besteuerung unterliegt, auch wenn der Betrag selbst nicht versteuert wird, weil er den steuerlichen Grundfreibetrag in Deutschland (12.348 € im Jahr 2026) nicht überschreitet.

Daraus könnte man schließen, dass für den Minijob keine Steuererklärung notwendig ist. Maßgeblich ist hier allerdings, dass die Erklärungspflicht beim Finanzamt nicht vom Minijob abhängt, sondern von anderen steuerlichen Merkmalen.

Als Minijob-Beschäftigte besteht in der Regel keine Steuererklärungspflicht. Liegen jedoch andere steuerliche Verpflichtungen vor, etwa bei gemeinsamer Veranlagung, ist eine Steuererklärung beim Amt einzureichen – Angaben zum Minijob sind darin jedoch nicht erforderlich.

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FAQ

Muss der Minijob in Deutschland in der Steuererklärung angegeben werden?

In der Regel nicht, sofern der Arbeitgeber den Minijob pauschal versteuert und 2 % Steuer an die Minijob-Zentrale abführt. Eine Ausnahme besteht, wenn das Entgelt nach Steuerklasse abgerechnet wird – in diesem Fall kann die Angabe in der Steuererklärung erforderlich sein.

Wie viel kann im Minijob im Jahr 2026 verdient werden?

Ab 2026 beträgt die Verdienstgrenze im Minijob 603 € monatlich, also 7236 € jährlich. Die Grenze ist an den deutschen Mindestlohn gekoppelt und verändert sich entsprechend dessen Erhöhungen.

Muss auf einen Minijob Einkommensteuer gezahlt werden?

In der Regel zahlt der Arbeitgeber die Steuer pauschal, sodass der Arbeitnehmer das Einkommen nicht selbst in der deutschen Steuererklärung angeben muss. Erfolgt keine Pauschalversteuerung, kann der Minijob wie regulärer Arbeitslohn nach Steuerklasse abgerechnet werden.

Ist eine Steuererstattung beim Minijob möglich?

Für den Minijob selbst gibt es in der Regel keine Steuererstattung, da die Pauschalsteuer vom Arbeitgeber getragen wird und diese nicht mit der Einkommensteuer-Vorauszahlung zu vergleichen ist. Eine Erstattung ist nur möglich, wenn weitere Einkünfte, Kosten oder eine Steuererklärungspflicht in Deutschland bestehen.

Was passiert, wenn die 603 €-Grenze monatlich überschritten wird?

Eine Überschreitung des Grenzbetrags kann zum Verlust des Minijob-Status und zur Vollversicherungspflicht bei den Sozialversicherungen führen. Bei schwankendem Einkommen ist regelmäßig auf das Durchschnittseinkommen und den Jahresgrenzwert abzustellen. Prämien und Zuschläge sollten im Voraus kontrolliert werden.

Können mehrere Minijobs gleichzeitig ausgeübt werden?

Ja, jedoch nur, wenn das Gesamteinkommen aus allen Minijobs den monatlichen Grenzbetrag von 603 € nicht überschreitet. Wird diese Verdienstgrenze überschritten, können sämtliche derartige Beschäftigungen als sozialversicherungspflichtig eingestuft werden.

Ist ein Minijob neben einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zulässig?

Ja, neben einer Hauptbeschäftigung kann ein Minijob mit Verdienstgrenze ausgeübt werden, sofern dieser bei einem anderen Arbeitgeber erfolgt. Weitere zusätzliche Beschäftigungen können zusammengerechnet und als sozialversicherungspflichtig behandelt werden.

Muss bei einem Minijob eine Rentenversicherungsbeitrag gezahlt werden?

Für Minijob-Beschäftigte besteht grundsätzlich Beitragspflicht zur Rentenversicherung in Höhe von 3,6 % des Verdienstes. Es kann beim Arbeitgeber ein Antrag auf Befreiung von diesem Beitrag gestellt werden, woraus jedoch ein Verzicht auf bestimmte Rentenansprüche aus Beitragszeiten resultiert.

Begründet ein Minijob Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Ja, Minijob-Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Urlaub sowie auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach arbeitsrechtlichen Vorgaben. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich danach, an wie vielen Tagen pro Woche tatsächlich gearbeitet wird.

Hat ein Minijob Auswirkungen auf die Krankenversicherung in Deutschland?

Ein Minijob selbst vermittelt in der Regel keinen vollständigen Krankenversicherungsschutz für den Beschäftigten, auch wenn der Arbeitgeber pauschale Beiträge entrichten kann. Personen, die ausschließlich als Minijobber arbeiten, müssen gesondert klären, auf welcher Grundlage eine Krankenversicherung besteht.
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Artikel von

Maciej Szewczyk

Maciej Szewczyk ist IT-Berater, Innovationsmanager und vereidigter deutscher Übersetzer, spezialisiert auf polnisches und deutsches Steuerrecht.

Er sammelte Erfahrungen als Berater in IT-Projekten für viele internationale Unternehmen. Im Jahr 2017 gründete er das Startup taxando GmbH, in dem er die innovative Steuer-App Taxando entwickelte, die die Abgabe der jährlichen Steuererklärung erleichtert. Maciej Szewczyk verbindet technologisches Fachwissen mit fundierten Kenntnissen der Steuervorschriften und ist damit ein Experte auf seinem Gebiet.

Privat ist er glücklicher Ehemann und Vater und lebt mit seiner Familie in Berlin.

Mehr über den Autor

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