Kinderbonus 2026 – erfolgt weiterhin eine Auszahlung?

Das Kindergeld stellt einen zentralen Bestandteil des sozialstaatlichen Systems in Deutschland dar und dient der Unterstützung von Familien sowie der finanziellen Entlastung im Zusammenhang mit der Kindererziehung. In den vergangenen Jahren wurde diese Leistung zeitweise durch einen einmaligen Zuschlag (sog. Kinderbonus) erhöht. Es handelte sich um eine in Deutschland eingeführte Maßnahme im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Problemen infolge der COVID-19-Pandemie. Es stellt sich die Frage, ob im Jahr 2026 mit einer zusätzlichen Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro pro Kind gerechnet werden kann. Nachfolgend wird die aktuelle Rechtslage dargestellt. 

Kinderbonus 2026 – was ist diese Leistung?

Der Kinderbonus ist ein direkt auf das Bankkonto der Eltern ausgezahlter Zuschlag zum Kindergeld, also zum Kindergeld. Er wurde als Reaktion auf die wirtschaftlichen Probleme in der schwierigen Phase der Covid-19-Pandemie eingeführt. Durch den Kinderbonus konnten zahlreiche Haushalte für ihre Kinder angemessene Lebensbedingungen sicherstellen.

Der Kinderbonus stand sämtlichen Personen zu, die zum Bezug von Kindergeld berechtigt waren. Dies bedeutet, dass er in erster Linie Personen umfasste, die in Deutschland der unbeschränkten Steuerpflicht unterlagen oder die Voraussetzungen nach den Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der Europäischen Union erfüllten. Es war weder die Stellung eines zusätzlichen Antrags noch die Erfüllung gesonderter Kriterien erforderlich – die Auszahlung des Zuschlags erfolgte automatisch zusammen mit dem Kindergeld. 

Dieser Zuschlag war Bestandteil eines größeren Corona-Konjunkturpakets, das von der Bundesregierung zur Unterstützung der Steuerpflichtigen und zur Belebung der Wirtschaft aufgelegt wurde. Ursprünglich war er als einmalige Unterstützung gedacht, die während der Pandemie im Jahr 2020 eingeführt wurde – tatsächlich erfolgten Auszahlungen auch in den Folgejahren.

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Kinderbonus 2026 – Beträge in den Vorjahren 

Der Zuschlag für Kinder Kinderbonus für das Jahr 2022 war eine einmalige Leistung in Höhe von 100 Euro pro Kind, im Jahr zuvor erhielten Eltern 150 Euro und im Jahr 2020 sogar 300 Euro. Trotz der schrittweisen Reduzierung der Höhe des Zuschlags besteht weiterhin großes Interesse an dieser Leistung, verbunden mit der Frage, ob im Jahr 2026 erneut ein Kinderbonus gewährt wird. Für viele Familien würde dies nach wie vor eine wesentliche finanzielle Unterstützung darstellen. 

Der Zuschlag zum Kindergeld wurde im Jahr 2022 für jedes Kind ausgezahlt, für das mindestens einen Monat lang ein Anspruch auf Kindergeld bestand. Die Auszahlung erfolgte im Juli auf die Konten der Eltern – in der Regel wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung.

Auch Kinder, die im Jahr 2022 geboren wurden, hatten Anspruch auf den Kinderbonus. Die Auszahlung erfolgte automatisch unmittelbar nach Stellung des Kindergeldantrags – in der Regel wurde der Betrag zusammen mit der ersten Kindergeldzahlung überwiesen.

Im Jahr 2026 sollte nicht davon ausgegangen werden, dass der Kinderbonus als zusätzliche einmalige Zahlung zurückkehrt. Im Vordergrund sollten vielmehr die weiterhin bestehenden Leistungen stehen – Kindergeld, Kinderzuschlag und steuerliche Entlastungen. Diese Instrumente können den größten Einfluss auf das Familienbudget haben. 

Was tritt an die Stelle des Kinderbonus im Jahr 2026 in Deutschland? Welche Leistungen bestehen weiterhin?

Die wichtigste Leistung bleibt das Kindergeld, das derzeit 259 Euro monatlich pro Kind beträgt und grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt wird, in bestimmten Fällen (z. B. Schul- oder Berufsausbildung, Studium) sogar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Zudem ist auf den Kinderzuschlag hinzuweisen, also einen Zuschlag für Familien mit geringeren Einkommen, der das monatliche Haushaltsbudget erheblich erhöhen kann. Zur Verfügung steht außerdem der steuerliche Freibetrag für Kinder (Kinderfreibetrag), der eine Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage ermöglicht und sich in bestimmten Fällen – insbesondere bei höheren Familieneinkommen – als vorteilhafter erweisen kann als der ausschließliche Bezug von Kindergeld. 

Darüber hinaus bieten einzelne Bundesländer eigene Förderprogramme an, etwa Zuschüsse zu Bildungs- oder Betreuungsleistungen für Kinder.

Von zentraler Bedeutung ist eine regelmäßige Prüfung der jeweils geltenden Vorschriften und der verfügbaren Leistungen, da das deutsche Sozialleistungssystem häufig Änderungen unterliegt und an die wirtschaftliche Situation angepasst wird. Auch wenn einmalige Zuschläge wie der Kinderbonus nicht mehr gewährt werden, können andere Unterstützungsformen in der Praxis eine stabilere und langfristigere finanzielle Entlastung sicherstellen.

Ein Kinderbonus wird im Jahr 2026 nicht ausgezahlt, jedoch bieten die weiterhin bestehenden Leistungen eine wirksame Unterstützung von Familien in Deutschland. Diese Leistungen können durch Antragstellung bei den zuständigen Stellen oder online in Anspruch genommen werden. Eine der Anwendungen, mit deren Hilfe sämtliche Formalitäten erledigt werden können, ist das einfach zu bedienende und intuitiv aufgebaute Tool zur Steuererstattung Taxando.

FAQ

Wird der Kinderbonus im Jahr 2026 ausgezahlt?

Nein, derzeit liegt keine Entscheidung über die Auszahlung eines Kinderbonus im Jahr 2026 vor. Familien können jedoch weiterhin das reguläre Kindergeld sowie andere Familienleistungen in Deutschland in Anspruch nehmen.

Wie hoch ist das Kindergeld im Jahr 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro monatlich pro Kind. Die Leistung wird einkommensunabhängig gewährt, sofern die Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld erfüllt sind.

Muss ein Antrag auf den Kinderbonus gestellt werden?

Nein, in den Jahren, in denen der Kinderbonus gezahlt wurde, war kein gesonderter Antrag erforderlich. Der Zuschlag wurde automatisch an Personen ausgezahlt, die einen Anspruch auf Kindergeld hatten.

Wer hatte Anspruch auf den Kinderbonus?

Anspruch auf den Kinderbonus hatten Familien, die im jeweiligen Jahr mindestens für einen Monat Anspruch auf Kindergeld hatten. Dies galt auch für Kinder, die im Laufe des Jahres geboren wurden, sofern im Anschluss Kindergeld für diese Kinder bewilligt wurde.

Wie hoch war der Kinderbonus in den Vorjahren?

Im Jahr 2020 betrug der Kinderbonus 300 Euro pro Kind, im Jahr 2021 150 Euro und im Jahr 2022 100 Euro. Es handelte sich jeweils um einmalige Zuschläge und nicht um eine laufende monatliche Leistung.

Hat der Kinderbonus die Höhe des Kindergeldes beeinflusst?

Nein, der Kinderbonus war ein Zuschlag zum Kindergeld und ersetzte den regulären Kindergeldanspruch nicht. Eltern erhielten das standardmäßige Kindergeld sowie eine gesonderte einmalige Zusatzleistung.

Welche Leistungen können im Jahr 2026 anstelle des Kinderbonus bezogen werden?

Die wichtigste Leistung bleibt das Kindergeld in Höhe von 259 Euro monatlich pro Kind. Familien mit geringeren Einkommen können zudem prüfen, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag, also einen Zuschlag zum Kindergeld, besteht.

Wann wird das Kindergeld im Jahr 2026 ausgezahlt?

Das Kindergeld wird monatlich nach dem Auszahlungskalender der Familienkasse gezahlt, der sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer richtet. Die offiziellen Auszahlungstermine werden von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht.

Wird das Kindergeld künftig automatisch ohne Antrag ausgezahlt?

Geplant ist eine Vereinfachung des Verfahrens und eine teilweise automatische Auszahlung des Kindergeldes, jedoch erst ab dem Jahr 2027. Im Jahr 2026 ist in vielen Fällen weiterhin die Stellung eines Antrags oder die Ergänzung von Unterlagen erforderlich.

Artikel von

Maciej Szewczyk

Maciej Szewczyk ist IT-Berater, Innovationsmanager und vereidigter deutscher Übersetzer, spezialisiert auf polnisches und deutsches Steuerrecht.

Er sammelte Erfahrungen als Berater in IT-Projekten für viele internationale Unternehmen. Im Jahr 2017 gründete er das Startup taxando GmbH, in dem er die innovative Steuer-App Taxando entwickelte, die die Abgabe der jährlichen Steuererklärung erleichtert. Maciej Szewczyk verbindet technologisches Fachwissen mit fundierten Kenntnissen der Steuervorschriften und ist damit ein Experte auf seinem Gebiet.

Privat ist er glücklicher Ehemann und Vater und lebt mit seiner Familie in Berlin.

Mehr über den Autor

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