Solidaritätszuschlag und Steuererstattung 2025

Alle deutschen Steuerzahler mussten bisher zusätzlich zu ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung einen so genannten Solidaritätszuschlag entrichten. Was ist das, gibt es ihn in Deutschland noch und wie lässt er sich einfach berechnen? Diese Fragen beantworten wir in unserem heutigen Artikel.

Solidaritätszuschlag – was ist das?

Der Solidaritätszuschlag (abgekürzt Soli) ist eine Steuer, die auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer von in Deutschland tätigen Personen erhoben wird. Er wurde eingeführt, um die Lebensverhältnisse in Ost und West anzugleichen und entsprechende Maßnahmen zu finanzieren. Seit 1991 werden jedem Erwerbstätigen in Deutschland jeden Monat 5,5 Prozent Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen (ab 2020). Ab 2021 wird der Solidaritätszuschlag jedoch für fast 90 Prozent der deutschen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler komplett abgeschafft. Dies geschah im Jahr 2017 nach der Bundestagswahl. Damals wurde beschlossen, dass untere und mittlere Einkommensbezieher von der Pflicht zur Zahlung des Solidaritätsbeitrags befreit werden sollen.

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Solidaritätszuschlag – wer muss zahlen?

Ab 2021 muss der Solidaritätszuschlag von jedem Steuerpflichtigen gezahlt werden, der die festgelegte Freigrenze überschreitet. Darüber hinaus sind Kapitalerträge, die den Sparerpauschbetrag von 801 € übersteigen, nicht von der Zahlung des Soli befreit. Es spielt keine Rolle, ob der Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer abführt – der Solidaritätszuschlag von 5,5 % muss abgeführt werden.

Kein Solidaritätszuschlag – für wen?

Vor den Änderungen mussten Geringverdiener den Solidaritätszuschlag nicht zahlen, d. h. ihre jährliche Einkommensteuer lag nicht über 972 EUR. Um nun Gering- und Mittelverdiener von der Zahlung des Solidaritätszuschlags zu entlasten, hat die Bundesregierung die Freibetragsgrenzen ab 2025 angehoben:

  • von 972 € (2020) bzw. 16.956 € (2021) auf 19.950 € bei Einzelveranlagung,
  • von 1.944 € (2020) bzw. 33.912 € (2021) auf 39.900 € bei Zusammenveranlagung der Ehegatten.

Die Änderungen bei den Beträgen für den Einkommensteuerausgleich und die Zahlung des Solidaritätszuschlags sind jedoch nicht die einzige Neuerung. Es wurde eine so genannte Milderungszone eingeführt. Sie soll verhindern, dass ein Arbeitnehmer den Solidaritätszuschlag in voller Höhe zahlen muss, wenn sein Einkommen die festgelegte Freigrenze um einige Euro übersteigt.

Solidaritätszuschlag – was ist mit Unternehmern?

Personengesellschaften und Einzelunternehmer mit ausschließlich einkommens– und gewinnsteuerpflichtigen Einkünften können ebenfalls von der Möglichkeit profitieren, den Solidaritätszuschlag nicht zu zahlen. Bei Gewinneinkünften, die unter der Freigrenze liegen, wird der Soli ganz abgeschafft. Betrachtet man hingegen die Milderungszone, so wird die Abschaffung nur teilweise erfolgen.

Solidaritätszuschlag im Jahr 2025 – die neuesten Änderungen

Ab 2025 gibt es Änderungen bei den Freibeträgen des Solidaritätszuschlags (Soli). Derzeit sind Einzelpersonen vom Sola befreit, wenn ihre jährliche Einkommensteuer 19.950 EUR nicht übersteigt, und Ehepaare und zusammen veranlagte Steuerpflichtige sind vom Sola befreit, wenn ihre jährliche Einkommensteuer 39.900 EUR nicht übersteigt. Rund 90 % der deutschen Steuerpflichtigen müssen diesen Zuschlag nach wie vor nicht entrichten. Darüber hinaus kommen diejenigen, deren Einkommen in die Ermäßigungszone fällt, in den Genuss eines Milderungsmechanismus, der es ermöglicht, den Soli stufenweise anstelle des vollen Satzes von 5,5 % zu erheben. Dank dieser Änderungen wird ein erheblicher Teil der Steuerpflichtigen mit mittlerem Einkommen weiter finanziell entlastet.

Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)

Steuerrückerstattung des Solidaritätszuschlags – wie wird sie berechnet?

Um zu berechnen, wie viel Solidaritätszuschlag Sie für das von Ihnen gewählte Steuerjahr zahlen müssen, lohnt es sich, fertige Tools zu nutzen, die solche Berechnungen erleichtern. Eines davon ist die Steuerberechnungs-App Taxando, mit der Sie schnell, einfach und völlig sicher alle Vorgänge rund um die Steuer zusammenrechnen können. Finden Sie heraus, wie viel bequemer es für Sie sein wird, Ihre Steuerrückerstattung aus Deutschland mit unserem kostenlosen Rechner zu berechnen.

Maciej Wawrzyniak ist ein erfahrener Unternehmer, dessen Unternehmen jedes Jahr mehr als 40.000 Steuererklärungen erstellt. Als Mitbegründer von Taxando bringt er seine Erfahrungen und Kenntnisse in den Bereichen Finanzen, Marketing und Steuern in das Projekt ein.

Privat liebt Maciej sportliche Herausforderungen, spielt Gitarre und schwimmt gerne im See. Außerdem ist er stolzer Vater von drei Söhnen.

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