Steuerklasse I in Deutschland – Welche Regelungen betreffen Einzelpersonen?

Deutschland ist eines der führenden europäischen Länder mit einer starken Wirtschaft und einem komplexen Steuersystem. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Systems ist die sogenannte Steuerklassifizierung, die für alle in Deutschland von Bedeutung ist. Die Steuerklasse I verdient besondere Aufmerksamkeit, da sie einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Einkommensteuer hat, die von alleinstehenden Arbeitnehmenden gezahlt wird. In diesem Artikel befassen wir uns näher damit – wir erläutern die charakteristischen Merkmale, für wen sie gedacht ist, und welche Vor- und Nachteile diese Besteuerungsform im deutschen Steuersystem mit sich bringt.

Einkommensteuersatz in Steuerklasse I

Eine grundlegende Frage von Personen, die in Deutschland arbeiten beginnen, ist: Wie hoch ist die Lohnsteuer für Steuerklasse 1? Dies ist relevant, da es einen erheblichen Einfluss auf das Einkommen hat. In Deutschland gilt ein progressiver Steuersatz, der für alle Steuerzahlenden unabhängig von ihrer Gruppe gleich ist. Die Regel ist einfach: Je mehr man verdient, desto höher ist die zugewiesene Steuer.

Der niedrigste Einkommensteuersatz für Steuerklasse I beträgt derzeit 14 Prozent und gilt für zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag (12.084 Euro). Bis zu einem Jahresgehalt von 65.000 Euro steigt der Satz progressiv und hängt vom Einkommen ab. Verdient man mehr, wird jedes zusätzliche Einkommen mit einem Satz von 42 Prozent besteuert.

Sozialversicherungsbeiträge in Steuerklasse I

In Steuerklasse 1 in Deutschland fallen folgende Beiträge an:

  • Solidaritätszuschlag – ein zusätzlicher Steuerbeitrag von 5,5% des Einkommens, gilt derzeit nur für Personen mit hohen Einkommen.
  • Kirchensteuer – für alle bei einer Kirche registrierten Personen – der Satz liegt bei 8 – 9% des Einkommens.
  • Pflegeversicherung – der Beitrag beträgt 1,525% des Gehalts, für kinderlose Personen kann ein zusätzlicher Beitrag von 0,35% erhoben werden, ein Teil wird vom Arbeitgeber getragen.
  • Rentenversicherung – der Beitrag beträgt 9,3% des monatlichen Gehalts bis zu einer Höhe von 7550 EUR, der Arbeitgeber zahlt ebenfalls die andere Hälfte.
  • Arbeitslosenversicherung – 1,3% des monatlichen Gehalts bis zu einer Höhe von 7050 Euro in Westdeutschland und 6750 Euro in Ostdeutschland.
  • Gesetzliche Krankenversicherung – 7,3% des monatlichen Gehalts bis zu einer Höhe von 5175 EUR – zusätzliche Beiträge können abhängig von der Krankenkasse erhoben werden, der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte.

Für Praktikantinnen und Praktikanten, Studierende und geringfügig Beschäftigte gelten andere Regeln hinsichtlich der Sozialversicherungen.

Vergünstigungen in Steuerklasse I

Auf das Endgehalt und die Steuerhöhe in Steuerklasse 1 wirken sich auch zahlreiche Steuervergünstigungen aus. Vor allem der Grundfreibetrag – ein Teil des Einkommens, der vollständig steuerfrei ist. 2025 kann jede arbeitende Person in Deutschland davon profitieren, und er beträgt 12.06 Euro.

Weitere Vergünstigungen in Steuerklasse 1 im Jahr 2025 sind:

  • Pauschale für Werbungskosten – 1230 Euro (höherer Abzug möglich durch Nachweis tatsächlicher Kosten),
  • Pauschbetrag für Sonderausgaben – 36 Euro,
  • Kindergeld – 6.672 Euro für beide Elternteile,
  • Pflege-, Erziehungs- und Ausbildungsgeld für Kinder – 1320 Euro,
  • Grundfreibetrag – 12084 Euro.

Abzüge in Steuerklasse I

Unabhängig von der zugeordneten Steuerklasse hängen Abzüge in der Steuererklärung immer von der individuellen Situation der Steuerzahlenden ab. Es ist jedoch nützlich zu wissen, welche Kosten tatsächlich berücksichtigt werden sollten, wenn man sie in der Steuererklärung angeben möchte, anstatt den Pauschalbetrag von 1230 Euro zu nutzen. 

Dies ermöglicht einem einen besseren Rückzahlungsbetrag in der Situation, in der im betreffenden Jahr hohe Werbungskosten anfielen. Abzüge in Steuerklasse 1 umfassen:

  • Reisekosten für Geschäftsreisen,
  • Ausgaben für Arbeitsausrüstung und -kleidung,
  • Fahrten zur Arbeit,
  • Pauschale für die Arbeit im Homeoffice,
  • Kosten für berufliche Fortbildungen,
  • Gewerkschaftsbeiträge.

Unterschied zwischen Steuerklasse I und IV

Die Steuerklassen I und IV unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht. Während die Steuerklasse 1 sich auf alleinstehende und steuerlich unabhängige Personen bezieht, betrifft die Klasse 4 Ehepartnerinnen und Ehepartner, die in einer festen Beziehung leben, arbeiten und verdienen. In solch einer Kombination werden beide als einzelne Steuerzahlende behandelt, was zu einem niedrigeren Steuersatz führt.

Unterschied zwischen Steuerklasse I und III

Die Steuerklasse III ist für Ehepartnerinnen und Ehepartner vorgesehen, aber in dem Fall, wenn eine Person deutlich mehr verdient als die andere – dann ist diese Kombination am vorteilhaftesten. Diese Klasse ermöglicht es Paaren, von steuerlichen Vorteilen zu profitieren, die sich aus dem Unterschied in ihren Einkommen ergeben. Daher ist es nicht möglich, von Steuerklasse 1 zu 3 zu wechseln, wenn man nicht in eine feste Beziehung eintritt.

Kann man von Steuerklasse I zu II wechseln?

Normalerweise ordnet das deutsche Finanzamt automatisch jeder arbeitenden Person eine Steuerklasse zu – hauptsächlich unter Berücksichtigung des Familienstandes. Normalerweise haben daher alleinstehende Personen ohne Kinder keine Wahl und können die ihnen zugewiesene Steuerklasse 1 nicht ändern.

Falls sich jedoch die Situation ändert und ein Wechsel der Steuerklasse gewünscht wird, kann dies mehrmals im Jahr erfolgen. Dazu reicht es, einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt einzureichen. Beachte, dass andere Steuerklassen wie III, IV und V verfügbar sind, auch wenn man mit einer Person in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt.

Für alleinerziehende Personen mit Kind kann ein Wechsel von Steuerklasse I zu II sinnvoll sein – dies ermöglicht es, von der Steuererleichterung für Alleinerziehende zu profitieren.

Muss ich eine Steuererklärung für Steuerklasse I abgeben?

Ohne genaue Kenntnis der Situation einer in Deutschland arbeitenden Person kann auf diese Frage keine eindeutige Antwort gegeben werden. Die Steuerklasse ist nicht der einzige Faktor, und viele andere Faktoren spielen eine Rolle. Obwohl viele Personen in Steuerklasse I keine Steuererklärung abgeben müssen, ist dies eine komplexere Angelegenheit. Es ist wichtig zu wissen, dass das deutsche Finanzamt eine Steuererklärung einfordern kann, aber nicht muss. Daher lohnt es sich, sich selbst mit dem Thema zu befassen und zu prüfen, wann die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht.

Für Personen, die eine Steuererklärung beim deutschen Finanzamt einreichen müssen, kann eine funktionale Steuer-App wie Taxando hilfreich sein. Überzeuge dich selbst, dass Formalitäten schnell und einfach erledigt werden können – wir laden zum Herunterladen unseres Programms ein.