In Deutschland gibt es ein Steuerklassensystem, das die Steuerzahlenden anhand ihrer persönlichen und beruflichen Situation kategorisiert. Dieses System spielt eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Steuerlast und berücksichtigt Faktoren wie den Familienstand, die familiäre und berufliche Situation sowie die Einkommensquellen.
Die sechs Steuerklassen kurz erklärt
In Deutschland wird das Einkommensteuersystem durch verschiedene Steuerklassen geregelt, die je nach persönlichen Umständen wie Familienstand, Beschäftigungsverhältnis und Einkommenssituation der steuerpflichtigen Person variieren. Diese Klassifizierung ist entscheidend für die Berechnung der Lohnsteuer, die direkt vom Gehalt abgezogen wird. Es gibt insgesamt sechs Steuerklassen, und jede Klasse hat ihre eigenen Merkmale und Regeln. Im Folgenden werden diese sechs Steuerklassen kurz erläutert:
- Steuerklasse I: Für Alleinstehende, Geschiedene oder Personen mit einem Partner außerhalb der EU.
- Steuerklasse II: Richtet sich an Alleinerziehende.
- Steuerklasse III: Für verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Personen, deren Partner in Steuerklasse V eingestuft sind, nichtarbeitende Partner oder Partner außerhalb der EU.
- Steuerklasse IV: Standardklasse für verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Personen.
- Steuerklasse V: Für verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Personen, deren Partner der Steuerklasse III angehören.
- Steuerklasse VI: Für Personen mit Einkommen aus verschiedenen Arbeitsverhältnissen.
So finden Sie Ihre Steuerklasse heraus
Um Ihre Steuerklasse zu ermitteln, können Sie die oben beschriebenen Kategorien überprüfen. Eine einfachere Methode ist jedoch, Ihre monatliche Gehaltsabrechnung oder die jährliche elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu prüfen. Diese Dokumente enthalten auch Ihre Steueridentifikationsnummer und Informationen über mögliche Steuervergünstigungen. Sollten Sie noch keine dieser Unterlagen erhalten haben, wenden Sie sich direkt an Ihr Finanzamt.
Steuerklassenwahl für Verheiratete
Verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Paare werden automatisch der Steuerklasse IV zugewiesen. Sie können jedoch auch die Kombination der Steuerklassen III und V wählen, insbesondere wenn ein erheblicher Einkommensunterschied besteht. Diese Entscheidung sollte auf der individuellen Situation basieren, da sie einen direkten Einfluss auf die Höhe der Steuerlast hat.
Steuerklasse als alleinstehende Person
Als alleinstehende Person in Deutschland fällt man normalerweise in die Steuerklasse I. Diese Kategorie umfasst auch Geschiedene, Witwen, Witwer und Personen mit Partnern außerhalb der Europäischen Union.
In dieser Steuerklasse gibt es keine zusätzlichen Vergünstigungen für Ehepaare oder Familien, was oft zu relativ höheren Steuern im Vergleich zu anderen Steuerklassen führt. Besonders für Personen mit niedrigerem Einkommen kann die Steuerklasse I eine höhere steuerliche Belastung bedeuten. Es ist daher ratsam, sich über mögliche Steuererleichterungen zu informieren, wie etwa Abzüge für berufs- oder bildungsbezogene Ausgaben.
Steuerklasse als Student
Die meisten Studierenden und Praktikantinnen und Praktikanten werden in die Steuerklasse I eingestuft, da sie in der Regel nicht verheiratet sind, nicht geschieden sind oder keine Kinder alleine erziehen. Die steuerliche Einstufung hängt hauptsächlich vom Familienstatus und davon ab, ob man mehr als eine Beschäftigung hat (dann gilt Steuerklasse VI) – der Status als Studierende oder Studierender hat darauf keinen Einfluss.
Für viele Studierende und Praktikantinnen und Praktikanten kann es sich lohnen, eine Steuererklärung abzugeben, besonders wenn das Einkommen gering ist. Häufig besteht die Möglichkeit, einen großen Teil der gezahlten Steuern zurückerstattet zu bekommen.
Steuerklasse für Rentner mit arbeitendem Partner
Die Steuerklasse für Rentner hängt von ihrem Familienstand ab. Als alleinstehende Rentnerin oder Rentner bleibt man in der Steuerklasse I. Ist man verheiratet oder lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kann man zwischen der Steuerklasse IV und der Kombination der Steuerklassen III und V wählen. Welche Option am vorteilhaftesten ist, hängt von der Höhe der Rente und dem Einkommen des Partners ab.
Steuerklasse mit zwei Kindern
Bei zwei Kindern hängt die Zuweisung zu einer bestimmten Steuerklasse davon ab, ob man die Kinder alleine oder mit einem Partner erzieht. Für Alleinerziehende ist die Steuerklasse II vorgesehen, die eine spezielle Vergünstigung bietet. Lebt man in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft, stehen die Klassen III, IV und V zur Verfügung. Unabhängig von der gewählten Klasse können Eltern Steuervergünstigungen für Kinder in Anspruch nehmen.
Einfache Überprüfung der Steuerklasse und Steuererklärung
Die Feststellung der eigenen Steuerklasse ist einfach, sobald man sie einmal ermittelt hat. Für eine optimale Steuererklärung und um von verfügbaren Vergünstigungen zu profitieren, empfiehlt sich die Nutzung einer Steuer-App, wie Taxando. Mit dieser Anwendung kann man die eigenen Steuerangelegenheiten bequem und schnell erledigen.

Maciej Szewczyk ist IT-Berater, Innovationsmanager und vereidigter deutscher Übersetzer, spezialisiert auf polnisches und deutsches Steuerrecht.
Er sammelte Erfahrungen als Berater in IT-Projekten für viele internationale Unternehmen. Im Jahr 2017 gründete er das Startup taxando GmbH, in dem er die innovative Steuer-App Taxando entwickelte, die die Abgabe der jährlichen Steuererklärung erleichtert. Maciej Szewczyk verbindet technologisches Fachwissen mit fundierten Kenntnissen der Steuervorschriften und ist damit ein Experte auf seinem Gebiet.
Privat ist er glücklicher Ehemann und Vater und lebt mit seiner Familie in Berlin.