Remote- und Hybridarbeit gehören mittlerweile für viele Beschäftigte zum beruflichen Alltag. Für Arbeitnehmer in Deutschland bedeutet dies nicht nur mehr Flexibilität, sondern auch die Möglichkeit, bestimmte Kosten in der jährlichen Steuererklärung zu berücksichtigen. Ist ein Steuerabzug für die Arbeit von zu Hause möglich? Wie funktioniert die Homeoffice-Pauschale und mit welcher Steuererstattung aus Deutschland für Remote-Arbeit kann gerechnet werden? Es wird erläutert, wann die Arbeit von zu Hause in der Steuererklärung angesetzt werden kann, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie sie korrekt in der Steuererklärung angegeben wird.
Homeoffice in der Steuererklärung – kein so neues Thema, wie es scheint
Remote-Arbeit ist längst kein Konzept mehr, das ausschließlich mit der Pandemiezeit assoziiert wird – heute stellt das Homeoffice oder das hybride Arbeitsmodell für viele Beschäftigte in Deutschland einen festen Bestandteil des Arbeitsalltags dar. Daher empfiehlt es sich, in der jährlichen Steuererklärung zu prüfen, ob die von zu Hause gearbeiteten Tage berücksichtigt werden können, unter anderem durch die Homeoffice-Pauschale, also die vereinfachte Pauschale für Remote-Arbeit.
Es ist wissenswert, dass der Steuerabzug für Remote-Arbeit bereits seit vielen Jahren möglich ist, wenngleich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein mussten. Im Jahr 2016 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Aufwendungen für Räume, die Wohnbereich und Berufliches miteinander verbinden, nicht als Betriebsausgabe oder Werbungskosten berücksichtigt werden können.
Wie sieht die steuerliche Abrechnung für Remote-Arbeit in Deutschland im Jahr 2026 aus?
Im Jahr 2026 kann Remote-Arbeit in Deutschland in der Steuererklärung auf zwei Hauptwegen geltend gemacht werden. Die einfachste Lösung stellt die Homeoffice-Pauschale dar, also die Pauschale für Homeoffice-Tage. Sie beträgt 6 Euro für jeden Tag Remote-Arbeit, maximal 1.260 Euro pro Jahr. Diese Form kann auch genutzt werden, wenn kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist – es genügt, dass die Tätigkeit zuhause ausgeübt wurde, etwa am Schreibtisch im Wohnzimmer oder in der Küche, und dass die Anzahl der entsprechenden Tage nachgewiesen werden kann. Die deutschen Vorgaben sehen vor, dass die Tagespauschale 6 Euro pro Tag beträgt, maximal 1.260 Euro pro Jahr, und die anspruchsberechtigten Tage dokumentiert werden sollten.
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Abweichende Regelungen gelten, wenn in der Wohnung oder im Haus ein abgetrenntes häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist. Ein solches Zimmer kann das Recht auf einen weitergehenden Abzug der Kosten begründen, jedoch nur dann, wenn es das Zentrum der gesamten beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit darstellt. Ein gewöhnlicher Arbeitsplatz in einer Ecke genügt nicht – es muss sich tatsächlich um einen klar abgegrenzten, beruflich genutzten Raum handeln. Erfüllt das Arbeitszimmer diese Voraussetzungen, können die tatsächlichen Aufwendungen abgerechnet werden.
In der Praxis nutzt die Mehrheit der Beschäftigten im Homeoffice einfach die Homeoffice-Pauschale, da hierfür kein eigenes Arbeitszimmer erforderlich ist. Zu beachten ist jedoch, dass es sich hierbei nicht um eine Steuererstattung in bar handelt, sondern um einen steuerlichen Aufwand, der die Bemessungsgrundlage mindert. Wer beispielsweise an 120 Tagen von zu Hause gearbeitet hat, kann 720 Euro als Aufwand ansetzen – 120 × 6 Euro – wobei der tatsächliche Vorteil von der jeweiligen Steuerklasse und den übrigen Werbungskosten abhängt.
Bei Remote-Arbeit in Deutschland empfiehlt es sich, die Homeoffice-Tage laufend zu dokumentieren, anstatt diese erst bei der Steuererklärung zu rekonstruieren. Die Pauschale von 6 Euro pro Tag scheint unkompliziert, der eigentliche Vorteil hängt jedoch von den gesamten Werbungskosten und davon ab, ob diese den jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschreiten. Zudem sollten Belege über Ausgaben für Geräte, Internet oder Büroausstattung aufbewahrt werden, da gerade zusätzliche Aufwendungen oft einen erheblichen Unterschied in der Erklärung bewirken können.
Steuerliche Abrechnung für Remote-Arbeit in Deutschland – welche Kosten sind abziehbar?
Die Ausstattung eines häuslichen Arbeitszimmers ist mit unterschiedlichen Aufwendungen verbunden. Hierzu zählen etwa der Erwerb eines Computers, Druckers, Stuhls, Schreibtisches oder weiterer Komponenten. Zu beachten ist weiterhin, dass anteilig auch laufende Kosten im Zusammenhang mit der Wohnung abziehbar sind. Hierzu zählen:
- Miete,
- Heizung,
- Strom,
- Müllentsorgung,
- Wasser.
Nach Expertenmeinung empfiehlt sich weiterhin die Abrechnung von Kosten für Telefonate. Wer sein privates Telefon- und Internetanschluss beruflich nutzt, kann einen Anteil der Aufwendungen steuerlich geltend machen. Wo in der Steuererklärung wird Remote-Arbeit eingetragen? Diese Ausgaben können als „Werbungskosten“ angegeben werden.
Wichtig ist jedoch – maximal können 20 % der Monatsabrechnung, höchstens jedoch 20 € pro Monat abgesetzt werden.
Homeoffice-Pauschale 2026 – Vorteile nicht für jeden, ein Blick auf die Werbungskosten
Der steuerliche Vorteil zusätzlicher Aufwendungen durch Remote-Arbeit ergibt sich vorrangig dann, wenn die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen. Zu diesen Kosten zählen unter anderem beruflich veranlasste Ausgaben für Schreibtische, Stühle, Drucker, Lampen, Computertechnik oder anderes, das zur Berufsausübung erforderlich ist und entsprechend nachgewiesen werden kann.
Zu beachten ist, dass Aufwendungen für die genannten Anschaffungen direkt im Erwerbsjahr steuerlich für Remote-Arbeit geltend gemacht werden können sofern deren Anschaffungskosten 800 € netto (zuzüglich 19 % Umsatzsteuer) nicht überschreiten. Ist die Büroausstattung teurer, muss die Abschreibung über mehrere Jahre verteilt werden. Ein Beispiel: Für Mobiltelefone werden üblicherweise 5 Jahre Nutzungsdauer angenommen.
Steuerabzug für Remote-Arbeit – muss nachgewiesen werden, dass tatsächlich von zu Hause gearbeitet wurde?
Es kann vorkommen, dass das deutsche Finanzamt um eine spezielle Bescheinigung bittet, die bestätigt, dass die berufliche Tätigkeit tatsächlich im Homeoffice erbracht wurde. In der Regel ist die Vorlage entsprechender Dokumente jedoch nicht erforderlich. Sollte das Finanzamt dennoch einen Nachweis verlangen, bleibt ein Monat Zeit, vom Arbeitgeber eine solche Bestätigung einzuholen.
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FAQ
Kann Homeoffice in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden?
Ja, Remote-Arbeit kann in Deutschland in der jährlichen Steuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt werden. In der Regel erfolgt dies über die Homeoffice-Pauschale, also die Pauschale für Homeoffice-Tage.
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale in Deutschland im Jahr 2026?
Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 € pro Tag Remote-Arbeit. Maximal können 1.260 € pro Jahr abgesetzt werden, entsprechend 210 Tagen Tätigkeit im Homeoffice.
Ist ein separates Arbeitszimmer erforderlich, um Remote-Arbeit steuerlich abzusetzen?
Nein, für die Homeoffice-Pauschale ist weder ein separates Arbeitszimmer noch ein abgetrennter Raum erforderlich. Es genügt, dass die Arbeit tatsächlich von zu Hause aus ausgeübt wurde und die Anzahl der Homeoffice-Tage angegeben werden kann.
Worin unterscheidet sich die Homeoffice-Pauschale vom Abzug für das häusliche Arbeitszimmer?
Die Homeoffice-Pauschale ist ein einfacher Festbetrag für Homeoffice-Tage, ohne Berücksichtigung von Miete, Strom oder Heizung. Das häusliche Arbeitszimmer ermöglicht einen weitergehenden Kostenabzug, jedoch nur, wenn ein separates Zimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet.
Bedeutet die Homeoffice-Pauschale eine Steuererstattung von 1.260 €?
Nein, 1.260 € ist der maximale steuerliche Kostenbetrag und keine vom Finanzamt ausgezahlte Summe. Der Abzug vermindert die steuerliche Bemessungsgrundlage, sodass die tatsächliche Entlastung von Einkommen, Steuersatz und weiteren Werbungskosten abhängt.
Wo wird das Homeoffice in der deutschen Steuererklärung eingetragen?
Homeoffice-Tage werden im Abschnitt zu den Werbungskosten erfasst. In der Arbeitnehmerveranlagung betrifft dies die Anlage N oder den entsprechenden Bereich im Steuererklärungsprogramm.
Kann Homeoffice und Pendlerpauschale am selben Tag abgesetzt werden?
Grundsätzlich darf derselbe Tag nicht gleichzeitig als Homeoffice-Tag und als Tag mit Fahrt zur Arbeitsstätte abgesetzt werden. Bei einer Aufteilung zwischen Homeoffice und Büroarbeit sind die jeweiligen Tage in der Erklärung gesondert anzugeben.
Kann bei hybrider Arbeit in Deutschland die Homeoffice-Pauschale genutzt werden?
Auch bei einem hybriden Arbeitsmodell kann die Homeoffice-Pauschale genutzt werden. Abzugsfähig sind jedoch nur diejenigen Tage, an denen die Arbeit tatsächlich im Homeoffice gemäß den Pauschalvorgaben verrichtet wurde.
Kann das Finanzamt einen Nachweis der Arbeit im Homeoffice verlangen?
Das deutsche Finanzamt kann einen Nachweis über die Anzahl der Homeoffice-Tage verlangen. Es empfiehlt sich, eine eigene Übersicht, einen Eintrag im firmeneigenen System oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers aufzubewahren.
Welche weiteren Kosten können neben der Homeoffice-Pauschale abgesetzt werden?
Neben der Pauschale können beruflich veranlasste Ausgaben wie Computertechnik, Schreibtisch, Stuhl, Telefon oder Internet abgesetzt werden. Solche Aufwendungen müssen arbeitsbezogen sein und Nachweise wie Rechnungen oder Belege sollten aufbewahrt werden.
Können Internet und Telefon im Rahmen des Homeoffice in Deutschland abgesetzt werden?
Wird ein privater Internetanschluss oder ein Telefon dienstlich genutzt, kann ein anteiliger Kostenabzug erfolgen. Meist gilt eine proportionale Absetzung, etwa entsprechend dem beruflichen Nutzungsanteil an der Rechnung.
Wann erhöht der Abzug für das Homeoffice tatsächlich die Steuererstattung aus Deutschland?
Der Abzug wirkt sich besonders dann aus, wenn die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag überschreiten. Bleibt die Kostensumme darunter, führt die bloße Angabe von Homeoffice-Tagen nicht zu einer höheren Steuererstattung.

Maciej Wawrzyniak
Privat liebt Maciej sportliche Herausforderungen, spielt Gitarre und schwimmt gerne im See. Außerdem ist er stolzer Vater von drei Söhnen.















