Homeoffice und Steuererstattung aus Deutschland 2024

Die Coronavirus Pandemie, die uns seit einigen Jahren begleitet, hat bei fast allen Menschen ihre Spuren hinterlassen. Das ist bei vielen Büroangestellten nicht anders, die aufgrund verschiedener Empfehlungen ihr Büro nach Hause verlegt haben. Ist ein Steuerabzug für Homeoffice möglich? Es zeigt sich, dass dies unter bestimmten Voraussetzungen durchaus möglich ist. Wie sieht das in der Praxis aus? Mit wie viel Steuererstattung aus Deutschland für Homeoffice kann ich rechnen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Homeoffice in der Steuererklärung angeben zu können? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Homeoffice in der Steuererklärung – nicht so neu, wie es scheint

Für viele Menschen war das Jahr 2020 in beruflicher Hinsicht ein Wendepunkt – vor allem wegen der Verpflichtung, das Büro nach Hause zu verlegen. Die aktuelle Weltlage hat einiges auf den Kopf gestellt und u.a. auch zu Änderungen im deutschen Steuerrecht beigetragen. Nicht anders verhält es sich bei der Abgabe einer Steuererklärung unter Einbeziehung der Homeoffice, obwohl dies auf den ersten Blick nicht so neu ist.

Es ist interessant zu wissen, dass die Homeoffice-Steuer bereits seit einigen Jahren abgezogen werden kann, obwohl einige Bedingungen erfüllt sein müssen. Denn der Bundesfinanzhof hat im Jahr 2016 ein Urteil gefällt, aus dem hervorgeht, dass die Aufwendungen für ein Zimmer, das die private und die berufliche Sphäre verbindet, nicht als Betriebsausgaben oder abzugsfähige Aufwendungen berücksichtigt werden können.

Steuererklärung 2023 Homeoffice – wie sieht es bisher aus?

Was wir oben geschrieben haben, bedeutet in der Praxis, dass das Finanzamt keine steuerliche Absetzbarkeit vom Homeoffice gewährt, wenn das “häusliche Arbeitszimmer” z. B. aus einem Schreibtisch im Übergangszimmer, einer Ecke im Wohnzimmer oder einem Laptop besteht, an dem man in der Küche arbeitet. Wie kannst Du also eine Steuererstattung für ein Homeoffice in Deutschland beantragen? Die Lösung war ein separater Raum, der zu 90 % der Arbeit gewidmet war.

Steuererklärung für Homeoffice – welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Steuer für das häusliche Arbeitszimmer (Home-Office-Steuer) kann also abgezogen werden, wenn Du aus einem Zimmer ein richtiges Büro gemacht hast. Die Tatsache, dass es “abgetrennt” wurde, bedeutet natürlich nicht, dass es aufgehört hat, Teil Deines Hauses/Ihrer Wohnung zu sein – das Büro muss ein integraler Bestandteil davon sein. Es ist jedoch zu bedenken, was wir oben geschrieben haben – der Raum durfte nur zum Arbeiten genutzt werden.

 Daher war der Steuerabzug für Homeoffice in Deutschland nicht möglich, wenn das Zimmer ein reines Gästezimmer war oder zu einem Schrank umgebaut wurde.

Dies war jedoch nicht das Ende der Bedingungen, die erfüllt sein mussten, um das Homeoffice steuerlich absetzen zu können. Zu den Kriterien gehörten neben der Zuweisung von Platz und Arbeitszeit auch die förmliche Anweisung eines Vorgesetzten, die Arbeit zu Hause zu erledigen. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt waren, konnte eine Steuererklärung für die abgeschlossene Homeoffice beim Finanzamt eingereicht werden.

Wie viel kannst Du zurückbekommen? Der Abzug für das Homeoffice kann bis zu 1250 € betragen.

Jetzt Homeoffice absetzen oder Pauschalierungsmöglichkeit

Die Möglichkeit das Homeoffice abzusetzen, gilt weiterhin – aber es ist wissenswert, dass in den Jahre 2023 ein pauschaler Abzug, die sogenannte Homeoffice-Pauschale, genutzt werden kann.

Dank des neuen Pauschalbetrags können Steuerzahler, die von zu Hause aus gearbeitet haben (unabhängig von der Art des Zimmers), für jeden Tag, an dem sie nicht im Büro waren, 6 € von der Steuer absetzen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine Steuererstattung beispielsweise für das gesamte Jahr der Heimarbeit möglich ist. Der Abzug ist für maximal 210 solcher Tage möglich. So darf die Homeoffice-Pauschale nicht mehr als 1260€ (6 € x 210 Tage) betragen.

Steuererklärung und Homeoffice – welche Kosten können abgesetzt werden?

Für die Ausstattung eines Home Office fallen verschiedene Kosten an. Dazu gehört die Notwendigkeit, einen Computer, einen Drucker, einen Stuhl, einen Schreibtisch oder andere Komponenten zu kaufen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass auch die laufenden Kosten im Zusammenhang mit der Wohnung anteilig abzugsfähig sind. Dazu gehören:

  •     Mieten,
  •     Heizung,
  •     Elektrizität,
  •     Müllabfuhr,
  •     Wasser

Nach Ansicht von Experten ist es auch ratsam, die Kosten für Telefongespräche zu berücksichtigen. Wenn Du Deinen eigenen Telefon- und Internetanschluss für geschäftliche Zwecke nutzt, kannst Du einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen. Wo trage ich Homeoffice in meiner Steuererklärung ein? Du kannst diese Ausgaben unter der Rubrik “abzugsfähige Ausgaben” angeben.

Wichtig ist jedoch, dass Du maximal 20 % von Ihrer Monatsrechnung abziehen kannst, jedoch nicht mehr als 20 € pro Monat.

Home-Office-Pauschale 2023 – Nicht für jedermann Vorteile oder sprechen wir über absetzbare Kosten

Nach der Verordnung wird der Abzug nicht denjenigen Arbeitnehmern zugute kommen, deren abzugsfähige Kosten unter 1.000 € liegen. Wie lassen sich höhere Kosten erzielen? Solche Ausgaben können z. B. durch den Kauf eines Schreibtisches, eines Stuhls, eines Druckers oder einer Leselampe getätigt werden.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Anschaffungskosten für die oben genannten Gegenstände im Jahr der Anschaffung direkt von der Steuer abgesetzt werden können, sofern ihr Preis 800 € netto (zzgl. MwSt., d. h. 16 %) nicht übersteigt. Wenn die Ausstattung des häuslichen Arbeitszimmers in Deutschland teurer ist, müssen die Abschreibungsbeträge auf mehrere Jahre verteilt werden. Bei Mobiltelefonen wird beispielsweise eine Nutzungsdauer von 5 Jahren angenommen.

Homeoffice steuerlich absetzen – Musst Du nachweisen, dass Du von zu Hause aus gearbeitet hast?

Es kann vorkommen, dass das Finanzamt in Deutschland eine besondere Bescheinigung verlangt, die belegt, dass Deine Arbeit tatsächlich zu Hause ausgeführt wurde. In der Regel ist es jedoch nicht erforderlich, solche Dokumente zu übermitteln. Auch wenn das Finanzamt eine Bescheinigung verlangt, musst Du Dir keine Sorgen machen – Dein Arbeitgeber hat einen Monat Zeit, ein solches Formular auszustellen.

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