Der Tod eines Ehepartners ist mit einem großen Schock, viel Stress und einem schweren emotionalen Schlag verbunden. Nichts kann diesen Verlust für uns ersetzen, aber der deutsche Staat möchte seine Bürger in dieser schwierigen Trauerzeit unterstützen und bietet ihnen eine Witwen- oder Witwerrente an. Die Witwenrente hilft, die finanziellen Veränderungen nach dem Verlust eines Partners zu bewältigen und die wirtschaftliche Existenz zu sichern. Das Thema Witwenrente ist recht komplex, daher werden wir im heutigen Artikel versuchen, dir die komplizierteren Fragen im Zusammenhang mit dem Erhalt von zusätzlichem Geld nach dem Tod eines Partners zu erläutern.
Steuern auf rente und witwenrente – wer hat Anspruch?
Einen Anspruch auf Witwenrente haben Personen, deren verstorbener Ehepartner mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert war. Diese Zeit ist die sogenannte Mindestversicherungszeit, wenn der Partner zuvor eine Wartezeit erfüllt hat oder bereits eine Rente bezog. Die zweite Voraussetzung ist, dass du mit deinem Partner bis zu seinem Tod verheiratet warst (ob ihr zusammen oder getrennt gelebt habt, spielt keine Rolle), und die dritte Voraussetzung ist, dass die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat. In den folgenden Fällen erhältst du keine Witwenrente:
- rechtskräftige Scheidung,
● die Ehe wurde für ungültig erklärt,
● du warst zuvor nur verlobt.
Besteuerung der Witwenrente (steuerpflichtig) – altes versus neues Recht
Du hast Anspruch auf eine Witwenrente nach altem Recht, wenn dein Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist oder wenn eure Ehe vor diesem Datum geschlossen wurde und mindestens einer von euch vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. Das neue Recht gilt hingegen, wenn du nach dem 31. Dezember 2001 geheiratet hast oder wenn ihr beide nach dem 1. Januar 1962 geboren seid.
Steuer – Witwenrente und Höhe der Leistung (Steuer mit Witwenrente)
Die Höhe der Witwenrente hängt in erster Linie davon ab, ob die Person Anspruch auf eine kleine oder große Rente hat. Um der Witwe (oder dem Witwer) die Akzeptanz der veränderten finanziellen Situation zu erleichtern, wird die Witwenrente für die drei auf den Sterbemonat folgenden Kalendermonate in voller Höhe der Versichertenrente gezahlt. Diese drei Monate werden oft auch als “Sterbevierteljahr” bezeichnet, in dem das eigene Einkommen nicht berücksichtigt wird.
Besteuerung der kleinen Witwenrente
Du kannst eine kleine Witwenrente erhalten, wenn du das siebenundvierzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hast, erwerbsunfähig bist oder kein Kind erziehst. Bevor du diese erhältst, prüft die Deutsche Rentenversicherung, welche Rentenansprüche dein verstorbener Partner zum Zeitpunkt seines Todes gehabt hätte. Nach dieser Berechnung beträgt die kleine Witwenrente 25 % der Rente, die dein verstorbener Ehepartner erhalten hätte. Ist dein Ehepartner jedoch vor Vollendung des fünfundsechzigsten Lebensjahres gestorben, musst du mit einem Abschlag rechnen. Wichtig ist, dass die kleine Witwenrente auf 24 Kalendermonate nach dem Tod deines Ehegatten begrenzt ist, es sei denn, für dich gilt noch die alte Regelung – in diesem Fall erhältst du eine unbefristete kleine Witwenrente.
Besteuerung der Witwenrente – große Witwenrente
Um eine große Witwenrente zu beantragen, musst du eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Du musst mindestens 47 Jahre alt sein,
● Du musst erwerbsunfähig sein,
● Du erziehst ein eigenes Kind oder ein Kind deines verstorbenen Partners, das noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.
Die Höhe der großen Witwenrente hängt auch davon ab, auf welche Rentenansprüche der verstorbene Ehepartner Anspruch gehabt hätte. Die deutsche Rentenversicherung kann auch die Höhe der Rente berücksichtigen, die du bereits erhältst. Letztendlich hast du Anspruch auf 55 % der Rente des Versicherten. Stirbt dein Ehepartner jedoch vor Vollendung des 65. Lebensjahres, wird die große Witwenrente durch einen Abschlag gekürzt.
Besteuerung der Witwenrente und Wiederverheiratung
Bei Wiederverheiratung erlischt sowohl die kleine als auch die große Witwenrente am Ende des Kalendermonats, in dem die Heirat stattgefunden hat. Bei einer späteren Eheschließung besteht jedoch die Möglichkeit, eine Rentenabfindung in Form einer Einmalzahlung zu beantragen. Bei einem großen Witwenrentenausgleich entspricht die Rentenabfindung den beiden Jahresbeträgen der Witwenrente, die du im Durchschnitt der letzten zwölf Kalendermonate erhalten hast. Maßgeblich für die Berechnung ist die Höhe der Rente nach Abzug des Einkommens, aber vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Das Quartal des Jahres, in dem der Tod eingetreten ist, wird bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
Versteuerung der Witwenrente und Einkommensanrechnung
Wenn du neben deiner Hinterbliebenenrente weitere Einkünfte hast, zum Beispiel aus einer privaten Rente, werden diese über einen Freibetrag von bis zu 40 % auf deine Witwenrente angerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet das Nettoeinkommen auf der Grundlage des Bruttoverdienstes – wenn dieser den Freibetrag übersteigt, werden 40 % des verbleibenden Nettoeinkommens von der Rente abgezogen. Der Abzug hängt in erster Linie davon ab, wie hoch dein Einkommen genau ist. Jede Situation wird individuell betrachtet. Wissenswert ist, dass es sich bei der Witwenrente um eine so genannte abgeleitete Rentenanwartschaft handelt, das heißt, sie wird aus der Versicherung des Verstorbenen gezahlt. Das heißt, wenn neben der Witwenrente noch eine Rente aus eigener Versicherung bezogen wird, wird diese als Einkommen angerechnet und von der Hinterbliebenenrente abgezogen.
Besteuerung der Witwenrente (Besteuerung mit Witwenrente) und Aufteilung der Rente
Eine Alternative zur Witwenrente in Deutschland ist die so genannte “Rentensplitting” – die Rentenansprüche aus der Ehe werden zu gleichen Teilen zwischen den beiden Parteien aufgeteilt. Diese Lösung ist besonders vorteilhaft für den Partner, der weniger Rentenansprüche hat. Bei der Entscheidung für das Rentensplitting ist es nicht möglich, zur Witwenrente zurückzukehren. Alle Informationen zum Rentensplitting findest du in der Broschüre “Rentensplitting – Splitting in Partnerschaft” der Deutschen Rentenversicherung.
Musst du deine Witwenrente versteuern?
Für die Besteuerung der Witwenrente gelten die gleichen Regeln wie für eine normale Rente. Diejenigen, die den Rentenfreibetrag in Anspruch nehmen, haben einen Teil ihrer Rente steuerfrei. Ein spezielles deutsches Steuerprogramm kann dir helfen, die steuerliche Situation deines verstorbenen Partners zu erkennen. Es basiert auf den aktuellsten steuerlichen Richtlinien und kann auch von überall aus genutzt werden (in einer App auf deinem Handy oder über einen Webbrowser auf deinem Computer).

Maciej Szewczyk ist IT-Berater, Innovationsmanager und vereidigter deutscher Übersetzer, spezialisiert auf polnisches und deutsches Steuerrecht.
Er sammelte Erfahrungen als Berater in IT-Projekten für viele internationale Unternehmen. Im Jahr 2017 gründete er das Startup taxando GmbH, in dem er die innovative Steuer-App Taxando entwickelte, die die Abgabe der jährlichen Steuererklärung erleichtert. Maciej Szewczyk verbindet technologisches Fachwissen mit fundierten Kenntnissen der Steuervorschriften und ist damit ein Experte auf seinem Gebiet.
Privat ist er glücklicher Ehemann und Vater und lebt mit seiner Familie in Berlin.