Der Tod des Ehepartners ist mit einem enormen Schock, erheblichem Stress und einem schweren seelischen Einschnitt verbunden. Nichts vermag diesen Verlust zu ersetzen; der deutsche Staat möchte jedoch in dieser schwierigen, mit Trauer verbundenen Zeit die Bevölkerung unterstützen und bietet eine Witwen- bzw. Witwerrente an. Dadurch lassen sich die bevorstehenden finanziellen Veränderungen bewältigen und die Lebensgrundlage sichern. Das Thema der Witwenrenten ist recht komplex; im heutigen Beitrag werden daher die komplizierteren Fragen im Zusammenhang mit dem Bezug zusätzlicher Leistungen nach dem Tod des Partners erläutert.
Steuern auf die Altersrente und die Witwenrente – wem stehen Ansprüche zu?
Der Anspruch auf Witwenrente steht Personen zu, deren verstorbener Ehepartner mindestens fünf Jahre lang in der Rentenversicherung versichert war. Diese Zeit gilt als sogenannte Mindestversicherungszeit, sofern der Partner zuvor die Wartezeit erfüllt hatte oder bereits eine Rente bezog. Zweite Voraussetzung ist, bis zum Tod des Partners in einer Ehe gelebt zu haben (ob zusammen oder getrennt gelebt wurde, ist unerheblich), und als dritte Voraussetzung muss die Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben. Keine Witwenrente wird in folgenden Fällen gewährt:
- rechtskräftige Scheidung,
- Aufhebung der Ehe,
- es bestand lediglich eine Verlobung.
Besteuerung der Witwenrente – altes und neues Recht
Im deutschen Rentensystem betrifft die alte Regelung der Witwenrente (Witwenrente) Fälle, in denen die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und mindestens einer der Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde Dann kann die kleine Rente unbefristet gewährt werden, und die große Rente beträgt 60% statt 55%.
Zusätzlich gilt der sogenannte Ehedauer-Test nicht – selbst wenn die Ehe weniger als ein Jahr bestanden hat, kann die Leistung gewährt werden, ohne den Verdacht einer Eheschließung allein zum Zweck des Rentenbezugs. Das Todesdatum der versicherten Person ist hier nicht von entscheidender Bedeutung – maßgeblich sind vielmehr das Datum der Eheschließung und das Alter der versicherten Person.
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Steuer – Witwenrente und Höhe der Leistung
Die Höhe der Witwenrente hängt vor allem davon ab, ob ein Anspruch auf die kleine oder die große Rente besteht. Um der Witwe bzw. dem Witwer die Umstellung auf die veränderte finanzielle Situation zu erleichtern, wird für die drei auf den Sterbemonat folgenden Kalendermonate die Witwenrente in Höhe der vollen Versichertenrente gezahlt. Diese drei Monate werden häufig auch als „Sterbevierteljahr“ bezeichnet; in diesem Zeitraum wird die Witwenrente unabhängig von anderen Einkünften in voller Höhe ausgezahlt.
Bei der Witwenrente sollte nicht nur auf den Bruttobetrag der Leistung geachtet werden, denn letztlich zählt, was nach Berücksichtigung von Steuern, Beiträgen und eigenen Einkünften tatsächlich verbleibt. Der häufigste Fehler besteht in der Annahme, dass die Witwenrente stets in voller Höhe gezahlt wird – die eigene Altersrente, Erwerbstätigkeit oder private Leistungen können sie jedoch mindern. Vor Einreichung der Unterlagen oder vor einer Entscheidung über eine Rententeilung sollten sämtliche Einkünfte zusammengestellt und die Varianten mit Zahlen geprüft werden, denn bei deutschen Leistungen machen Details tatsächlich den Unterschied.
Steuer auf die Witwenrente – kleine Witwenrente
Die kleine Witwenrente kann bezogen werden, wenn das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde, die Voraussetzungen für die große Witwenrente nicht erfüllt sind, keine Erwerbsminderung vorliegt oder kein Kind erzogen wird. Vor der Gewährung prüft die Deutsche Rentenversicherung, welche Rentenansprüche der verstorbene Partner im Zeitpunkt des Todes gehabt hätte. Nach diesem Verfahren werden 25% dieses Betrags gezahlt. Ist der Ehepartner jedoch vor Vollendung des 65. Lebensjahres verstorben, ist mit einem Abschlag zu rechnen. Wichtig ist: Die kleine Witwenrente ist auf 24 Kalendermonate ab dem Tod des Ehepartners befristet, es sei denn, die alten Vorschriften finden weiterhin Anwendung – dann wird eine zeitlich unbefristete kleine Witwenrente gezahlt.
Besteuerung der Witwenrente – große Witwenrente
Anspruch auf die große Witwenrente besteht, wenn die Witwe/der Witwer:
- das maßgebliche Alter erreicht hat (schrittweise Anhebung von 45 auf 47 Jahre, ab 2029 abschließend 47 Jahre), oder
- erwerbsgemindert ist, oder
- ein eigenes Kind oder ein Kind des verstorbenen Ehepartners unter 18 Jahren erzieht.
Die Höhe der großen Witwenrente hängt ebenfalls davon ab, welche Rentenansprüche dem verstorbenen Ehepartner zugestanden hätten. Die Deutsche Rentenversicherung kann auch die Höhe der bereits bezogenen Altersrente berücksichtigen. Letztlich stehen 55% der Versichertenrente zu. Verstirbt der Ehepartner jedoch vor Vollendung des 65. Lebensjahres, wird die große Witwenrente um einen Abschlag gemindert.
Besteuerung der Witwenrente bei Wiederheirat
Mit der Wiederheirat erlischt sowohl die kleine als auch die große Witwenrente zum Ende des Kalendermonats, in dem die Ehe geschlossen wurde – möglich ist eine einmalige Ausgleichsleistung. Bei einer weiteren Ehe besteht jedoch die Möglichkeit, eine sogenannte Rentenabfindung zu beantragen. Bei der großen Witwenrente entspricht die Abfindung dem Zweifachen der Jahresrente der Witwenrente, die im Durchschnitt in den letzten zwölf Kalendermonaten bezogen wurde. Für die Berechnung maßgeblich ist die Rentenhöhe nach Einkommensanrechnung, jedoch vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. In diesen Berechnungen wird das Quartal des Sterbejahres nicht berücksichtigt.
Besteuerung der Witwenrente und Einkommensanrechnung
Besteht neben der Hinterbliebenenrente noch anderes Einkommen, etwa aus einer privaten Altersrente, wird dieses bis zu 40% oberhalb des Freibetrags auf die Witwenrente angerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet das Nettoeinkommen auf Grundlage des Bruttoverdienstes — wird der Freibetrag überschritten, werden 40% des verbleibenden Nettoeinkommens von der Rente abgezogen. Der Abzug hängt vor allem davon ab, wie hoch das Einkommen genau ist. Jeder Fall wird individuell geprüft. Wichtig ist, dass die Witwenrente eine sogenannte abgeleitete Leistung aus der Rentenversicherung des Verstorbenen ist, was bedeutet, dass sie aus der Versicherung der verstorbenen Person gezahlt wird. Daraus folgt, dass beispielsweise eine eigene Altersrente zusätzlich zur Witwenrente als Einkommen gilt und von der Hinterbliebenenrente angerechnet wird.
Besteuerung der Witwenrente und Rentensplitting
Eine Alternative zur Witwenrente in Deutschland ist das sogenannte Rentensplitting – die daraus resultierenden Ansprüche aus der Ehezeit werden gleichmäßig zwischen beiden Seiten geteilt. Diese Lösung ist insbesondere für den Partner mit geringeren Rentenanwartschaften vorteilhaft. Bei der Wahl des Rentensplittings besteht keine Möglichkeit der Rückkehr zur Witwenrente. Alle Informationen zum Rentensplitting finden sich in der Broschüre „Rentensplitting – partnerschaftliche Aufteilung“ der Deutschen Rentenversicherung.
Vor der Wahl des Rentensplittings sollte jedoch die Angelegenheit sorgfältig durchgerechnet werden, da die Entscheidung bindend ist und sich auf die Höhe der künftigen Leistungen auswirken kann. Diese Lösung ist nicht immer günstiger als die Witwenrente – insbesondere dann, wenn der verstorbene Ehepartner deutlich höhere Rentenanwartschaften hatte. Am sichersten ist es, die voraussichtliche Höhe beider Leistungen bereits vor Antragstellung zu vergleichen, um keinen Anspruch auf die günstigere Absicherungsform zu verlieren.
Muss auf die Witwenrente Steuer gezahlt werden?
Die Witwenrente unterliegt in Deutschland grundsätzlich der Besteuerung wie andere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet jedoch nicht, dass automatisch jede Person Steuern zahlen muss. Im Jahr 2026 unterliegen bei neuen Leistungen 84% der ersten vollen Jahresbruttorente der Besteuerung, 16% bleiben als individueller Rentenfreibetrag steuerfrei. Die endgültige Steuer hängt vom gesamten Einkommen, von Beiträgen, Kosten und der steuerlichen Situation der Witwe bzw. des Witwers ab.
Bei der Witwenrente ist zwischen Steuer und Einkommensanrechnung zu unterscheiden. Werden neben der Witwenrente eine eigene Altersrente, Arbeitsentgelt, eine private Rente oder andere Einkünfte bezogen, kann dies die Höhe der Leistung mindern. Bis zum 30. Juni 2026 beträgt der monatliche Freibetrag für die Anrechnung 1.076,86 Euro, ab dem 1. Juli 2026 steigt er auf 1.122,53 Euro. Erst der Betrag oberhalb dieser Grenze wird bei der Berechnung berücksichtigt, und 40% dieses Überschusses können die Witwenrente mindern.
FAQ
Unterliegt die Witwenrente in Deutschland der Besteuerung?
Ja, die Witwenrente in Deutschland unterliegt grundsätzlich ebenso wie andere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Besteuerung. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch eine zu zahlende Steuer, da das gesamte Einkommen, die Aufwendungen, die Beiträge und die individuelle steuerliche Situation maßgeblich sind.
Wie viel der Witwenrente ist im Jahr 2026 steuerpflichtig?
Für neue im Jahr 2026 beginnende Leistungen unterliegen 84 % der ersten vollen Jahresbruttorente der Besteuerung. Die übrigen 16 % bilden den individuellen Rentenfreibetrag und werden als fester Betrag festgelegt.
Muss auf die Witwenrente immer Steuer gezahlt werden?
Nicht immer. Eine Steuer fällt erst dann an, wenn nach Berücksichtigung des gesamten Einkommens und der Abzugsbeträge ein zu versteuerndes Einkommen entsteht. Im Jahr 2026 beträgt der deutsche Grundfreibetrag für Alleinstehende 12.348 Euro.
Verringert die eigene Altersrente die Witwenrente in Deutschland?
Ja, die eigene Altersrente kann als Einkommen berücksichtigt werden und die Höhe der Witwenrente beeinflussen. Dies bedeutet nicht immer einen Verlust des Anspruchs, jedoch kann der Betrag oberhalb der geltenden Grenze die Rente mindern.
Wie viel kann in Deutschland im Jahr 2026 neben der Witwenrente hinzuverdient werden?
Bis zum 30. Juni 2026 beträgt der monatliche Freibetrag 1.076,86 Euro. Ab dem 1. Juli 2026 erhöht er sich auf 1.122,53 Euro. Erst Einkommen oberhalb dieser Grenze kann bei der Berechnung der Witwenrente teilweise berücksichtigt werden.
Beeinflusst eine Beschäftigung in Deutschland die Witwenrente?
Ja, Arbeitsentgelt kann die Höhe der Witwenrente beeinflussen, wenn es den Freibetrag überschreitet. Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt das Nettoeinkommen und kann die Leistung um 40 % des Betrags oberhalb der Grenze mindern.
Mindert Einkommen in den ersten Monaten nach dem Tod des Ehepartners die Witwenrente?
Nein, im sogenannten Sterbevierteljahr wird die Witwenrente für drei Kalendermonate nach dem Monat des Todes des Ehepartners in voller Höhe gezahlt. In diesem Zeitraum werden eigene Einkünfte der Witwe oder des Witwers bei der Minderung der Leistung nicht berücksichtigt.
Wird die Witwenrente aus Deutschland in Polen besteuert?
Das hängt vom steuerlichen Wohnsitz, von der Art der Leistung und vom Doppelbesteuerungsabkommen ab. In der Praxis sollten in Polen ansässige Personen prüfen, ob die Leistung in Deutschland abgerechnet wird oder in Polen zusätzlich anzugeben ist.
Welches Amt ist für die Steuer auf die deutsche Rente zuständig, wenn der Wohnsitz außerhalb Deutschlands liegt?
Für viele Personen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig, also die Behörde für deutsche Renten, die ins Ausland gezahlt werden. Dies gilt jedoch nicht für jede Konstellation, weshalb vor der Einreichung der Unterlagen die Zuständigkeit der Behörde geprüft werden sollte.
Führt eine Wiederheirat zum Verlust der Witwenrente?
Ja, nach einer erneuten Eheschließung erlöschen kleine und große Witwenrente mit Ablauf des Monats, in dem die neue Ehe geschlossen wurde. In manchen Fällen kann jedoch eine einmalige Rentenabfindung beantragt werden.

Maciej Szewczyk
Er sammelte Erfahrungen als Berater in IT-Projekten für viele internationale Unternehmen. Im Jahr 2017 gründete er das Startup taxando GmbH, in dem er die innovative Steuer-App Taxando entwickelte, die die Abgabe der jährlichen Steuererklärung erleichtert. Maciej Szewczyk verbindet technologisches Fachwissen mit fundierten Kenntnissen der Steuervorschriften und ist damit ein Experte auf seinem Gebiet.
Privat ist er glücklicher Ehemann und Vater und lebt mit seiner Familie in Berlin.















