Schenkungssteuer in Deutschland – wann muss man sie zahlen?

Schenkungen spielen eine wichtige Rolle im deutschen Rechtssystem, beeinflussen Erbschaften und Vermögensübertragungen. Zahlreiche Vorschriften regeln verschiedene Arten von Geschenken – ob Steuern an den Staat zu zahlen sind, hängt hauptsächlich von der Beziehung zur schenkenden Person ab. In diesem Beitrag besprechen wir die Steuersätze für Schenkungen und Geschenke in Deutschland (Schenkungssteuer) und stellen die Steuererleichterungen für Familienmitglieder vor.

Schenkungssteuer in Deutschland – ab wann muss man zahlen?

Die Schenkungssteuer funktioniert nach denselben Grundsätzen wie die Erbschaftssteuer in Deutschland – dieselben Steuersätze, Freibeträge und Vorschriften gelten. Jede in Deutschland lebende Person, die ein Geschenk erhält, das den Freibetrag für Schenkungen übersteigt, muss die fällige Steuer zahlen. Die Nationalität spielt keine Rolle – bei Erhalt eines entsprechend wertvollen Geschenks in Deutschland fordert das Finanzamt seinen Teil. Die Höhe hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere von der Beziehung zur schenkenden Person.

Höhe der Erbschafts- und Schenkungssteuer – wer zahlt am meisten?

In Deutschland variiert die Steuerhöhe auf Schenkungen und Erbschaften je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkenden und Beschenkten. Generell ist die Steuer bei engen familiären Bindungen am niedrigsten. Die Steuer steigt mit zunehmender Entfernung der Beziehung. Es gibt drei Steuerklassen für Schenkungssteuern, die die Höhe der fälligen Steuer bestimmen.

Zur Steuerklasse I gehören:

  • Ehepartnerinnen, eingetragene Lebenspartnerinnen, Kinder und Stiefkinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern.
  • Zur Steuerklasse II gehören:
  • Eltern und Großeltern (bei Schenkungen), Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern und geschiedene Ehepartner*innen.
  • Zur Steuerklasse III gehören:
  • alle anderen, nicht in anderen Gruppen genannten Empfänger*innen von Geschenken.

Schenkungssteuer 2025 – wie hoch ist sie?

Die Höhe der Schenkungssteuer hängt auch vom Wert des Geschenks ab und steigt mit dessen Wert. Die endgültige Summe der zu zahlenden Steuer wird von der Kombination aus Empfänger*in und Wert des Geschenks beeinflusst. Mitglieder der Steuerklasse I zahlen eine niedrigere Steuer für denselben Wert der Schenkung als Mitglieder der Steuerklassen II und III.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Schenkungssteuer?

In Deutschland gibt es einen Freibetrag bei der Schenkungssteuer – einen Betrag, unter dem keine Steuern zu zahlen sind. Die familiäre Bindung spielt hier eine Schlüsselrolle. Bei Geschenken innerhalb der engsten Familie sind die meisten Geschenke steuerfrei – Steuern fallen nur für große Summen oder Gegenstände mit hohem materiellen Wert an. 

Die Freibeträge hängen von der Steuerklasse ab:

Steuerklasse I:

  • Ehegatten/eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Eltern/Großeltern (bei Schenkungen): 20.000 Euro

Steuerklasse II:

  • 20.000 Euro

Steuerklasse III:

  • 20.000 Euro

Die geltenden Freibeträge für Schenkungen in Deutschland sind in der Tabelle dargestellt.

Die genannten Beträge gelten für 10 Jahre, sodass innerhalb dieses Zeitraums nur von solchen steuerfreien Abzügen profitiert werden kann, unabhängig von der Anzahl der erhaltenen Schenkungen oder Erbschaften.

Freibetrag für die Erbschaftssteuer auf Immobilien

Bei der Übertragung von Immobilien als Schenkung ist keine Zahlung der Übertragungssteuer oder Einkommensteuer erforderlich. Der Marktwert der Immobilie muss ermittelt werden, um die Erbschaftssteuer darauf zu berechnen.

Wenn Ehepartner*innen sich gegenseitig eine bewohnte Immobilie zur gemeinsamen Nutzung übergeben, ist diese Schenkung von der Steuer befreit. Unter solchen Umständen kann die Schenkung eines Hauses oder einer Wohnung also vollständig von der Erbschaftssteuer befreit sein.

Wie vermeidet man die Erbschaftssteuer 2025?

Der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer ist derselbe wie bei Schenkungen. Es gelten dieselben Sätze und eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. Je näher die Beziehung, desto besser die Steuerklasse und somit die geringere Steuerbelastung.

Bei Immobilien sieht es anders aus – hier kann die Erbschaftssteuer vollständig vermieden werden. Wenn das nach dem Tod übertragene Haus oder die Wohnung vom Schenkenden selbst genutzt wurde, ist es in der Regel steuerfrei, sofern der/die Erbe/Erbin sie selbst für mindestens zehn Jahre nutzt.

Freibeträge für die Schenkungssteuer – wo muss man ein Geschenk melden?

Eine Schenkung wird beim Finanzamt gemeldet, dafür besteht eine Frist von 3 Monaten ab Erhalt. Dies ist notwendig, wenn der Freibetrag überschritten wird. Erforderliche Daten und Dokumente müssen von Geberin und Empfängerin eingereicht werden. Die Meldung muss persönliche Daten beider Seiten, Details der Beziehung, Beschreibung und Wert des Geschenks enthalten.

Bei steuerpflichtigen Schenkungen liegt die Meldepflicht auch bei der schenkenden Person. Alle in Deutschland erzielten Einkünfte müssen jährlich dem Finanzamt vorgelegt werden – dies kann mit einer Steuererklärungs-App wie Taxando erfolgen. Für Erbschaften und Schenkungen ist das PREMIUM-Paket zu wählen, welches auch professionelle Hilfe eines Steuerberaters sowie eine schnelle, sichere und hohe Steuerrückerstattung bietet.