Sind Unfallkosten steuerlich absetzbar?

Ein Autounfall kann jeder Person passieren – ein Moment der Unachtsamkeit oder eine Verkettung ungünstiger Umstände reichen aus. Selbst wenn körperlicher Schaden vermieden wird, ist es keine angenehme Situation und bringt viele Probleme mit sich. Manchmal kann die Möglichkeit, die entstandenen Kosten von der Steuer abzusetzen, ein Ausgleich sein. In diesem Beitrag erklären wir, wann und wie dies möglich ist – herzlich willkommen.

Unfallkosten als Betriebsausgaben

Zu den Ausgaben, die mit dem Erzielen von Einkommen verbunden sind, gehören alle Kosten, die mit der Arbeit zusammenhängen. Dazu zählen Ausgaben, die zur Erzielung, Sicherung und Erhaltung des Einkommens dienen. Darunter fallen beispielsweise Kosten, die durch die Fahrt zur Arbeit entstehen – egal, ob mit dem eigenen Auto gefahren wird oder öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden. Auch verschiedene Arbeitskleidung, Werkzeuge oder elektronische Geräte, die für die Arbeit verwendet werden, können dazu gezählt werden. Solche Ausgaben können von der Steuer als Betriebsausgaben abgezogen werden – in Deutschland wird diese Erleichterung automatisch in Form eines Pauschalbetrags von 1200 Euro gewährt.

Es kann jedoch versucht werden, einen höheren Abzug geltend zu machen, indem Ausgaben über den gesetzlich festgelegten Betrag nachgewiesen werden. Wenn auf dem Weg zur Arbeit ein Unfall passiert, können die damit verbundenen Kosten als einkommensbezogene Ausgaben von der Steuer abgezogen werden – im weiteren Teil des Artikels werden die erforderlichen Bedingungen vorgestellt.

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Abzug von Unfallkosten als einkommensbezogene Ausgaben – wem steht das zu?

Wann können in der deutschen Steuererklärung Unfallkosten als Betriebsausgaben angegeben werden? Zwei grundlegende Bedingungen müssen erfüllt sein.

Erstens ist der Abzug von Unfallkosten nur möglich, wenn die betroffene Person selbst für den Schaden aufkommt. Wenn alles von der Versicherung gedeckt wird, besteht diese Möglichkeit nicht. Wenn das Ereignis nicht die Schuld der betroffenen Person ist, muss das Unternehmen, bei dem der andere Beteiligte versichert ist, für die Reparatur und andere Ausgaben aufkommen. Dazu gehören unter anderem die Kosten für das Abschleppen oder Verschrotten des Autos, die Miete eines Ersatzfahrzeugs, die Erstattung für verlorene Arbeitsstunden oder die Beschädigung von Ausrüstung als Folge des Ereignisses. Es kann auch zu einer Situation kommen, in der die Person, die den Unfall verursacht hat, nicht versichert ist und die Kosten nicht decken kann.

Wenn jedoch vollständig oder teilweise für den Unfall verantwortlich ist, deckt die eigene Versicherung möglicherweise nicht die vollen Kosten, sodass viele Dinge aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.

Die zweite Bedingung ist, dass der Abzug von Unfallkosten als Betriebsausgaben nur möglich ist, wenn das Ereignis auf dem Weg zur Arbeit oder auf einer Geschäftsreise stattgefunden hat.

Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, können die Unfallkosten in der Steuererklärung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Abzug von Unfallkosten als Sonderausgaben

Manchmal ist es möglich, Autounfallkosten zu Steuerzwecken geltend zu machen, selbst wenn sie nicht auf dem Weg zur Arbeit passiert sind. Sie werden dann als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen behandelt – dies gilt für Unfälle in verschiedenen Situationen, wie z.B. bei einem Anwaltsbesuch während einer Scheidung oder beim Transport einer behinderten Person.

Welche Unfallkosten sind steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich können die Kosten, die nicht von der Versicherung gedeckt oder aus einer anderen Quelle erstattet werden, abgezogen werden.

Checkliste der abzugsfähigen Unfallkosten:

 

  • Reparaturkosten (auch wenn es nicht das eigene, sondern ein geliehenes Fahrzeug ist),
  • alle Anwalts- und Gerichtskosten,
  • Ausgaben für die Miete eines Ersatzfahrzeugs oder Fahrten mit anderen Verkehrsmitteln zur Arbeit,
  • Fahrtkosten zur Werkstatt, zum Rechtsanwalt, zum Gericht,
  • Ausgaben für Telefonate und Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Unfall,
  • Ausgaben für die Reparatur oder den Kauf von Arbeitsausrüstung.

Abzug von Unfallkosten – wie weist man die Ausgaben nach?

Im Falle eines Unfalls benötigt man praktisch alle Dokumente, die mit dem Ereignis zusammenhängen. Zunächst ist es sinnvoll, alle Unfallunterlagen zu bewahren – Polizeibericht, Zeugenaussagen oder Fotos. Dies hilft nachzuweisen, dass der Unfall tatsächlich stattgefunden hat und während einer Dienstreise oder auf dem Weg zur Arbeit passiert ist.

Für steuerliche Zwecke ist natürlich auch die Dokumentation der entstandenen Unfallkosten erforderlich, deren Erstattung angestrebt wird – dazu gehören hauptsächlich Quittungen, Rechnungen und alle ausgezahlten Versicherungsleistungen.

Kurz gesagt – es ist gut, auf alle möglichen Fragen vorbereitet zu sein und schriftliche Beweise vorlegen zu können. In vielen Fällen genügen einige Dokumente, in anderen können die Beamten eine detaillierte Darstellung der Situation verlangen. Mit den erforderlichen Beweisen können alle abzugsfähigen Kosten von der Steuer abgezogen werden.

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Maciej Szewczyk

Maciej Szewczyk ist IT-Berater, Innovationsmanager und vereidigter deutscher Übersetzer, spezialisiert auf polnisches und deutsches Steuerrecht.

Er sammelte Erfahrungen als Berater in IT-Projekten für viele internationale Unternehmen. Im Jahr 2017 gründete er das Startup taxando GmbH, in dem er die innovative Steuer-App Taxando entwickelte, die die Abgabe der jährlichen Steuererklärung erleichtert. Maciej Szewczyk verbindet technologisches Fachwissen mit fundierten Kenntnissen der Steuervorschriften und ist damit ein Experte auf seinem Gebiet.

Privat ist er glücklicher Ehemann und Vater und lebt mit seiner Familie in Berlin.

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