Sind die Nebeneinkünfte steuerfrei? 

Du fragst dich, wovon die Besteuerung von Nebeneinkünften abhängt und ob sie steuerfrei sein können? In diesem Artikel erfährst du, in welchen Situationen du Nebeneinkünfte versteuern musst – und wann keine Steuer anfällt.

Steuern auf Nebeneinkünfte – wovon hängt die Steuerpflicht ab?

Die Verpflichtung, Steuern auf Nebeneinkünfte zu zahlen oder nicht zu zahlen, hängt in Deutschland von zwei Faktoren ab: der zusätzlichen Beschäftigung und der endgültigen Höhe des Verdienstes. Nebeneinkünfte ergeben sich in der Regel aus:

  • einer Nebenbeschäftigung,
    ● selbständiger Tätigkeit
    ● Vermietung und Verpachtung von beweglichen Sachen,
    ● privaten Verkaufsgeschäften,
    ● ehrenamtlicher Tätigkeit.

Für jede dieser Einkommensarten gelten in Deutschland unterschiedliche Regeln, die wir im Folgenden erörtern werden.

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Steuerfreie Nebeneinkünfte und Mini-Jobs

Wer in Deutschland einen Minijob ausübt, bei dem der Durchschnittsverdienst nicht mehr als 556 € pro Monat oder 6672 € pro Jahr beträgt, ist verpflichtet, eine so genannte Pauschalsteuer zu zahlen. Du bist daher nicht verpflichtet, Mini-Jobs in deiner Steuererklärung anzugeben. Mehr dazu erfährst du in unserem früheren Artikel “Minijobs in Deutschland – müssen sie in der Steuererklärung angegeben werden?”. Wenn dein Arbeitgeber jedoch keine pauschale Lohnsteuer abführt, erhältst du eine jährliche Lohnabrechnung und musst dich selbst um die Besteuerung kümmern. Das Verfahren ist dasselbe wie bei der Besteuerung deines Haupteinkommens. Am besten füllst du die Steuererklärung in der intuitiven und kostenlosen deutschen Steuererklärungs-App Taxando aus, mit der du dies schnell und ohne unnötige Formalitäten erledigen kannst. Handelt es sich bei deiner Nebentätigkeit um einen Zweitjob, ist es dein Arbeitgeber, der darauf Einkommensteuer zahlt. Dabei ist jedoch ein Unterschied zu beachten – einer der beiden Jobs wird nach der ungünstigen Steuerklasse 6 berechnet, unabhängig davon, zu welcher Steuerklasse du gehörst. Deshalb empfehlen wir dir, deine Steuererklärung einzureichen, mit der du gute Chancen auf eine Steuererstattung hast.

Nebeneinkünfte steuerfrei aus selbständiger Tätigkeit

Bei selbständiger Tätigkeit am Hauptarbeitsplatz ist es möglich, als Freiberufler oder Selbständiger Nebeneinkünfte in Höhe von maximal 410 Euro pro Jahr zu erzielen, ohne Steuern zu zahlen (gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Die Einkünfte werden dabei als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten eingestuft. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass bei Überschreiten bestimmter Beträge durch Werbungskosten ein steuerpflichtiger Gewinn vermieden werden kann. Wann ist das der Fall? Wenn du z. B. gelegentlich Nachhilfeunterricht gibst und dafür 700 € pro Jahr erhältst, kannst du alle mit diesen Einkünften verbundenen Ausgaben absetzen. Wenn du z. B. 300 € im Jahr für Reisekosten und 100 € für Fachliteratur ausgibst, dann beträgt dein zu versteuernder Gewinn nur 400 €. Liegt dein Gewinn aus der nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit unterhalb der steuerlichen Freigrenze, bleibt er zwar steuerfrei, muss aber trotzdem in der Steuererklärung angegeben werden. Überschreitest du die Freigrenze, bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben und dabei die Anlage S (für freiberufliche Einkünfte) oder Anlage G (für gewerbliche Einkünfte) auszufüllen.

Steuerliche Nebeneinkünfte – Vermietung und Verpachtung von beweglichen Sachen

Wenn du dein Auto oder deinen Wohnwagen vermietest, musst du in deiner deutschen Steuererklärung eine zusätzliche Tätigkeit angeben. Diese Einkünfte sind steuerfrei, wenn sie den Betrag von 256 € pro Jahr nicht übersteigen (gemäß § 22 Nr. 3 EStG). Diese Regelung gilt auch, wenn du eine Provision für Vermittlungsgeschäfte erhältst (z. B. beim Abschluss eines Versicherungsvertrags oder beim Verkauf einer Immobilie). Da die Freigrenze sehr leicht überschritten werden kann, ist es in fast allen Fällen notwendig, die daraus resultierenden Nebeneinnahmen zu versteuern. Diese Einkünfte werden in der Anlage SO der Steuererklärung eingetragen. Sind die Werbungskosten wesentlich höher als die Einkünfte selbst, ist ein Verlustvortrag oder eine Verlusterstattung nur innerhalb der gleichen Einkunftsart möglich. Das bedeutet, dass eine Verrechnung von Verlusten aus der Vermietung eines Wohnwagens mit Gewinnen aus einer Ferienwohnung nicht möglich ist.

Steuerfreibetrag neben Einkünften und private Veräußerungen

Von einer privaten Veräußerung spricht man, wenn du dich entschließt, Immobilien oder andere Wirtschaftsgüter innerhalb einer genau definierten Frist nach deren Erwerb zu veräußern:

  • 10 Jahre bei nicht selbst genutztem Vermögen (gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG),
    ● 1 Jahr bei Edelmetallen, Schmuck, Kunstgegenständen, Devisen, Münzen und Kryptowährungen (gem. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG).

Die Gewinnerzielung gilt in diesem Fall als steuerpflichtige Nebeneinkunft. Steuerpflichtige Nebeneinkünfte sind Gegenstände des täglichen Gebrauchs (gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG) freigestellt. Dies gilt auch für privat genutzte Kraftfahrzeuge, sofern es sich nicht um Oldtimer handelt, sowie für gelegentliche Versteigerungen von Altkleidern, Büchern oder anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs, die z.B. bei Ebay durchgeführt werden. Abgesehen von diesen Ausnahmen müssen Gewinne aus privaten Geschäften, die Nebeneinkünfte sind, versteuert werden, wenn sie 600 Euro im Jahr übersteigen. Sie gehören nach § 22 Nr. 2 EStG zu den so genannten “sonstigen Einkünften”, die in der Anlage SO erklärt werden müssen. Der Verlust kann nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungen verrechnet werden.

Versteuerung von Nebeneinkünften für ehrenamtliche Tätigkeiten

Ehrenamtliches Engagement ist in Deutschland ein äußerst wichtiger Bestandteil des sozialen und kulturellen Lebens. Soziales Engagement (z. B. das Training zukünftiger Profifußballer oder die Betreuung von Tieren in einem Tierheim) und die Nichtzahlung von Einkommensteuer für Nebeneinkünfte sind mit 840 € pro Jahr verbunden. Wenn dein Einkommen höher ist, musst du es in der Anlage N angeben. Du bist jedoch berechtigt, Ausgaben im Zusammenhang mit deiner ehrenamtlichen Tätigkeit abzuziehen.

Abgabe der Einkommensteuererklärung bei Nebeneinkünften

Solange du die im vorherigen Abschnitt beschriebenen Freigrenzen und Freibeträge nicht überschreitest, musst du dir keine Sorgen machen – deine Nebeneinkünfte haben in diesem Fall keinen Einfluss auf die Abgabepflicht deiner Steuererklärung. Wenn deine zusätzlichen Einnahmen jedoch über 410 € im Jahr liegen, kann das Finanzamt deine auf Papier eingereichte Steuererklärung zurückweisen. In solchen Fällen kann es dich dazu auffordern, die Erklärung elektronisch über ELSTER einzureichen oder eine Korrektur vorzunehmen – es sei denn, du stellst gleichzeitig einen Antrag auf Steuerermäßigung.

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