Vereinfachte Steuererklärung – wer kann diese nutzen?

Die Standard-Steuererklärung umfasst alle Optionen für detaillierte Abzüge und Steuervergünstigungen. Steuerzahlende können sämtliche Mittel nutzen, um geleistete Beiträge zurückzuerhalten – was den Prozess kompliziert und zeitaufwendig macht. Für Personen, auf die die meisten Kategorien nicht zutreffen, besteht unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, eine vereinfachte Steuererklärung einzureichen.

Wer kann eine vereinfachte Steuererklärung einreichen?

Die verkürzte Steuererklärung betrifft sowohl Arbeitnehmende als auch Rentenbeziehende und Personen, die Lohnersatzleistungen erhalten.

Für die Einreichung einer vereinfachten Steuererklärung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Einkommen wurde ausschließlich aus einer Quelle bezogen – sei es Lohn, Rente oder Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld, Mutterschafts-, Eltern- oder sonstige steuerfreie Leistungen.
  • Es werden nur mit dem Einkommen verbundene Ausgaben abgezogen – Fahrtkosten, Beiträge zu Berufsverbänden, Arbeitsausrüstung, Bewerbungskosten, Weiterbildungskosten, Kontoführungsgebühren und Reisekosten bei Außendiensttätigkeiten.
  • Spezielle Ausgaben beschränken sich auf Kirchensteuer und Spenden – ohne Beiträge zur Renten- und Rentenversicherung.
  • Außergewöhnliche Belastungen umfassen lediglich Invalidenrente, Reisekosten wegen Behinderung und Kurbehandlungskosten.

Der zweiseitige Formularsatz für die vereinfachte Steuererklärung galt bis 2018. Seitdem berücksichtigt das Finanzamt automatisch alle grundlegenden Informationen, wodurch nur die einfache Titelseite (Est1A) ausgefüllt werden muss.

Anders als in früheren Jahren gibt es bei den neuen vereinfachten Formularen keine Einschränkungen mehr. Seit 2019 muss die vereinfachte Steuererklärung nicht nur für berufliche Ausgaben verwendet werden.

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Warum wurde das Formular für die vereinfachte Steuererklärung zurückgezogen?

Das Finanzamt hat nun einfacheren Zugang zu einem Teil der Steuerdaten, wodurch diese nicht mehr in der Steuererklärung verzeichnet werden müssen. Da die geänderten Formulare leichter auszufüllen sind, spart man Zeit und benötigt keine separate vereinfachte Erklärung mehr.

Für die Steuererklärung sind bestimmte Pflichtangaben notwendig – darunter das Ausfüllen der vereinfachten Steuererklärung. Erforderlich sind persönliche Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Religion, Beruf), Familienstand, Bankdaten, Steuer- oder Identifikationsnummer sowie Informationen über empfangene Lohnersatzleistungen.

Für Kinderzuschlag, verschiedene Abzüge und außergewöhnliche Belastungen sind zusätzliche Formulare notwendig.

Vereinfachte Steuererklärung für Rentenbeziehende online

Seit 2019 bietet das deutsche Finanzamt einen kostenlosen Online-Service für Rentenbeziehende, um die Steuererklärung zu vereinfachen. Die fortschreitende Digitalisierung hat die Steuerbehörden dazu veranlasst, ihr System für ältere Menschen, die mit dem Internet nicht vollständig vertraut sind, anzupassen.

Zudem bietet die Steuerbehörde einen elektronischen Dienst für Rentenbeziehende in Form von „Einfachem ELSTER“. Alle normalerweise manuell im Formular „Erklärung zur Feststellung der Rentenhöhe“ eingetragenen Informationen können nun online ausgefüllt werden.

Vom vereinfachten Steuererklärungsformular im ELSTER-System profitieren ausschließlich Personen mit Einkommen aus Renten. Bei zusätzlichen Einkünften, wie Mieteinnahmen, ist eine Standarderklärung erforderlich. Es besteht keine Verpflichtung zur elektronischen Abwicklung – das traditionelle Papierformular kann weiterhin persönlich beim Finanzamt eingereicht werden.

Auf dem grundlegenden zweiseitigen Formular können verschiedene Abzüge beantragt werden, das Finanzamt berücksichtigt jedoch automatisch alle Daten zu Renten- oder Renteneinkünften sowie die Höhe der gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, sodass keine Eingaben in diesem Bereich notwendig sind.

Vereinfachte Einkommensteuererklärung mit Taxando – noch schneller!

Die Steuererklärung kann für Personen, die mit den aktuellen Vorschriften nicht vertraut sind, herausfordernd sein. Der schnellste und bequemste Weg, alle Formalitäten zu erledigen, ist die Nutzung der Taxando-App. Mit wenigen Klicks und einfachen Schritten gelangt man zur Abrechnung mit dem Finanzamt.

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Maciej Wawrzyniak ist ein erfahrener Unternehmer, dessen Unternehmen jedes Jahr mehr als 40.000 Steuererklärungen erstellt. Als Mitbegründer von Taxando bringt er seine Erfahrungen und Kenntnisse in den Bereichen Finanzen, Marketing und Steuern in das Projekt ein.

Privat liebt Maciej sportliche Herausforderungen, spielt Gitarre und schwimmt gerne im See. Außerdem ist er stolzer Vater von drei Söhnen.

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