Der Winter ist eine besondere Jahreszeit, die fast allen Menschen das Leben schwer machen kann. Bei einigen Berufen ist es nicht anders: Schlechtes Wetter macht es unmöglich, seine Aufgaben effektiv zu erfüllen. Wir sprechen hier unter anderem über den Bau-, Dachdecker- oder Gartenbausektor. Ausfallzeiten bei der Arbeit sind vor allem mit einem verbunden – schlechtere oder gar keine Bezahlung. Glücklicherweise hilft der deutsche Staat, indem er einigen Berufen eine besondere Beihilfe, die so genannte „Winterbauabgabe“, auch Winterbauumlage genannt, gewährt. Für wen ist sie bestimmt? Wie erhält man in Deutschland eine Steuererstattung von der Winterbauabgabe? Wie gibt man die Winterbauumlage in der Steuererklärung an? Wir antworten.
Winterbeschäftigungsumlage in Deutschland – eine Antwort auf die Probleme vieler Berufe
Der Winter ist geprägt von Schneefall und niedrigen Temperaturen, die manchmal mehrere Grad unter Null erreichen. Solche Wetterbedingungen machen es vielen Unternehmen unmöglich, im Freien zu arbeiten. Während des strengen Winters können u. a. Dachdecker, Bauarbeiter und Gärtner die Arbeit nicht verrichten. Diese Unternehmen werden dann für das schlechte Wetter bezahlt, damit sie die schwächeren Monate überstehen können. Aber das ist noch nicht alles – die Zahlung kann durch die Winterbauumlage erhöht werden, die die Antwort auf die Probleme des Baugewerbes, des Gerüstbaus, des Dachdeckerhandwerks und des Garten- und Landschaftsbaus ist.
Wintergebühr – Schlechtwettergeld
Die Winterbauumlage in Deutschland ist ein Prozentsatz des Bruttolohns (in der Regel 1-2 %) aller Arbeitnehmer, den der Arbeitgeber jeden Monat zahlt. Der über einen bestimmten Zeitraum angesammelte Betrag ist eine Absicherung für den Fall, dass das Unternehmen in einer umsatzschwachen Zeit (z. B. in den Wintermonaten) weniger Umsatz macht.
Schlechtwettergeld 2021 – wer zahlt und wie viel?
Alle deutschen Bauunternehmen mit Arbeitnehmern (einschließlich Zeitarbeitnehmern) sind verpflichtet, eine Winterbeschäftigungsumlage zu zahlen. Sie wird auf der Grundlage bestimmter Prozentsätze und der gemeldeten Bruttolöhne der Beschäftigten des Unternehmens berechnet. Die folgende Tabelle gibt Auskunft darüber, für welche Berufsgruppen die Winterbauabgabe gilt und in welchem Umfang sie von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird.
Industrie | Zuständige Behörde | Höhe des Beitrags |
Bauwesen | Urlaubs- und Ausgleichskasse für das Baugewerbe (SOKA-Bau) | 2% (1,2% für den Arbeitgeber, 0,8% für den Arbeitnehmer) |
Bedachung | Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk (SOKA-DACH) | 2% (1,2% für den Arbeitgeber, 0,8% für den Arbeitnehmer) |
Gartenbau, Landschaftsbau, Bau von Sportplätzen | Einstiegspunkt für Gartenbau und Landschaft (EECala) | 1,85% (1,05% für den Arbeitgeber, 0,8% für den Arbeitnehmer) |
Gerüstbau | Sozialfonds für das Gerüstbaugewerbe (SKG) | 1% nur Arbeitgeber |
Andere Bauunternehmen | Agentur für Arbeit (FFM) Abteilung für Winterbeschäftigungszuschüsse | – Baugewerbe (2 % + 10 % Beitrag als zusätzlicher Pauschalbetrag), – Dachdeckerhandwerk (2% + 10% Beitrag als zusätzliche Pauschale), – Garten- und Landschaftsbau (1,85% + 10% der Prämie als zusätzlicher Pauschalbetrag), – Gerüstbauindustrie (1% + 15% Beitrag als zusätzliche Pauschale). |
Winterbauabgabe in der jährlichen Steuererklärung – von der Steuer abziehen
Der monatliche Winterbeitrag kann als steuerlich absetzbare Ausgabe in der Steuererklärung als Winterbauumlage-Werbekosten angegeben werden. Die Höhe der Winterbauumlage findest Du unter anderem auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung. Sobald Du den Betrag kennst, gibst Du den in Anlage N Deiner Steuererklärung an.
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