Heutzutage ist es ganz normal, ins Ausland zu ziehen. Obwohl dieser Schritt keine unmittelbaren Folgen hat, müssen Personen, die aus Deutschland ausreisen, ihre Pflichten gegenüber dem deutschen Finanzamt nicht vergessen. Wie beeinflusst ein Umzug ins Ausland die Steuererklärung? Muss man nach der Ausreise an eine Deklaration beim Finanzamt denken? Alles hängt von der individuellen Situation der*des deutschen Bürger*in ab, insbesondere von den erzielten Einkünften.
Befreit ein Umzug ins Ausland von der Steuerpflicht in Deutschland?
Personen mit festem Wohnsitz in Deutschland unterliegen der unbeschränkten Steuerpflicht (aufgrund ihrer Steuerresidenz in Deutschland). Diese Bürger*innen müssen sich natürlich für ihre Einkünfte verantworten, indem sie nach dem Steuerjahr eine Erklärung beim Finanzamt einreichen. Wenn sie ins Ausland ziehen, haben sie theoretisch keine Verpflichtungen mehr gegenüber dem Finanzamt – vorausgesetzt, sie erzielen keine Einkünfte mehr in Deutschland.
Mit anderen Worten: Die unbeschränkte Steuerpflicht endet mit dem Umzug aus Deutschland. Das bedeutet jedoch nicht, dass die*der Emigrant*in nicht mehr der Einkommensteuer in Deutschland unterliegt.
Steuererklärung bei Umzug ins Ausland vs. unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht
Bei steuerlichen Residentinnen Deutschlands besteht eine Verpflichtung gegenüber dem deutschen Finanzamt für das gesamte Einkommen – auch für das aus dem Ausland. Wenn der*die Steuerzahler*in auch im Ausland mit Steuern rechnen muss, kann dies zu einer Doppelbesteuerung des Einkommens führen (falls zwischen den Ländern kein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung besteht).
Wenn jedoch eine Person keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat (oder sich üblicherweise dort aufhält), aber Einkünfte in Deutschland erzielt, unterliegt sie der sogenannten beschränkten Steuerpflicht, das heißt, sie rechnet sich nur mit dem Finanzamt für Einkünfte, die in Deutschland erzielt wurden. Wenn eine solcher Steuerzahler*in das Land verlässt und im Ausland Steuern zahlt, ist er*sie nicht verpflichtet, eine Erklärung abzugeben. Wenn jedoch der Umzug innerhalb eines Kalenderjahres stattfindet, unterliegen ausländische Einkünfte dem Progressionsvorbehalt im deutschen Steuerbescheid (für das Ausreisejahr). In diesem Fall wird das Einkommen bei der Festlegung des Steuersatzes für das in Deutschland zu versteuernde Einkommen berücksichtigt.
Steuererklärung bei Umzug ins Ausland – Zusammenfassung
Personen, die nicht mehr steuerlich in Deutschland ansässig sind und der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, müssen sich nur für inländische Einkünfte beim Finanzamt verantworten – falls sie keine erzielen, bleiben sie für das Amt „neutral“. Daher sollten sie nur dann über die Vorbereitung und Einreichung einer Erklärung beim Finanzamt nachdenken, wenn sie Einkünfte in Deutschland erzielen. Zum Schluss sei angemerkt, dass deutsche Einkünfte nicht nur aus Arbeitseinkommen bestehen. Die Notwendigkeit, eine Erklärung abzugeben, kann auch aus passivem Einkommen resultieren, wie zum Beispiel ständiges Wohnen im Ausland bei gleichzeitigem Einkommen aus der Vermietung oder Pacht einer Wohnung in Deutschland.
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Maciej Wawrzyniak ist ein erfahrener Unternehmer, dessen Unternehmen jedes Jahr mehr als 40.000 Steuererklärungen erstellt. Als Mitbegründer von Taxando bringt er seine Erfahrungen und Kenntnisse in den Bereichen Finanzen, Marketing und Steuern in das Projekt ein.
Privat liebt Maciej sportliche Herausforderungen, spielt Gitarre und schwimmt gerne im See. Außerdem ist er stolzer Vater von drei Söhnen.