Kinderzuschlag 2025 und Steuererklärung 

 Der deutsche Staat verfügt über ein sehr gut ausgebautes Sozialsystem. Unter anderem können Rentnerinnen und Rentner, Arbeitslose, Menschen, die krank sind oder einen Unfall hatten, sowie Menschen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, finanzielle Unterstützung beantragen. Auch für Eltern gibt es in diesem Land Sozialleistungen. Eine davon ist der Kinderzuschlag, über den Sie später in diesem Artikel Näheres erfahren werden.

Kinderzuschlag 2025 – was ist das?

Der Kinderzuschlag ist eine deutsche Sozialleistung für Eltern mit geringem Einkommen. Er wurde zur Unterstützung einkommensschwacher Familien und zur Bekämpfung der Armut von Kindern unter fünfundzwanzig Jahren geschaffen. Er wird als Ergänzung zum Kindergeld gezahlt, das in Deutschland erwerbstätigen Personen gewährt wird. Der Kinderzuschlag wird nur dann für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt (danach muss der Antrag erneut gestellt werden), wenn alle Familienmitglieder in einem gemeinsamen Haushalt leben. Der Kinderzuschlag wird in der Regel nicht gewährt, wenn das Kind dauerhaft in Polen lebt und kein Elternteil in Deutschland gemeldet ist. Falls ein Elternteil in Deutschland wohnt und arbeitet, kann jedoch eine individuelle Prüfung des Anspruchs erfolgen.

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Kinderzuschlag – wer hat Anspruch darauf?

Es gibt eine Reihe von Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit der Kinderzuschlag gewährt werden kann. Welche?

  • Die Familie muss Kindergeld beziehen, da die beiden Leistungen zusammen auftreten.
  • Das gemeinsame Einkommen der Eltern muss mindestens 1000 € brutto betragen (700 € brutto bei Alleinerziehenden).
  • Das Kind darf seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten – das Jahreseinkommen darf 1 000 EUR netto nicht überschreiten, wenn es sich um Einkünfte aus Arbeit oder anderen Quellen handelt.
  • Das Kind darf nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben.
  • Der Bezug des Kinderzuschlags (und eines eventuellen Wohngelds, d. h. eines nicht rückzahlbaren Zuschusses des Staates zu den Wohnkosten) muss sicherstellen, dass die Familie über ausreichende Mittel verfügt, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, ohne Arbeitslosengeld beantragen zu müssen.

Steuerfreies Kindergeld – wie hoch ist es?

Ab dem 1. Januar 2025 haben Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit, bis zu 335 € an deutschem Kindergeld zu erhalten. Dies gilt für Eltern, deren Einkommen nicht oder nur unzureichend für den Unterhalt der Familie ausreicht. In solchen Situationen erhalten sie ab Anfang 2025 eine höhere finanzielle Unterstützung in Form des Kindergeldes. Bislang lag der Höchstbetrag bei 292 Euro, jetzt sind es bis zu 297 Euro  pro Monat.

Steuererstattung für Kindergeld und Antrag auf Kinderzuschlag

Um Kindergeld zu beantragen, müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen, das Sie bei Ihrer Familienkasse und den Jobcentern erhalten. Es ist auch möglich, das Formular online auszufüllen. Sie finden es auf der Website der Familienkasse. Sobald Sie das Formular ausgefüllt haben, gehen Sie zu der zuständigen Zweigstelle der Familienkasse und geben dort Ihre Erklärung ab.

Kinderzuschlag beantragen – welche Unterlagen werden benötigt?

Ein Antragsformular allein reicht nicht aus, um Kinderzuschlag zu beantragen. Denn dem Antrag müssen entsprechende Unterlagen beigefügt werden, damit die Familienkasse prüfen kann, ob Sie Anspruch auf die Leistung haben. Was müssen Sie also Ihrem Antrag beifügen?

  • Einen Einkommensnachweis für die letzten sechs Monate in Form von Lohnabrechnungen oder anderen Einkommensnachweisen für Sie und Ihren Partner.
  • Bescheinigungen über Renten und andere Leistungen.
  • Kontoauszüge, aus denen die Höhe der gezahlten Miete hervorgeht.
  • Der Mietvertrag.
  • Verschiedene Arten von Rechnungen (Heizkosten, Nebenkosten usw.).
  • Fahrscheine, aus denen die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel hervorgehen.
  • Ein Bescheid des Amtes über das Wohngeld (wenn Sie Anspruch darauf haben und es erhalten).

Sobald Sie Ihren Antrag und alle Unterlagen eingereicht haben, müssen Sie auf die Bestätigung warten, ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Es gibt keine feste Frist, innerhalb derer uns die Familienkasse eine Antwort geben muss. Auch wenn sich das Verfahren in die Länge zieht, wird das Geld im Falle eines erfolgreichen Antrags ab dem Datum der Antragstellung ausgezahlt und nicht erst, wenn wir eine Antwort erhalten haben.

Kindergeld und Steuern – was man wissen muss

Viele Menschen, die in Deutschland arbeiten, sind sich nicht vollständig darüber im Klaren, wie sie Sozialleistungen beantragen können und welche Unterstützung sie in Anspruch nehmen können. Oft müssen sie nur eine Steuererklärung abgeben und die entsprechenden Unterlagen ausfüllen. Um dies nicht persönlich tun zu müssen, können Online-Programme genutzt werden. Ein solches Programm ist das einfach und intuitiv zu bedienende deutsche Steuererklärungsprogramm Taxando.

Maciej Wawrzyniak ist ein erfahrener Unternehmer, dessen Unternehmen jedes Jahr mehr als 40.000 Steuererklärungen erstellt. Als Mitbegründer von Taxando bringt er seine Erfahrungen und Kenntnisse in den Bereichen Finanzen, Marketing und Steuern in das Projekt ein.

Privat liebt Maciej sportliche Herausforderungen, spielt Gitarre und schwimmt gerne im See. Außerdem ist er stolzer Vater von drei Söhnen.

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