Eine Scheidung ist eine sehr schwierige Zeit für die Ehegatten. Sie müssen mit vielen Emotionen, außerordentlichem Stress, aber auch mit hohen Kosten rechnen. Anwaltshonorare, Gerichtskosten, Rechtsberatung – all das müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass deutsche Steuerzahler, die sich scheiden lassen wollen, versuchen, zumindest einen Teil des Betrags im Rahmen ihrer jährlichen Steuererklärung zurückzuerhalten. Im heutigen Artikel erfahren Sie, ob dies noch möglich ist.
Sind Scheidungskosten steuerlich absetzbar?
Bis zum letzten Tag des Jahres 2012 konnten Scheidungskosten, die zu den Kosten eines Zivilprozesses gehörten, in der jährlichen Steuererklärung als so genannte außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Aus rechtlicher Sicht hat sich die Situation am 1. Januar 2013 geändert. In § 33 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes wurde eine Änderung eingeführt, wonach Prozesskosten nur dann von der Steuer abgesetzt werden können, wenn es sich um Aufwendungen handelt – wir zitieren – “ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können”. Folglich sind die Kosten einer Scheidung derzeit nicht steuerlich absetzbar.
Steuerlicher Abzug von Scheidungskosten – unterschiedliche Auslegungen durch die Gerichte
Da die Gerichte die oben beschriebene Änderung seit einigen Jahren unterschiedlich auslegen, hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein Urteil (vom 18. Mai 2017, Az. VI R 9/16) zur steuerlichen Absetzbarkeit von Scheidungskosten erlassen. Darin kann man die Bestätigung des BFH lesen, dass Scheidungskosten zwar notwendig sind, aber keine Existenzgefährdung im Scheidungsfall vorliegt. Sie können daher nicht als außergewöhnliche Belastung angesehen werden.
Zugewinnausgleich beim Absetzen der Scheidungskosten von der Steuer (Scheidungskosten)
Der Zugewinnausgleich, auch Zugewinn genannt, gehört zum Eherecht in Deutschland und betrifft einen Vermögenszuwachs eines der Ehegatten, der während der Ehe entstanden ist. Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens ist der Zugewinn auszugleichen, sofern im Ehevertrag nichts anderes vereinbart wurde. Ausgeglichen werden auch Rentenansprüche, die zusammengezählt und zu gleichen Teilen zwischen den beiden scheidenden Ehegatten aufgeteilt werden. Zu diesen Anrechten gehören zum Beispiel
- Beamtenpensionen,
- die betriebliche Altersvorsorge,
- die gesetzliche Rentenversicherung,
- Riester-Rente.
Unterhalt mit steuerlich absetzbaren Scheidungskosten
Nach der so genannten tatsächlichen Teilung zahlt der ehemalige Ehegatte, dessen Einkünfte höher sind, Unterhalt an den ehemaligen Partner. Der Zahlende hat die Möglichkeit, diese als:
- als Sondervergütung, mit Zustimmung des Unterhaltsempfängers,
- als außergewöhnliche Belastung, ohne Zustimmung des Unterhaltsempfängers.
Was war früher bei den Scheidungskosten absetzbar?
Wie bereits erwähnt, sind die Kosten einer Scheidung seit 2013 nicht mehr steuerlich absetzbar. Zuvor war dies jedoch möglich, und zu diesen Kosten gehörten u. a:
- Anwalts- oder Gerichtskosten,
- Gerichtskosten,
- Kosten für Sachverständige und Gutachter,
- Reisekosten (zum Anwalt, Gericht, Notar).
Nicht abzugsfähig waren jedoch die Scheidungskosten, die die Aufteilung des Vermögens und die Trennung des Vermögens betreffen. Dazu gehörten:
- Unterhaltsverfahren und Ausgleich von Einkünften und Renten,
- Sorgerechtsregelungen für Kinder,
- Änderungen im Grundbuch,
- Kosten für Sachverständigengutachten und Rechtsbeistand.
Abzug von Scheidungskosten vor der Entscheidung des Bundesfinanzhofs
Wie verhält es sich bei Scheidungsfällen, die vor Ende 2012 durchgeführt wurden? Wenn Ihre Steuererklärung noch nicht abgeschlossen ist, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Scheidungskosten abzusetzen. Sie müssen geduldig sein und abwarten, wie das Finanzamt auf Ihren Fall reagiert. Auch wenn Sie warten, können Sie Ihre Steuererstattung für das Steuerjahr berechnen, ohne die Scheidungskosten zu berücksichtigen. Eine Steuersoftware wird Ihnen bei der Berechnung helfen. Eine solche Anwendung ist Taxando, mit der Sie alle Ihre Steuerformalitäten erledigen können, ohne Ihr Haus zu verlassen.