Bewerbungskosten – alles, was Sie wissen müssen

Podatek od kosztów aplikacji – wszystko, co musisz wiedzieć

Sind Sie gerade auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz? Wir haben eine gute Nachricht für Sie – Sie können dabei Steuern sparen. Erfahren Sie, welche Kosten für die Stellensuche Sie von der Steuer absetzen können und welche Unterlagen Sie für die Erstattung einreichen müssen.

Bewerbungskosten von der Steuer absetzen – was Sie absetzen können

Bewerbungskosten (d. h. Kosten im Zusammenhang mit Ihrer Arbeitssuche) sind von Ihrem Einkommen abhängig. Sie haben die Möglichkeit, sie als steuerlich absetzbare Kosten geltend zu machen – unabhängig davon, ob Sie eine neue Stelle bekommen oder nicht. Entscheidend ist dabei, ob die Kosten, die Ihnen entstanden sind, in einem konkreten Zusammenhang mit der Stellensuche stehen. Welche Bewerbungskosten können Sie in Ihrer Steuererklärung absetzen?

  • Schreibwaren
  • Briefumschläge und Briefmarken
  • Präsentationsmappen und Klarsichthüllen
  • Bewerbungsmappen
  • Bewerbungsfotos
  • Offizielle Bescheinigungen
  • Beglaubigung von Zeugnissen
  • Vorbereitungskurse für Vorstellungsgespräche
  • Zeitungen zu arbeitsmarktpolitischen Themen (auch Süddeutsche Zeitung und Frankfurter Allgemeine Zeitung)
  • Bücher zu arbeitsmarktbezogenen Themen
  • Kosten für Stellenanzeigen und Internet oder Telefon
  • Parkgebühren
  • Gebühren für Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel
  • Unfallkosten auf dem Weg zum Bewerbungsgespräch

Folgende Bewerbungskosten sind ebenfalls absetzbar, wenn sie nicht vom zukünftigen Arbeitgeber erstattet werden.

  • Fahrtkosten für das Vorstellungsgespräch (0,30 € pro Kilometer).
  • Übernachtungs- und Verpflegungskosten
  • Kosten für das Probearbeitsverhältnis

Der Betrag, den Sie speziell für neue Kleidung für das Vorstellungsgespräch oder für das Bewerbungsfoto bezahlt haben, ist jedoch nicht absetzbar.

Steuererklärung per App

Steuerliche Absetzbarkeit von Bewerbungskosten – Belege

Wenn Sie Bewerbungskosten von der Steuer absetzen wollen, ist es wichtig, dass Sie alle Belege für die Ausgaben, die Ihnen bei der Arbeitssuche entstanden sind, aufbewahren. Sie müssen diese nicht mit der Steuererklärung an das Finanzamt schicken, aber – falls nötig – müssen Sie sie dem Finanzamt vorlegen können (bei Fragen oder Zweifeln) und nachweisen können, dass es sich um Bewerbungskosten handelt. Je höher die Ausgaben sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass das Finanzamt Ihre Belege anfordert

Was tun, wenn Sie Quittungen verlieren oder nicht sammeln?

Wenn Sie Belege für Ihre Ausgaben für die Arbeitssuche verloren oder nicht gesammelt haben, haben Sie immer noch die Möglichkeit, die Bewerbungskosten von der Steuer abzusetzen. Dabei gelten bestimmte Pauschalbeträge, die Sie in Ihrer Steuererklärung angeben müssen.

Steuerlicher Abzug von Bewerbungskosten – Pauschale

Bei der Pauschalbesteuerung können Sie vom Finanzamt einen Pauschalbetrag von maximal 1.000 € pro Jahr erhalten. Pauschale Bewerbungskosten können auch für durch Belege nachgewiesene Bewerbungen abgesetzt werden, allerdings nur, wenn sie den Pauschalbetrag von 1.000 € pro Jahr übersteigen. Wenn die Bewerbungskosten zusammengerechnet weniger als 1.000 € betragen, ist es besser, einen Pauschalbetrag geltend zu machen. Sind sie höher, können sie tatsächlich angefallene Kosten  geltend machen.

Steuererstattung für Bewerbungskosten – Zusammenfassung

Sie können fast die gesamten Bewerbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Damit das Verfahren korrekt und ohne unnötige Komplikationen abläuft, können Sie unsere Steuer-App Taxando nutzen. Damit bleibt Ihre Steuererklärung sicher und unkompliziert..