Wer muss eine Steuererklärung machen?

Es wird viel über das Steuerrecht gesprochen – meistens darüber, dass es zu schwierig ist. Darin liegt keine Übertreibung – selbst die übliche Pflicht zur Steuererklärung lässt bei vielen Menschen Zweifel aufkommen und führt dazu, dass wir in solchen Fällen häufig nach der Hilfe eines Steuerberaters greifen. Haben Sie sich jemals gefragt, ob Sie eine Steuererklärung machen müssen? Wann ist die Erklärung gegenüber dem Amt obligatorisch und wann freiwillig? Im weiteren Teil des Beitrags erfahren Sie die wichtigsten Informationen zur Steuererklärung. Wir empfehlen Ihnen alles durchzulesen, um Ihre Zweifel zu zerstreuen.

Abgabe einer Steuererklärung – nicht jeder ist davon betroffen

Das Einreichen einer Steuererklärung ist eine mühsame Aktivität, die Stress verursachen kann (insbesondere für Personen, die gerade erst anfangen, Steuererklärungen abzugeben). Man sollte jedoch wissen, dass viele Menschen dieser Verpflichtung nicht unterliegen. Das derzeitige Einkommensteuergesetz (EStG) unterscheidet klar zwischen Situationen, in denen eine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden muss und in denen die Erklärung vollständig freiwillig ist.

Nicht jeder bedeutet nicht alle, d.h. die Verpflichtung, für einige Steuerzahler eine Steuererklärung abzugeben

Sind Sie legal beschäftigt? Erhalten Sie Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis? Ihr Arbeitgeber muss dann jeden Monat Steuern von Ihrem Lohn abziehen, die dann an das Finanzamt überwiesen werden. Was bedeutet das in der Praxis? Aus steuerlicher Sicht wird jedoch alles automatisch für Sie erledigt, sodass Sie keine Steuererklärung einreichen müssten. 

Daher glauben viele Arbeiter/Angestellte, dass eine Steuererklärung beim Finanzamt nicht notwendig sei. In der Realität gibt es jedoch Fälle, in denen die Steuerbehörden den Verdacht haben, dass die gezahlten Steuerbeiträge zu niedrig waren. In Verbindung mit dem oben Gesagten darf das Finanzamt eine Rückerstattung der Einkommensteuer beantragen. 

Steuererklärung beim Finanzamt einreichen – wann muss man das tun?

Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass das Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung stellen kann aber nicht muss. Es lohnt sich daher, selbst herauszufinden, wann eine Steuererklärung erforderlich ist. Fragen Sie sich, ob Sie die Steuererklärung beim Finanzamt machen müssen? Die folgende Liste wird sicherlich hilfreich sein. Alle Fälle, in denen ein Arbeiter/Angestellte eine Steuererklärung abgeben muss, unterliegen dem vorgenannten Einkommensteuergesetz (§ 46 EStG). Wann müssen Sie die Steuererklärung machen?

  • Wenn Sie ein zusätzliches Einkommen von mehr als 410 € oder eine Zulage erhalten haben, die Ihren Lohn ersetzt (z. B. Kranken-, Obdachlosen-, Eltern- oder Kurzzeitarbeitsgeld).
  • Wenn Sie mehrere Gehälter gleichzeitig erhalten (von mehreren Arbeitgebern, für die Sie gleichzeitig gearbeitet haben) – gemäß der VI-Einkommensteuerklasse.
  • Sie und Ihr Ehepartner haben ein Gehalt erhalten und haben eine Kombination von Steuerklassen (III/V oder IV/IV mit einem registrierten Faktor).
  • Sie haben den Steuerabzug in Anspruch genommen und im Jahr 2020 ein Gehalt von mehr als 11.900 € erhalten (für verheiratete Paare sind es 22.600 €).
  • Sie haben von Ihrem früheren Arbeitgeber eine Abfindung für langjährige Tätigkeit in einem Unternehmen erhalten, für das die günstige Ein-Fünftel-Regel auf Steuerabzüge angewendet wurde.
  • Sie sind selbstständig.
  • Sie haben Verluste aus früheren Jahren übertragen.
  • Wenn Ihr Partner gestorben ist oder Sie sich scheiden lassen und einer von Ihnen später in diesem Jahr geheiratet hat.
  • Wenn Ihr Ehepartner in einem anderen EU-Land lebt oder auf der Einkommensteuerkarte aufgeführt ist.
  • Sie wohnen außerhalb Deutschlands und haben in Deutschland eine unbeschränkte Steuerschuld beantragt.
  • Sie haben Einkünfte aus einer Investition, die nicht besteuert wurde.

Darüber hinaus müssen Rentner, deren Einkommen im Laufe des Jahres 11.900 € (für Alleinstehende) und 22.600 € übersteigt, eine Steuererklärung für 2020 einreichen. 

Die Steuererklärungspflicht gegenüber dem Finanzamt gilt auch für Beamte, für die die pauschale Vergütungsrücklage um die zuvor gewährten Versicherungsprämien höher war.

Selbstständige, Gewerbetreibende und Landwirte müssen ihre Steuererklärung immer beim Finanzamt abgeben.

Steuererklärungspflicht – tun Sie dies, wenn das Finanzamt es verlangt

Es gibt Situationen, in denen das Finanzamt von Ihnen verlangt, eine Steuererklärung einzureichen, auch wenn keine der oben genannten Bedingungen für Sie gilt. Was soll man dann tun? Ignorieren Sie vor allem eine solche Aufforderung nicht. Gemäß Art. 149 des Einkommensteuergesetzes ist die Abgabe der Erklärung obligatorisch, wenn das Finanzamt dies verlangt.

Freiwillige Einreichung einer Steuererklärung beim Finanzamt – für wen gilt sie und wann lohnt es sich?

Wie bereits erwähnt, sieht das derzeitige Steuersystem Situationen vor, in denen die Abgabe einer Erklärung nicht obligatorisch ist. Wer muss keine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen? Wenn:

  • eine Person zur Steuerklasse I gehört und Einkünfte von einem Arbeitgeber erhalten hat.
  • eine Person verheiratet ist oder in eine Partnerschaft eingetragen hat und mit ihrem Partner zur IV/IV-Steuerklassenkombination gehört. Das erhaltene Einkommen darf nur das Einkommen eines Arbeitnehmers betreffen.

Müssen Sie keine Steuererklärung abgeben? Sie müssen wissen, dass es immer noch rentabel sein kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie aufgrund besonderer Umstände mit einer Steuerrückerstattung rechnen können. Dazu gehören unter anderem:

  • bezahlte Spenden, Kirchensteuer oder Kinderbetreuungskosten,
  • Ausgaben für Haushaltsdienstleistungen,
  • hohe Kosten der Selbstbehandlung,
  • Haushaltshilfekosten,
  • wenn das Kindergeld nicht vom Gehalt abgezogen wird,
  • in einer Situation, in der Personen eine Arbeitnehmersparzulage beantragen möchten.

Abgabe einer Steuererklärung ans Finanzamt – Fristen

Jede Person, die verpflichtet ist, Steuererklärungen beim Finanzamt einzureichen, muss die Fristen für die Abgabe von Erklärungen einhalten. Die Unterlagen sollten der Steuerbehörde bis zum 31. Juli des folgenden Jahres zugestellt werden. In diesem Jahr fällt die Frist auf das Wochenende, daher haben sich die Daten geringfügig geändert, daher ist die endgültige Frist für die Einreichung der Steuererklärung für 2020 der 2. August 2021.

Haben Sie nicht den Kopf für die Abgabefristen der Steuererklärung? Oder sind Sie sich immer noch nicht sicher, ob Sie eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen müssen? Nutzen Sie die Hilfe unseres Steuerberaters in der Taxando-App und sorgen Sie sich nicht um die Formalitäten – bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.