Haben Sie aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz am Arbeitsort? Dann können Sie unter Umständen einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen, weil Sie einen doppelten Haushalt führen. Im folgenden Artikel erfahren Sie, wie Sie das tun können. Wir laden Sie ein, weiterzulesen!
Doppelte Haushaltsführung – was sind die Voraussetzungen?
Vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung absetzen zu können – nur dann kann das Finanzamt Ihre Zweitwohnung steuerlich absetzen. Diese Voraussetzungen gelten für Arbeitnehmer und Selbstständige gleichermaßen.
- Sie benötigen eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen.
- Sie nutzen als Arbeitnehmer eine Zweitwohnung an Ihrem Beschäftigungsort, so dass Sie von dort aus schneller zu Ihrem Arbeitsplatz gelangen können als von Ihrem Hauptwohnsitz.
- Ihr Hauptwohnsitz ist auch der sogenannte Lebensmittelpunkt.
- Sie führen einen eigenen Haushalt außerhalb Ihres Arbeitsplatzes in Ihrer Hauptwohnung und zahlen dafür mehr als 10 % Ihrer laufenden Wohnkosten (dies belegen Sie zumindest mit Belegen aus bezahlten Rechnungen).
Wenn das Finanzamt anerkennt, dass Sie einen doppelten Haushalt führen, können Sie eine beträchtliche Steuererstattung erhalten, wobei unter anderem folgende Ausgaben berücksichtigt werden:
- Kosten im Zusammenhang mit der Zweitwohnung, die 1.000 € pro Monat nicht übersteigen (sogenannte Unterkunftskosten),
- Reisekosten,
- Umzugskosten,
- Kosten für Möbel und Hausrat,
- zusätzliche Lebensmittelkosten (während der ersten drei Monate).
Der Antrag auf doppelten Wohnsitz wird durch Ausfüllen der dritten Seite der Anlage N in der Steuererklärung gestellt.
Doppelter Wohnsitz – Reisekosten
Reisekosten werden als zusätzliche abzugsfähige Ausgaben für einen doppelten Haushalt berücksichtigt. Dabei handelt es sich um Kosten für:
- die erste und letzte Fahrt zum neuen Wohnsitz (30 Cent pro Kilometer),
- wöchentliche Fahrten zum Familienwohnsitz (Entfernungspauschale: 0,30 € pro gefahrenem Kilometer, wenn die Fahrt mit dem eigenen Auto durchgeführt wurde; ab 2021 können Sie bis zu 0,35 € ab dem 21. Kilometer absetzen); bei wöchentlichen Fahrten handelt es sich um eine Pauschale, so dass es nicht erforderlich ist, dem Finanzamt gesammelte Belege vorzulegen – es ist jedoch gut, sie für den Fall der Fälle in den Unterlagen zu haben,
- Bahn- oder Busreisen,
- Flüge.
Wenn Sie die Familie nicht jede Woche besuchen, ist es möglich, einen Abzug für Ferngespräche (bis zu 15 Minuten) geltend zu machen. Auch hier gilt: Wenn Sie innerhalb einer Stunde von Ihrer Hauptwohnung zu Ihrem Arbeitsplatz pendeln können, ist es wahrscheinlich, dass Ihre Zweitwohnung vom Finanzamt wegen des doppelten Haushalts abgelehnt wird. Das Gleiche gilt für die Kilometerzahl – Ihre Zweitwohnung sollte nicht weiter als 50 Kilometer von Ihrem Arbeitsplatz entfernt sein, um als solche zu gelten (hier wird die kürzeste Straßenverbindung berücksichtigt).
Doppelte Haushaltsführung – wie der Wohnsitz ermittelt wird
Ihr Lebensmittelpunkt muss sich zwingend dauerhaft an Ihrem Hauptwohnsitz (Erstwohnung) befinden. Das Finanzamt nimmt keine Rücksicht darauf, in welchem Haus Sie gemeldet sind. Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt an Ihren Zweitwohnsitz verlegen, der näher an Ihrem Arbeitsplatz liegt, müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt Ihre doppelte Haushaltsführung nicht anerkennt. Hier erfahren Sie, wie der Wohnsitz von Ehepaaren, Alleinstehenden und im Ausland lebenden Personen bestimmt wird.
- Bei Verheirateten ist der Familienwohnsitz meist der Lebensmittelpunkt (wenn der Arbeitnehmer mindestens sechsmal im Jahr zu Besuch kommt).
- Bei Alleinstehenden ist der Wohnort derjenige, zu dem sie eine stärkere emotionale Bindung haben. Wer seinen Wohnsitz weniger als zweimal im Monat aufsucht, muss dies durch seine Beziehung zu Familie, Freunden, Lebenspartner oder Vereinsmitgliedschaft begründen können.
- Befindet sich der Haushalt im Ausland, müssen Sie mindestens einmal im Jahr dorthin reisen und dem Finanzamt nachweisen können, dass sich dort Ihr Lebensmittelpunkt befindet.
Eigener Hausstand – Steuerliche Absetzbarkeit von Unterkunftskosten in einer Zweitwohnung
Wenn Sie aus beruflichen Gründen einen doppelten Haushalt führen, können Sie verschiedene Unterkunftskosten, die 1.000 € nicht übersteigen, in Ihrer Steuererklärung absetzen. Dazu gehören unter anderem die Kosten:
- für Miete,
- für Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser, Müllabfuhr),
- für die Reinigung (einschließlich Keller und Treppenhaus),
- für Rundfunkgebühren,
- für die Steuer auf die Zweitwohnung und das Grundstück,
- für die Sondernutzung (Stellplatz, Garten),
- für Haus- und Gebäudeversicherungen.
Die Unterkunftskosten werden in der Regel einmal im Monat oder in anderen regelmäßigen Raten gezahlt. In diesem Fall ist es möglich, die Kosten für eine Mietwohnung, ein möbliertes Zimmer, eine Gemeinschaftsunterkunft oder ein Zimmer in einem Hotel oder einer Pension abzusetzen (hier kann auch das Frühstück abgesetzt werden). Das Finanzamt geht davon aus, dass auch die Miete für eine Garage oder einen Stellplatz bis zu einer Höhe von 1.000 € pro Monat zu den Kosten der Unterkunft zählt.
Eigener Hausstand – Steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für die Einrichtung einer Zweitwohnung
Das deutsche Finanzamt bietet Ihnen die Möglichkeit, die notwendigen Ausgaben für die Einrichtung einer Zweitwohnung von der Steuer abzusetzen. Diese können uneingeschränkt als sogenannte sonstige Sonderausgaben abgezogen werden, hat der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 4. April 2019, Az. VI R 18/17) entschieden. Die Behörden erkennen bei der Einrichtung und Ausstattung einer Zweitwohnung einen einkommensabhängigen Betrag an, der 5.000 Euro nicht übersteigt. Diese Grenze ist jedoch stark vertraglich gebunden. Wenn Sie also nachweisen können, dass Sie höhere Beträge aufwenden, können Sie unter Umständen einen höheren Abzug dafür erhalten. Wenn das Finanzamt Ihren Antrag ablehnt, können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.
Zweitwohnung steuerlich absetzen – Zusammenfassung
Die Mobilität und Flexibilität von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz wird sehr geschätzt, weshalb sich viele dafür entscheiden, zwei Haushalte zu führen. Damit geht die Möglichkeit einher, die mit zwei Wohnungen verbundenen Aufwendungen steuerlich abzusetzen. Um sicherzustellen, dass Sie bei Ihrer Steuererklärung keine Fehler machen, ist es ratsam, die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen oder ein sicheres und einfach zu bedienendes Tool zu nutzen, wie zum Beispiel die Steuer-App Taxando ist.