Die Höhe des Elterngeldes in Deutschland hängt in erster Linie vom im Zeitraum vor der Geburt des Kindes erzielten Nettoeinkommen ab. Wenigen ist jedoch bewusst, dass die Steuerklasse die Höhe dieser Leistung spürbar beeinflussen kann. Eine rechtzeitig vorgenommene Änderung der Steuerklasse kann dazu führen, dass das Elterngeld deutlich höher ausfällt. Im Folgenden wird dargestellt, in welchen Fällen dies in Betracht kommt und wie dieser Mechanismus im deutschen Steuersystem funktioniert.
Warum entscheidet die Steuerklasse über die Höhe des Elterngeldes? Wie ein Antrag die monatliche Leistung erhöhen kann
Die Höhe der Elternleistung in Deutschland wird nicht zufällig festgelegt. Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes ist das im Zeitraum von 12 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes erzielte Nettoeinkommen bzw. – im Fall der Väter – der Monat der Geburt des Kindes. Das bedeutet, dass die Behörde das nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben verbleibende Arbeitsentgelt und nicht den im Arbeitsvertrag ausgewiesenen Bruttobetrag zugrunde legt. In der Praxis kommt es daher in erheblichem Maße auf die Art der steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns und konkret auf die Steuerklasse an, in der das Einkommen in diesem Zeitraum abgerechnet wurde. Diese bestimmt die Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer und damit auch den letztlich verbleibenden Nettolohn. Galt im Jahr vor der Geburt des Kindes eine ungünstigere Steuerklasse, fiel das Nettoeinkommen niedriger aus – was sich unmittelbar in einer geringeren Elterngeldleistung niederschlägt.
Erst im Rahmen der Familienplanung wird vielen bewusst, dass das deutsche Steuersystem die Höhe des Elterngeldes konkret beeinflussen kann. Es handelt sich dabei nicht um Tricks oder Umgehungen gesetzlicher Vorschriften. Das deutsche Recht lässt ausdrücklich zu, dass werdende Eltern die Steuerklasse an die geplante Familiensituation anpassen, um die Leistungshöhe zu erhöhen. Bei Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften, in denen beide Personen erwerbstätig sind, kann die Wahl einer geeigneten Steuerklasse in Deutschland das Nettoeinkommen eines Partners deutlich anheben; genau dieser Wert wird später bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt. Dieses Thema sollte daher nicht nur aus steuerlicher Perspektive, sondern auch im Rahmen der langfristigen Finanzplanung der Familie betrachtet werden. Mitunter führt eine einzige Verwaltungsentscheidung – der Antrag auf Wechsel der Steuerklasse – zu einer über viele Monate nach der Geburt des Kindes erhöhten Leistung.
Steuerklassenwechsel vor der Geburt – eine einfache Maßnahme mit Wirkung auf das Elterngeld für bis zu ein Jahr
Viele werdende Eltern gehen davon aus, dass steuerliche Entscheidungen erst nach der Geburt des Kindes zu treffen sind. Das System zur Berechnung des Elterngeldes wirkt jedoch rückwirkend, weshalb entsprechende Schritte frühzeitig einzuleiten sind. Die Behörde stellt nämlich nicht auf die steuerliche Situation im Zeitpunkt der Antragstellung ab, sondern analysiert einen Bemessungszeitraum von in der Regel 12 Monaten vor dem Geburtsmonat. Galt in diesem Zeitraum eine günstigere Steuerklasse – z. B. III statt V –, fällt das Nettoeinkommen höher aus, was sich unmittelbar auf die Elterngeldhöhe auswirkt. Aus diesem Grund wird im deutschen Steuerberatungswesen häufig hervorgehoben, dass ein Steuerklassenwechsel zum richtigen Zeitpunkt zu spürbaren zusätzlichen Zahlungen durch die Behörde über viele Monate führen kann.
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Entscheidungen sollten jedoch nicht übereilt getroffen werden. Zu berücksichtigen ist, dass ein Steuerklassenwechsel nicht sofort wirksam wird, sondern in der Regel ab dem Monat nach Antragstellung gilt. Ist eine Schwangerschaft geplant oder bereits eingetreten, kommt dem Zeitpunkt der Antragstellung daher erhebliche Bedeutung zu. In vielen Konstellationen sollte die Person, die das Elterngeld beziehen wird, die günstigere Steuerklasse haben, um ein höheres Nettoeinkommen zu erzielen. In der Praxis wird in Ehen häufig die Kombination III/V oder IV/IV gewählt, abhängig von den Einkommensverhältnissen der Partner. Auf den ersten Blick handelt es sich nur um eine verwaltungsrechtliche Formalität, tatsächlich kann sie aber die Höhe der finanziellen Unterstützung im ersten Lebensjahr des Kindes maßgeblich bestimmen.
Zu erwähnen ist zudem die Kombination IV/IV mit dem sogenannten Faktorverfahren. Diese Variante ist insbesondere für Paare vorteilhaft, bei denen beide Partner ein Einkommen erzielen, jedoch in unterschiedlicher Höhe. Durch Anwendung eines Faktors werden die Lohnsteuerabzüge von Anfang an genauer an die tatsächlichen Einkommensverhältnisse angepasst, wodurch hohe Nachzahlungen oder Erstattungen bei der Jahresveranlagung vermieden werden können. Im Kontext des Elterngeldes kann dies einen sinnvollen Kompromiss darstellen – das Nettoeinkommen wird stabiler gestaltet und zugleich werden die realen Einkünfte im für die Behörde maßgeblichen Zeitraum besser abgebildet.
Wann sollte die Steuerklasse gewechselt werden, damit das Elterngeld höher ausfällt? Ein entscheidender Zeitpunkt in der Schwangerschaft
Beim Elterngeld ist nicht nur der Steuerklassenwechsel als solcher, sondern vor allem der Zeitpunkt seiner Umsetzung entscheidend. Nach deutschem Recht ist der Bemessungszeitraum von zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes maßgeblich, weil aus diesem Zeitraum das für die Leistungsberechnung relevante Einkommen stammt. Wurden in dieser Zeit unterschiedliche Steuerklassen angewendet, berücksichtigt die Behörde diejenige Steuerklasse, die während des überwiegenden Teils des analysierten Zeitraums galt. Aus diesem Grund wird von steuerlichen Fachleuten häufig empfohlen, den Wechsel einige Monate vor der Geburt vorzunehmen, damit die neue Steuerklasse über den größeren Teil des Bemessungszeitraums Anwendung findet. Andernfalls kann es dazu kommen, dass trotz Steuerklassenwechsel weiterhin die frühere, ungünstigere Besteuerung maßgeblich bleibt.
In der Praxis erfordert dies eine bewusste Finanzplanung bereits während der Schwangerschaft. Vielen werdenden Eltern ist nicht klar, dass jeder Monat mit einer günstigeren Steuerklasse die Chancen auf ein höheres Elterngeld verbessert. Eine Aufschiebung der Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt ist daher nicht zweckmäßig. Zu beachten ist ebenfalls, dass der Steuerklassenwechsel ein vergleichsweise unkompliziertes Verfahren darstellt; der Antrag wird beim für den Wohnsitz zuständigen Finanzamt gestellt. Eine einzige verwaltungsrechtliche Entscheidung kann damit die finanzielle Situation der Familie im ersten Lebensjahr des Kindes tangieren, in dem die Einkünfte häufig aufgrund der Betreuung des Neugeborenen niedriger ausfallen.
Ist ein Steuerklassenwechsel allein zur Erhöhung des Elterngeldes legal? Rechtliche Grundlagen und Rechtsprechung
Eine der häufigsten Fragen werdender Eltern betrifft die Rechtmäßigkeit eines solchen Vorgehens. Oft besteht Unsicherheit, ob ein Steuerklassenwechsel ausschließlich mit dem Ziel, das Elterngeld zu erhöhen, nicht als Rechtsmissbrauch gewertet werden könnte. Die deutsche Rechtsprechung hat diese Zweifel jedoch ausgeräumt. Die Gerichte haben mehrfach bestätigt, dass ein Steuerklassenwechsel während der Schwangerschaft rechtlich zulässig ist, selbst wenn die wesentliche Motivation in einem höheren Elterngeld in Deutschland liegt. Hintergrund ist, dass das Steuersystem bei Ehegatten einen flexiblen Steuerklassenwahlrecht vorsieht und die Vorschriften zum Elterngeld auf dem im Bemessungszeitraum erzielten realen Nettoeinkommen aufbauen. Soweit das Gesetz die Änderung der Steuerklasse zulässt, kann die Behörde die Entscheidung des Steuerpflichtigen nicht allein deshalb in Frage stellen, weil sie die Höhe der Leistung beeinflusst.
Dieser Aspekt ist bedeutsam, da vielfach die Sorge besteht, eine solche Entscheidung könne später von der Behörde beanstandet werden oder zu einer Rückforderung der Leistung führen. In der Praxis stellt der Steuerklassenwechsel jedoch ein übliches Instrument der finanziellen Familienplanung dar. Zu beachten ist lediglich, dass das Elterngeld auf Grundlage des nach gesetzlichen Vorgaben ermittelten Nettoeinkommens berechnet wird, unter Berücksichtigung von Steuern und Sozialabgaben; ein Steuerklassenwechsel führt daher nicht automatisch zur maximal möglichen Leistung.
Er kann die Leistungshöhe jedoch deutlich erhöhen, insbesondere wenn die Person, die den Bezug des Elterngeldes plant, zuvor in einer ungünstigeren Steuerklasse eingestuft war. Aus diesem Grund gehört die Analyse der Steuerklasse in der deutschen Steuerberatung zu den ersten Schritten, die von werdenden Eltern im Hinblick auf die Zeit nach der Geburt des Kindes unternommen werden. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass eine spätere Steuererklärung für Deutschland die Möglichkeit bietet, die steuerliche Situation abschließend zu ordnen und zu prüfen, ob sämtliche zustehenden Vergünstigungen und Abzugsbeträge zutreffend berücksichtigt wurden.

Maciej Szewczyk
Er sammelte Erfahrungen als Berater in IT-Projekten für viele internationale Unternehmen. Im Jahr 2017 gründete er das Startup taxando GmbH, in dem er die innovative Steuer-App Taxando entwickelte, die die Abgabe der jährlichen Steuererklärung erleichtert. Maciej Szewczyk verbindet technologisches Fachwissen mit fundierten Kenntnissen der Steuervorschriften und ist damit ein Experte auf seinem Gebiet.
Privat ist er glücklicher Ehemann und Vater und lebt mit seiner Familie in Berlin.















