Steuerklassen in Deutschland sind ein umfassendes Thema – die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe beeinflusst die Abrechnung mit dem Finanzamt und entscheidet darüber, welche Steuern letztendlich gezahlt werden. In den meisten Fällen erfolgt eine automatische Zuordnung zu einer bestimmten Klasse, aber manchmal besteht die Möglichkeit zur Wahl. Heute liegt der Fokus auf der 2. Steuerklasse in Deutschland – es wird erläutert, wer davon profitieren kann und welche Vorteile sich daraus ergeben.
Steuerklasse – eine von vielen in Deutschland
Bevor zum Hauptthema übergegangen wird, können die Besonderheiten des deutschen Steuersystems nicht unerwähnt bleiben. Es zeichnet sich durch sechs verschiedene Steuerklassen aus – die Zugehörigkeit zu einer davon bestimmt unter anderem, wie viel Gehalt auf das Konto überwiesen wird, wie viel Steuern abgezogen werden und welche Vergünstigungen genutzt werden können.
Die Steuerklasse hat also einen großen Einfluss auf die Art der Abrechnung und die Höhe der Steuern. Derzeit gibt es in Deutschland:
- Steuerklasse I – für einzelne, geschiedene Personen sowie Steuerpflichtige, deren Partnerinnen außerhalb der EU leben,
- Steuerklasse II – für Personen, die Kinder alleine erziehen,
- Steuerklasse III– für nicht arbeitende Ehepartnerinnen, deren Partnerinnen Klasse V gewählt haben,
- Steuerklasse IV – die automatische Klasse für verheiratete Arbeitnehmende, die sich nicht für eine andere Kombination entschieden haben,
- Steuerklasse V – für Ehepartnerinnen, deren Partner*innen nicht arbeiten und sich in Klasse III befinden,
- Steuerklasse VI – für alleinstehende Personen, die Einkünfte aus mehr als einer Quelle beziehen (mehrere Arbeitsplätze).
Steuerklasse – für wen?
Die zweite Steuerklasse betrifft alleinerziehende Personen mit mindestens einem Kind, die nicht verheiratet sind, geschieden, verwitwet oder dauerhaft getrennt leben. Sie ähnelt der 1. Steuerklasse in Bezug auf die Gehälter, bietet jedoch bessere Konditionen aufgrund des Alleinerziehenden-Abzugs. Auf diese Weise möchte der Staat allen alleinerziehenden Personen finanzielle Hilfe bieten, indem er ihnen erlaubt, deutlich weniger Steuern zu zahlen und letztendlich ein höheres Nettogehalt zu erhalten.
Nicht jede Person kann von der Steuerklasse 2 profitieren. Die Anforderungen sind sehr spezifisch – sie ist reserviert für Personen, die mindestens ein Kind allein erziehen, das im gleichen Haushalt lebt. Das bedeutet, man muss eine alleinerziehende Person sein, deren Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, es sei denn, sie setzen ihre Ausbildung fort. Zusätzlich muss das Kind unter derselben Adresse wie die betreffende Person registriert sein.
Steuerklasse II und Kinderfreibetrag
Wenn man alleinerziehend ist und der 2. Steuerklasse zugeordnet wurde, kann man zahlreiche Vergünstigungen nutzen – in dieser Hinsicht ist sie eine der vorteilhaftesten Steuerklassen.
Steuerklasse und Kinderfreibetrag
Eine der möglichen Vergünstigungen ist der Kinderfreibetrag – ein steuerfreier Betrag für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung, der insgesamt 4770 Euro pro Kind beträgt.
Außerdem ermöglicht nur die 2. Steuerklasse den Alleinerziehenden-Freibetrag in Höhe von 4260 Euro plus 240 Euro für jedes weitere Kind.
Steuerklasse II – Abzüge
Die Abzüge in der 2. Steuerklasse hängen mit den Einkommenserzielungskosten zusammen – es besteht die Möglichkeit, eine Pauschale von 1230 Euro in Anspruch zu nehmen. Der Pauschbetrag für Sonderausgaben beträgt 36 Euro pro Jahr.
Die Einkommensteuer für Klasse 2 unterscheidet sich nicht von anderen Klassen – sie bleibt progressiv – der niedrigste Steuersatz beträgt 14% und kann je nach Einkommen bis zu 42% steigen. Natürlich qualifiziert man sich auch für den Grundfreibetrag, der derzeit 12.084 Euro beträgt – das ist der Betrag, den man verdienen kann, ohne Steuern darauf zahlen zu müssen.
Steuerklasse II – zu erfüllende Voraussetzungen
Viele fragen sich angesichts der oben beschriebenen Vorteile, wie man in die 2. Steuerklasse kommt. Diese wird automatisch zugewiesen, wenn das Finanzamt feststellt, dass alle Kriterien erfüllt sind. Auch wenn jemand alleinerziehend mit einem oder mehreren Kindern ist, gibt es einige zusätzliche Anforderungen.
Zunächst muss man ledig sein – steuerlich bedeutet dies, dass keine gemeinsame Veranlagung möglich ist. Dies betrifft geschiedene, verwitwete, alleinstehende oder dauerhaft getrennt lebende Personen.
Mindestens ein Kind muss im Haushalt der steuerpflichtigen Person leben, und es muss Anspruch auf Kindergeld bestehen. Als „im Haushalt lebend“ gelten Personen, die unter der gleichen Adresse als Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.
Im Haushalt der steuerpflichtigen Person darf keine andere volljährige Person wohnen oder gemeldet sein (es darf keine Haushaltsgemeinschaft angenommen werden). Daher ist es nicht möglich, von den Privilegien der 2. Steuerklasse zu profitieren, wenn man mit einem Partner oder einer Partnerin unter einem Dach lebt.
Antrag auf Steuerklasse II – wie geht das?
Der Wechsel in die 2. Steuerklasse bringt viele Vorteile, deshalb ist es im Interesse der Betroffenen, sie so schnell wie möglich zu erhalten. Wenn die Anforderungen erfüllt sind, reicht die Einreichung eines entsprechenden Antrags beim Finanzamt aus. Dem Antrag müssen geeignete Dokumente beigefügt werden, die den Status als alleinerziehende Person bestätigen, wie die Geburtsurkunde des Kindes und eine Wohnsitzbescheinigung.
Nach Einreichung des Antrags bewertet das Finanzamt die individuelle Situation. Werden alle Kriterien erfüllt, erfolgt die Zuordnung zur 2. Steuerklasse. Eine Information des Arbeitgebers durch die steuerpflichtige Person ist nicht nötig, da das Finanzamt dies übernimmt und Änderungen bezüglich des Gehalts und der Steuern vorgenommen werden.
Steuerklasse für zwei Teilzeitjobs
Gelten die Steuerklassen auch, wenn man zwei Teilzeitjobs (Minijobs) hat? Ja, die Steuerklassen beziehen sich auf alle Arbeitseinkommen, unabhängig davon, ob man Vollzeit oder Teilzeit arbeitet. Bei zwei Teilzeitjobs bleiben die Steuerklassen also relevant.
Lohnt sich die Steuererklärung für die Steuerklasse II?
Die Einteilung in Steuerklassen ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Steuersystems. Die Steuerklasse für alleinerziehende Eltern kann sehr vorteilhaft sein. Daher ist es ratsam, sich von einem Steuerexperten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle verfügbaren Vergünstigungen und Leistungen genutzt werden. Unabhängig von der Entscheidung – Unterstützung bietet Taxando. Die App für Steuererklärungen ist ein schneller und bequemer Weg, eine Steuererklärung in Deutschland einzureichen.