Aufhebungsvertrag – in welchen Fällen kann dieser finanziell vorteilhaft sein?

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Deutschland muss nicht zwingend Konflikte, eine Kündigung und ein langwieriges Verfahren vor dem Arbeitsgericht bedeuten. In vielen Konstellationen wird von Arbeitgeberseite der Abschluss eines Aufhebungsvertrags vorgeschlagen, der mit einer zusätzlichen Abfindung und klar geregelten Bedingungen des Ausscheidens aus dem Unternehmen verbunden sein kann. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist dies regelmäßig ein Zeitpunkt, der einer sorgfältigen Analyse bedarf, da sich aus dem Inhalt eines solchen Aufhebungsvertrags nicht nur finanzielle Folgen, sondern auch weitreichende berufliche und steuerliche Konsequenzen ergeben. Es sollte geprüft werden, wann der Abschluss eines Aufhebungsvertrags angezeigt ist und in welchen Fallkonstellationen eine solche Gestaltung eine sinnvolle, strategische Alternative zum Kampf um den Erhalt des Arbeitsplatzes darstellen kann.

Wann ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrags angezeigt? Prüfung, ob ein Aufhebungsvertrag einen finanziellen Vorteil begründen kann

Die Entscheidung über die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags ist in der Praxis selten eine bloße Formalität. Häufig geht es konkret um Geldbeträge und um die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die sich als deutlich vorteilhafter erweisen kann als eine ordentliche Kündigung. Aus diesem Grund stellt sich regelmäßig die Frage, ob in der konkreten Situation der Abschluss eines Aufhebungsvertrags finanziell günstiger sein kann als das Verbleiben in einem Konflikt mit dem Arbeitgeber. In zahlreichen Fällen wird ein solcher Vertrag angeboten, wenn der Arbeitgeber die Zusammenarbeit zügig und ohne eskalierenden Konflikt beenden möchte; dies eröffnet Verhandlungsspielräume hinsichtlich der Konditionen des Ausscheidens. Üblicherweise wird in diesem Zusammenhang eine Abfindung gezahlt, die als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und zukünftiger Einkünfte dienen soll. In der Praxis wird häufig ein Bezugspunkt gewählt – etwa in Höhe von rund der Hälfte eines Monatsgehalts pro Beschäftigungsjahr –, wobei klarzustellen ist, dass die Höhe der Abfindung nicht gesetzlich vorgegeben ist und stets Gegenstand individueller Verhandlungen bleibt.

Aus Sicht der Arbeitnehmerseite führt dies häufig zu einem höheren Nettobetrag, als dies bei der Auszahlung eines vergleichbaren Betrags im Rahmen des regulären Arbeitsentgelts der Fall wäre. In bestimmten Konstellationen wird ein Aufhebungsvertrag daher nicht nur als formaler Akt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verstanden, sondern als bewusst getroffene finanzielle Entscheidung.

Abschluss eines Aufhebungsvertrags – in welchen Konstellationen wirkt ein Aufhebungsvertrag zugunsten der Arbeitnehmerseite?

Nicht jedes Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist zwingend Ausdruck eines Problems. Häufig handelt es sich um ein Instrument zur Beendigung der Zusammenarbeit ohne Konflikte und ohne gerichtliche Auseinandersetzungen. Im Falle von Umstrukturierungen oder Personalabbau kann der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung vorschlagen und im Gegenzug eine Abfindung oder andere Leistungen anbieten. In solchen Fällen sollten die Bedingungen – Beendigungszeitpunkt, Höhe der Kompensation sowie eine mögliche Freistellung von der Arbeitsleistung – sorgfältig geprüft werden.

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Es kommt auch vor, dass Arbeitgeber die Entscheidungsfindung beschleunigen möchten und deshalb zusätzliche finanzielle Vorteile für eine schnelle Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags anbieten. Solche Gestaltungen sind insbesondere in größeren Unternehmen verbreitet und können beispielsweise eine höhere Abfindung oder zusätzliche Prämien für ein früheres Ausscheiden vorsehen.

Aus arbeitspraktischer Sicht bedeutet dies eine erhöhte Flexibilität: Ein neuer Arbeitsplatz kann schneller angetreten oder die Zeit für eine berufliche Neuorientierung genutzt werden, ohne auf einen Teil der finanziellen Absicherung verzichten zu müssen.

Abschluss eines Aufhebungsvertrags – fünf Konstellationen, in denen ein Aufhebungsvertrag wirtschaftlich sinnvoll sein kann

Es gibt Situationen, in denen der Abschluss eines Aufhebungsvertrags die rationalste Lösung darstellt. Eine typische Konstellation ist ein konfliktbelastetes Arbeitsumfeld, in dem eine Fortsetzung der Zusammenarbeit erschwert oder faktisch unmöglich geworden ist. Theoretisch besteht zwar stets die Möglichkeit, um den Erhalt des Arbeitsplatzes zu kämpfen, praktisch geht dies jedoch häufig mit einem langwierigen arbeitsgerichtlichen Verfahren, erheblichem Stress und Unsicherheit hinsichtlich des Ausgangs einher. Aus diesem Grund entscheiden sich die Parteien in einer Vielzahl von Fällen für die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Die Arbeitnehmerseite erhält eine finanzielle Kompensation, während der Arbeitgeber Prozessrisiken vermeidet. In Kündigungsschutzstreitigkeiten berücksichtigen die Gerichte regelmäßig eine Vielzahl von Faktoren – insbesondere Betriebszugehörigkeit, Alter der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers, berufliche Situation sowie Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Diese Umstände können sich auf die Höhe einer etwaigen Abfindung im Falle einer streitigen Beendigung auswirken.

Ein weiterer typischer Zeitpunkt für einen Aufhebungsvertrag liegt vor, wenn die Arbeitnehmerseite selbst einen Arbeitsplatzwechsel in Erwägung zieht, zugleich jedoch eine finanzielle Absicherung für die Übergangsphase anstrebt. In einer solchen Konstellation kann der Aufhebungsvertrag den Zugang zu zusätzlichen finanziellen Mitteln im Moment des Ausscheidens eröffnen, die unter normalen Umständen nicht zur Verfügung stünden. Abfindungen stellen tatsächlich eine Form des Schadensersatzes für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Vorteile dar, weshalb ihre Höhe verhandelbar ist. Nicht selten werden in Aufhebungsvereinbarungen zusätzliche Leistungen vorgesehen – etwa die Übernahme von Kosten für Karriereberatung, die weitere Nutzung eines Dienstfahrzeugs für einen bestimmten Zeitraum oder andere Unterstützungsleistungen während der Übergangsphase.

Ein sorgfältig gestalteter Aufhebungsvertrag kann somit ein Instrument der planvollen Gestaltung der weiteren beruflichen Laufbahn darstellen.

Wann sollte auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrags hingewirkt werden? Fälle, in denen die Verhandlung einer Abfindung sinnvoller ist als der Kampf um den Arbeitsplatz

Mitunter besteht die größte Schwierigkeit darin, anzuerkennen, dass der Erhalt des Arbeitsplatzes nicht stets die optimale Lösung darstellt. Viele Personen gehen zunächst davon aus, dass primär auf eine Weiterbeschäftigung bzw. Wiedereinstellung hingewirkt werden sollte, während sich die tatsächlichen Verhältnisse häufig komplexer darstellen. Wenn das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber bereits nachhaltig gestört ist oder das Unternehmen eine tiefgreifende Restrukturierung durchläuft, kann eine Rückkehr an den Arbeitsplatz eine Fortsetzung der angespannten Situation und eine fehlende berufliche Stabilität bedeuten. In solchen Fällen kann es deutlich rationaler sein, die Bedingungen des Ausscheidens zu verhandeln, anstatt einen monatelangen Rechtsstreit zu führen. Die im Rahmen eines Aufhebungsvertrags vereinbarte Abfindungshöhe unterliegt keinen starren gesetzlichen Grenzen und richtet sich im Wesentlichen nach der Verhandlungsposition der Parteien sowie den Umständen der Beendigung.

Aus praktischer Sicht ist zudem bedeutsam, dass eine Abfindung regelmäßig als Ausgleich für den Verlust zukünftiger Einkünfte verstanden wird. Ziel ist die Abmilderung der finanziellen Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nicht jedoch die Vergütung bereits erbrachter Arbeitsleistungen. Vor diesem Hintergrund unterliegen derartige Leistungen in vielen Fällen nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung, da sie erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden.

Für die Arbeitnehmerseite hat dies eine konkrete Bedeutung: Ein größerer Teil des ausgezahlten Betrags verbleibt verfügbar und kann als reale finanzielle Absicherung in der Phase der Arbeitssuche dienen. In bestimmten Konstellationen kann daher eine sachgerechte Verhandlung der Abfindung und eine geordnete Beendigung des Arbeitsverhältnisses deutlich vorteilhafter sein als ein monate- oder jahrelanger Kampf um eine Stelle, deren langfristiger Erhalt ohnehin nicht angestrebt wird. Zu beachten ist jedoch, dass eine solche Abfindung im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung zutreffend zu erfassen ist, weshalb die spätere Steuererklärung für in Deutschland erzielte Einkünfte auch die erhaltene Abfindung berücksichtigen muss.

Artikel von

Maciej Szewczyk

Maciej Szewczyk ist IT-Berater, Innovationsmanager und vereidigter deutscher Übersetzer, spezialisiert auf polnisches und deutsches Steuerrecht.

Er sammelte Erfahrungen als Berater in IT-Projekten für viele internationale Unternehmen. Im Jahr 2017 gründete er das Startup taxando GmbH, in dem er die innovative Steuer-App Taxando entwickelte, die die Abgabe der jährlichen Steuererklärung erleichtert. Maciej Szewczyk verbindet technologisches Fachwissen mit fundierten Kenntnissen der Steuervorschriften und ist damit ein Experte auf seinem Gebiet.

Privat ist er glücklicher Ehemann und Vater und lebt mit seiner Familie in Berlin.

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