Kindergeld kann grundsätzlich von Personen bezogen werden, die in Deutschland uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder dort arbeiten und nach deutschem Recht kindergeldberechtigt sind.
Besteht Anspruch auf Kindergeld im Ausland? In diesem Beitrag wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Kindergeld im Ausland besteht und wie der Antrag gestellt werden kann.
Wem steht Kindergeld zu?
Deutsches Kindergeld ist eine Leistung, die jedem Kind zusteht, dessen Elternteil in Deutschland steuerpflichtig ist. Dies bedeutet, dass mindestens ein Elternteil in diesem Land arbeiten oder eine eigene Geschäftstätigkeit ausüben muss. Somit können auch Personen, die derzeit nicht in Deutschland wohnen, Geld aus diesem Titel erhalten. Wann kannst du Kindergeld beziehen, wenn du im Ausland lebst?
Kindergeld für Deutsche im Ausland
Für Deutsche, die im Ausland leben, muss unterschieden werden, auf welcher rechtlichen Grundlage das Kindergeld gewährt wird – gemäß dem Einkommensteuergesetz (EStG) oder als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG).
Wenn die antragstellende Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, wird das Kindergeld im Ausland nach dem Einkommensteuergesetz ausgezahlt. Ist die antragstellende Person jedoch nicht unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland, wird das Kindergeld als Sozialleistung nach dem BKGG ausgezahlt.
Es ist zu beachten, dass der Antrag auf Kindergeld im Ausland nach dem EStG immer Vorrang vor dem Antrag nach dem BKGG hat.
Antrag auf Kindergeld im Ausland
Der Antrag auf Kindergeld im Ausland muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse eingereicht werden. Bei grenzüberschreitenden Fällen (zwei Berechtigungen für Kindergeld) sind die Formulare “Antrag auf Kindergeld (KG 1)”, “Anlage Kind” sowie “Anlage Ausland (KG 51)” erforderlich.
Wenn du Kindergeld für einen Auslandsaufenthalt beantragen möchtest, kannst du auch einen Antrag bei der ausländischen Behörde am Wohnort stellen. In diesem Fall werden beide Länder untereinander festlegen, welche Leistung Vorrang hat.
Kindergeld für Grenzgängerinnen
Bei einem grenzüberschreitenden Fall haben Elternteile in zwei Ländern Anspruch auf Kindergeld. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn man in Deutschland arbeitet und in Polen wohnt. Dies betrifft meist Grenzgänger.
Wenn zwei Berechtigungen für Kindergeld im Ausland bestehen, muss die Reihenfolge festgelegt werden – Informationen dazu finden sich in der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 der EU-Mitgliedstaaten.
Aus der Verordnung geht hervor, dass bei zwei verschiedenen Gründen für einen Anspruch auf Kindergeld, wie Beschäftigung und Wohnsitz, das Land, in dem das Einkommen erzielt wird, die Hauptverantwortung trägt. In diesem Land sollte die Leistung vollständig ausgezahlt werden. Ist das Kindergeld im verantwortlichen Land jedoch niedriger, wird die Differenz vom untergeordneten Staat als Differenzzuschlag gezahlt.
Wie hoch ist das Kindergeld im Ausland?
Eltern können Kindergeld auch dann beantragen, wenn ihr Kind im Ausland lebt und noch nicht 18 Jahre alt ist. Befindet sich das Kind in Ausbildung, kann die Leistung sogar bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden; dasselbe gilt für Kinder mit Behinderungen.
Ab Januar 2025 beträgt das Kindergeld für jedes Kind 255 Euro pro Monat – sowohl für das erste, zweite, dritte als auch für jedes weitere Kind. In den Vorjahren lag der Betrag niedriger, nämlich bei 250 Euro pro Kind.
Der Kinderfreibetrag, also der steuerfreie Betrag für Kinder, beträgt im Jahr 2025 insgesamt 9.600 Euro pro Kind (davon 6.672 Euro für das sächliche Existenzminimum und 2.928 Euro für Betreuung, Erziehung und Ausbildung). Das deutsche Steuersystem sieht vor, dass Eltern entweder das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten – das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante im Einzelfall günstiger ist.
Kindergeld für ein Studium im Ausland
Wie bereits erwähnt, kann Kindergeld bezogen werden, wenn das Kind noch keine 25 Jahre alt ist und seine Ausbildung fortsetzt. Zweifel entstehen jedoch, wenn die Schule oder Universität in einem anderen Land liegt. Wird in diesem Fall deutsches Kindergeld im Ausland gezahlt?
Unabhängig vom Land, in dem das Kind studiert, hast du Anspruch auf Kindergeld während eines Auslandsstudiums, wenn du weiterhin in Deutschland oder in einem EU-Land wohnst. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um eine anerkannte und ernsthaft betriebene Ausbildung handelt – etwa ein Vollzeitstudium an einer Hochschule oder Berufsausbildung.
Es ist jedoch zu beachten, dass auch andere zusätzliche Anforderungen erfüllt sein müssen, wenn das Kind nicht mehr mit der antragstellenden Person zusammenlebt. Es kann sich herausstellen, dass das zuvor berechtigte Elternteil das Kindergeld aufgrund des Auslandsaufenthalts nicht mehr beziehen kann und ein anderes Elternteil dies tun muss.
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Maciej Szewczyk ist IT-Berater, Innovationsmanager und vereidigter deutscher Übersetzer, spezialisiert auf polnisches und deutsches Steuerrecht.
Er sammelte Erfahrungen als Berater in IT-Projekten für viele internationale Unternehmen. Im Jahr 2017 gründete er das Startup taxando GmbH, in dem er die innovative Steuer-App Taxando entwickelte, die die Abgabe der jährlichen Steuererklärung erleichtert. Maciej Szewczyk verbindet technologisches Fachwissen mit fundierten Kenntnissen der Steuervorschriften und ist damit ein Experte auf seinem Gebiet.
Privat ist er glücklicher Ehemann und Vater und lebt mit seiner Familie in Berlin.