Pflegekosten – steuerlich absetzen in Deutschland

Koszty opieki – możliwe do odliczenia od podatku w Niemczech

Es kann im Leben eines jeden Menschen eine Zeit kommen, in der wir eine Art von Pflege benötigen. Ob ambulant oder in einem Pflegeheim, es fallen Kosten an. Es ist gut zu wissen, dass Du unter bestimmten Umständen mit einer Steuererstattung für Pflegekosten rechnen kannst, denn Du kannst Pflegekosten in der Steuererklärung angeben. Wir erklären in unserem heutigen Artikel, wie es funktioniert.

Wie kann man in der Steuererklärung Pflegekosten absetzen? Welche Ausgaben sind absetzbar? Um welche Beträge handelt es sich? Die Antworten findest Du unten – viel Spaß beim Lesen!

Welche Pflegekosten sind in Deutschland steuerlich absetzbar?

Bevor wir darüber schreiben, wie man in Deutschland Pflegekosten von der Steuer absetzen kann, lass uns einen Moment darüber schreiben, was solche Ausgaben beinhalten.

Zu den steuerlich absetzbaren Pflegekosten gehören Kosten wie:

  • Unterbringung in einem Pflegeheim,
  • Kurzzeitpflege bei vorübergehender Unpässlichkeit, z. B. bei Krankheit,
  • 24-Stunden-Betreuung,
  •     ambulante oder pflegerische Versorgung,
  • Kauf von Spezialausrüstungen wie Pflegebetten oder Prothesen,
  • Ausgaben für Lebensmittel und Kleidung, die für die Pflege benötigt werden,
  • die Notwendigkeit, Renovierungsarbeiten in der Pflege durchzuführen,
  • Medikamente,
  • Einbau eines Treppenlifts,
  • Fahrtkosten, z. B. für einen Arztbesuch

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Pflegekosten und Fahrtkosten

Wenn Du Fahrtkosten geltend machen willst, musst Du daran denken, dass die Fahrten in direktem Zusammenhang mit Deiner Pflege stehen müssen. Beispiele sind Fahrten zum Arzt oder zur Apotheke. Du kannst die Pflegekosten nicht absetzen, wenn es sich um eine Fahrt zum Beispiel zum Einkaufen in einen Supermarkt handelt.

Pflegekostenpauschale, außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen – 3 Möglichkeiten des Abzugs von Aufwendungen

Du weißt bereits, welche Pflegekosten in Deutschland steuerlich absetzbar sind – kommen wir nun zur nächsten wichtigen Information, nämlich wie sie in Deiner jährlichen Steuererklärung behandelt werden können. Es ist wichtig zu wissen, dass das deutsche Steuersystem dieser Stelle drei Möglichkeiten vorsieht – Ausgaben wie außergewöhnliche Belastungen, einen Pauschalbetrag für die Pflege oder Ausgaben, die sich auf häusliche Dienstleistungen beziehen.

Absetzung von Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen

Pflegekosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen und werden daher auch als außergewöhnliche Pflegekosten bezeichnet. Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) handelt es sich dabei um unvermeidbare Kosten, die höher sind als bei Steuerpflichtigen mit vergleichbaren Familien- und Vermögensverhältnissen. Beispiele sind:

  • Kosten im Zusammenhang mit der Unterbringung in einem Pflegeheim,
  • Unterhaltszahlungen.

Voraussetzung für die Absetzbarkeit der Pflegekosten ist, dass bei der zu pflegenden Person eine bestätigte Pflegebedürftigkeit vorliegt, d.h. u.a. eine diagnostizierte Krankheit.

Wichtig ist, dass nur die Kosten für die Pflege und Betreuung zu den außerordentlichen Belastungen in Deutschland gezählt werden können. Kosten für Hilfe beim Kochen, Waschen oder Putzen sind dagegen nicht absetzbar. Diese Dienstleistungen können jedoch anteilig unter einer anderen Rubrik der deutschen Steuererklärung (haushaltsnahe Dienstleistungen) abgezogen werden.

Pauschalbetrag für die Pflege (Pflegepauschbetrag)

Nach dem vorgenannten Einkommensteuergesetz (EStG) ist der Steuerpflichtige berechtigt, anstelle einer Ermäßigung der Steuerschuld einen Pauschalbetrag von 1800€ (für die 4. und 5. Pflegestufe) vom Einkommen abzuziehen. Im Vergleich zu 2020 wurde dieser Betrag verdoppelt – zuvor betrug der Pauschalbetrag maximal 924 Euro.

Wann lohnt sich der Einsatz dieser Lösung? Sie ist möglich, wenn die steuerlich absetzbaren Pflegekosten weniger als 1.800 € betragen.

Um den Pflegepauschbetrag in Deutschland in Anspruch nehmen zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • eine pflegebedürftige Person muss einen Behindertenausweis mit dem Symbol „H“ haben oder in Pflegestufe 4 oder 5 eingestuft sein,
  • die Pflege wird in der Wohnung der zu pflegenden Person geleistet,
  • die Pflegeperson darf kein Einkommen aus der Pflege erhalten und die Pflege muss persönlich erbracht werden.

Abzug von Haushaltskosten – Heimkosten richtig absetzen

Bestimmte Pflegekosten, die nicht als außergewöhnliche Belastungen angerechnet werden können, sind als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar. Dazu gehören:

  • die Kosten für Hilfe beim Baden, Einkaufen, Kochen, Bügeln oder bei der Gartenarbeit, die von der ambulanten Pflege oder der Haushaltshilfe übernommen werden,
  • die Kosten für ein Hausalarmsystem,
  • Ausgaben im Zusammenhang mit der Renovierung des Badezimmers.

Erstattung der Pflegekosten über die Steuererklärung und Nachweis der Ausgaben

Die Pflegekosten müssen nachgewiesen werden. Obwohl die Belege nicht zwingend mit der Steuererklärung eingereicht werden müssen, empfiehlt es sich, sie zumindest bis zur Übermittlung der Steuererklärung aufzubewahren. Zu diesen Dokumenten gehören:

  • Quittungen für Medikamente,
  • Quittungen für Pflegehilfsmittel,
  • Rechnungen des Pflegedienstes,
  • Hinweise auf Geisteskrankheit, Demenz oder Behinderung,
  • Versicherungsmitteilungen,
  • Mitteilung über den gewährten Pflegegrad.

Die Kosten für Pflegeheim und mehr in der Steuererklärung – wo sind diese einzutragen?

Je nachdem, welche Methode für Deine Situation geeignet ist, musst Du die Ausgaben an einer anderen Stelle in Deiner jährlichen Steuererklärung angeben. Im Folgenden findest Du eine kurze Zusammenfassung:

  • Zeile 67 – Art der Abgabe und Gesamtkosten, die von den Gesamtausgaben abzuziehen sind,
  • Zeilen 68-70 – Kosten im Zusammenhang mit dem Haushalt (einschließlich der Kosten, die auch in Zeile 67 enthalten sind),
  • Zeilen 65-66 – Pauschalbetrag für die Pflege.

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