In der heutigen Zeit nutzen wir das Telefon bei der Arbeit fast ständig – es ist das Hauptkommunikationsmittel mit Kollegien, Kund:innen oder Subunternehmenden. Die moderne Technologie macht es auch zu einer hervorragenden Informationsquelle und einem Weg für Werbung – besonders jetzt, wo die Arbeit von zu Hause an Popularität gewinnt. In Deutschland kannst du einen Teil der Telefonkosten abziehen, wenn sie beruflich bedingt waren – in diesem Artikel erfährst du, wie das geht!
Pauschale Telefonsteuerrückerstattung in der jährlichen Steuererklärung – wer kann davon profitieren?
Um Kosten für Telefongespräche und Internetzugang von der Steuer abziehen zu können, benötigst du einen Nachweis, dass diese Dienstleistungen für berufliche Zwecke genutzt wurden. Deine Firma kann den notwendigen Beweis liefern. Andere Optionen sind das Vorlegen von Rechnungen oder eine Übersicht der Nutzungsdauer dieser Dienste. Denk daran, dass der richtige Nachweis extrem wichtig ist – ohne ihn ist ein Abzug leider nicht möglich.
Telefonkosten können auf zwei Arten in der Steuererklärung berücksichtigt werden:
- als Pauschalbetrag – es werden 20% der Gesamtkosten abgezogen – maximal 20 Euro pro Monat oder 240 Euro pro Jahr,
- mit individuellen Aufstellungen – ein Teil der beruflich bedingten Kosten muss belegt werden, hier gibt es jedoch kein Limit.
Welche Kosten für Telefongespräche können von der Steuer abgezogen werden?
Was die Kosten für Telefongespräche angeht, so ist das ziemlich klar – es gibt keine Einwände dagegen, praktisch alles abzuziehen, was mit dem Telefon zu tun hat. Darunter fallen also alle Kosten, die mit Gesprächen und dem Gerät selbst verbunden sind. Zu den steuerlich absetzbaren Kosten für Telefon und Internet gehören:
- Grundgebühren,
- Pauschale Kosten,
- Faxgebühren,
- Internetkosten,
- Mietkosten für Geräte,
- Kaufkosten für Geräte,
- Anschlusskosten.
Wie kann man den Pauschalbetrag für das Telefon nutzen?
Ein großer Vorteil des pauschalen Telefonsteuerabzugs (Steuer Telefonpauschale) liegt in der Bequemlichkeit – es ist nicht notwendig, den genauen Umfang der beruflichen Nutzung des eigenen Telefons nachzuweisen. Oft bedeutet dies jedoch einen niedrigeren Abzugsbetrag, da das Maximum in diesem Fall 20 Euro pro Monat oder 240 Euro pro Jahr beträgt – das bedeutet, dass deine Telefon- oder Internetrechnung monatlich 100 Euro betragen müsste, um den maximalen Betrag zu erreichen.
Man sollte jedoch beachten, dass trotz der fehlenden Notwendigkeit, die genauen Kosten nachzuweisen, die Grundvoraussetzung besteht – dass mit dem privaten Telefon berufliche Gespräche geführt wurden.
Wie berechnet man den pauschalen Telefonsteuerbetrag?
Zur Berechnung des Abzugsbetrags werden die Kosten von drei Monaten herangezogen und auf das ganze Jahr hochgerechnet – am besten wählt man die Monate mit den höchsten Ausgaben, um den höchstmöglichen Durchschnitt zu erzielen. Dies lässt sich am besten anhand eines Beispiels veranschaulichen.
Nehmen wir an, die Telefon- und Internetrechnungen waren in den Monaten März, April und Mai am höchsten.
Summe der drei Rechnungsbeträge: 50 € + 43 € + 56 € = 149 €
149 € / 3 Monate * 20% = 9,93 €
9,93 € * 12 Monate = etwa 119,16 €.
In der Steuererklärung kann also ein Betrag von 119,16 Euro abgezogen werden, da dieser das festgelegte Limit von 240 Euro nicht überschreitet.
Pauschaler Internet- und Telefonbetrag für Selbstständige
Für selbstständig Tätige besteht die Möglichkeit, einen Steuerabzug für die Kosten von Telefon und Internet, die beruflich anfallen, geltend zu machen. Das Verfahren ähnelt dem, das bei Angestellten angewendet wird. Diese Kosten können als Betriebsausgaben in der Steuererklärung angegeben werden.
Es ist jedoch notwendig, private von beruflichen Gesprächen zu trennen. Ist diese Trennung klar, stellt die Berechnung keine größere Herausforderung dar. Fehlt sie, müssen Anrufaufzeichnungen über drei Monate vorgelegt werden, um die Berechtigung für den Abzug nachzuweisen.
Pauschaler Freibetrag für Einkünfte in Deutschland
In Deutschland besteht auch die Möglichkeit, andere Werbungskosten im Zusammenhang mit der Arbeit abzuziehen – der Arbeitnehmerpauschbetrag ist ein fester Betrag, der automatisch vom Jahresgehalt im Rahmen der Steuererklärung abgezogen wird. Dies gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige.
Wichtig ist, dass dieses Privileg nur bei unbeschränkter Steuerpflicht in Anspruch genommen werden kann. Um diese zu erreichen, muss man mindestens 183 Tage im Jahr in Deutschland leben und arbeiten. Nur dann können auch andere Vorteile genutzt werden, wie die gemeinsame Veranlagung mit der/dem Ehepartner:in, Kinderfreibeträge oder Gesundheitsabzüge.
Selbst bei geringen berufsbedingten Kosten wird dieser feste Betrag abgezogen, was die Steuerlast senkt. Dies macht die Steuererklärung vorteilhafter. Bei höheren Ausgaben können diese individuell nachgewiesen werden – dies könnte zu einem höheren Abzugsbetrag führen, erfordert aber den Nachweis aller Kosten (Quittungen, Tickets, Rechnungen etc.).
Pauschalen und Steuerermäßigungen werden meist automatisch berechnet, jedoch müssen pauschale Telefonkosten selbst in der Erklärung berücksichtigt werden. In solchen Fällen ist ein Steuererklärungsprogramm aus Deutschland, wie Taxando, hilfreich.

Maciej Wawrzyniak ist ein erfahrener Unternehmer, dessen Unternehmen jedes Jahr mehr als 40.000 Steuererklärungen erstellt. Als Mitbegründer von Taxando bringt er seine Erfahrungen und Kenntnisse in den Bereichen Finanzen, Marketing und Steuern in das Projekt ein.
Privat liebt Maciej sportliche Herausforderungen, spielt Gitarre und schwimmt gerne im See. Außerdem ist er stolzer Vater von drei Söhnen.