Nach dem Tod eines Elternteils oder der Eltern hat ein Kind in Deutschland Anspruch auf eine sogenannte Waisenrente. Sie gehört wie das Witwen- oder Erziehungsgeld zu den Hinterbliebenenrenten und wird auf der Grundlage der Rentenansprüche des Verstorbenen berechnet. Wie hoch ist die Waisenrente, wann wird sie gezahlt und ist sie steuerlich absetzbar? All das erfahren Sie in dem folgenden Artikel.
Steuererstattung für Waisen – wer ist betroffen?
Anspruch auf Waisenrente haben leibliche Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Stiefkinder, Enkelkinder und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen gelebt haben und überwiegend unterhaltsberechtigt waren. Verliert ein Kind einen Elternteil, erhält es eine so genannte Halbwaisenrente. Beim Verlust von Vater und Mutter hat das Kind Anspruch auf eine Vollwaisenrente, allerdings nur, wenn der verstorbene Elternteil entweder mindestens fünf Jahre lang Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat oder bis zum Todeszeitpunkt eine Rente bezogen hat. Diese Bedingung gilt nicht, wenn der Elternteil an den Folgen eines Arbeitsunfalls gestorben ist.
Steuerliche Waisenrente – wie hoch ist sie?
Die Höhe der Waisenrente beträgt jeweils:
- bei einer Halbwaisenrente 10 % der Rente des Versicherten, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezog,
- bei einer Waisenrente 20 % der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat.
Es besteht auch die Möglichkeit, einen Zuschlag zur Waisenrente zu erhalten, dessen Höhe sich nach den von dem/den verstorbenen Elternteil(en) zurückgelegten Rentenzeiten richtet. Stirbt ein Elternteil vor Vollendung des fünfundsechzigsten Lebensjahres, wird die Waisenrente um einen Abschlag gekürzt. Ab dem 1. Juli 2015 wird das Einkommen bei der Berechnung der Waisenrente nicht mehr berücksichtigt.
Steuer auf eine Halbwaisenrente – Beginn der Zahlung
Für den Beginn der Zahlung einer Waisenrente ist entscheidend, ob der verstorbene Elternteil eine eigene Rente bezog oder nicht. War dieser bereits Rentner, erhält das Kind die Waisenrente frühestens ab dem Monat, der auf den Sterbemonat des Elternteils folgt. War der Verstorbene noch berufstätig, erhält die Waise die Rente ab dem Todestag des Elternteils.
Steuererstattung der Waisenrente und Alter des Kindes
Laut Gesetz kann eine Waise bis zum Alter von achtzehn Jahren eine Waisenrente erhalten. Dieser Zeitraum kann jedoch bis zum Alter von siebenundzwanzig Jahren verlängert werden, wenn das Kind:
- noch in der Schule ist,
- an einer schulischen oder beruflichen Ausbildung teilnimmt,
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolviert,
- aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.
Die Waisenrente wird weiter gezahlt, wenn zwischen dem nächsten Ausbildungsabschnitt und dem Mindestfreiwilligendienst nicht mehr als vier Monate vergangen sind.
Einkommensteuer auf Waisenrenten
Seit 2005 werden die Familienrenten in Deutschland – und damit auch die Waisenrenten – mit einem festen Steuersatz besteuert. Eine Waisenrente wird steuerlich dem Kind zugerechnet. Sie erhöht nicht das Einkommen der Witwe/des Witwers. Theoretisch bedeutet dies auch, dass das Kind verpflichtet ist, eine Steuererklärung mit Anlage R abzugeben und die Waisenrente zu versteuern. In der Praxis geschieht dies jedoch nur selten. Das liegt daran, dass die Kinder keine anderen Einkünfte haben und die Waisenrente selbst nicht sehr hoch ist. Erhält ein Kind eine Waisenrente vom Arbeitgeber des verstorbenen Elternteils, wird die Zahlung nicht als Hinterbliebenenrente behandelt und muss als Arbeitslohn versteuert werden.
Waisensteuer in Deutschland – Zusammenfassung
Der deutsche Staat unterstützt Kinder, die einen oder beide Elternteile verloren haben, finanziell, indem er ihnen eine Waisen- oder Halbwaisenrente zahlt. Diese Leistungen werden genauso besteuert wie eine Rente. Da die Berechnung der Steuererstattung für Waisen oft kompliziert erscheint, ist es ratsam, ein vorgefertigtes Steuerprogramm für Deutschland zu verwenden. Wenn Sie sich für das PREMIUM-Paket von Taxando entscheiden, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Waisensteuer in Deutschland abzurechnen.