Kurzarbeitergeld und Steuererklärung in Deutschland

Kurzarbeitergeld und Steuererklärung in Deutschland

Obwohl das Konzept der Kurzarbeit schon seit Jahren bekannt ist, hat es erst seit der Coronavirus-Pandemie an Bedeutung gewonnen. In den Jahren 2020 und 2021 werden viele Arbeitnehmer in Deutschland zum ersten Mal mit einem „Abbau“ ihrer Vollzeitbeschäftigung sowie mit einem Kurzarbeitergeld konfrontiert werden. Wirkt sich der Freibetrag in irgendeiner Weise auf die jährliche Steuererklärung aus? Wie sieht die Steuerererklärung für Teilzeitarbeit aus? Heute besprechen wir die wichtigsten Fragen zur Leistung und wie sie sich steuerlich auswirkt – wir wünschen Dir viel Spaß beim Lesen.

Kurzarbeitergeld – eine Antwort auf Entlassungen

Wer von Kurzarbeit betroffen ist, weil ein Unternehmen zum Beispiel durch die aktuelle Pandemie in eine finanzielle Krise geraten ist, kann mit einer Sonderleistung des deutschen Staates rechnen. Das Kurzarbeitergeld wurde geschaffen, um die Lohneinbußen der Arbeitnehmer zumindest teilweise auszugleichen.

Steuererklärung per App

Kurzarbeitergeld 2021 – wie viel kannst Du bekommen?

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld? Dies hängt von der Situation des Arbeitnehmers ab.

  •     Wenn Du zum Zeitpunkt der Entlassung keine Kinder hattest, bekommst Du ein Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 % des entgangenen Nettolohns.
  •     Wenn Du ein Elternteil bist und Anspruch auf Kindergeld hast, bekommst Du einen Zuschlag von 67 % Deines Gehalts.

Nicht umsonst haben wir früher geschrieben, dass diese Leistung eine Reaktion auf eine pandemische Situation ist – nach der Verordnung im Zusammenhang mit der Coronakrise steigt das Kurzarbeitergeld in Deutschland nach vier Monaten für diejenigen, deren Verdienst um mindestens die Hälfte gesunken ist.

  •     Ab dem 4. Monat erhöht sich die Leistung auf 70 % bzw. 77 % des Gehalts.
  •     Ab dem 7. Bezugsmonat erhalten die Arbeitnehmer bis zu 80 % bzw. 87 % des Teilzeitgeldes (Kurzarbeit).

Anmerkung: Die Monate ab März 2020 werden bei der Berechnung der Referenzmonate mitgezählt.

Deutsches Kurzarbeitergeld und die Steuer – Wie sieht das in der Praxis aus?

„Steuer für Kurzarbeit in Deutschland“, „Muss Kurzarbeitergeld versteuert werden? sind Beispiele für Themen, die viele Fragen aufwerfen. Das ist nicht verwunderlich, denn diese Leistung ist ein Novum und daher für viele Menschen noch ein Rätsel, erst recht im Hinblick auf die Besteuerung.

Es lohnt sich zu wissen, dass jede Person, die den Freibetrag für Teilzeitarbeit in Anspruch genommen hat, für diesen Zeitraum weniger Steuern gezahlt hat, als sie bei einem normalen Bruttogehalt gezahlt hätte. Wichtig ist jedoch, dass das Kurzarbeitergeld selbst steuerfrei ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es den Steuerbehörden gleichgültig ist. Es wird als Einkommen behandelt und kann den Steuersatz erhöhen.

Steuererklärung und Kurzarbeitergeld – musst Du es in Deiner Steuererklärung angeben?

Wenn Du in einem Jahr mindestens 410 € Lohn für eine Teilzeitbeschäftigung erhalten hast, musst Du diese Einkünfte in der nächsten Steuererklärung angeben und diese beim Finanzamt einreichen. Dies gilt auch für andere Lohnersatzleistungen wie das Elterngeld.

 Wichtig ist, dass es keine Rolle spielt, ob die Beschäftigung um 10 % oder um 50 % reduziert wird – für das Amt zählt nur, ob der Freibetrag die genannten 410 € übersteigt.

Steuerrückzahlung und Kurzarbeit in Deutschland – entweder über- oder unterbezahlt!

Kannst Du mit einer Steuererstattung für Kurzarbeit in Deutschland rechnen?  Es kommt darauf an – Du musst möglicherweise zusätzliche Zahlungen an die Steuerbehörden leisten – aber fangen wir von vorne an.

Wie wir bereits erwähnt haben, unterliegt das Kurzarbeitergeld der Progression, was sich auf den individuellen Steuersatz auswirken kann. Dein Arbeitgeber führt jeden Monat die Lohnsteuer auf Ihr Bruttogehalt direkt an das Finanzamt ab.

Nehmen wir an, Deine Vollzeitbeschäftigung wurde um 50 % reduziert, d. h. Du musst nur noch die Hälfte des Gehalts versteuern. Zur Veranschaulichung nehmen wir an, dass Dein Steuersatz 10 % beträgt. Dies ist der Prozentsatz, den Dein Arbeitgeber jeden Monat im Voraus an das Finanzamt überweist. Und genau hier kann es schief gehen, denn die Beamten berücksichtigen Dein Jahreseinkommen, das nicht nur aus 50 % Ihres Gehalts besteht, sondern auch aus dem Kurzarbeitergeld, das den Satz auf 12 % erhöht. Das wiederum bedeutet nur eines – einen Aufpreis.

Umgekehrt gilt: Wenn Dein Arbeitgeber zu viel einzahlt, kannst Du am Ende des Jahres mit einer Steuererstattung aus Deutschland rechnen.

Wo wird das Kurzarbeitergeld in der Steuererklärung eingetragen?

Wenn Du ein Kurzarbeitergeld von mehr als 410 € pro Jahr erhalten hast, musst Du dies in Zeile 28 Ihrer Steuererklärung angeben (Anhang N). Da es nicht schwer ist, Fehler in der Steuererklärung zu machen, empfehlen wir Dir, unsere Anwendung Taxando für die Steuererklärung zu verwenden.

 Mit Hilfe des Tools weißt Du sofort, ob Du Anspruch auf eine Steuererstattung aus Deutschland hast oder ob Du nachzahlen musst. Die Eingabe des Zuschlags erfolgt in Feld 15 (Lohnsteuerbescheinigung).

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