Fehler in der deutschen Steuererklärung – was nun?

Millionen von Personen müssen jährlich ihre Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Für viele ist dies eine sehr stressige Aufgabe – schließlich ist das deutsche Steuersystem komplex und nur wenige haben die sich ständig ändernden Vorschriften im Kopf. Das Ausfüllen der Erklärung erfordert die Angabe verschiedener Informationen – in der Flut dieser Informationen und begleitet vom Stress können Fehler passieren. Etwas im deutschen Steuerbescheid vergessen? Die Erklärung an das Finanzamt geschickt und nachträglich einen Fehler bemerkt? Das ist nicht das Ende der Welt. Erfahre, was in einer solchen Situation zu tun ist, um eventuelle Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Steuerrückerstattung aus Deutschland: Fehler in der Erklärung können passieren

„Ich habe etwas in der deutschen Steuererklärung vergessen“, „Ich habe falsche Daten in der Steuererklärung angegeben – was soll ich tun“ – klingt vertraut? Keine Sorge – solche Situationen sind Teil unseres Lebens. Bedenke, dass nur derjenige, der nichts tut, keine Fehler macht. Wenn du eine Erklärung eingereicht hast, in der du wichtige Informationen nicht enthalten oder falsche Daten angegeben hast, die sich auf deine Steuerrückerstattung auswirken können, musst du bestimmte Schritte unternehmen, um dir mögliche Unannehmlichkeiten mit dem deutschen Finanzamt zu ersparen.

Zuerst – Bestimmen, was falsch gemacht wurde

Der erste Schritt besteht darin, die Fehler in der Steuererklärung zu ermitteln. Bestimme, welche Informationen widersprüchlich oder unvollständig sind. Wenn du nicht weißt, wo du einen Fehler gemacht hast – unabhängig davon, ob es zu deinem Nachteil oder Vorteil ist – kontaktiere das deutsche Finanzamt. Wenn du dies relativ schnell tust, sollte der Beamte dir eine neue Frist zur Einreichung der Erklärung setzen – in einem solchen Fall ist eine Korrektur der Steuererklärung erforderlich.

Fristen zur Einreichung von Steuererklärungskorrekturen in Deutschland – wie sind diese?

In welchem Zeitraum muss ich die Änderung in der Steuererklärung vornehmen? Wie bereits erwähnt – diese Informationen solltest du vom zuständigen Beamten erhalten. Diese Fristen sind jedoch in § 169 der Abgabenordnung festgelegt.

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Wenn die Korrektur der Steuererklärung kleine Unregelmäßigkeiten, z.B. niedrige Beträge, betrifft, beträgt die Frist für die erneute Einreichung der Steuererklärung 4 Jahre. Diese Situation gilt auch für Abweichungen aus Erklärungen der Vorjahre. Wenn das deutsche Finanzamt grobe Fehler im Zusammenhang mit einer unrechtmäßigen Steuerermäßigung feststellt, verlängert sich dieser Zeitraum auf 5 Jahre.

Fehlerhafte Steuererklärung – was tun?

Wie sollte im Falle von Unregelmäßigkeiten in der Steuererklärung vorgegangen werden? In einer solchen Situation kann auf vier Arten reagiert werden.

Reagieren vor Erhalt des deutschen Steuerbescheids

Den Steuerbescheid noch nicht erhalten? In diesem Fall wird die Korrektur der Steuererklärung nicht kompliziert sein. Alles, was getan werden muss, ist, den zuständigen Beamten zu kontaktieren. Informiere ihn darüber, dass deine Erklärung nicht bearbeitet werden soll oder die Prüfung bis zur Einreichung der Korrektur aufgeschoben werden soll. In einem solchen Fall erhältst du eine zusätzliche Frist, die eingehalten werden muss. Korrigiere die Fehler in der Steuererklärung und sende sie an das deutsche Finanzamt – und fertig.

Fehlerhafter Steuerbescheid? Einspruch ist möglich

Fehler in der Erklärung werden nicht immer bemerkt. Wenn nicht sicher ist, ob alles korrekt ausgefüllt wurde, muss sich nicht im Voraus Sorgen gemacht werden. Nach einiger Zeit sollte der deutsche Steuerbescheid im Postfach eingehen, aus dem eventuelle Unstimmigkeiten ersichtlich werden. Was in einem solchen Fall?

Innerhalb eines Monats kann gegen diesen Bescheid Einspruch eingelegt werden. Wie wird das gemacht? Ein Antrag wird vorbereitet, die Steuererklärung gemäß der Entscheidung korrigiert und an das Amt gesendet. Es ist darauf zu achten, den Grund des Einspruchs anzugeben. Das deutsche Finanzamt sollte die Steuerberechnung erneut vornehmen, wobei die eingereichte Korrektur berücksichtigt wird.

Antrag auf Änderung der Steuerbemessung

Gemäß § 172 der Abgabenordnung ist es möglich, einen Antrag auf geringfügige Änderungen der Steuerbemessung zu stellen. Dies unterscheidet sich vom Einspruch, da in diesem Fall das Finanzamt nicht die gesamte Erklärung erneut prüft, sondern nur den korrigierten Punkt. Diese Vorgehensweise wird hauptsächlich in Situationen empfohlen, in denen verspätete Belege oder Rechnungen eingegangen sind, die der Steuererklärung hinzugefügt werden sollen.

Rücknahme der Steuererklärung

Eine rückwirkende Korrektur der Steuererklärung ist nicht der einzige Ausweg, der Personen zur Verfügung steht, die Fehler festgestellt haben. Das Steuersystem sieht auch die Möglichkeit der Rücknahme der Steuererklärung vor. Diese Praxis sollte nur dann angewendet werden, wenn das deutsche Finanzamt anstelle einer Steuererstattung eine Nachzahlung verlangt. Wichtig ist, dass diese Lösung nur für diejenigen möglich ist, die freiwillig eine Steuererklärung eingereicht haben (nicht zur Abgabe verpflichtet waren und dennoch in der Hoffnung auf eine Steuerrückerstattung aus Deutschland eine Erklärung abgegeben haben).

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Damit die Änderung der Steuererklärung den gewünschten Effekt erzielt, ist es ratsam, sich von einem professionellen Steuerberater beraten zu lassen oder dessen Dienste in Anspruch zu nehmen. Dies spart vor allem Stress und vermeidet mögliche Verwaltungsgeldbußen. Ein erfahrener Steuerberater wird alle Fragen beantworten, bei der Korrektur helfen und den Kontakt mit dem Finanzamt übernehmen. Auf der Suche nach jemandem, dem die steuerlichen Angelegenheiten anvertraut werden können? Wenn ja, nutze heute noch unsere Taxando-Abrechnungs-App, mit der die Steuer bequem abgerechnet wird. Im Falle der Wahl des PREMIUM-Pakets wird zudem unsere unschätzbare Unterstützung durch zuverlässige Berater, mit denen wir zusammenarbeiten, geboten.

Artikel von

Maciej Szewczyk

Maciej Szewczyk ist IT-Berater, Innovationsmanager und vereidigter deutscher Übersetzer, spezialisiert auf polnisches und deutsches Steuerrecht.

Er sammelte Erfahrungen als Berater in IT-Projekten für viele internationale Unternehmen. Im Jahr 2017 gründete er das Startup taxando GmbH, in dem er die innovative Steuer-App Taxando entwickelte, die die Abgabe der jährlichen Steuererklärung erleichtert. Maciej Szewczyk verbindet technologisches Fachwissen mit fundierten Kenntnissen der Steuervorschriften und ist damit ein Experte auf seinem Gebiet.

Privat ist er glücklicher Ehemann und Vater und lebt mit seiner Familie in Berlin.

Mehr über den Autor

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