Der Pflegegrad in Deutschland beschreibt den Bedarf einer Person an Pflegeleistungen und entscheidet über den Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Er wird nach einer eingehenden Begutachtung des Gesundheitszustands der antragstellenden Person vergeben. Wie läuft ein solches Verfahren ab? Welche Kosten können erstattet werden? Darum geht es im heutigen Beitrag.
Wer erhält Pflegegrade?
Pflegegrade werden Personen zuerkannt, die aufgrund verschiedener gesundheitlicher Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind. Dazu zählen sowohl körperlich behinderte Menschen als auch Personen mit Demenz, chronischen psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung. Bis 2016 galten in Deutschland drei verschiedene Pflegegrade.
2017 brachte das Zweite Pflegestärkungsgesetz Änderungen mit sich, wonach je nach Schwere der Beeinträchtigung nach vorheriger Begutachtung einer der Pflegegrade zuerkannt wird:
- Pflegegrad 1,
- Pflegegrad 2,
- Pflegegrad 3,
- Pflegegrad 4,
- Pflegegrad 5.
Wie erfolgt die Begutachtung des Pflegebedarfs?
Alle Personen, die Pflegeleistungen beantragen, müssen einer besonderen Begutachtungsprozedur unterzogen werden, anhand derer sich der Hilfebedarf bestimmen lässt. Unter Berücksichtigung zahlreicher Faktoren kann festgestellt werden, wie intensiv und wie lange Pflege erforderlich ist. Die einzelnen Fälle unterscheiden sich stark voneinander – in manchen Situationen genügen einmalige Besuche beim Pflegebedürftigen, in anderen Fällen ist die ständige Anwesenheit einer qualifizierten Pflegekraft erforderlich.
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Letztlich entscheidet über die Anerkennung des Pflegegrads und die damit verbundene Finanzierung die Pflegekasse des Antragstellers.
Wer führt die Begutachtung des Pflegebedarfs durch?
Wer führt eine solche Begutachtung durch? In der Regel sind es Gutachter des Medizinischen Dienstes, die von den Pflegekassen beauftragt werden. Die Begutachtung erfolgt in der Wohnung der antragstellenden Person und umfasst die Prüfung aller Aspekte des täglichen Lebens sowie der Hindernisse, die sich im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Grundbedürfnisse ergeben.
Zu den Aufgaben des Medizinischen Dienstes gehört neben der Begutachtung des Pflegegrads auch die Beratung in Fragen der Versorgung des Pflegebedürftigen, die Einschätzung gegenüber der Pflegeversicherung oder die Sicherstellung einer hochwertigen Versorgung. Wie erfolgt die Begutachtung des Pflegebedarfs?
Kriterien der Pflegebegutachtung
Die für die Feststellung der Selbstständigkeit zuständige Person berücksichtigt folgende Kriterien:
- Mobilität – maßgeblich ist, in welchem Umfang die begutachtete Person sich in der Wohnung selbstständig bewegen und die Körperhaltung frei wechseln kann,
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten – geprüft werden die Fähigkeiten zur Kommunikation mit der Umwelt sowie die Entscheidungsfähigkeit der erkrankten Person, um festzustellen, ob sie sich im Alltag räumlich und zeitlich orientieren kann,
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – geprüft wird, ob psychische Probleme wie aggressives Verhalten oder Angstzustände vorliegen, sowie wie häufig in solchen Situationen Hilfe durch Dritte erforderlich ist,
- Selbstversorgung – zu bestimmen ist, in welchem Umfang die Person in der Lage ist, sich täglich selbst um ihre grundlegenden Bedürfnisse zu kümmern,
- selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – Feststellung des Hilfebedarfs im Umgang mit Krankheit und Behandlung (Einnahme von Medikamenten, Durchführung von Rehabilitationsübungen, Verbandswechsel),
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – geprüft wird, ob die erkrankte Person in der Lage ist, den Tag selbstständig zu planen und soziale Kontakte aufrechtzuerhalten.
Punktebewertung des Pflegegrads
Nach der Analyse der genannten Kategorien werden für jede von ihnen Punkte vergeben, die anschließend zusammengerechnet den entsprechenden Pflegegrad ergeben. Jede Bewertung berücksichtigt Intensität und Häufigkeit der erforderlichen Unterstützung in dem jeweiligen Bereich des täglichen Lebens. Eine höhere Punktzahl bedeutet, dass die Person einen umfangreicheren Pflegebedarf und mehr Unterstützung hat und damit einen höheren Betrag des Pflegeentlastungsbetrags erhalten kann.
Nach der Durchführung der Begutachtung versendet die Pflegekasse eine Mitteilung mit dem zuerkannten Pflegegrad. Es ist wichtig zu wissen, dass gegen die zugeordnete Einstufung Widerspruch eingelegt oder diese abgelehnt werden kann, wenn die Bewertung nicht akzeptiert wird. Zu diesem Zweck ist ein entsprechendes Formular bei der Pflegekasse zusammen mit einer Begründung einzureichen.
Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 wird Personen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit zuerkannt. Dies betrifft Fälle, in denen Seniorinnen und Senioren oder erkrankte Personen zwar noch viele Alltagsverrichtungen bewältigen, jedoch Unterstützung bei der Tagesstrukturierung, der Haushaltsführung, der Medikamentenkontrolle oder der sicheren Alltagsbewältigung in der Wohnung benötigen. In der Praxis können auch Personen mit ersten Demenzsymptomen, Alzheimer oder anderen kognitiven Beeinträchtigungen erfasst sein; der Pflegegrad hängt jedoch nicht von der Diagnose allein ab, sondern vom tatsächlichen Grad der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Er wird Personen zuerkannt, die regelmäßig Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen benötigen, etwa beim Waschen, Ankleiden, der Zubereitung von Mahlzeiten, der Fortbewegung in der Wohnung, der Einnahme von Medikamenten oder der Tagesstrukturierung. Maßgeblich ist nicht mehr die Zahl der täglichen Pflegeminuten, sondern in welchem Umfang die betreffende Person ohne Unterstützung durch Angehörige, Pflegepersonen oder den Pflegedienst nicht selbstständig zurechtkommt.
Pflegegrad 3
Pflegegrad 3 wird Personen mit schweren Einschränkungen der Selbstständigkeit zuerkannt. Eine solche Person benötigt üblicherweise häufige Hilfe bei der Körperpflege, beim Ankleiden, beim Essen, bei der Fortbewegung, bei der Toilettennutzung oder beim Umgang mit den Folgen der Krankheit. Zu dieser Gruppe können auch Personen mit Harninkontinenz, Orientierungsproblemen, fortgeschrittener Demenz oder eingeschränkter Mobilität gehören, wenn das tägliche Funktionieren eine ständige und gut organisierte Unterstützung erfordert.
Pflegegrad 4
Pflegegrad 4 bedeutet eine sehr schwere Einschränkung der Selbstständigkeit. Er wird Personen zuerkannt, die bei den meisten grundlegenden Verrichtungen auf Hilfe anderer angewiesen sind – sowohl tagsüber als auch häufig nachts. Dies kann bettlägerige Personen sowie Personen mit erheblichen motorischen, neurologischen oder kognitiven Beeinträchtigungen oder nach schweren Erkrankungen betreffen. In diesem Pflegegrad umfasst die Versorgung in der Regel nicht nur Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Fortbewegung, sondern auch die ständige Überwachung des Gesundheitszustands sowie Maßnahmen zur Vermeidung einer Verschlechterung des Zustands.
Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und betrifft Personen mit den schwersten Einschränkungen der Selbstständigkeit sowie mit besonders hohem Pflegebedarf. Es handelt sich um Personen, die praktisch nicht ohne ständige Hilfe funktionieren können und intensive Unterstützung bei grundlegenden Lebensverrichtungen benötigen, bei der Pflege, der Fortbewegung, der Einnahme von Medikamenten oder bei der Durchführung der angeordneten medizinisch-pflegerischen Maßnahmen. In der Praxis geht es um Fälle, in denen eine sehr umfassende, regelmäßige und spezialisierte Pflege erforderlich ist, oft rund um die Uhr.
Änderungen im Pflegesystem ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 sind in Deutschland wesentliche Änderungen bei den Pflegeleistungen in Kraft getreten, die darauf abzielen, die Situation pflegebedürftiger Personen und ihrer Pflegepersonen zu verbessern. Die wichtigsten Änderungen umfassen:
- Erhöhungen der Pflegeleistungen:
- Pflegegrad 2: 347 € monatlich (Erhöhung um 15 €).
- Pflegegrad 3: 599 € monatlich (Erhöhung um 26 €).
- Pflegegrad 4: 800 € monatlich (Erhöhung um 35 €).
- Pflegegrad 5: 990 € monatlich (Erhöhung um 43 €).
- Erhöhung der Leistungen für Tages- und Nachtpflege:
- Die Pflegegrade 2–5 verzeichnen eine Erhöhung um 32 € bis 90 € monatlich.
- Erhöhungen für die stationäre Pflege:
- Die Leistungen steigen je nach Pflegegrad um 35 € bis 99 € monatlich.
Gemeinsames Budget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege im Jahr 2026
Seit dem 1. Juli 2025 gilt in Deutschland ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, also für Ersatzpflege und Kurzzeitpflege. Im Jahr 2026 gilt diese Regelung bereits das ganze Jahr über und stellt Personen mit Pflegegrad 2–5 bis zu 3.539 Euro jährlich für beide Unterstützungsformen zur Verfügung. Das bedeutet, dass die Familie die Mittel nicht mehr starr auf zwei getrennte Leistungen aufteilen muss – das Budget kann flexibel eingesetzt werden, etwa teilweise für die Vertretung der Pflegeperson zu Hause und teilweise für einen Kurzzeitaufenthalt in einer Pflegeeinrichtung.
Eine wichtige Änderung ist außerdem der Wegfall der früheren 6-monatigen Pflegevoraussetzung vor der ersten Inanspruchnahme der Verhinderungspflege, sodass die Unterstützung unmittelbar nach der Zuerkennung des entsprechenden Pflegegrads genutzt werden kann.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt zudem eine kürzere Frist zur Abrechnung der Kosten der Verhinderungspflege. Der Antrag auf Erstattung zusammen mit den Nachweisen über die Ausgaben muss spätestens bis zum Ende des auf das Jahr der erbrachten Ersatzpflege folgenden Kalenderjahres gestellt werden. Beispielsweise können im Jahr 2026 entstandene Kosten nur bis zum 31. Dezember 2027 abgerechnet werden – danach erlischt der Anspruch auf Erstattung. Die neue Regel ersetzt die zuvor geltende deutlich längere Vierjahresfrist, daher sollten Rechnungen und Anträge nicht aufgeschoben werden.
FAQ
Was ist ein Pflegegrad in Deutschland?
Der Pflegegrad bezeichnet den Grad der Einschränkung der Selbstständigkeit einer Person. Vom zuerkannten Pflegegrad hängt der Umfang der von der Pflegekasse gezahlten Leistungen ab.
Wer kann einen Pflegegrad erhalten?
Einen Pflegegrad kann eine Person erhalten, die aufgrund von Krankheit, Behinderung, Demenz oder psychischen Störungen Unterstützung im Alltag benötigt. Entscheidend ist der tatsächliche Grad der Selbstständigkeit, nicht die Diagnose allein.
Wer führt die Begutachtung des Pflegegrads durch?
Die Begutachtung wird in der Regel von Gutachtern des Medizinischen Dienstes im Auftrag der Pflegekasse durchgeführt. Der Besuch erfolgt meist im Haushalt der antragstellenden Person.
Was wird bei der Begutachtung berücksichtigt?
Der Gutachter bewertet unter anderem Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Selbstständigkeit, Verhalten, den Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Kann gegen den bewilligten Pflegegrad Widerspruch eingelegt werden?
Ja. Stimmt der Antragsteller dem Bescheid der Pflegekasse nicht zu, kann ein Widerspruch mit Begründung und Unterlagen zum Nachweis eines höheren Hilfebedarfs eingereicht werden.
Wie hoch ist das gemeinsame Budget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?
Im Jahr 2026 können Personen mit Pflegegrad 2–5 insgesamt bis zu 3.539 Euro jährlich für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege verwenden. Die Mittel können flexibel zwischen beiden Leistungsarten aufgeteilt werden.
Bis wann können die Kosten für die Verhinderungspflege abgerechnet werden?
Die Kosten müssen spätestens bis zum Ende des auf das Kalenderjahr der erbrachten Verhinderungspflege folgenden Jahres abgerechnet werden. Das bedeutet, dass im Jahr 2026 entstandene Aufwendungen bis zum 31. Dezember 2027 geltend gemacht werden können.

Maciej Szewczyk
Er sammelte Erfahrungen als Berater in IT-Projekten für viele internationale Unternehmen. Im Jahr 2017 gründete er das Startup taxando GmbH, in dem er die innovative Steuer-App Taxando entwickelte, die die Abgabe der jährlichen Steuererklärung erleichtert. Maciej Szewczyk verbindet technologisches Fachwissen mit fundierten Kenntnissen der Steuervorschriften und ist damit ein Experte auf seinem Gebiet.
Privat ist er glücklicher Ehemann und Vater und lebt mit seiner Familie in Berlin.















