Die Einteilung in Steuerklassen in Deutschland spielt eine entscheidende Rolle für die Höhe der steuerlichen Belastung. Sie hilft dabei, das Steuersystem an die individuellen Lebensumstände der Steuerpflichtigen anzupassen und macht es dadurch gerechter. Eine der interessantesten und am häufigsten diskutierten Varianten ist die Steuerklasse IV, die für Ehepaare gedacht ist, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. In diesem Artikel werden die Besonderheiten, die Voraussetzungen sowie mögliche Vorteile und Herausforderungen dieser Steuerklasse erläutert. Viel Spaß beim Lesen!
Für wen ist die Steuerklasse IV gedacht?
In die Steuerklasse 4 werden automatisch alle Personen eingestuft, die eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Es ist kein gesonderter Antrag beim Finanzamt nötig – nach der Änderung des Familienstandes wird man automatisch dieser Gruppe zugeordnet und alle damit verbundenen Vorteile gelten sofort. Das bedeutet jedoch nicht, dass man keinen Einfluss auf die eigene Situation hat – Paare können andere Lösungen wählen, zum Beispiel die Kombination der Steuerklassen III und V oder die Steuerklasse IV mit Faktor, indem sie gemeinsam einen Antrag stellen.
In der Steuerklasse IV werden beide Partner steuerlich nach denselben Regeln behandelt, was für Paare vorteilhaft ist, bei denen beide Ehepartner ein ähnliches Einkommen erzielen. Verdient jedoch einer der Ehepartner deutlich mehr als der andere, kann es sinnvoll sein, die Aufteilung auf Steuerklassen in Deutschland III und V zu prüfen, um die Steuerbelastung zu optimieren.
Unterschied zwischen Steuerklasse III und IV – der Rechner hilft bei der Wahl
Auch wenn sowohl die Steuerklasse III als auch die Steuerklasse IV für Ehepaare gelten, gibt es einige Unterschiede. Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass in der Steuerklasse III ein Ehepartner von niedrigeren Steuersätzen profitiert, während der andere nach höheren Sätzen besteuert wird. In der Steuerklasse IV werden beide Ehepartner auf die gleiche Weise besteuert.
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Ein Wechsel der Steuerklasse kann sich lohnen, wenn sich dadurch die Einkommensteuer deutlich verringern lässt. Sinnvoll ist diese Entscheidung vor allem dann, wenn ein Ehepartner mindestens 60 % des gemeinsamen Haushaltseinkommens erzielt — je größer der Unterschied im Einkommen, desto vorteilhafter wird die Kombination III/V.
Zusammengefasst gilt: Je größer der Einkommensunterschied zwischen den Ehepartnern, desto attraktiver ist die Einstufung des besser verdienenden Partners in die Steuerklasse III. Auch wenn die zweite Person in Steuerklasse V ein niedrigeres Nettoeinkommen hat, wird dieser Nachteil durch die günstigeren steuerlichen Bedingungen in Klasse III ausgeglichen.
Nach meiner Erfahrung sollte man die Steuerklasse IV nicht nur als automatische Einstellung nach der Eheschließung betrachten. Wenn ich arbeitenden Ehepaaren in Deutschland etwas empfehlen würde, dann vor allem den Vergleich mehrerer Varianten: IV/IV, III/V sowie IV mit Faktor. Bei ähnlichen Einkommen bewährt sich die Steuerklasse IV oft, aber bei größeren Einkommensunterschieden kann eine andere Wahl zu einem besseren Ergebnis führen – sowohl beim monatlichen Nettolohn als auch bei der Jahresabrechnung.
Wie hoch ist die Einkommensteuer in Steuerklasse IV?
Die progressiven Einkommensteuersätze für die Steuerklasse IV steigen mit zunehmendem Einkommen. Sie beginnen bei 14 %, wenn das Einkommen die festgelegte Steuerfreigrenze von 12.348 EUR überschreitet – mit höherem Einkommen steigen sie entsprechend an. Der maximale Steuersatz von 42 % gilt ab einem Einkommen von 69.879 EUR. Für Einkommen über 277.826 EUR gilt ein Steuersatz von 45 %. Genaue Informationen zu den Steuersätzen liefert der Gehaltsrechner des Bundesfinanzministeriums.
Welche Abzüge gelten in Steuerklasse IV?
Neben der Einkommensteuer muss jede in Deutschland beschäftigte Person in Steuerklasse IV mit zusätzlichen Abgaben auf das Gehalt rechnen. Dazu gehören:
- Kirchensteuer – je nach Bundesland 8 % oder 9 % der Einkommensteuer für die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kirche oder Religionsgemeinschaft,
- Solidaritätszuschlag – der Solidaritätszuschlag wird auf die Einkommensteuer erhoben, nicht auf Lohn oder Gewinn – im Jahr 2026 wird er nicht erhoben, wenn die jährliche Einkommensteuer 20.350 Euro bei Einzelveranlagung oder 40.700 Euro bei gemeinsamer Veranlagung von Ehepaaren nicht übersteigt,
- Krankenversicherung – die Grundprämie für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt 14,6 % des Bruttolohns. Hinzu kommt ein zusätzlicher Zusatzbeitrag, dessen Höhe von der jeweiligen Krankenkasse abhängt – im Jahr 2026 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2,9 %, sodass der durchschnittliche Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung bei rund 17,5 % liegt.
- Rentenversicherung – der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 % und wird auf monatliche Einkommen bis 8.450 EUR in allen Bundesländern erhoben – die Kosten werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
Welche Steuerfreibeträge gelten in Steuerklasse IV?
Für Personen in Steuerklasse IV gibt es verschiedene Freibeträge, die die Steuerlast senken können. Im Jahr 2026 können folgende Beträge geltend gemacht werden:
- Grundfreibetrag – 12.348 Euro,
- Werbungskostenpauschale – 1.230 Euro,
- Pauschbetrag für Sonderausgaben – 36 Euro,
- Kindergeldfreibetrag – 9.756 Euro pro Kind.
Steuerklasse IV mit Faktor
Auch wenn die Steuerklasse IV für Paare mit ähnlichen Einkommen vorteilhaft ist, kann für Paare mit deutlich unterschiedlichen Einkommen die Faktor-Methode, die 2010 eingeführt wurde, die bessere Wahl sein. Bei der Steuerklasse IV mit Faktor wird die Aufteilung des Einkommens zwischen den Ehepartnern – ähnlich wie bei der Kombination der Steuerklassen III und V – berücksichtigt. Die steuerliche Belastung wird jedoch ausgewogener auf beide Partner verteilt und spiegelt das tatsächliche Verhältnis ihrer Einkommen wider.
Die wichtigsten Vorteile sind eine ausgewogenere Verteilung der Steuerlast zwischen den Ehepartnern und ein geringeres Risiko einer Steuernachzahlung bei der Jahresabrechnung, wie sie bei der Kombination III/V häufig vorkommt.
Zu beachten ist, dass Ehepaare in Steuerklasse IV eine große Flexibilität beim Wechsel der Steuerform haben – sowohl zur Kombination III/V als auch zur Faktor-Methode. Wichtig ist zudem, dass dieser Wechsel sogar mehrmals im Jahr möglich ist, je nach aktueller finanzieller oder persönlicher Situation. Der Antrag kann bequem online über ELSTER oder direkt beim Finanzamt gestellt werden; die neue Steuerklasse gilt dann ab dem ersten Tag des Monats, der auf die Antragstellung folgt.
Wie wird der Faktor für Steuerklasse IV berechnet?
Die Steuerklasse IV mit Faktor lässt sich mit Hilfe des oben erwähnten Rechners berechnen – es reicht, die Daten beider Partner einzugeben und die Steuerklasse zu ändern. So kannst du die Ergebnisse vergleichen und prüfen, ob sich dieses Modell im Vergleich zur herkömmlichen Aufteilung IV/IV oder III/V lohnt.
Beispielrechnung:
Nehmen wir an, dass ein Ehepartner 4.000 € brutto im Monat verdient und der andere 2.000 € brutto im Monat. Bei der Standardkombination IV/IV zahlen beide die Steuer nach derselben Skala, was die tatsächliche Einkommensverteilung nicht immer realistisch abbildet.
Nach Anwendung der Faktormethode berechnet das Finanzamt einen Faktor (z.B. 0,85 – den tatsächlichen Faktor berechnet das Finanzamt auf Grundlage der voraussichtlichen Jahreseinkommen beider Ehepartner), der anschließend auf die Lohnsteuer-Vorauszahlungen für beide Personen angewendet wird. In der Praxis bedeutet das, dass:
- die Person mit dem höheren Einkommen etwas mehr Steuer zahlt als bei IV/IV,
- die Person mit dem geringeren Einkommen – weniger,
- die Gesamtsteuerlast der tatsächlichen Jahressteuerschuld stärker angenähert wird.
Dadurch werden hohe Nachzahlungen bei der Steuererklärung vermieden, die bei der Kombination III/V häufig auftreten, und gleichzeitig bleibt das Einkommensverhältnis der Partner ausgeglichener.
Muss ich bei Steuerklasse IV eine Steuererklärung abgeben?
Die bloße Zugehörigkeit zur Steuerklasse IV bedeutet noch nicht automatisch die Pflicht zur Abgabe einer jährlichen Steuererklärung beim deutschen Finanzamt. Es spielen weitere Faktoren eine Rolle, die wir in einem anderen Beitrag genau beschrieben haben – Wer muss in Deutschland eine Steuererklärung abgeben? Lohnt sich eine Steuererklärung mit Steuerklasse IV, wenn keine Pflicht besteht? Das hängt von der individuellen Situation ab, daher sollte man prüfen, ob es sich im konkreten Fall lohnt. Die Abgabe einer Steuererklärung ist allerdings bei Nutzung der Faktormethode verpflichtend, um mögliche Abweichungen bei den prognostizierten Einkommen zu berücksichtigen.
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FAQ
Für wen gilt die Steuerklasse IV in Deutschland?
Die Steuerklasse IV gilt für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die zusammenleben und nicht dauerhaft getrennt sind. Am häufigsten wird sie gewählt, wenn beide Personen erwerbstätig sind und ein ähnliches Einkommen haben.
Wird die Steuerklasse IV nach der Hochzeit automatisch vergeben?
Ja, nach der Eheschließung werden Ehepartner in der Regel automatisch der Kombination IV/IV zugeordnet. Wenn sie die Kombination III/V oder IV mit Faktor wählen möchten, müssen sie einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt stellen.
Wann ist die Steuerklasse IV vorteilhaft?
Die Steuerklasse IV ist am vorteilhaftesten, wenn beide Ehepartner ähnlich hohe Einkommen erzielen. In diesem Fall werden die Steuer-Vorauszahlungen gleichmäßiger verteilt und es kommt seltener zu hohen Nachzahlungen bei der Jahreserklärung.
Worin unterscheidet sich die Steuerklasse IV von den Steuerklassen III und V?
In Steuerklasse IV werden beide Ehepartner nach ähnlichen Grundsätzen besteuert. In der Kombination III/V zahlt die Person mit dem höheren Einkommen geringere Vorauszahlungen, während die Person mit dem niedrigeren Einkommen stärker mit Steuer belastet wird.
Muss man bei Steuerklasse IV eine Steuererklärung abgeben?
Die Steuerklasse IV bedeutet nicht immer eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Eine Pflicht kann jedoch in anderen Situationen entstehen, z.B. bei zusätzlichen Einkünften, Lohnersatzleistungen oder bei Anwendung der Faktormethode.
Was ist die Steuerklasse IV mit Faktor?
Die Steuerklasse IV mit Faktor ist eine Lösung für Ehepaare, die ihre Steuer-Vorauszahlungen genauer an ihre tatsächlichen Einkommen anpassen wollen. Den Faktor berechnet das Finanzamt auf Grundlage der voraussichtlichen Jahreseinkommen beider Ehepartner.
Verringert die Faktormethode das Risiko einer Steuernachzahlung?
Ja, die Faktormethode kann das Risiko einer hohen Nachzahlung bei der Jahreserklärung verringern. Das liegt daran, dass die Steuer-Vorauszahlungen realistischer berechnet werden als bei der klassischen Kombination III/V.
Kann man die Steuerklasse von IV auf III/V wechseln?
Ja, Ehepartner können einen Antrag auf Wechsel der Steuerklasse in die Kombination III/V stellen. Diese Lösung lohnt sich vor allem dann, wenn eine Person deutlich mehr verdient als die andere.
Beeinflusst die Steuerklasse IV die Höhe des Nettogehalts?
Ja, die Steuerklasse beeinflusst die Höhe der monatlichen Steuer-Vorauszahlungen und damit auch das Nettogehalt. Das bedeutet jedoch nicht automatisch eine niedrigere oder höhere Jahressteuer, da die endgültige Abrechnung in der Steuererklärung erfolgt.
Lohnt es sich, bei Steuerklasse IV in Deutschland eine Steuererklärung abzugeben?
Ja, in vielen Fällen lohnt es sich, eine Steuererklärung abzugeben, selbst wenn keine Pflicht besteht. Die Veranlagung kann ermöglichen, einen Teil der Steuer zurückzubekommen, insbesondere wenn der Steuerpflichtige Kosten für Fahrten, Unterkunft, Arbeit, Versicherungen oder andere absetzbare Aufwendungen hatte.

Maciej Wawrzyniak
Privat liebt Maciej sportliche Herausforderungen, spielt Gitarre und schwimmt gerne im See. Außerdem ist er stolzer Vater von drei Söhnen.















