Behinderung – Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung absetzen

Niepełnosprawność – odliczenie kosztów podróży jako obciążenie nadzwyczajne w Niemczech

Wenn Du behindert bist und in Deutschland lebst, kannst Du Steuern sparen, indem Du u. a. Deine Fahrtkosten in Deiner Steuererklärung absetzt. Natürlich ist dies nur unter bestimmten Bedingungen möglich, die wir im heutigen Beitrag erörtern werden. Wer kann den Abzug in Anspruch nehmen? Wie hoch ist der derzeitige Behinderten-Pauschbetrag für Fahrkosten? Wie kann man KFZ-Kosten für behinderte Menschen absetzen? Diese und andere Fragen werden in dem Artikel weiter erläutert – Du bist herzlich willkommen.

Fahrtkosten für behinderte Menschen – Aufwendungen, die als außergewöhnliche Belastungen behandelt werden

Behinderte Menschen in Deutschland, die ihre Steuerschuld verringern wollen, können Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung absetzen. Doch was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff? Außergewöhnliche Belastungen werden vom deutschen Staat als unvermeidbare Ausgaben definiert, auf die der betreffende Steuerzahler aus verschiedenen Gründen nicht verzichten kann.

Steuererklärung per App

Fahrtkosten behinderter Menschen in Deutschland – gesetzlicher Abzug

Dazu gehören auch die Fahrtkosten für Behinderte, die z. B. einen Arzt aufsuchen müssen. Diese Personen können private Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art im Sinne des § 33 EStG absetzen. Dies wiederum bedeutet, dass es sich um einen vollwertigen Steuerabzug handelt, der gesetzlich verankert ist.

Wichtig ist, dass das deutsche Finanzamt darauf hinweist, dass der Abzug nur unter „angemessenen Umständen“ in Anspruch genommen werden kann. Nach Angaben der Finanzverwaltung können die Fahrtkosten behinderter Menschen abgezogen werden, wenn die Fahrten unvermeidbar und nicht rein privat sind, z. B. um Freunde zu besuchen.

Behinderten-Pauschbetrag für Fahrtkosten in Deutschland – aufgeteilt in zwei Gruppen

Behinderte Steuerzahler können eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale in Anspruch nehmen, die sich nach Art und Grad der Behinderung richtet. Derzeit wird zwischen zwei Gruppen von Personen unterschieden, die in den Genuss der Erleichterung kommen können.

Tatsächliche oder pauschale Fahrtkosten bei Behinderung 2021 – Die Fahrkosten bei Behinderung pauschal oder tatsächlich absetzen

Zur ersten Gruppe gehören Geh- und Stehbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 oder 70 und dem Merkzeichen „G“. Diese Steuerpflichtigen können alle unvermeidbaren Fahrten, die sich aus ihrem Zustand ergeben, um private Besorgungen zu machen, als außergewöhnliche Belastungen in ihrer jährlichen Steuererklärung absetzen, sofern sie die tatsächlich entstandenen Kosten nachweisen können.

Wenn sie keine Rechnungen oder Quittungen haben, um ihre Ausgaben nachzuweisen, haben sie eine zweite Möglichkeit: Das deutsche Finanzamt gewährt ihnen eine Fahrtkostenpauschale von 0,30 € pro gefahrenen Kilometer (maximal 900 € oder 3.000 km).

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Zur zweiten Gruppe gehören Menschen mit schweren Behinderungen (ab einem Grad der Behinderung GdB 50 und Merkzeichen „G“, „aG“, „H“ oder „Bl“). Dies bezieht sich auf schwerwiegende gesundheitliche Probleme wie vollständige Seh-, Hör- und Sprachstörungen. Diese Steuerzahler können in ihrer Steuererklärung einen Abzug für Fahrtkosten für behinderte Menschen geltend machen, und zwar nicht nur für Fahrten zum Arzt, sondern auch für Freizeit- und Urlaubsreisen.

Wichtig ist jedoch, dass solche Fahrten nachgewiesen werden müssen. Für diese Gruppe wurde eine jährliche Fahrleistung von 15.000 Kilometern festgelegt. In diesem Fall können die Fahrtkosten bei Behinderung pauschal mit dem gleichen Satz wie bei der ersten Gruppe, also mit 0,30 €, angesetzt werden. Sie können also 4500 € pro Jahr abziehen (15000 km x 0,30 € = 4500 €).

Fahrtkostenpauschale für behinderte Menschen in Deutschland – wie ist die Fahrkostenpauschale bei Behinderung absetzbar?

Wenn Du Deine Fahrtkosten absetzen willst, musst Du eine jährliche Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. In Deiner Steuererklärung musst Du erklären, dass es sich um außergewöhnliche Belastungen handelt, und den festgelegten Pauschalbetrag verwenden und ihn im Verhältnis zu den im Laufe des Jahres zurückgelegten Kilometern berechnen. Wichtig ist, dass das Finanzamt keine höheren Sätze anerkennt, d. h. die Beamten berücksichtigen keine Ausgaben, die höher als 0,30 € sind.

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