Seit Ausbruch der Coronavirus-Pandemie arbeiten viele Menschen weltweit, auch in Deutschland, vermehrt von zu Hause aus. Dies bedeutet, dass private Geräte wie Telefon oder Computer ebenfalls für berufliche Aufgaben genutzt werden. Bestimmte Kosten können in der Steuererklärung geltend gemacht werden, etwa Ausgaben für Internet und Telefon.
Wie lassen sich Telekommunikationskosten in Deutschland steuerlich absetzen? Welche Beträge können berücksichtigt werden und wer ist dazu berechtigt? Die wesentlichen Aspekte werden im Folgenden dargestellt.
Internet- und Telefonkosten – Steuer. Wer kann profitieren?
Eine Steuererstattung für Telefon- und Internetkosten kann von Personen in Anspruch genommen werden, die regelmäßig im Homeoffice arbeiten oder private Geräte beruflich nutzen. Wer also ein privates Smartphone oder einen Internetanschluss für dienstliche Gespräche und Aufgaben einsetzt, kann einen Teil der Kosten für Internet und Telefon steuerlich geltend machen. Sofern der Arbeitgeber diese Kosten nicht erstattet, besteht das Recht, sie als Werbungskostenabzusetzen.
Darüber hinaus können auch IT-Geräte, die beruflich genutzt werden, steuerlich abgesetzt werden, z. B. Smartphone, Laptop oder Tablet (Arbeitsmittel). Wird das Gerät zu mindestens 10 % beruflich genutzt, kann der Aufwand in den Werbungskosten angesetzt werden – in der Regel 50 % des Werts, bei einer Nutzung über 90 % sogar bis zu 100 % (bei entsprechender Dokumentation). Teurere Geräte (über 800 € netto) werden über die Abschreibung, zumeist innerhalb von 3 Jahren, berücksichtigt. Entscheidend ist der Nachweis der Nutzung – ähnlich wie beim Internet, z. B. auf Basis einer mehrmonatigen Übersicht.
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Steuerliche Berücksichtigung von Telefon- und Internetkosten in Deutschland – zwei Optionen
Wie lassen sich Internet- und Telefonkosten absetzen? Das deutsche Steuersystem sieht hierfür aktuell zwei Möglichkeiten vor.
- Steuererstattung für Telefon- und Internetkosten als Pauschale – die Pauschale erlaubt, 20 % der Gesamtkosten bis zu maximal 20 € monatlich, also 240 € jährlichabzusetzen.
- Steuerliche Berücksichtigung der Telefon- und Internetkosten auf Basis von Belegen– wird die Pauschale nicht gewählt, können in der Steuererklärung die tatsächlich entstandenen und belegten Ausgaben angesetzt werden. Es ist anzugeben, welcher Anteil beruflich veranlasst war, da nur dieser Teil als Werbungskosten abgesetzt werden kann. Die Höhe der Absetzung richtet sich daher nach dem tatsächlichen beruflichen Anteil und ist nicht auf einen Festbetrag begrenzt.
Bei Telefon- und Internetkosten empfiehlt sich eine Absetzungsmethode, die dem tatsächlichen Nutzungsverhalten entspricht. Bei geringem oder schwer nachweisbarem beruflichen Anteil bietet sich die Pauschale als einfachste Lösung an. Werden Telefon, Internet oder Laptop hingegen umfangreich beruflich genutzt, empfiehlt sich die Sammelung von Belegen und die Ermittlung der tatsächlichen Kosten – eine gut vorbereitete Übersicht kann zu einem vorteilhafteren steuerlichen Ergebnis führen.
Steuererstattung für Telefon- und Internetkosten in Deutschland – Pauschale oder Belege?
Nachdem beide Optionen dargestellt wurden, folgt ein Vergleich, ob die Absetzung der Telefonkosten nach Pauschale oder anhand von Belegen vorteilhafter ist. Beide Möglichkeiten werden im Folgenden betrachtet.
Pauschale und deutsche Steuererstattung für Internet- und Telefonkosten
Dieses Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass kein erheblicher Aufwand erforderlich ist. Bei Wahl der Pauschale für Telefon- und Internetkosten ist kein Nachweis erforderlich, in welchem Umfang das private Gerät beruflich genutzt wurde.
Dies stellt einen wesentlichen Vorteil dar – die Telefonkosten werden abgesetzt und zusätzliche Formalitäten entfallen, sofern eine berufliche Nutzung im Homeoffice oder für geschäftliche Anrufe am privaten Smartphone erfolgt ist.
Allerdings ist dieses Verfahren nicht vollständig flexibel hinsichtlich der Steuererstattung für Telefon- und Internetkosten – denn nur bis zu 20 % der monatlichen Aufwendungen werden vom Finanzamt als Werbungskostenanerkannt. Die Obergrenze liegt, wie oben erwähnt, bei 240 € – ein höherer Betrag kann über diesen Weg nicht geltend gemacht werden.
Wie lässt sich die Pauschale für Telefon- und Internetkosten optimal absetzen? Es empfiehlt sich, die drei Monate mit den höchsten Rechnungen auszuwählen. Alternativ kann der jährliche Durchschnittherangezogen werden.
Beispiel:
- Die höchsten Rechnungen fielen im Januar, April und Oktober an,
- die Summe der drei Rechnungen beträgt: 50 € + 47 € + 52 € = 149 €,
- 149 € / 3 Monate * 20 % = 9,93 €,
- 9,93 € * 12 Monate = aufgerundet 119,16 €.
In der Praxis bedeutet dies, dass eine Steuererstattung für Internet- und Telefonkosten in Höhe von 119,16 € möglich ist, da dieser Betrag unterhalb des geltenden Limits von 240 € liegt.
Telefon- und Internetkosten per Belegabzug absetzen
Statt der Pauschale können die Steuererstattung für Telefon- und Internetkosten alternativ anhand von Rechnungen und anderen Belegen über die tatsächlichen Ausgabengeltend gemacht werden. Lohnt sich diese Methode?
Der größte Vorteil besteht in der Möglichkeit, unbegrenzt hohe Aufwendungen für die berufliche Nutzung von Netz und Telefon steuerlich anzusetzen. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn die Telekommunikationskosten den Anteil von 20 % für den beruflichen Teil überschreiten.
Andererseits müssen abzugsfähige Telefonkosten belegt, exakt berechnet und vorgelegt werden. Wie sieht dies in der Praxis aus?
- Erfassung sämtlicher Gespräche (privat und beruflich) mit Angabe von Datum, Uhrzeit, Dauer und Gesprächsteilnehmern sowie Vorlage von drei ausgewählten Monaten.
- Ermittlung des Anteils der beruflichen Nutzung des Netzes beziehungsweise Telefons anhand eines individuellen Protokolls oder der registrierten Gesprächsdauer.
Wenn beispielsweise 40 % aller Gespräche beruflich veranlasst wurden, kann 40 % des auf der Rechnung ausgewiesenen Gesamtbetrags abgesetzt werden.
Steuerrückerstattung für Internet- und Telefonkosten bei Selbstständigen – wie sieht das aus?
Bei selbständiger Tätigkeit besteht ebenfalls Anspruch auf die Rückerstattung der Steuer für Telefon- und Internetkosten, die zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit anfallen. Die Abzugsregel entspricht im Wesentlichen der für Arbeitnehmer. Diese Aufwendungen können in der Steuererklärung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden – Voraussetzung ist jedoch die Trennung zwischen privaten und beruflichen Gesprächen. Liegt eine solche Trennung vor, gestaltet sich die Berechnung unproblematisch – andernfalls ist die eigene Einschätzung durch Verbindungsnachweise für einen Zeitraum von drei Monaten zu belegen.
Wird die Technik oder das Netzwerk zu 90 % beruflich genutzt, ist ein vollständiger Kostenabzug möglich. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen – andernfalls kann das deutsche Finanzamt grundsätzlich von einem Nutzungsanteil von 50 % ausgehen und maximal diesen Betrag steuerlich geltend machen.
Darüber hinaus kann auch IT-Ausstattung, die beruflich genutzt wird, abgesetzt werden, z. B. Smartphone, Laptop oder Tablet (Arbeitsmittel). Wird das Gerät zu mindestens 10 % beruflich genutzt, kann der Kostenanteil als Werbungskosten berücksichtigt werden – üblicherweise werden 50 % des Werts angesetzt, bei über 90 % Nutzung sogar bis zu 100 % (mit entsprechendem Nachweis). Hochwertige Geräte (über 800 € netto) werden über die Abschreibung, in der Regel über 3 Jahre, berücksichtigt. Entscheidend ist die Nutzung nachzuweisen – ähnlich wie beim Internet, z. B. anhand einer mehrmonatigen Aufstellung.
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FAQ
Können Internet- und Telefonkosten in Deutschland steuerlich abgesetzt werden?
Ja, sofern diese beruflich genutzt werden, ist es möglich, einen Teil der Internet- und Telefonkosten als Werbungskosten anzusetzen. Steuerlich absetzbar ist nur der tatsächlich auf die Berufstätigkeit entfallende Kostenanteil.
Wie viel Telefon- und Internetkosten können pauschal abgesetzt werden?
Die einfachste Möglichkeit besteht in der Absetzung von 20 % der monatlichen Kosten, maximal jedoch 20 € monatlich. Im Jahresdurchschnitt ergibt sich hieraus ein Höchstbetrag von 240 €, der in der deutschen Steuererklärung geltend gemacht werden kann.
Werden für die Pauschale für Internet und Telefon detaillierte Rechnungen benötigt?
Bei Anwendung der Pauschale ist keine detaillierte Aufstellung einzelner Gespräche oder exakter Internetnutzungszeiten erforderlich. Empfehlenswert ist es jedoch, monatliche Rechnungen zu archivieren, da das Finanzamt Nachweise über die entstandenen Kosten verlangen kann.
Wann empfiehlt sich die Abrechnung von Internet- und Telefonkosten anhand von Rechnungen?
Eine Abrechnung auf Rechnungsbasis lohnt sich, wenn der berufliche Nutzungsanteil von Telefon oder Internet mehr als 20 % beträgt. Dieser Anteil ist nachzuweisen, etwa durch Verbindungsübersichten, Arbeitsprotokolle oder die Auswertung mehrerer repräsentativer Monate.
Kann ein privat genutztes Telefon für berufliche Zwecke steuerlich geltend gemacht werden?
Ja, die anteilige Absetzung eines privat genutzten Telefons ist möglich, sofern dieses für Gespräche, Nachrichten oder andere berufliche Anwendungen genutzt wird. Berücksichtigt werden kann ein entsprechender Anteil der Grundgebühr, der Gesprächskosten sowie der Nutzungsausgaben für das Gerät.
Kann bei Homeoffice in Deutschland der Internetanschluss abgesetzt werden?
Ja, wird der häusliche Internetanschluss beruflich genutzt, kann der berufliche Kostenanteil in der deutschen Steuererklärung abgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten im Homeoffice, im hybriden Arbeitsmodell oder bei dienstlichen Aufgaben außerhalb des Büros.
Können IT-Geräte wie Laptop oder Smartphone ebenfalls abgesetzt werden?
Ja, beruflich eingesetzte Geräte wie Laptop, Tablet, Smartphone oder Drucker können als Arbeitsmittel steuerlich abgesetzt werden. Bei gemischt genutzten Geräten wird nur der auf die Berufsnutzung entfallende Kostenanteil berücksichtigt.
Beeinflusst die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber den Steuerabzug?
Ja, werden Kosten für Internet oder Telefon durch den Arbeitgeber erstattet, dürfen diese Beträge nicht nochmals in der Steuererklärung angesetzt werden. Steuerlich absetzbar ist nur der tatsächlich selbst getragene Anteil.
Wo werden Internet- und Telefonkosten in der deutschen Steuererklärung eingetragen?
Internet- und Telefonkosten werden als Werbungskosten eingetragen. Für Arbeitnehmer erscheinen sie im Abschnitt „beruflich veranlasste Aufwendungen“ zusammen mit weiteren arbeitsbezogenen Kosten.

Maciej Wawrzyniak
Privat liebt Maciej sportliche Herausforderungen, spielt Gitarre und schwimmt gerne im See. Außerdem ist er stolzer Vater von drei Söhnen.














