Grundfreibetrag 2025 in Deutschland – was musst du darüber wissen?

Ab dem ersten Januar 2025 werden im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes der in Deutschland geltende Grundfreibetrag und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag rückwirkend erhöht. Was das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet und worauf du bei deiner Gehaltsabrechnung achten musst, erfährst du im heutigen Beitrag.

Grundfreibetrag und Arbeitnehmer-Pauschbetrag – was ist das?

Als Grundfreibetrag bezeichnet man den Höchstbetrag des Einkommens einer Person, bis zu dem keine Einkommensteuer erhoben wird. Nur Einkünfte, die den Grundfreibetrag übersteigen, sind in diesem Fall steuerpflichtig. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag hingegen ist ein Betrag, der automatisch vom Einkommen aller Arbeitnehmer abgezogen wird. Entstehen ihnen höhere und vor allem individuelle Werbungskosten (z. B. Pendler- oder Ausbildungskosten), haben sie die Möglichkeit, diese im Rahmen ihrer jährlichen Steuererklärung abzusetzen. Sowohl der Grundfreibetrag als auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag sind in den Lohnsteuertabellen enthalten, auf deren Grundlage der Arbeitgeber die monatliche Lohnsteuer abführt. Durch die rückwirkende Erhöhung der beiden Beträge verringert sich automatisch die monatliche Lohnsteuerbelastung. Wie hoch sind die erhöhten Beträge derzeit?

  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag – Erhöhung von bisher 1.230 €.
    ● Steuerersparnis durch rückwirkende Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages – Höchstbetrag bis zum persönlichen Steuersatz des Arbeitnehmers.
    ● Grundfreibetrag für Alleinstehende – 12.096 €
    ● Grundfreibetrag für Verheiratete – 24.192 €.

Die deutschen Steuerzahler freuen sich schon jetzt über die rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags, die ihnen eine Steuerersparnis von rund 100 Euro (Alleinstehende) bzw. 200 Euro (Verheiratete) pro Jahr ermöglicht.

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Grundfreibetrag 2025 – Auswirkungen auf Lohnabrechnungen nach rückwirkender Erhöhung

Die schrittweise Erhöhung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags ab 2023 ist Teil der gesetzlichen Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung – insbesondere als Reaktion auf die gestiegene Inflation und Lebenshaltungskosten. Was müssen Arbeitgeber, die bereits seit einigen Monaten die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für das Jahr 2022 vorbereiten, nun tun, damit ihre Arbeitnehmer in den Genuss der rückwirkenden Steuervergünstigung kommen? Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • die Anpassung des Lohnsteuerabzugs,
    ● Verzicht auf die Berichtigung.

Der erste Fall richtet sich nach § 41c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, wonach der Arbeitgeber berechtigt ist, die bereits eingezogene Lohnsteuer mit der nächsten Zahlung zurückzuzahlen. Er kann sie auch rückwirkend auf noch nicht abgeführte Löhne einziehen, wenn er feststellt, dass dies vorher nicht vorschriftsmäßig geschehen ist. Die Berichtigung besteht also darin, dass dem Arbeitnehmer die zu viel abgezogenen Beträge zurückerstattet werden. Der Verzicht auf die Berichtigung bedeutet hingegen, dass der Arbeitnehmer die zu viel abgezogene Steuer über seine Steuererklärung vom Finanzamt zurückfordern muss. Dies könnte jedoch viel länger dauern, mindestens bis zum Frühjahr 2023.

Steuerentlastung 2025 – rückwirkende Anpassungen

Der Arbeitgeber kann nach der neuen Regelung auch zu rückwirkenden Anpassungen verpflichtet werden. Diese Änderung ist in einer Zeit, in der die Lohn- und Gehaltsabrechnung automatisch durchgeführt wird und die Software dieser Abrechnung eine rückwirkende Neuberechnung vorsieht und ermöglicht, wirtschaftlich sinnvoll. Da die meisten Computerprogramme über diese Möglichkeit verfügen, kann die Lohnsteuerberichtigung für die meisten Arbeitgeber als obligatorisch angesehen werden. Die Ausnahme ist, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Wurde eine Lohnsteuerbescheinigung für einen Arbeitnehmer versandt, der seinen Arbeitsplatz verlassen hat, ist eine Berichtigung nicht zulässig. Nimmt der Arbeitgeber keine Berichtigung vor, erhältst du den zuvor entgangenen Steuervorteil rückwirkend im Rahmen einer privaten Einkommensteuererklärung. Bei der Berechnung der endgültigen Höhe der rückwirkenden Steuererstattung für den Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder den Grundfreibetrag hilft in Deutschland die Steuerbuchhaltungs-App Taxando.

Grundfreibetrag 2025 – kannst du selbst eine Einkommensteuererstattung beantragen?

Um die obige Frage zu beantworten: Du kannst, wenn der Arbeitgeber frühere Lohnabrechnungen nicht korrigiert. Beim Finanzamt kannst du eine Erstattung der bisher zu viel gezahlten Steuer beantragen. Die Regeln sind im Einkommensteuergesetz geregelt; sie finden sich auch in den Lohnsteuerrichtlinien. Der Antrag auf Einkommensteuererstattung kann im Rahmen der regulären Steuererklärung gestellt werden – in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres. 

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