Rentenbeiträge ab 2023 voll absetzbar

Wie Bundesfinanzminister Christian Lindner ankündigte, werden die Rentenbeiträge ab 2023 vollständig steuerlich absetzbar sein. Diese werden als sogenannte Sonderausgaben absetzbar sein. Hintergrund der von der Bundesregierung eingeführten Änderung ist der Wunsch, eine “Doppelbesteuerung” von Renten aus der Grundsicherung (insbesondere für künftige Rentenkohorten) zu vermeiden. Von einer Doppelbesteuerung spricht man, wenn der so genannte Rentenfreibetrag geringer ist als die Summe der aus versteuertem Einkommen gezahlten Rentenbeiträge. Der Plan, ab 2023 die Rentenbeiträge von der Steuer abzusetzen, ist bereits im Koalitionsvertrag verankert, so dass mit Widerstand der anderen Regierungsparteien nicht zu rechnen ist.

Rentenbeiträge absetzbar – was bedeutet diese Änderung in der Praxis?

Die deutschen Rentenbeiträge werden schneller absetzbar sein, als es der bisherige Stufenplan vorsah. Im Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) von 2005 wurde ein schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung beschlossen. Das bedeutet, dass die Rentenbeiträge steuerfrei sind und die späteren Renteneinkünfte besteuert werden. Nach dem ursprünglichen Plan sollte die volle steuerliche Absetzbarkeit von Rentenbeiträgen erst im Jahr 2025 möglich sein.

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Rentenbeiträge steuerlich absetzbar – Langsameres Wachstum des Steueranteils an den Renten

Eine Koalition von Straßenbewegungen hat sich nach Angaben des Bundesfinanzministeriums darauf geeinigt, dass der Anteil der steuerlich absetzbaren Rentenbeiträge ab 2023 deutlich weniger stark steigen soll als ursprünglich geplant. Die Einzelheiten sind uns nicht bekannt, aber es ist geplant, dass die volle Besteuerung der jährlichen Bruttorenten im Jahr 2040 erfolgen soll (gemäß dem Rentengesetz).

Besteuerung von rentenbeiträgen – wie funktioniert das derzeit?

Derzeit hängt der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gegangen sind. Diejenigen, die 2005 und früher in den Ruhestand getreten sind, haben für den Rest ihres Lebens einen Steuerfreibetrag von fünfzig Prozent, der sich praktisch auf die gesamte Rentenzeit erstreckt. Für Neurentner wird der Freibetrag jedes Jahr (ab 2005) gesenkt. Die Steuerbelastung steigt sukzessive:

  • um jeweils zwei Prozentpunkte in den Jahren 2005-2020,
  • um jeweils einen Prozentpunkt in den Jahren 2021-2040.

Diejenigen, die 2040 in Rente gehen, müssen die gesamte Steuer auf ihre gesamte Rente zahlen.

Steuererstattung – freiwillige Rentenbeiträge 

Die Änderung der Besteuerung von Renten aus der Basisrentenversicherung im Jahr 2005 bezieht sich auf:

  • Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • landwirtschaftliche Rentenversicherung,
  • betriebliche Altersversorgung,
  • Basisrentenverträge.

Das Rentengesetz wandelt die bisherige Besteuerung schrittweise in eine Besteuerung in einer langen Übergangsphase um. Das bedeutet, dass es während des Erwerbslebens möglich sein wird, Rentenbeiträge steuerlich geltend zu machen. Die aus diesen Aufwendungen resultierenden Renten werden bei der Auszahlung in voller Höhe berücksichtigt. Bei der Berechnung der Höhe Ihrer Steuererstattung in Deutschland kann eine spezielle App helfen. Sie können zum Beispiel das deutsche Steuererklärungsprogramm Taxando kostenlos ausprobieren.

Maciej Wawrzyniak ist ein erfahrener Unternehmer, dessen Unternehmen jedes Jahr mehr als 40.000 Steuererklärungen erstellt. Als Mitbegründer von Taxando bringt er seine Erfahrungen und Kenntnisse in den Bereichen Finanzen, Marketing und Steuern in das Projekt ein.

Privat liebt Maciej sportliche Herausforderungen, spielt Gitarre und schwimmt gerne im See. Außerdem ist er stolzer Vater von drei Söhnen.

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