Sollte in Deutschland in Teilzeit gearbeitet werden, wird Steuern gezahlt werden müssen?

Bevor über Teilzeitarbeit und Minijobs in Deutschland gesprochen wird, ist es wichtig, das deutsche Steuersystem zu verstehen. Deutschland hat eines der komplexesten Steuersysteme weltweit, mit verschiedenen Steuersätzen und Vergünstigungen, die je nach Beschäftigungsstatus, Einkommen und anderen Faktoren variieren. Wie sieht das bei einem Nebenjob aus?

Wann wird in Deutschland von einem Nebenjob gesprochen?

Beginnen wir mit der Definition. In Deutschland wird von einem Nebenjob gesprochen, wenn diese Beschäftigung nicht die einzige Einkommensquelle darstellt und meistens eine Ergänzung zur Haupterwerbstätigkeit ist. Eine solche Stelle darf zwei Drittel der regulären Vollzeitarbeitsstunden nicht überschreiten, was sie zur Kategorie der Teilzeitarbeit zählt, also halbtags.

Wichtig ist jedoch, dass sobald das monatliche Einkommen aus dieser Nebentätigkeit 556 Euro übersteigt, ein anderer Beschäftigungsstatus erreicht wird. Das bedeutet, dass Versicherungspflicht eintritt. Daher ist es wichtig, sich dieser Nuancen bewusst zu sein, um unangenehme Überraschungen in Form von zusätzlichen Pflichten und der Besteuerung des Nebenjobs zu vermeiden.

Steuern im Nebenjob

Wenn mit einem Nebenjob mehr als 556 Euro verdient wird, muss mit verpflichtenden Beiträgen zu verschiedenen Versicherungen gerechnet werden. Vom Gehalt werden automatisch Beiträge für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Arbeitslosenversicherung abgezogen.

Wenn bereits eine Hauptbeschäftigung besteht, werden die Nebeneinkünfte nach der Steuerklasse VI besteuert. Das bedeutet, dass jeder verdiente Euro sehr hohen Steuersätzen unterliegt, da in diesem Fall nicht von den Vergünstigungen profitiert werden kann, die bereits im Hauptjob berücksichtigt werden. Zusätzlich müssen andere obligatorische Gebühren, wie der Solidaritätszuschlag und, falls gläubig und kirchenangehörig, die Kirchensteuer beachtet werden. All dies bedeutet, dass ein Nebenjob in.

Deutschland mit einer erheblichen steuerlichen Belastung verbunden sein kann. Es gibt jedoch die Möglichkeit, einen Nebenjob steuerfrei auszuüben – in Deutschland als Minijob bekannt.

Teilzeitarbeit steuerfrei – nur als Minijob

Teilzeitarbeit und Minijob sind zwei verschiedene Beschäftigungsformen in Deutschland. Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird ein bestimmter Prozentsatz einer Vollzeitstelle gearbeitet, meist zwischen 20 und 30 Stunden pro Woche. Ein Minijob ist hingegen eine Beschäftigung, bei der nicht mehr als 556 Euro im Monat verdient wird und von einigen steuerlichen und versicherungsrechtlichen Pflichten befreit ist.

Eine Anstellung als Minijob ist daher die einzige Möglichkeit, in Deutschland steuerfrei in Teilzeit zu arbeiten.

Steuerliche Regelungen für Minijobs

In der Regel ist bei einem Minijob von der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen befreit, jedoch gibt es Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn mehr als ein Minijob ausgeübt wird, könnte das Gesamteinkommen aus diesen Beschäftigungen steuerpflichtig sein.

Grundsätzlich, wenn in Deutschland bis zu 556 Euro monatlich durch einen Minijob verdient wird, gibt es zwei Besteuerungsmöglichkeiten. Die Entscheidung hierüber trifft der Arbeitgeber: Er kann entweder eine Pauschalbesteuerung von 2% anwenden oder ein individuelleres Vorgehen wählen, das spezifische steuerliche Abzugsmöglichkeiten berücksichtigt.

Wenn der Arbeitgeber die Pauschalbesteuerung wählt, bedeutet dies keine Steuerpflicht für den Minijob. In diesem Fall werden auch keine steuerrelevanten Dokumente erhalten und dieses Einkommen muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Das ist relevant, da die Einkünfte so gering sind, dass sie den jährlichen Steuerfreibetrag in Deutschland, der im Jahr 2025 12.084 Euro beträgt, nicht überschreiten.

Die endgültige Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung beim deutschen Finanzamt hängt nicht davon ab, ob ein Minijob ausgeübt wird oder nicht. Es gibt verschiedene andere Umstände, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichten können, unabhängig davon, ob zusätzliches Geld durch einen Minijob verdient wird oder nicht.

Steuererklärung für Minijobs als Rentner

Grundsätzlich muss als Rentner in Deutschland eine Steuererklärung abgegeben werden, wenn der zu versteuernde Teil der jährlichen Bruttorente 12.084 EUR übersteigt. Wenn ein Minijob ausgeübt wird, muss normalerweise keine Steuererklärung eingereicht werden. Wenn jedoch aus anderen Gründen steuerpflichtig ist, wie beispielsweise bei einer gemeinsamen Veranlagung mit dem Ehepartner, muss eine Erklärung beim Finanzamt eingereicht werden, in der jedoch keine Angaben zum Minijob gemacht werden müssen.

Steuerliche Regelungen für Teilzeitarbeit von Studierenden

Wenn als Studierender nebenbei gearbeitet wird, gelten grundsätzlich dieselben Steuerregeln wie für jeden anderen Arbeitnehmenden, mit einigen wichtigen Ausnahmen. Erstens, wenn während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird, kann von der Pflicht zur Zahlung von Kranken-, Pflege- und 

Arbeitslosenversicherungsbeiträgen befreit sein. Zweitens, wenn das Einkommen einen bestimmten Steuerfreibetrag nicht übersteigt, muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.

Zum Beispiel muss eine Studierende, die 20 Stunden pro Woche arbeitet und den Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde verdient, keine Steuern zahlen, da das Einkommen den Grundfreibetrag nicht überschreitet. Wenn das Einkommen jedoch den Steuerfreibetrag übersteigt, wird es gemäß der individuellen Steuerklasse besteuert.

Steuererklärung für Teilzeitarbeit

Wenn ledig, kinderlos und zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche gearbeitet wird, erfolgt die Einstufung in der ersten Steuerklasse – im Falle einer gemeinsamen Veranlagung könnte dies eine Kombination anderer Klassen sein, wie z.B. III/V oder IV/IV. Wenn eine zusätzliche

Beschäftigung angenommen wird, wird sie der sechsten Steuerklasse zugeordnet.

Im Kontext der Hauptbeschäftigung, die in der ersten Steuerklasse besteuert wird, gilt ein bestimmter Steuerfreibetrag, der für das Jahr 2025 12.084 Euro beträgt. Darüber hinaus gewährt das Finanzamt einen sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrag, der arbeitsbedingte Ausgaben berücksichtigt, bevor das Einkommen besteuert wird.

Bezüglich der Nebenbeschäftigung, die in der sechsten Steuerklasse eingeordnet wird, beginnt die Besteuerung ab dem ersten verdienten Euro, ohne jegliche Freibeträge oder Pauschalen, die im Zusammenhang mit der Hauptbeschäftigung geltend gemacht werden könnten. Praktisch bedeutet dies, dass Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung deutlich strenger besteuert werden und die Steuererklärung weniger vorteilhaft ausfällt – dies sollte berücksichtigt werden, wenn sich für eine Teilzeitarbeit entschieden wird.

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