Aufgrund der hohen Energiepreiserhöhungen im Herbst und Winter 2022 bietet die deutsche Bundesregierung den Einwohnern eine einmalige Energiekostenpauschale in Höhe von bis zu 300 Euro an. Die Zuschuss wird allen Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären und Studierenden ausgezahlt. Es gibt jedoch viele Unsicherheiten bezüglich des Status des Arbeitnehmers – betrifft dies nur Festangestellte oder auch sogenannte Minijobber?
Erhalten Minijobber die Energiekostenpauschale?
Die Erhöhungen der Energiepreise und der signifikante Anstieg der Inflation führten dazu, dass die Bundesregierung ein Entlastungspaket für die Einwohner einführte. Eine der Bestimmungen war die Energiekostenpauschale – eine einmalige Zulage in Höhe von 300 Euro. Diese ist für alle Personen bestimmt, die einer steuerpflichtigen Erwerbstätigkeit in den Steuerklassen I bis V nachgehen, also auch für Minijobber.
Wer erhält also die Energiekostenpauschale? Entscheidend ist vor allem, in welcher Form man beschäftigt ist – die Höhe des Einkommens spielt dabei keine Rolle.
Energiekostenpauschale und Minijob – steht bei kleiner Beschäftigung der Energiekostenzuschuss zu?
Beginnen wir mit einer kurzen Erinnerung daran, was ein Minijob eigentlich ist. Von einer „kleinen Beschäftigung“ spricht man, wenn eine beschäftigte Person nicht mehr als 538 € monatlich verdient, was maximal 6456 € jährlich ergibt.
Eine einfache Steuererklärung in 12 minuten?
Wählen Sie Taxando
Derzeit kann aufgrund des Mindestlohns in Deutschland von 12,41 € brutto eine Person in einem Minijob höchstens 45 Stunden pro Monat arbeiten. Wenn der Stundenlohn höher ist, muss die Anzahl der Stunden entsprechend reduziert werden. Obwohl ein Minijobber steuerpflichtig ist, ist das Gehalt selbst nicht steuerpflichtig. Darüber hinaus unterliegt diese Beschäftigungsform nicht der Sozialversicherung.
Mehr über Minijobs erfährt man im Beitrag – Mini-Jobs in Deutschland – muss es in der Steuererklärung angegeben werden?
Energiekostenpauschale 300 Euro und Minijob – wie wird sie ausgezahlt?
Die Energiekostenpauschale für Minijobber wird direkt vom Arbeitgeber ausgezahlt oder kann im Rahmen der jährlichen Abrechnung erhalten werden. Alles hängt vom aktuellen Beschäftigungsstatus ab – wenn man am 1. September 2022 in einem Arbeitsverhältnis stand, sollte die einmalige Leistung vom Arbeitgeber gezahlt werden.
Jeder, der einen Minijob zusätzlich zu seiner Hauptbeschäftigung ausübt, erhält die Energiekostenpauschale mit der Auszahlung vom Hauptarbeitgeber.
Alle Arbeitnehmer, die am 1. September 2022 nicht beschäftigt waren, aber im Jahr 2022 gearbeitet haben, können die Energiekostenpauschale in Höhe von 300 Euro in ihrer Steuererklärung für 2023 beantragen.
Eine Ausnahme bilden „Mikro“-Arbeitgeber – also Personen, die keine Lohnsteuer für ihre Arbeitnehmer an das Finanzamt abführen – dies betrifft hauptsächlich Arbeiten in privaten Haushalten. In diesem Fall wird die pauschale Energiekostenzulage nicht an den Minijobber ausgezahlt – auch hier muss die Zulage im Rahmen der eigenen Steuererklärung für das Jahr 2022 beantragt werden.
Energiekostenpauschale – erhält der Minijobber die volle Zulage?
Die Energiekostenzulage beträgt für alle 300 Euro, doch da sie steuerpflichtig ist, erhalten nicht alle die volle Summe.
Wenn die Einkünfte den Steuerfreibetrag nicht überschreiten, der für das Jahr 2024 bei 11.604 Euro jährlich (23.208 Euro für Paare) liegt – wird keine Steuer auf die Energiekostenpauschale gezahlt. In der Beschäftigungsform eines Minijobs kann man nicht mehr als den Steuerfreibetrag verdienen, sodass die Energiekostenpauschale für Minijobber steuerfrei ist, was bedeutet, dass sie die volle Summe von 300 Euro erhalten.
Personen, die mehr verdienen, müssen jedoch einen Teil der 300 Euro Pauschale als Einkommensteuer zahlen – abhängig vom Einkommen können die Abzüge zwischen 0 und 142 Euro liegen.
Minijobber und Energiekostenpauschale – ist sie steuerpflichtig?
Die pauschale Energiekostenzulage unterliegt der Besteuerung – dies betrifft alle Personengruppen, deren Einkünfte individuell entsprechend der Lohnsteuer charakterisiert werden. Minijobber müssen keine Steuer auf die Energiekostenpauschale in Höhe von 300 Euro zahlen, wenn ihre Einkünfte pauschal besteuert werden und den Steuerfreibetrag nicht überschreiten.
Die Energiekostenpauschale für Minijobber ist auch kein Arbeitslohn im Sinne der Sozialversicherung – das bedeutet, dass keine Sozialversicherungsbeiträge auf diese Leistung gezahlt werden.
Muss ein Antrag auf die Energiekostenpauschale für Minijobs gestellt werden?
Unabhängig davon, ob man in Vollzeit, im Minijob oder im Ruhestand beschäftigt ist, muss kein Antrag gestellt werden – der gesamte Prozess der Überprüfung und Auszahlung der zustehenden Mittel erfolgt automatisch. Wenn die Energiekostenpauschale bisher nicht erhalten wurde, sollte man sie mit der Steuererstattung aus Deutschland im Jahr 2024 erhalten. Dazu ist die Abgabe einer Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt erforderlich. Nutze die Steueranwendung Taxando und erhalte dein zustehendes Geld schnell und bequem.

Maciej Szewczyk
Er sammelte Erfahrungen als Berater in IT-Projekten für viele internationale Unternehmen. Im Jahr 2017 gründete er das Startup taxando GmbH, in dem er die innovative Steuer-App Taxando entwickelte, die die Abgabe der jährlichen Steuererklärung erleichtert. Maciej Szewczyk verbindet technologisches Fachwissen mit fundierten Kenntnissen der Steuervorschriften und ist damit ein Experte auf seinem Gebiet.
Privat ist er glücklicher Ehemann und Vater und lebt mit seiner Familie in Berlin.















