Jede pendelnde Person in Deutschland kann von ihrem Arbeitgebenden ein spezielles Jobticket erhalten – es deckt die Kosten für die Fahrt von zu Hause zum Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Lies weiter und erfahre, wie das Jobticket funktioniert, wann es steuerfrei ist und worauf du achten musst.
Was ist ein Jobticket in Deutschland?
Ein Jobticket ist eine monatliche oder jährliche Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel, die Arbeitgebende (oft mit einem Rabatt) von einem Verkehrsunternehmen kaufen können, um sie ihren Mitarbeitenden kostenlos oder zu einem reduzierten Preis anzubieten. Wenn das Jobticket für Fahrten zwischen dem Zuhause und dem ersten Arbeitsplatz übergeben wird, gilt es grundsätzlich als steuerpflichtiges Einkommen.
Auf diese Weise ermutigen Arbeitgebende besonders diejenigen zur Annahme einer Anstellung, die weite Wege zurücklegen und hohe Kosten tragen müssen. Große Unternehmen können oft wirklich günstige Rabatte mit Verkehrsunternehmen aushandeln, und einige Firmen bieten an, die gesamten Reisekosten zu übernehmen, um das Jobangebot attraktiver zu machen.
Wie wird das Jobticket besteuert?
Das Jobticket kann grundsätzlich steuerfrei sein, wenn es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird – in diesem Fall gilt keine Betragsgrenze. Wird das Jobticket jedoch im Rahmen einer Gehaltsumwandlung oder als sonstige Sachleistung gewährt, kann es im Rahmen der monatlichen Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro steuerfrei bleiben. Diese Freigrenze gilt für die Summe aller Sachleistungen pro Monat; wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Dabei muss beachtet werden, dass:
- alle Sachleistungen des Monats zusammengezählt werden müssen,
● nicht genutzte Beträge nicht in den nächsten Monat übertragen werden können,
● es nicht möglich ist, den Freibetrag in einen Jahresbetrag umzuwandeln.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, sicherzustellen, dass das Jobticket steuerfrei bleibt.
Steuerfreies Jobticket
Angesichts des ständig zunehmenden Verkehrs in Städten, der das Funktionieren erschwert und sich negativ auf die Umwelt auswirkt, besteht die Notwendigkeit, dass immer mehr Menschen auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Die deutsche Regierung sucht daher nach Wegen, um die Bürgerinnen und Bürger des Landes dazu zu ermutigen, und eine der damit verbundenen Maßnahmen ist die Ermöglichung für Arbeitgebende, steuerfreie Leistungen für die Nutzung des öffentlichen Verkehrs auf regelmäßigen Strecken zwischen Wohnort und Arbeit zu gewähren.
Gemäß § 3 Abs. 15 des Einkommensteuergesetzes sind seit 2019 Leistungen der Arbeitgebenden für Mitarbeitende, die öffentliche Verkehrsmittel zur Arbeit nutzen, steuerfrei – sie müssen jedoch zusätzlich zum Gehalt gewährt werden.
Um eine steuerfreie Leistung gewähren zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- die Leistung muss im Rahmen des Arbeitsverhältnisses gewährt werden,
● die Unterstützung kann durch die kostenlose oder vergünstigte Überlassung einer ÖPNV-Karte oder durch teilweise Übernahme der Kosten für eine solche Karte erfolgen,
● die Leistung muss zusätzlich zum Gehalt gewährt werden,
● es qualifizieren sich Fahrten zwischen dem Zuhause und dem ersten Arbeitsplatz sowie alle anderen Fahrten mit dem lokalen öffentlichen Verkehr.
Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für alle dienstlichen und privaten Fahrten mit dem lokalen öffentlichen Verkehr. Sie gilt also nicht für Taxifahrten oder Flüge. Es gibt auch zusätzliche Einschränkungen für Fernreisen.
Jobticket mit Pauschalbesteuerung – wann lohnt sich das?
Änderungen im Steuergesetz von 2019 ermöglichen auch die Anwendung einer Pauschalrate für das Jobticket für Pendelnde (Jobticket mit Pauschalbesteuerung). In diesem Fall muss es nicht als zusätzliche Leistung gewährt werden, und es wird eine Steuer von 25% auf die Sachleistung erhoben.
Jobticket und Pendlerpauschale – wie beeinflussen sie sich gegenseitig?
Es sollte jedoch beachtet werden, dass der Wert des Jobtickets von der Pendlerpauschale abgezogen werden muss. Dies soll die Steuergerechtigkeit gewährleisten, so dass Personen, die solche Unterstützung erhalten, nicht bei der jährlichen Abrechnung bevorzugt werden (um doppelte Vorteile zu vermeiden). Die Gesamtkosten des Jahresabonnements müssen also von der vollen Entfernungspauschale in der Steuererklärung abgezogen werden.
Der deutsche Pendlerzuschuss beträgt 0,30 Euro pro Kilometer (0,38 Euro ab dem 21. Kilometer) und gilt ausschließlich für Fahrten zwischen Zuhause und Arbeitsplatz (nur bei der ersten Anstellung). Im Jahr 2025 beträgt der maximale Pendlerzuschuss 4500 Euro. Er steht allen Arbeitnehmenden und Selbstständigen zu – unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel.
So hat die Arbeitgebende die Wahl – sie kann das Jobticket nach einer Pauschalsteuer besteuern und den Mitarbeitenden die Möglichkeit geben, die vollen Reisekosten zur Arbeit als Werbungskosten abzusetzen, oder sie kann den Mitarbeitenden ein kostenloses oder vergünstigtes Ticket zur Verfügung stellen, wodurch sich der Abzug der Pendlerpauschale verringert.
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Maciej Wawrzyniak ist ein erfahrener Unternehmer, dessen Unternehmen jedes Jahr mehr als 40.000 Steuererklärungen erstellt. Als Mitbegründer von Taxando bringt er seine Erfahrungen und Kenntnisse in den Bereichen Finanzen, Marketing und Steuern in das Projekt ein.
Privat liebt Maciej sportliche Herausforderungen, spielt Gitarre und schwimmt gerne im See. Außerdem ist er stolzer Vater von drei Söhnen.