Ein Arbeitszeugnis in Deutschland kann weitaus mehr Informationen über den Arbeitnehmer enthalten, als der reine Wortlaut des Dokuments vermuten lässt. Auf den ersten Blick mag es wie eine neutrale Zusammenfassung der Beschäftigung erscheinen, tatsächlich verbirgt es jedoch subtile Codes und Formulierungen, die darüber entscheiden, wie ein zukünftiger Arbeitgeber einen lesen wird. Um zu verstehen, was diese Wendungen wirklich bedeuten, wann man Anspruch auf eine Korrektur hat und wie die Zuverlässigkeit eines ausgestellten Arbeitszeugnisses zu bewerten ist, führt dieser Leitfaden Schritt für Schritt durch die wichtigsten Aspekte.
Entdecke, was sich wirklich im Arbeitszeugnis verbirgt – wie die Form und den Inhalt eines Arbeitszeugnisses lesen, um nicht überrascht zu werden?
Ein Arbeitszeugnis in Deutschland hat eine klar definierte Struktur, weshalb der erste Schritt darin besteht, zu überprüfen, ob das Dokument den gesetzlichen Anforderungen entspricht und alle obligatorischen Elemente enthält. Form und Inhalt des Arbeitszeugnisses müssen gemäß §109 GewO klar, verständlich und frei von versteckten Symbolen sein. Es ist daher ratsam, bereits zu Beginn zu bewerten, ob die Positionsbeschreibung und der Aufgabenbereich vollständig sind und die tatsächliche Arbeit widerspiegeln.
In der Praxis ist die Unterscheidung zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis von großer Bedeutung. Ersteres bestätigt lediglich das Arbeitsverhältnis, während Letzteres auch eine Bewertung der Arbeit und des Verhaltens enthält. Wenn es auf die Möglichkeit ankommt, einem neuen Arbeitgeber Referenzen vorzulegen, sollte immer um das qualifizierte Zeugnis gebeten werden. Dadurch erhält man Zugang zu einer Bewertung, deren Korrektur man später verlangen kann. Beim Lesen sollte auf typische Bewertungsfloskeln, deren Intensität und die Reihenfolge, in der Kompetenzen bewertet werden, geachtet werden. In der deutschen HR-Kultur gilt das Prinzip der „Wohlwollens“, jedoch unter Beibehaltung der Wahrheit. In dieser Zweideutigkeit finden sich subtile Codes, die – wenn sie nicht richtig gelesen werden – über die Chancen im Bewerbungsprozess entscheiden können.
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In einem erforderlichen Arbeitszeugnis sollten enthalten sein:
– persönliche Daten des Arbeitnehmers (Name, Vorname, Position),
– Informationen über den Arbeitgeber (Name, Adresse, Rechtsform),
– Beschäftigungszeitraum mit genauen Daten,
– genaue Beschreibung der Position und der ausgeübten Aufgaben,
– Art des ausgestellten Zeugnisses (einfach oder qualifiziert),
– Leistungs- und Verhaltensbeurteilung – nur im qualifizierten Zeugnis,
– Informationen über Erfolge, Verantwortlichkeiten oder ausgeübte Funktionen,
– gegebenenfalls Hinweise auf Schulungen und Qualifikationsmaßnahmen,
– Unterschrift der berechtigten Person mit Position,
– Ausstellungsdatum, das mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses übereinstimmt,
– optional eine Schlussformel mit Dank und Wünschen – nicht zwingend erforderlich, aber in der Praxis häufig anzutreffen.
Wer hat wirklich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis? Prüfen, ob man zu den Berechtigten gehört, bevor man um ein Arbeitszeugnis bittet.
Praktisch jede Person, die für einen Arbeitgeber gearbeitet hat, hat Anspruch auf ein Dokument, das den Verlauf der Beschäftigung bestätigt. Zu den Berechtigten zählen nicht nur Festangestellte, sondern auch Führungskräfte, arbeitnehmerähnliche Personen, Praktikanten, Freiwillige oder Auszubildende. Wenn man sich also fragt, ob ausreichende Gründe bestehen, um ein Zeugnis zu verlangen, lautet die Antwort in den meisten Fällen „ja“.
Das Recht umfasst sowohl das Schlusszeugnis als auch das sogenannte Zwischenzeugnis, das während der Vertragslaufzeit ausgestellt werden kann, sofern ein triftiger Grund vorliegt. Begründungen können unter anderem ein Wechsel des Vorgesetzten, eine Änderung des Aufgabenbereichs, eine geplante Beförderung oder die Angst vor dem Abbau der Stelle sein. Wenn man die berufliche Dokumentation erweitern oder sich auf einen Stellenwechsel vorbereiten möchte, können solche Referenzen besonders hilfreich sein.
Muss der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen?
Der Arbeitgeber muss kein Zeugnis „auf Wunsch“ ausstellen, wenn kein Grund angegeben wird. Es ist daher ratsam, klar darzulegen, warum das Dokument benötigt wird. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellt sich die Situation anders dar – dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Zeugnis ohne zusätzliche Anträge zu überreichen.
Ist Dein Arbeitszeugnis nicht zu allgemein und übermäßig schmeichelhaft? Überprüfe versteckte Codes und Sätze, die im deutschen Arbeitszeugnis etwas völlig anderes bedeuten!
Deutsche Arbeitszeugnisse folgen einer speziellen Logik, in der übermäßig schmeichelhafte Formulierungen genau das Gegenteil bedeuten können. Wenn ein Satz allgemein oder nichtssagend erscheint, könnte es sich um eine kodierte Bewertung handeln. Es lohnt sich, zunächst zu prüfen, ob das Dokument überhaupt eine Bewertung der Kompetenzen enthält – deren Fehlen wird genauso negativ aufgefasst wie eindeutige Kritik.
Einige Formulierungen haben sich in der deutschen HR-Kultur als Signale eines bestimmten Bewertungsniveaus etabliert. Wenn beispielsweise der Ausdruck „Er war stets bemüht“ zu finden ist, bedeutet dies lediglich, dass man sich bemüht hat, letztlich jedoch ohne Erfolg. Ebenso ist „Sie zeigte Interesse“ ein Signal dafür, dass Interesse gezeigt wurde, jedoch nicht notwendigerweise echtes Engagement. Solche Passagen gibt es noch mehr – und jede von ihnen hat eine versteckte Bedeutung, die Personalverantwortliche sofort erkennen.
Wenn das Dokument also ungenaue, lakonische oder ungewöhnliche Formulierungen enthält, sollte überlegt werden, ob sie tatsächlich die eigene Arbeit widerspiegeln. Die Analyse versteckter Codes hilft, sich besser auf Vorstellungsgespräche vorzubereiten und mögliche Zweifel eines neuen Arbeitgebers zu klären.
Zweifel an der Bewertung? So das Recht auf Berichtigung des Arbeitszeugnisses nutzen und erfolgreich um ein besseres Arbeitszeugnis kämpfen.
Wenn das Gefühl besteht, dass der Inhalt des Dokuments den eigenen Beitrag nicht korrekt wiedergibt oder Formulierungen enthält, die die Position auf dem Arbeitsmarkt beeinträchtigen könnten, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Verbesserung zu stellen. Das Recht auf Berichtigung des Arbeitszeugnisses greift sowohl bei formalen Fehlern als auch bei Bewertungen, mit denen man nicht einverstanden ist. Praktisch bedeutet dies, dass ein neues Dokument verlangt werden kann, wenn das bestehende falsche Informationen enthält.
Das Berichtigungsverfahren ist präzise geregelt. Der Arbeitnehmer muss angeben, welche Passagen der Korrektur bedürfen, und der Arbeitgeber muss eine Begründung liefern, wenn er einer Änderung nicht zustimmt. In strittigen Fällen haben letztlich die Arbeitsgerichte das letzte Wort, die sogar die Ausstellung eines neuen Zeugnisses mit einem bestimmten Inhalt anordnen können. Dies ist wichtig, insbesondere da das Dokument keine Zeichen oder Informationen enthalten sollte, die auf einen Konflikt hindeuten. Wer sein Recht in Anspruch nehmen möchte, sollte konkrete Argumente vorbereiten. Es lohnt sich, Beweise zu sammeln, die die Qualität der eigenen Arbeit bestätigen, z. B. Berichte, Danksagungen oder Projektergebnisse. Dadurch erhöht sich die Chance, dass das Arbeitszeugnis nicht nur wahrheitsgemäß, sondern auch vorteilhaft für zukünftige Bewerbungen ist.
Ein gut vorbereitetes und richtig interpretiertes Arbeitszeugnis kann sich real auf die berufliche Zukunft auswirken, weshalb es sich lohnt, einen Moment für dessen genaue Analyse zu verwenden. Die Kenntnis der erforderlichen Elemente, der Unterschiede zwischen den Arten von Zeugnissen sowie der typischen Codes, die von deutschen Arbeitgebern verwendet werden, ermöglicht ein besseres Verständnis der Botschaft des Dokuments und ein schnelles Erkennen eventueller Unstimmigkeiten. Je bewusster man den Inhalt des Arbeitszeugnisses betrachtet, desto effektiver kann darauf geachtet werden, dass die eigenen Qualifikationen und das Engagement in einer Weise dargestellt werden, die die weitere Karriere unterstützt.

Maciej Szewczyk
Er sammelte Erfahrungen als Berater in IT-Projekten für viele internationale Unternehmen. Im Jahr 2017 gründete er das Startup taxando GmbH, in dem er die innovative Steuer-App Taxando entwickelte, die die Abgabe der jährlichen Steuererklärung erleichtert. Maciej Szewczyk verbindet technologisches Fachwissen mit fundierten Kenntnissen der Steuervorschriften und ist damit ein Experte auf seinem Gebiet.
Privat ist er glücklicher Ehemann und Vater und lebt mit seiner Familie in Berlin.















