Die deutsche Koalition hat die Richtung der Änderungen bei der Einkommensteuer vereinbart, die vor allem Arbeitnehmer, Familien sowie Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen entlasten sollen. Die geplante Reform sieht unter anderem einen höheren Grundfreibetrag, günstigere Steuersätze und stärkere Unterstützung für Familien mit Kindern vor. Obwohl es sich bislang um politische Vereinbarungen handelt, könnten diese die Höhe der Steuern und der Nettoeinkommen ab dem Jahr 2027 erheblich beeinflussen.
Einkommensteuerreform – was hat die Koalition vereinbart?
Die deutsche Regierungskoalition hat eine politische Einigung über Änderungen bei der Einkommensteuer erzielt. Die angekündigte Reform soll vor allem Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen, Arbeitnehmern sowie Familien mit Kindern eine Entlastung bringen. Die geplanten Entlastungen sollen einen Gesamtwert von rund 10 Milliarden Euro pro Jahr erreichen.
Die erste Stufe der Reform soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten, während die vollen Auswirkungen für die Steuerpflichtigen im Jahr 2028 spürbar sein werden. Dabei ist zu beachten, dass die Koalitionsvereinbarungen noch kein geltendes Recht sind. Vor der Einführung der neuen Regelungen ist ein Gesetzesentwurf zu erstellen und das gesamte Gesetzgebungsverfahren durchzuführen. Die konkreten Beträge können sich daher noch ändern.
Das Hauptziel der geplanten Reform ist die Erhöhung des Nettoeinkommens der Erwerbstätigen. Dieser Effekt soll durch Anhebung des Grundfreibetrags, Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags, Abmilderung der Steuerprogression sowie zusätzliche Vorteile für Familien erreicht werden.
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Die Änderungen sollen in zwei Etappen umgesetzt werden – in den Jahren 2027 und 2028. Derzeit sind vor allem die Zielwerte bekannt, die nach vollständiger Umsetzung der Reform gelten sollen.
| Geplante Änderung | Aktuelles Koalitionsvorhaben | Bedeutung für Steuerpflichtige |
| Grundfreibetrag | Zielwert ca. 12.900 Euro im Jahr 2028 | Ein größerer Teil des Jahreseinkommens bleibt steuerfrei |
| Arbeitnehmerpauschbetrag | Erhöhung um 200 Euro auf ca. 1.430 Euro | Automatischer Abzug höherer Werbungskosten für Arbeitnehmer |
| Kindergeld | Zielwert ca. 272 Euro monatlich | Höheres monatliches Kindergeld für Familien |
| Kinderfreibetrag | Geplante Erhöhung | Größerer steuerlicher Freibetrag für Eltern, wenn dieser günstiger ist als das Kindergeld |
| Schwelle für den 42–Prozent–Steuersatz | Verschiebung auf 70.600 Euro zu versteuerndes Einkommen | Der höchste reguläre Steuersatz greift erst ab einem höheren Einkommen |
| Steuerprogression | Abmilderung im Bereich von ca. 17.800 bis 70.600 Euro | Die Steuer steigt in diesem Bereich mit wachsendem Einkommen etwas langsamer an |
Die endgültige Höhe von Grundfreibetrag, Kindergeld sowie Kinderfreibetrag wird erst im Gesetzgebungsprozess festgelegt, unter anderem nach Veröffentlichung des nächsten deutschen Existenzminimumberichts. Daher sind die Beträge von 12.900 Euro und 272 Euro derzeit als Zielwerte zu betrachten und nicht als endgültig verabschiedete Grenzen.
Bei der Haushalts- oder Unternehmensplanung sollten die angekündigten Beträge derzeit nicht zugrunde gelegt werden. Nach Inkrafttreten des endgültigen Gesetzes sollten die neuen Regelungen anhand der eigenen Daten überprüft werden – insbesondere im Falle selbständiger Tätigkeit und bei laufenden Steuervorauszahlungen. Erforderlichenfalls empfiehlt sich eine Aktualisierung der Einkommensprognose sowie gegebenenfalls ein Antrag beim Finanzamt auf Anpassung der Vorauszahlungen, um eine spätere Nachzahlung im Rahmen der Jahresveranlagung zu vermeiden.
Höherer Grundfreibetrag
Nach der politischen Vereinbarung soll der Grundfreibetrag schrittweise erhöht werden und im Jahr 2028 etwa 12.900 Euro betragen. Von dieser Regelung profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Rentner sowie Selbständige, soweit ihre Einkünfte der Einkommensteuer unterliegen.
In der Praxis verringert bereits die Erhöhung des Grundfreibetrags die steuerliche Bemessungsgrundlage. Allerdings bedeutet dies nicht, dass jede steuerpflichtige Person einen Erstattungsbetrag in Höhe des vollen Erhöhungsbetrags erhält. Die tatsächliche Entlastung hängt von der Einkommenshöhe, dem individuellen Steuersatz, der Familiensituation sowie weiteren Vergünstigungen und Abzügen ab.
Höherer Arbeitnehmerpauschbetrag ohne Nachweis von Ausgaben
Eine weitere wichtige Änderung ist die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags, d. h. des pauschalen Werbungskostenbetrags für Arbeitnehmer. Die Koalition plant eine Erhöhung um 200 Euro auf rund 1.430 Euro jährlich.
Dieser Betrag wird beim Lohnsteuerabzug auch dann berücksichtigt, wenn keine individuellen beruflichen Aufwendungen nachgewiesen werden. Personen, deren tatsächliche berufsbedingte Aufwendungen den Pauschbetrag nicht überschreiten, können somit automatisch den höheren Abzug in Anspruch nehmen.
Soweit jedoch höhere Aufwendungen bestehen – etwa für den Arbeitsweg, doppelte Haushaltsführung, berufliche Fortbildungen, Arbeitsmittel oder die Ausstattung eines Homeoffice – können diese weiterhin in der Steuererklärung als tatsächliche Werbungskosten geltend gemacht werden.
Abgemilderte Steuerprogression
In Deutschland ist das Einkommensteuersystem progressiv ausgestaltet. Dies bedeutet, dass mit steigendem Einkommen auch der angewandte Steuersatz zunimmt. Die Koalition plant eine Abflachung des Progressionsverlaufs für zu versteuernde Einkommen von etwa 17.800 bis 70.600 Euro.
Gleichzeitig soll der Steuersatz von 42% unverändert bleiben, jedoch erst ab einem zu versteuernden Einkommen von über 70.600 Euro angewendet werden. Dadurch wird die Einstufung in den höchsten regulären Steuersatz für Steuerpflichtige mit mittleren bis höheren Einkommen später wirksam.
Familien mit Kindern sollen am meisten profitieren
Eines der Hauptziele der Reform ist die Stärkung der Unterstützung für Familien. Das Kindergeld soll in zwei Schritten erhöht werden und im Jahr 2028 voraussichtlich 272 Euro monatlich je Kind erreichen. Parallel dazu soll auch der Kinderfreibetrag, also der steuerliche Freibetrag für Kinder, angehoben werden.
Im Rahmen der jährlichen Steuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob der Anspruch auf gezahltes Kindergeld oder der Vorteil aus dem Kinderfreibetrag günstiger ist. Anschließend wird die vorteilhaftere Lösung für die Eltern angewendet. Die geplante Anhebung beider Beträge dürfte somit sowohl Familien zugute kommen, die vor allem das Kindergeld beanspruchen, als auch Eltern, für die der steuerliche Freibetrag vorteilhafter ist.
Laut Schätzungen des Bundesministeriums der Finanzen kann eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern und mittlerem Einkommen nach vollständiger Umsetzung der Reform jährlich über 600 Euro mehr erhalten als nach den derzeitigen Regelungen.
Wer profitiert sonst von der Reform? Beispielhafte Ersparnisse im Jahr 2028
Das Bundesfinanzministerium hat erste Beispiele veröffentlicht, die den Gesamteffekt der geplanten Änderungen aufzeigen. Die Berechnungen beziehen sich auf die vollständige Umsetzung der Reform im Jahr 2028 und umfassen unter anderem die Anhebung des Grundfreibetrags, Änderungen im Steuertarif sowie verstärkte Unterstützung für Kinder.
| Beispielhafte Familiensituation | Bruttomonatsgehalt | Anzahl der Kinder | Geschätzter jährlicher Vorteil 2028 |
| Pflegekraft und Busfahrer | Je 2.800 Euro pro Person | 2 | ca. 632 Euro |
| Erzieher und Elektriker | Je 3.200 Euro pro Person | 2 | ca. 642 Euro |
| Lehrer und Ingenieur | Je 5.000 Euro pro Person | 2 | ca. 678 Euro |
| Alleinerziehende Pflegekraft | 2.800 Euro | 2 | ca. 468 Euro |
| Alleinerziehender Erzieher | 3.200 Euro | 2 | ca. 471 Euro |
| Alleinerziehender Lehrer | 5.000 Euro | 2 | ca. 496 Euro |
Die dargestellten Berechnungen sind als Orientierungshilfe zu verstehen, da sie auf den aktuellen Abgaben- und Steuerparametern beruhen. Bis 2028 können sich diese Werte ändern. Daher können die tatsächlichen Vorteile von den genannten Beispielen abweichen.
Von der Reform sollen auch Selbständige und Gesellschafter bestimmter Personengesellschaften profitieren. Das Maßnahmenpaket umfasst jedoch keine erwarteten Änderungen bezüglich der Besteuerung einbehaltener Gewinne im Unternehmen, was seine Bedeutung für größere Unternehmen einschränken kann.
Höhere Steuerbelastung für Spitzenverdiener
Die Entlastungen für die Mehrheit der Steuerpflichtigen sollen teilweise durch höhere Belastungen für Personen mit sehr hohen Einkommen gegenfinanziert werden.
Der als Reichensteuer bezeichnete Steuersatz soll betragen:
| Zu versteuerndes Einkommen | Geplanter Steuersatz |
| Ab 250.000 Euro bei Einzelveranlagung | 45% |
| Ab 500.000 Euro bei Zusammenveranlagung von Ehegatten | 45% |
| Ab 280.000 Euro bei Einzelveranlagung | 47% |
| Ab 560.000 Euro bei Zusammenveranlagung von Ehegatten | 47% |
Der bisherige Steuersatz von 45% galt erst ab einer höheren Einkommensgrenze. Die Reform sieht daher sowohl eine frühere Anwendung als auch die Einführung eines zusätzlichen Steuersatzes von 47% für Spitzeneinkommen vor. Gleichzeitig plant die Koalition keine Anhebung des regulären Steuersatzes von 42%.
Einige Steuervergünstigungen werden eingeschränkt
Die Reform bedeutet nicht ausschließlich Entlastungen. Zur Finanzierung des Pakets plant die Koalition die Einschränkung bestimmter steuerlicher Vergünstigungen.
Die spürbarste Änderung könnte handwerkliche Dienstleistungen im privaten Haushalt betreffen. Derzeit können 20% bestimmter Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro jährlich, von der Steuer abgesetzt werden. Geplant ist eine Reduzierung des Abzugs auf 15%, wodurch sich der maximale Steuervorteil auf 900 Euro jährlich verringert.
Auch der pauschale Steuersatz für Minijobs soll von 2% auf 5% erhöht werden. Aus Sicht des Arbeitnehmers muss dies nicht zwangsläufig eine Verringerung des Nettogehalts bedeuten, da die Pauschalsteuer in der Regel vom Arbeitgeber übernommen wird. Die Kosten entsprechender Beschäftigungen steigen jedoch und dies könnte für Unternehmen, die Minijob-Beschäftigte einsetzen, von Bedeutung sein.
Sind die neuen Regelungen bereits sicher?
Nein. Die Vereinbarungen vom 1. Juli 2026 stellen ein politisches Koalitionsabkommen dar und sind noch kein fertiges Steuergesetz. Das Bundesministerium der Finanzen muss noch detaillierte Berechnungen sowie konkrete Schwellen- und Wertangaben für den neuen Tarif vorlegen.
Anschließend muss der Gesetzentwurf das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Je nach endgültigem Gesetzesinhalt könnte zudem die Zustimmung des Bundesrates erforderlich sein. Erst nach Abschluss dieses Prozesses wird sich präzise bestimmen lassen, welche Beträge in den Jahren 2027 und 2028 gelten werden. Gegenwärtig sind daher keine Anträge zu stellen oder Anpassungen im Rahmen der Steuererklärungen vorzunehmen. Dennoch empfiehlt sich die weitere Beobachtung des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere im Zusammenhang mit einem geplanten Arbeitsplatzwechsel, der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder zur Einschätzung des künftigen Nettoeinkommens einer Familie.
In der Praxis könnte die Reform für die Mehrheit der Arbeitnehmer ein etwas höheres Nettogehalt bedeuten, hauptsächlich aufgrund eines höheren Grundfreibetrags, höherer Werbungskostenpauschalen und einer moderateren Steuerprogression. Den größten Vorteil erwartet man für Familien mit Kindern, während Spitzenverdiener sowie Steuerpflichtige, die Handwerkerleistungen absetzen, weniger profitieren könnten. Der tatsächliche Einfluss wird jedoch erst mit Festlegung der endgültigen Schwellenwerte und Steuersätze klar sein.
FAQ
Wann soll die Einkommensteuerreform in Kraft treten?
Die ersten Änderungen sind ab dem 1. Januar 2027 geplant, die vollständige Umsetzung der Reform ist für 2028 vorgesehen. Zeitpunkte und Beträge können sich jedoch noch ändern.
Welche Auswirkungen kann die Reform für Arbeitnehmer haben?
Arbeitnehmer sollen insbesondere von einem höheren steuerlichen Grundfreibetrag, einer erhöhten Werbungskostenpauschale sowie einer abgeflachten Steuerprogression profitieren. In der Praxis kann dies ein leicht erhöhtes Nettogehalt bedeuten.
Wie hoch soll der steuerliche Grundfreibetrag sein?
Der Grundfreibetrag soll schrittweise auf etwa 12.900 Euro im Jahr 2028 steigen. Dies bedeutet jedoch nicht für jeden Steuerpflichtigen die gleiche Ersparnis – die tatsächliche Entlastung hängt von Einkommen und individueller Situation ab.
Welche Änderungen sind für Familien mit Kindern vorgesehen?
Das Kindergeld soll etwa 272 Euro monatlich pro Kind betragen und der Kinderfreibetrag soll angehoben werden. Das Finanzamt wird weiterhin beide Varianten prüfen und die für die Eltern günstigere berücksichtigen.
Werden alle Steuerpflichtigen von der Reform profitieren?
Nein. Höhere Belastungen könnten für Spitzenverdiener entstehen, zudem soll der maximal absetzbare Betrag für handwerkliche Dienstleistungen von derzeit 1.200 auf 900 Euro jährlich reduziert werden.
Sind die neuen Regelungen bereits endgültig beschlossen?
Nein. Es handelt sich derzeit um eine politische Einigung der Koalition, nicht um geltendes Recht. Steuerpflichtige müssen aktuell keine Anträge stellen oder Steuererklärungen anpassen.

Maciej Szewczyk
Er sammelte Erfahrungen als Berater in IT-Projekten für viele internationale Unternehmen. Im Jahr 2017 gründete er das Startup taxando GmbH, in dem er die innovative Steuer-App Taxando entwickelte, die die Abgabe der jährlichen Steuererklärung erleichtert. Maciej Szewczyk verbindet technologisches Fachwissen mit fundierten Kenntnissen der Steuervorschriften und ist damit ein Experte auf seinem Gebiet.
Privat ist er glücklicher Ehemann und Vater und lebt mit seiner Familie in Berlin.















