Altersvorsorgedepot ab dem Jahr 2027 – Zuschüsse, Besteuerung und neue Regelungen zur Altersvorsorge

Ab dem Jahr 2027 gelten in Deutschland neue Regeln für die private Altersvorsorge. Das Altersvorsorgedepot soll staatliche Zulagen, Investitionen in Fonds und ETFs sowie steuerliche Vorteile in einem Produkt bündeln. Nachfolgend wird dargestellt, wer Anspruch auf das Produkt hat, wie hoch die Zulagen ausfallen und welche Elemente der Reform bereits feststehen, während andere noch von den Angeboten der Banken und Finanzinstitute abhängen. 

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein neues Modell der privaten Altersvorsorge, das ab dem 1. Januar 2027 in Deutschland gilt und das bisherige System für neu abgeschlossene Verträge ersetzt. Die Reform wurde bereits vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet, sodass deren Inkrafttreten feststeht und Banken, Broker und Versicherungsunternehmen Zeit haben, entsprechende Produkte vorzubereiten. 

Ab 2027 werden keine neuen Verträge zu den alten Riester-Regeln mehr angeboten, bereits zuvor geschlossene Verträge können jedoch weiterhin geführt werden. Die Änderung beruht auf jahrelanger Kritik am bisherigen System, insbesondere wegen der hohen Kosten, der komplizierten Produktstruktur sowie der verpflichtenden Kapitalgarantie, die die Anlagemöglichkeiten an den Märkten stark eingeschränkt hat. 

Es handelt sich nicht um ein gewöhnliches Wertpapierdepot – staatliche Förderung wird nur gewährt, wenn Einzahlungen in ein Produkt erfolgen, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die verfügbaren Anlageinstrumente werden auf bestimmte Anlageklassen beschränkt, das konkrete Angebot wird von einer Bank, einem Versicherungsunternehmen oder einem anderen zertifizierten Anbieter erstellt.

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Ab 2027 werden drei Hauptvarianten zur Verfügung stehen:

  • Altersvorsorgedepot ohne Garantie – eigenständige Auswahl der verfügbaren Fonds und ETFs,
  • Standarddepot – einfacheres Produkt für Personen, die keine eigenständige Portfoliozusammenstellung wünschen,
  • Garantieprodukt – mit Schutz von 80 % oder 100 % der eingezahlten Beiträge zu Beginn der Auszahlungsphase.

Im Standarddepot sollen die Effektivkosten, d. h. die durchschnittliche jährliche Ergebnisreduzierung durch Kosten, auf 1 % begrenzt werden. 

Die wichtigste Neuerung ab dem 1. Januar 2027 besteht in der Abschaffung der verpflichtenden Beitragsgarantie. Dadurch können die Beiträge in Fonds und ETFs mit höherem Ertragspotenzial investiert werden. Es ist jedoch zu beachten, dass größere Anlagemöglichkeiten auch ein erhöhtes Risiko eines Wertverlustes der Ersparnisse beinhalten.

Wie hoch ist die staatliche Zulage?

Die maximale Grundzulage beträgt 540 Euro jährlich. Die Höhe richtet sich nach der eigenen Einzahlung und nicht nach dem Einkommen.

Der Mechanismus funktioniert wie folgt:

  • für die ersten 360 Euro Einzahlung pro Jahr werden 50 Cent pro eingezahltem Euro gewährt, maximal 180 Euro,
  • für weitere Einzahlungen bis zu einem Gesamtbetrag von 1800 Euro werden 25 Cent für jeden zusätzlichen Euro, maximal 360 Euro, gewährt,
  • um die Grundzulage zu erhalten, ist eine Einzahlung von mindestens 120 Euro jährlich erforderlich,
  • das maximale Einzahlungslimit auf das Konto beträgt 6840 Euro pro Jahr, die Förderung bezieht sich jedoch höchstens auf 1800 Euro eigene Einzahlungen.

Beispiel: Es werden 150 Euro monatlich, also 1800 Euro jährlich, eingezahlt. Der Staat fördert 180 Euro für die ersten 360 Euro sowie 360 Euro für die verbleibenden 1440 Euro. Somit werden dem Konto 2340 Euro gutgeschrieben, bevor das Anlageergebnis und die Produktkosten berücksichtigt werden.

Es empfiehlt sich, keine willkürlichen Einzahlungen vorzunehmen. Ein Dauerauftrag sollte eingerichtet werden, und gegen Ende November empfiehlt sich eine Überprüfung der Jahressumme, um gegebenenfalls erforderliche Nachzahlungen leisten und den vollen Anspruch auf die Zulage wahren zu können, damit keine Ansprüche durch eine geringe Unterdeckung entfallen. Besonderes Augenmerk ist bei unregelmäßigem Einkommen und Kinderzulage ratsam, da sich die Förderung nach den tatsächlich eingezahlten Beträgen richtet.

Wie funktioniert die Kinderzulage und der Bonus für Berufseinsteiger?

Für jedes Kind kann eine Zulage von bis zu 300 Euro jährlich gewährt werden, wobei der volle Betrag eine eigene Einzahlung von mindestens 300 Euro voraussetzt. Für jeden eingezahlten Euro bis zu diesem Limit wird ein Euro Kinderzulage gezahlt.

Bei einer Einzahlung von 1800 Euro jährlich und einem Kind kann die gesamte Zulage 840 Euro betragen: 540 Euro Grundzulage und 300 Euro Kinderzulage. Bei zwei Kindern steigt die Förderung auf bis zu 1140 Euro.

Außerdem kann eine Person, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro erhalten.

Wer kann das Altersvorsorgedepot nutzen?

Anspruch auf Zulagen haben in erster Linie Personen, die dem deutschen Rentenversicherungssystem unterliegen; der Kreis der Berechtigten wird jedoch erweitert.

Zum berechtigten Personenkreis können unter anderem folgende Gruppen gehören:

  • Arbeitnehmer sowie Personen in Ausbildung,
  • Minijobber mit fortbestehender Rentenversicherungspflicht,
  • Eltern während der für die Kindererziehung anerkannten Zeiträumen,
  • Personen, die sich um nahe Angehörige kümmern und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen,
  • Beamte, Richter und Berufssoldaten nach Zustimmung zur Datenübermittlung,
  • ein Teil der Unternehmer und der Angehörigen freier Berufe,
  • pflichtversicherte Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen.

Für Selbstständige gilt eine zusätzliche Voraussetzung. Eine Person, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG oder aus bestimmten freien Berufen gemäß § 18 EStG erzielt, muss eine deutsche Steuererklärung einreichen.

Wie wirkt sich das Altersvorsorgedepot auf die Besteuerung aus?

Während der Ansparphase erfolgt keine laufende Besteuerung der Wertsteigerungen und Erträge, die im Vertrag verbleiben. Die Besteuerung erfolgt erst bei Auszahlung der Mittel.

Eigene Einzahlungen bis zur gesetzlichen Höchstgrenze sowie zustehende Zulagen können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft dann, ob der Abzug einen höheren steuerlichen Vorteil als die Zulagen selbst bringt. Ergibt sich daraus eine höhere Vergünstigung, besteht Anspruch auf einen zusätzlichen Steuervorteil.

Es sollte jedoch nicht von vornherein mit einer festgelegten Rückerstattung gerechnet werden. Das Ergebnis hängt unter anderem vom Einkommen, dem Steuersatz, der Familiensituation und den weiteren Angaben in der Steuererklärung ab. Die Steuererklärung kann selbständig erstellt werden. Mit der Steuer-App Taxando lässt sich eine vereinfachte Erklärung online erstellen und übermitteln. 

Wie erfolgt die Auszahlung der Ersparnisse?

Zu Beginn der Auszahlungsphase kann zwischen einer lebenslangen Rente oder einem Auszahlungsplan gewählt werden, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft.

Die lebenslange Rente sichert eine monatliche Zahlung bis zum Lebensende. Ein Auszahlungsplan bietet mehr Kontrolle über das Tempo der Kapitalentnahme, nach dessen Ablauf jedoch keine weiteren Zahlungen erfolgen. Nicht ausgezahlte Mittel aus dem Auszahlungsplan können vererbt werden. Die klassische lebenslange Rente endet grundsätzlich mit dem Tod, es sei denn, der Vertrag sieht eine garantierte Auszahlungsdauer vor.

Zu Beginn der Rentenphase kann einmalig bis zu 30 % des angesparten Kapitals ohne Verlust der Förderung ausgezahlt werden. Auszahlungen aus geförderten Beiträgen werden mit dem in diesem Zeitraum geltenden Einkommensteuersatz versteuert.

Ist eine vorzeitige Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot möglich?

Eine reguläre Auszahlung vor Rentenbeginn kann zur Rückzahlung von Zulagen und gewährten Steuervergünstigungen führen. Das Altersvorsorgedepot sollte daher nicht als Reserve für unerwartete Ausgaben dienen.

Die Vorschriften sehen Ausnahmen vor, unter anderem die Mittelverwendung für bestimmte wohnwirtschaftliche Zwecke, die Auszahlung von bis zu 30 % des Kapitals zu Beginn der Rentenphase oder die Abfindung einer Kleinbetragsrente. In anderen Fällen kann die vorzeitige Entnahme geförderten Kapitals als schädliche Verwendung eingestuft werden.

Vor Beginn der Einzahlungen sollte überprüft werden, ob separate Rücklagen für Arbeitslosigkeit, Reparaturen am Auto oder unvorhergesehene Ausgaben bestehen.

Wie ist mit einem bestehenden Riester-Vertrag umzugehen?

Ein bestehender Riester-Vertrag muss nicht gekündigt werden. Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, behalten den Schutz der bisherigen Regelungen und können weiterhin fortgeführt werden.

Folgende Möglichkeiten bestehen außerdem:

  • den bisherigen Vertrag ohne neue Einzahlungen fortführen,
  • im Rahmen des bestehenden Vertrags in das neue Zulagensystem wechseln,
  • einen neuen Vertrag abschließen und den alten Vertrag behalten,
  • das angesparte Kapital in ein neues Produkt übertragen.

Eine Übertragung ist nicht in jedem Fall vorteilhaft. Es können Wechselgebühren, neue Abschlusskosten oder ein Verlust einer im alten Vertrag bestehenden Garantie anfallen. Kosten, Garantien, verbleibende Zeit bis zum Renteneintritt und das Risikoprofil sollten verglichen werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Was steht bereits fest, und welche Aspekte zum Altersvorsorgedepot ab 2027 sind noch offen?

Festgelegt sind das Startdatum, der Fördermechanismus, steuerliche Grundsätze und die wichtigsten Produktvarianten. Das Gesetz ist veröffentlicht und neue Produkte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.

Bestätigt sind:

  • Grundzulage bis zu 540 Euro jährlich,
  • Kinderzulage bis zu 300 Euro pro Kind,
  • Bonus für junge Menschen in Höhe von 200 Euro,
  • maximale Einzahlung 6840 Euro jährlich,
  • keine laufende Besteuerung der Erträge in der Sparphase,
  • Schutz bestehender Riester-Verträge.

Weiterhin offen sind die konkreten Gebühren der Banken, die Liste der verfügbaren Fonds und ETFs, die Starttermine der Angebote der einzelnen Anbieter sowie die tatsächlichen Investitionsergebnisse. ING kündigt das Produkt zum Start des Systems an, hat aber die vollständigen Konditionen noch nicht veröffentlicht.

Vor der Auswahl ist zu prüfen, ob das Produkt zertifiziert ist, welche Kosten anfallen und welche Vermögenswerte angeboten werden. Bei der Abrechnung der Jahreseinzahlungen sollten die Unterlagen des Anbieters aufbewahrt und in die Steuererklärung aufgenommen werden. Taxando ermöglicht die Erstellung der Steuererklärung online; bei komplexeren Fällen kann die Unterstützung eines Beraters in Anspruch genommen werden.

FAQ

Was ist das Altersvorsorgedepot und ab wann ist es verfügbar?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Konto zur privaten Altersvorsorge, auf dem Mittel unter anderem in Fonds und ETFs investiert werden können. Neue Produkte dürfen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.

Wie hoch ist die staatliche Förderung für das Altersvorsorgedepot?

Die Grundzulage beträgt maximal 540 Euro jährlich. Die ersten 360 Euro der eigenen Einzahlung werden mit 50% bezuschusst, weitere Einzahlungen – bis zu einer Gesamtgrenze von 1800 Euro – mit 25%. Für jedes Kind kann zusätzlich eine Zulage von bis zu 300 Euro jährlich gewährt werden.

Wer ist förderberechtigt?

Die Förderung steht unter anderem Arbeitnehmern, Auszubildenden, bestimmten Minijobbern, Eltern während der Kindererziehungszeit sowie pflegenden Angehörigen offen. Anspruch auf Unterstützung erhalten auch bestimmte Unternehmer, Freiberufler und Mitglieder beruflicher Versorgungssysteme.

Können Selbständige das Altersvorsorgedepot nutzen?

Ja, die Reform erstreckt die Förderung auf Personen mit entsprechenden Einkünften aus selbständiger oder freiberuflicher Tätigkeit. Eine der Voraussetzungen ist die Abgabe einer deutschen Steuererklärung für das betreffende Jahr.

Wie wirkt sich das Altersvorsorgedepot auf die Steuererklärung aus?

Einzahlungen sowie zustehende Zulagen können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft, ob der Steuervorteil durch das Sonderausgabenabzug höher ist als die erhaltenen Zulagen, und berücksichtigt im entsprechenden Fall einen zusätzlichen Freibetrag. Erträge verbleibend auf dem Konto unterliegen keiner laufenden Besteuerung.

Können im Altersvorsorgedepot beliebige ETFs investiert werden?

Nein, es stehen ausschließlich Instrumente zur Verfügung, die mit der gesetzlichen Liste zugelassener Vermögenswerte und dem Angebot des jeweiligen Anbieters übereinstimmen. Das bedeutet, dass nicht jeder ETF, der auf einem regulären Wertpapierdepot verfügbar ist, auch im Altersvorsorgedepot investiert werden kann. Die vollständigen Produktlisten sind noch nicht bekannt.

Garantiert das Altersvorsorgedepot die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals?

Das reguläre Altersvorsorgedepot sieht keine Kapitalgarantie vor, weshalb der Wert der Investition sowohl steigen als auch fallen kann. Für Personen mit höherem Sicherheitsbedürfnis werden gesonderte Produkte mit einer Garantie von 80% oder 100% der Einzahlungen angeboten.

Wie hoch sind die Kosten für das Altersvorsorgedepot?

Die genauen Gebühren hängen vom jeweiligen Kreditinstitut, Broker oder Versicherer ab und sind derzeit noch nicht vollständig bekannt. Für das vereinfachte Standarddepot gilt, dass die durchschnittliche jährliche Wertminderung durch Kosten (Effektivkosten) 1% nicht überschreiten darf. Dieser Höchstwert bedeutet jedoch nicht, dass jede Variante des Altersvorsorgedepots gleich viel kostet.

Was geschieht mit bestehenden Riester-Verträgen?

Vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossene Riester-Verträge können nach den bisherigen Regelungen weiter fortgeführt werden. Ein Wechsel in das neue Fördersystem oder eine Übertragung des Kapitals auf ein neues Produkt ohne Rückzahlung der bisherigen Förderung ist möglich, allerdings kann der Wechsel mit Kosten verbunden sein.

Wann ist eine Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot möglich?

Die Auszahlungsphase beginnt grundsätzlich zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr. Die Mittel können als lebenslange Rente oder im Rahmen eines Auszahlungsplans, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr andauert, entnommen werden. Zu Beginn der Auszahlungsphase ist eine einmalige Kapitalauszahlung von bis zu 30% möglich.

Artikel von

Maciej Szewczyk

Maciej Szewczyk ist IT-Berater, Innovationsmanager und vereidigter deutscher Übersetzer, spezialisiert auf polnisches und deutsches Steuerrecht.

Er sammelte Erfahrungen als Berater in IT-Projekten für viele internationale Unternehmen. Im Jahr 2017 gründete er das Startup taxando GmbH, in dem er die innovative Steuer-App Taxando entwickelte, die die Abgabe der jährlichen Steuererklärung erleichtert. Maciej Szewczyk verbindet technologisches Fachwissen mit fundierten Kenntnissen der Steuervorschriften und ist damit ein Experte auf seinem Gebiet.

Privat ist er glücklicher Ehemann und Vater und lebt mit seiner Familie in Berlin.

Mehr über den Autor

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