Mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) vom 14. Dezember 2019 wurde eine neue Form der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Form einer Forschungsprämie eingeführt. Ziel dieser Steuergutschrift ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und insbesondere die Forschungstätigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu fördern. In diesem Artikel erfährst du, wie du von der neuen steuerlichen Förderung für Forschung und Entwicklung profitieren kannst – sie ergänzt das hervorragend ausgebaute deutsche System der Projektförderung.
Forschungszulagen – wer kann sie beantragen?
Die Forschungszulage kann von allen steuerpflichtigen Unternehmen beantragt werden – unabhängig von ihrer Gewinnsituation –, solange sie nicht von der Steuer befreit sind. Die deutsche Forschungszulage steht denjenigen zur Verfügung, die Einkünfte erzielen aus:
- Landwirtschaft,
● Forstwirtschaft
● Gewerbe,
● selbständiger Tätigkeit.
Die Forschungszulage ist einkommensunabhängig und kann unabhängig von der Ertragslage des Unternehmens beantragt werden. Wichtig ist jedoch, dass das Forschungs- und Entwicklungsprojekt (F&E-Projekt) nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurde, d.h. am 2. Januar 2020. Dann ist es förderungswürdig. Als FuE-Vorhaben gelten Vorhaben, die mindestens in eine der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung fallen.
Steuerliche Forschungszulage – wie hoch ist der Forschungsfreibetrag?
Die Höhe der Forschungs- und Entwicklungszulage in Deutschland ist abhängig von den förderfähigen Kosten für Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Zu den förderfähigen Ausgaben für diese Projekte, die intern durchgeführt werden, gehören:
- die Bruttolöhne der im FuE-Projekt des Antragstellers beschäftigten Arbeitnehmer,
● die anerkannten Eigenleistungen des Unternehmens.
Wird das FuE-Vorhaben in Form von Auftragsforschung durch einen Dritten durchgeführt, gehören 60 % der dafür anfallenden Vergütung zu den förderfähigen Kosten.
Forschungsförderung – was ist zu tun, um eine Forschungszulage zu beantragen?
Die Beantragung einer Forschungs- und Entwicklungszulage ist ein zweistufiges Verfahren. In der ersten Stufe muss eine Bescheinigung beantragt werden, in der zweiten ein Forschungszuschuss.
Erster Schritt zum Erhalt der BSFZ-Forschungszulage – Beantragung einer Bescheinigung
Um die deutsche Entwicklungs- und Forschungszulage zu erhalten, musst du zunächst einen Antrag (Forschungszulagengesetz-Antrag) bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) stellen, um eine Bescheinigung zu erhalten, die bestätigt, dass du für das Forschungs- und Entwicklungsprojekt qualifiziert bist. Sie ist Voraussetzung für die Beantragung des F&E-Zuschusses beim Finanzamt. Mehrere Projekte können in einem einzigen Antrag zusammengefasst werden, der über die Website des BSFZ eingereicht werden muss.
Forschungsbescheinigungsstelle – forschungszulage bescheinigungsstelle
Die deutsche Forschungsbescheinigungsstelle ist unter anderem für die inhaltliche Bewertung eines FuE-Vorhabens und die Prüfung, ob es für eine FuE-Förderung in Frage kommt, zuständig. Zu ihren Aufgaben gehört es auch, Bescheinigungen direkt an das zuständige Finanzamt des antragstellenden Unternehmens zu senden.
Zweite Stufe – Beantragung der steuerlichen Förderung für Forschung und Entwicklung (FuE)
Die zweite Stufe der Inanspruchnahme der deutschen Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung besteht in der Beantragung der Gutschrift beim zuständigen Finanzamt, das für die Besteuerung des förderfähigen Unternehmens nach seinem Einkommen zuständig ist. Der Antrag muss immer nach dem Ende des Geschäftsjahres gestellt werden, in dem die förderfähigen Ausgaben für die betreffenden Projekte getätigt wurden. Dies gilt für alle FuE-Projekte, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Was bedeutet das in der Praxis? Der Antrag auf Gewährung der deutschen Forschungszulage wird beim Amt auf der Grundlage des Haushaltsjahres gestellt. Die Befreiung wird nicht ausschließlich für ein bestimmtes FuE-Projekt gewährt. Bei mehrjährigen Projekten muss für jedes Haushaltsjahr ein Forschungszulageantrag gestellt werden. Die Behörde prüft die Angaben im Antrag sorgfältig und setzt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, die Höhe der Zulage im Bescheid fest. Der Antrag auf die Forschungszulage wird über das Online-Portal My Elster gestellt. Es müssen alle Angaben gemacht werden, die zur Ermittlung der Höhe der Forschungszulage erforderlich sind. Dem Antrag müssen keine weiteren Unterlagen, auch nicht die BSFZ-Bescheinigung, beigefügt werden.
Forschungszulage gesetz – wann wird die Zulage gezahlt?
Die Forschungszulage wird nicht sofort nach der Abrechnung ausgezahlt. Sie wird in voller Höhe im Rahmen der nächsten ersten Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung auf die anfallende Steuer angerechnet. Verbleibt nach Abzug dieses Betrages ein Überschuss, so wird dieser als Erstattung ausgezahlt.
Neuerungen bei der steuerlichen Förderung für Forschung und Entwicklung ab 2025
Im Jahr 2025 bringt die deutsche steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung (Forschungszulage) Unternehmen noch mehr Vorteile durch wichtige Änderungen, die im Rahmen der Reform von 2024 eingeführt wurden. Vor allem wurde die maximale Bemessungsgrundlage auf 10 Millionen Euro erhöht, was es Unternehmen ermöglicht, eine steuerliche Förderung von bis zu 2,5 Millionen Euro jährlich zu erhalten.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wurde die Förderung zusätzlich auf 35% der förderfähigen Ausgaben erhöht, was sie noch attraktiver für Unternehmen macht, die Entwicklung planen. Es ist auch erwähnenswert, dass Projekte, die von Dritten durchgeführt werden, nun 70% der Vergütung in den förderfähigen Kosten berücksichtigen können (zuvor 60%).
Darüber hinaus wurde ab 2025 die Möglichkeit eingeführt, die Förderung früher zu nutzen – sie kann bei Vorauszahlungen auf die Steuer abgezogen werden, was den Erhalt der finanziellen Vorteile beschleunigt. Auch der Pauschalsatz für Eigenleistungen in Forschungsprojekten ist gestiegen – er beträgt jetzt 70 Euro pro Stunde.
Diese Änderungen machen die deutsche steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung noch vorteilhafter, insbesondere für Unternehmen, die in Innovationen investieren. Es lohnt sich, sie in die Geschäftspläne einzubeziehen, um potenzielle Einsparungen zu maximieren.
Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung – wo gibt es weitere Informationen?
Weitere Informationen zum F&E-Zuschuss und zum Antrag auf Forschungszulage findest du im BMF-Schreiben vom 11. November 2021 zur Gewährung von Forschungszulagen sowie auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Für die Berechnung der Höhe der FuE-Zulage im Zusammenhang mit unserem FuE-Projekt empfiehlt sich die Nutzung des deutschen Steuererstattungsberechnungsprogramms.

Maciej Szewczyk ist IT-Berater, Innovationsmanager und vereidigter deutscher Übersetzer, spezialisiert auf polnisches und deutsches Steuerrecht.
Er sammelte Erfahrungen als Berater in IT-Projekten für viele internationale Unternehmen. Im Jahr 2017 gründete er das Startup taxando GmbH, in dem er die innovative Steuer-App Taxando entwickelte, die die Abgabe der jährlichen Steuererklärung erleichtert. Maciej Szewczyk verbindet technologisches Fachwissen mit fundierten Kenntnissen der Steuervorschriften und ist damit ein Experte auf seinem Gebiet.
Privat ist er glücklicher Ehemann und Vater und lebt mit seiner Familie in Berlin.