Zinsen auf Kredite unter der Lupe: Der größte Verbündete bei der Senkung der Steuerlast!

Zahlst du Zinsen für einen Kredit und behandelst sie als Kosten, die einfach „anfallen müssen“? Das ist einer der häufigsten Fehler. In der Praxis können Zinsen die Steuer tatsächlich senken – vorausgesetzt, es ist klar, wann und wie sie zu berücksichtigen sind. In diesem Artikel wird gezeigt, welche Finanzierungskosten abziehbar sind, wie hoch die mögliche Entlastung ist und wo am häufigsten Geld verloren geht, ohne dass es bemerkt wird. Es wird erläutert, wie ein Kredit zu einem Instrument der Steueroptimierung wird.

Kreditzinsen – wann senken sie tatsächlich die Steuer?

Kreditzinsen können abgezogen werden, wenn sie unmittelbar mit der Erzielung von Einkünften verbunden sind, etwa mit der Vermietung einer Immobilie. Entscheidend ist dabei nicht der Kredit selbst, sondern sein Zweck. Wird damit eine Wohnung zur Vermietung finanziert, werden die Zinsen zu Werbungskosten. Die Regel ist einfach: Kredit für eine Anlageimmobilie, Vermietung und Einnahmenerzielung – die Zinsen mindern die Steuerbemessungsgrundlage, wodurch weniger Steuer anfällt, weil der „Gewinn auf dem Papier“ geringer ist.

Wichtig ist, dass die Vorschriften sogar Konstellationen zulassen, in denen Kosten vor den Einnahmen entstehen, etwa noch vor Beginn der Vermietung – vorausgesetzt, es besteht eine ernsthafte Absicht, mit der Immobilie Einkünfte zu erzielen. Genau hier zeigt sich der Vorteil eines bewussten Vorgehens: Die Steueroptimierung beginnt bereits vor dem ersten Mieter und nicht erst dann, wenn Einnahmen entstehen.

In der Praxis werden Kreditzinsen im Zusammenhang mit einer vermieteten Immobilie in der deutschen Steuererklärung in der Anlage V als Werbungskosten angegeben, also als Kosten zur Erzielung von Mieteinkünften. Dadurch sind sie nicht nur eine laufende Belastung für den Darlehensnehmer, sondern können das zu versteuernde Einkommen tatsächlich mindern. Zahlt der Eigentümer einer Wohnung im Laufe des Jahres 4 000 € Kreditzinsen und beträgt der persönliche Grenzsteuersatz 30 %, kann die Steuer um rund 1 200 € niedriger ausfallen. Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass das Finanzamt den vollen Zinsbetrag „erstattet“, sondern dass dessen Berücksichtigung als Kosten die Steuerbemessungsgrundlage senkt und letztlich weniger Steuer auf die Mieteinkünfte anfällt. 

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Welche Kreditkosten können als Werbungskosten angesetzt werden? Nicht nur Zinsen!

Abziehbar sind nicht nur die reinen Zinsen – die Liste der Finanzierungskosten ist deutlich umfangreicher. Viele konzentrieren sich ausschließlich auf die Höhe der Rate und übersehen andere Finanzierungskosten, die ebenfalls die Steuerbemessungsgrundlage mindern können. Zu den Kosten gehören nicht nur Hypothekenzinsen, sondern auch Kosten für die Bestellung von Sicherheiten (z. B. eine Hypothek), mit dem Kredit verbundene Notarkosten sowie Bankprovisionen und Finanzierungskosten. Dadurch kann der tatsächliche Kreditaufwand in der Steuerabrechnung erheblich niedriger ausfallen, als es zunächst nach der bloßen Höhe der Rate erscheint.

Ein besonders interessanter Bestandteil der Finanzierung kann das sogenannte Disagio sein, also eine im Voraus erhobene Gebühr im Gegenzug für einen niedrigeren Kreditzins. Bei einem Kredit für eine vermietete Immobilie kann ein solches Disagio steuerlich abziehbar sein, jedoch nicht immer nach denselben Grundsätzen. In der Praxis wird häufig ein Disagio bis zu 5 % des Kreditbetrags als marktüblich angesehen, wenn der Kredit einen festen Zinssatz oder eine Zinsbindung von mindestens 5 Jahren hat. In diesem Fall kann die Zahlung bereits zu Beginn der Investition als Kosten erfasst werden. Ist das Disagio höher oder weichen die Kreditbedingungen vom Standard ab, kann das Finanzamt verlangen, den übersteigenden Betrag über die Zeit zu verteilen, etwa über die Zinsbindungsfrist. 

Wird eine Immobilie mit Kredit finanziert, sollten Gelder aus einem Investitionskredit nicht mit privaten Ausgaben auf demselben Konto vermischt werden. Am besten ist eine Dokumentation, aus der ein klarer Weg ersichtlich ist: Auszahlung des Kredits → Kauf der Wohnung, Renovierung oder eine andere mit der Vermietung zusammenhängende Ausgabe. Das Finanzamt schaut vor allem darauf, wo das Geld tatsächlich verwendet wurde. Bei mehreren Krediten und einem gemeinsamen Konto kann es nach einigen Jahren deutlich schwieriger sein, dies nachzuweisen als die Zinsen selbst zu berechnen.

Kredit vor der Vermietung – können Zinsen schon vorher abgezogen werden?

Ja – die Zinsen können bereits vor Beginn der Vermietung berücksichtigt werden, wenn eine ernsthafte Absicht besteht, mit der Immobilie Einkünfte zu erzielen. Das ist einer der meistunterschätzten Mechanismen mit realem steuerlichem Vorteil. Ein typischer Fall: Ein Grundstück oder eine Wohnung wird gekauft, ein Kredit aufgenommen und die Immobilie für die Vermietung vorbereitet – es wird renoviert, Formalitäten werden erledigt, aber noch sind keine Einnahmen vorhanden. Dennoch können die Zinsen bereits steuerlich abziehbar sein, vorausgesetzt, es gibt einen klaren Vermietungsplan und die Maßnahmen führen tatsächlich zu diesem Ziel.

Das bedeutet, dass Kosten bereits vor dem ersten Geldzufluss vom Mieter geltend gemacht werden können und anschließend bei Entstehung der Einkünfte berücksichtigt werden. Dieses Vorgehen nutzen Investoren, die Immobilien „zur Vorbereitung“ erwerben, sie mehrere Monate renovieren und erst danach Mieter einziehen lassen. Ohne dieses Wissen gehen leicht reale Beträge verloren, weil das volle Potenzial der bereits zu Beginn der Investition entstehenden Kosten nicht genutzt wird.

Vorzeitige Kreditrückzahlung – wann können zusätzliche Kosten abgezogen werden?

Die Vorfälligkeitsentschädigung bzw. Gebühr für die vorzeitige Rückzahlung kann ebenfalls steuerlich abziehbar sein – aber nicht immer. Entscheidend ist, was anschließend mit der Immobilie geschieht. Wird der Kredit zwar getilgt, die Immobilie aber weiterhin vermietet, kann eine solche Gebühr in vielen Fällen als Werbungskosten angesetzt werden, was die Steuer unmittelbar mindert. Anders sieht es jedoch aus, wenn der Verkauf der Immobilie mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängt – dann entfällt in der Regel die Möglichkeit, diese Kosten abzuziehen.

Besonders wichtig ist dies bei einer Refinanzierung oder einem Wechsel des Bankangebots. Auf den ersten Blick kann ein niedrigerer Zinssatz sehr vorteilhaft wirken, doch unter Berücksichtigung der steuerlichen Folgen zeigt sich oft, dass die tatsächliche Ersparnis deutlich geringer ist. Deshalb sollte bei solchen Entscheidungen nicht nur auf die Rate geachtet werden – maßgeblich sind die Gesamtkosten des Kredits nach Steuern, denn nur sie zeigen die tatsächliche Wirtschaftlichkeit der Änderung.

Verkauf der Immobilie und Zinsen – können sie weiterhin abgezogen werden?

Ja – in bestimmten Fällen können Zinsen auch nach dem Verkauf der Immobilie weiterhin berücksichtigt werden. Das klingt überraschend, ist in der Praxis jedoch möglich und kann die Steuer auch nach Abschluss der Investition mindern. Die Voraussetzung ist einfach: Besteht nach dem Verkauf weiterhin ein Kredit und konnte er aus dem Erlös nicht vollständig getilgt werden, können die Zinsen weiterhin steuerlich abziehbar sein.

Zusätzlich gilt: Wird der Verkaufserlös für eine weitere vermietete Immobilie verwendet, bleibt die steuerliche Kontinuität erhalten, was aktiven Investoren einen klaren Vorteil verschafft. Das ist eine wichtige Strategie für Personen, die mit Immobilien handeln, fortlaufend Objekte kaufen und verkaufen und ein Anlageportfolio aufbauen. Ohne dieses Wissen liegt die Annahme nahe, dass die steuerliche Abrechnung mit dem Verkauf endet – tatsächlich kann die Steuer jedoch weiter optimiert und ein Teil der Kosten zurückgeholt werden.

Kredit für privaten und vermieteten Teil – wie werden die Kosten aufgeteilt?

Ist eine Immobilie teils vermietet und teils selbst genutzt, können die Zinsen anteilig angesetzt werden. Das ist eine sehr häufige Konstellation: eine Etage wird vermietet, auf einer anderen wird selbst gewohnt oder es gibt einen abgetrennten Teil des Gebäudes, der der Vermietung dient. In einem solchen Fall wird nur der Anteil der Zinsen abgezogen, der der Fläche oder dem Bereich entspricht, der zur Einkünfteerzielung genutzt wird; dies wirkt sich direkt auf die Höhe der Steuer aus.

Entscheidend ist dabei die richtige Zuordnung der Kosten zu dem jeweiligen Teil der Immobilie sowie eine transparente Abrechnung oder getrennte Finanzflüsse. Erfolgt dies nicht, kann das Finanzamt eine „pauschale“ Aufteilung vorgeben, die oft ungünstiger ist. Deshalb wählen Investoren in der Praxis zunehmend Lösungen, die eine klare Trennung der Kosten ermöglichen, etwa separate Konten oder sogar unterschiedliche Kredite für einzelne Teile der Investition.

Wie lässt sich ein Kredit als Instrument der Steueroptimierung nutzen?

Ein Kredit kann die Steuer tatsächlich senken – aber nur bei guter Planung. Es geht nicht darum, einfach „einen Kredit zu haben“, sondern darum, seine Struktur bewusst zu wählen, zu wissen, welche Kosten abgezogen werden können und zu welchem Zeitpunkt sie anzusetzen sind. Konkret bedeutet das die Wahl einer auf Vermietung abgestimmten Finanzierung, die Analyse der Kosten (z. B. das Verhältnis zwischen Zinssatz und Anfangsgebühren) sowie die vorausschauende Planung der Investition – noch bevor der erste Mieter einzieht.

Immer häufiger werden Lösungen wie Investitionskredite mit Berücksichtigung steuerlicher Optimierung, Refinanzierungen unter dem Blickwinkel der tatsächlichen steuerlichen Folgen oder eine getrennte Finanzierung verschiedener Teile einer Immobilie genutzt. Der Effekt eines solchen Ansatzes ist sehr konkret: niedrigere Steuer Jahr für Jahr, bessere Liquidität und mehr Kontrolle über die gesamte Investition, statt Entscheidungen ohne ausreichende Vorbereitung zu treffen.

FAQ

Kann die gesamte Kreditrate für eine vermietete Wohnung abgezogen werden?

Nein. Steuerlich abziehbar ist vor allem der Zinsanteil der Rate, da er die Finanzierungskosten der vermieteten Immobilie darstellt. Die Tilgung des Kapitals ist keine Werbungskostenposition – sie verringert lediglich die Verbindlichkeit gegenüber der Bank.

Wann können Kreditzinsen von der Steuer abgezogen werden?

Zinsen können abgezogen werden, wenn die Kreditmittel tatsächlich für den Kauf, den Bau oder andere Ausgaben im Zusammenhang mit einer zur Vermietung bestimmten Immobilie verwendet wurden. Entscheidend ist die tatsächliche Verwendung der Kreditmittel und nicht die Bezeichnung des Bankprodukts oder die Art der Besicherung.

Wo werden Kreditzinsen für eine vermietete Immobilie angegeben?

Mit der Vermietung zusammenhängende Zinsen werden in Anlage V als Werbungskosten, also als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, erfasst. Für die Abrechnung sind die im jeweiligen Jahr tatsächlich gezahlten Zinsen und nicht die gesamte Höhe der Kreditraten anzusetzen.

Wie lassen sich Kreditzinsen gegenüber dem Finanzamt nachweisen?

Am besten werden der Kreditvertrag, die jährliche Zinsaufstellung der Bank sowie Unterlagen aufbewahrt, aus denen hervorgeht, wofür die Kreditmittel verwendet wurden. Bei größeren Investitionen sind auch Überweisungen direkt vom Kreditkonto an den Immobilienverkäufer oder an die ausführenden Unternehmen hilfreich. Je klarer der Geldfluss, desto leichter lässt sich der Zusammenhang des Kredits mit der Vermietung belegen.

Können Kreditzinsen während eines Leerstands abgezogen werden?

Ja, sofern die Wohnung weiterhin zur Vermietung bestimmt ist und der Eigentümer tatsächlich einen Mieter sucht. Empfehlenswert ist die Aufbewahrung von Anzeigen, der Korrespondenz mit Interessenten oder des Maklervertrags. Wird die Immobilie nicht mehr zur Vermietung bestimmt und dient sie privaten Zwecken, kann der Anspruch auf den Zinsabzug entfallen.

Können Kreditzinsen aus einem Darlehen für die Renovierung einer vermieteten Wohnung abgezogen werden?

Ja, wenn die Kreditmittel für die Renovierung oder Modernisierung einer Immobilie verwendet wurden, die der Erzielung von Mieteinnahmen dient. Die steuerliche Behandlung der Renovierungsarbeiten selbst kann davon abhängen, ob es sich um Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten handelt; die Zinsen aus der damit verbundenen Finanzierung können jedoch als Werbungskosten gelten.

Können nach einer Umschuldung die Zinsen weiterhin abgezogen werden?

Ja, sofern das neue Darlehen tatsächlich die mit der vermieteten Immobilie verbundene Finanzierung ersetzt. Die bloße Umschuldung unterbricht den Zusammenhang mit der Vermietung nicht. Es muss jedoch nachgewiesen werden können, dass die Mittel aus dem neuen Darlehen zur Ablösung der bisherigen, diese Immobilie betreffenden Verbindlichkeiten verwendet wurden.

Können Zinsen abgezogen werden, wenn das Darlehen durch die vermietete Wohnung besichert ist, die Mittel jedoch privat verwendet wurden?

Nein. Die bloße Bestellung einer Hypothek oder Grundschuld auf der vermieteten Immobilie genügt nicht. Wurden die Mittel etwa für ein privates Auto, Urlaub oder die eigene Wohnung verwendet, werden die Zinsen nicht allein deshalb zu Vermietungskosten, weil die Immobilie als Sicherheit für das Darlehen dient.

Wie sind die Zinsen zu behandeln, wenn ein Teil des Darlehens für die Vermietung und ein Teil privat verwendet wurde?

Abziehbar ist nur der Teil der Zinsen, der auf die tatsächlich im Zusammenhang mit der Vermietung verwendeten Mittel entfällt. Bei einer gemischten Finanzierung sollten Ausgaben und Überweisungen deshalb von Anfang an genau getrennt werden. Das Finanzamt kann den vollen Abzug beanstanden, wenn der Verwendungszweck der Mittel nicht eindeutig feststellbar ist.

Können Zinsen nach dem Verkauf der vermieteten Immobilie weiterhin abgezogen werden?

In bestimmten Fällen ja. Reichen die Verkaufserlöse nicht aus, um das mit der Immobilie verbundene Darlehen vollständig zurückzuzahlen, können die Zinsen auf die verbleibende Restschuld weiterhin steuerlich abziehbar sein. Deckt der erzielte Verkaufspreis jedoch die Darlehensablösung, begründet das anschließende Fortbestehen der Schuld nicht automatisch einen Anspruch auf den weiteren Zinsabzug.

Artikel von

Maciej Szewczyk

Maciej Szewczyk ist IT-Berater, Innovationsmanager und vereidigter deutscher Übersetzer, spezialisiert auf polnisches und deutsches Steuerrecht.

Er sammelte Erfahrungen als Berater in IT-Projekten für viele internationale Unternehmen. Im Jahr 2017 gründete er das Startup taxando GmbH, in dem er die innovative Steuer-App Taxando entwickelte, die die Abgabe der jährlichen Steuererklärung erleichtert. Maciej Szewczyk verbindet technologisches Fachwissen mit fundierten Kenntnissen der Steuervorschriften und ist damit ein Experte auf seinem Gebiet.

Privat ist er glücklicher Ehemann und Vater und lebt mit seiner Familie in Berlin.

Mehr über den Autor

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