Wohngeld für Studierende – welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Mietzuschuss zu erhalten?

Die Miete in Deutschland kann das studentische Budget erheblich belasten, weshalb viele prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld für Studierende besteht. Tatsächlich hängt die Bewilligung der Leistung von mehreren Voraussetzungen ab. In der Regel hat zunächst BAföG Vorrang, erst danach kommt Wohngeld in Betracht. In diesem Beitrag wird erläutert, wann ein Antrag auf Wohngeld als Studierender sinnvoll ist und wovon die Entscheidung der Behörde abhängt. 

Erhalten Studierende Wohngeld? Hier zeigt sich, wann Wohngeld tatsächlich in Betracht kommt

Auf den ersten Blick wirkt das Thema recht einfach: Wer ein Zimmer mietet, Miete zahlt und von einem begrenzten Budget lebt, für den sollte ein Zuschuss zu den Wohnkosten eine naheliegende Unterstützung sein. Im deutschen System funktioniert das jedoch insbesondere beim Status als Studierender nicht automatisch. Wohngeld ist eine Leistung für Personen mit geringem Einkommen, aber Studierende gehören meist nicht zu der ersten Gruppe, an die dieses Instrument gerichtet ist, weil in ihrem Fall grundsätzlich BAföG der zentrale Fördermechanismus ist. Genau hier liegt der entscheidende Punkt: Es kommt nicht nur darauf an, ob tatsächlich BAföG auf dem Konto landet, sondern darauf, ob ein Anspruch darauf dem Grunde nach besteht. Stellt die Behörde fest, dass BAföG zusteht, es aber nicht gezahlt wird, etwa weil das Einkommen der Eltern, des Ehepartners, des Partners oder die eigenen Mittel zu hoch sind, kann Wohngeld ausgeschlossen sein. Das deutsche Studierendenwerk weist darauf hin, dass in einer solchen Situation eine Unterhaltspflicht der Familie oder der Einsatz eigener Mittel und nicht Wohngeld für Studierende maßgeblich ist.

Deshalb erfordert die Frage „Erhalten Studierende Wohngeld?“ eine differenzierte Antwort: ja, aber nur in konkreten Fällen. Wohngeld für Studierende kann dann ein Thema sein, wenn kein BAföG-Anspruch besteht, nicht wegen zu hoher Einkünfte, sondern weil die Ausbildungs-, Alters-, Formal- oder Aufenthaltslage aus dem BAföG-System herausführt. Beispiele sind das Überschreiten der Altersgrenze, das Überschreiten des maximalen Förderzeitraums, das Fehlen eines erforderlichen Leistungsnachweises, ein Studium, das nicht vom BAföG erfasst ist, oder die Situation eines Ausländers, der die in den BAföG-Vorschriften festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllt. Das klingt sehr behördlich, bedeutet in der Praxis aber vor allem eines: Vor der Annahme, dass kein Weg zu einer Unterstützung besteht, sollte der Ablehnungsgrund für BAföG geordnet werden. Gerade er entscheidet oft darüber, ob Wohngeld in Betracht kommt oder bereits im Ansatz scheitert.

Wer einen BAföG-Bescheid ablehnend erhalten hat, sollte nicht nur auf das Wort „Ablehnung“ achten, sondern die Begründung genau lesen. Für Wohngeld macht es einen erheblichen Unterschied, ob dort steht: „Es erfolgt keine Zahlung, weil das Einkommen der Eltern zu hoch ist“ oder „Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf BAföG“. Dieser eine Teil der Entscheidung gibt oft den Ausschlag dafür, ob ein Wohngeldantrag sinnvoll ist. Der Bescheid sollte daher der Wohngeldstelle vorgelegt werden, statt die Situation nur mündlich zu erläutern.

Wohngeld als Studierender beantragen – hier zeigt sich, wann ein Wohngeldantrag sinnvoll ist

In der Praxis interessiert zunächst oft das Wohngeldformular, erst danach wird geprüft, was mit BAföG ist. Bei Studierenden ist die Reihenfolge jedoch von großer Bedeutung. Sehr häufig erwartet die Wohngeldstelle tatsächlich einen BAföG-Bescheid, aber nicht immer besteht eine formale Pflicht, zuvor überhaupt einen BAföG-Antrag zu stellen. Nur das für den Studienort zuständige BAföG-Amt kann offiziell bestätigen, dass dem Grunde nach kein Anspruch auf diese Förderung besteht. 

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Der ablehnende BAföG-Bescheid wird für die Wohnungsbehörde zum Nachweis, dass der Fall nicht allein wegen des Studierendenstatus automatisch beendet werden darf. Wer also Wohngeld als Studierender beantragen möchte, sollte den BAföG-Bescheid als Ausgangspunkt und nicht als Hindernis betrachten. Ohne diesen Bescheid kann die Wohngeldstelle möglicherweise keine Grundlage haben, die persönliche Situation näher zu prüfen und festzustellen, ob die Voraussetzungen für einen Zuschuss zu den Wohnkosten vorliegen.

Auch eine strukturierte Herangehensweise ist wichtig.. Allein die Tatsache, dass selbstständig gewohnt wird, Miete gezahlt wird und das Budget knapp ist, begründet noch keinen Wohngeldanspruch. Die Behörde prüft mehrere Elemente gleichzeitig: die Ausbildungssituation, den Grund für das fehlende BAföG, das Einkommen, die Wohnkosten und die Zusammensetzung des Haushalts. Die gute Nachricht: Beruht die BAföG-Ablehnung auf Gründen wie Altersüberschreitung, Ablauf des maximalen Förderzeitraums, einer bestimmten Ausbildungsform oder fehlendem BAföG-Anspruch als Ausländer, kann ein Wohngeldantrag begründet sein

Ungünstiger ist die Lage, wenn das Problem lediglich darin besteht, dass das Einkommen der Eltern oder die eigenen Mittel für BAföG zu hoch sind. Dann kann die Behörde annehmen, dass kein Ausschluss aus dem studentischen Fördersystem vorliegt, sondern lediglich die Einkommensgrenzen des BAföG nicht erfüllt sind, und das eröffnet den Weg zu Wohngeld nicht automatisch.

Anspruch auf Wohngeld für Studierende: erst BAföG, dann Wohngeld? 

Die wichtigste Regel klingt technisch, sollte aber unbedingt im Gedächtnis bleiben: Für Wohngeld zählt nicht nur die Auszahlung von BAföG, sondern der BAföG-Anspruch dem Grunde nach. Das bedeutet, dass keine BAföG-Zahlung erfolgen kann und dennoch weiterhin eine Zuordnung zu diesem Fördersystem bestehen kann. Dann entsteht möglicherweise kein Anspruch auf Wohngeld für Studierende. Ein Beispiel: Wird BAföG nicht ausgezahlt, weil die Behörde Einkommen der Eltern, des Partners, des Ehepartners oder die eigenen Ersparnisse berücksichtigt, ist das nicht dieselbe Situation wie das formelle Fehlen eines BAföG-Anspruchs. Im ersten Fall liegt das Problem in der finanziellen Bewertung, im zweiten in der Förderberechtigung selbst. Dieser Unterschied ist von großer Bedeutung, weil Wohngeld BAföG nicht ersetzen soll, wenn BAföG nur wegen des Einkommens entfällt. Vielmehr soll es Personen unterstützen, die aus bestimmten Gründen insgesamt nicht in das BAföG-System fallen.

Die Reihenfolge der Schritte sollte daher sehr praktisch sein: zunächst BAföG prüfen, dann den Bescheid analysieren und erst danach die Sinnhaftigkeit eines Wohngeldantrags bewerten. Es reicht nicht aus, der Wohngeldstelle mitzuteilen, dass kein BAföG gezahlt wird. Erforderlich ist ein Dokument, das den Grund dafür aufzeigt. Weist der Bescheid darauf hin, dass aus formellen Gründen kein BAföG-Anspruch besteht, stellt sich die Lage anders dar. Dann kann Wohngeld für Studierende als reale Option in Betracht kommen, selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass die übrigen Einkommens- und Mietkostenbedingungen erfüllt sind. 

Besonders aufmerksam sollten dies Personen nach einem Fachwechsel, nach einem Abbruch des früheren Studiums ohne triftigen Grund, nach Überschreiten der regulären Förderhöchstdauer oder nach Aufnahme eines weiteren Ausbildungsabschnitts prüfen, der die BAföG-Voraussetzungen nicht erfüllt. Diese Situationen sind nicht identisch, daher sollte jeder Fall anhand der konkreten Behördenentscheidung gelesen werden und nicht anhand allgemeiner Meinungen aus dem Internet.

Wohngeld für Studierende ohne BAföG – hier zeigt sich, ob ein Teil der Wohnkosten erstattet werden kann

Liegt bereits ein ablehnender BAföG-Bescheid vor, sollte er nicht vorschnell beiseitegelegt werden. Im deutschen System kann eine solche Entscheidung der Beginn eines weiteren Schritts sein, sofern ihr Grund tatsächlich einen BAföG-Anspruch dem Grunde nach ausschließt. Wohngeld für Studierende ohne BAföG ist vor allem dann ein naheliegendes Thema, wenn studiert wird, Wohnkosten anfallen, die Einkünfte begrenzt sind und zugleich die reguläre studentische Förderung nicht genutzt werden kann. Das kann unter anderem Personen betreffen, die die im BAföG vorgesehene Altersgrenze überschritten haben, nicht mehr innerhalb des maximalen Förderzeitraums liegen oder eine Ausbildungsform absolvieren, die nicht im Rahmen des BAföG gefördert wird. Es geht also nicht darum, mit Gewalt eine Lücke zu suchen, sondern darum zu prüfen, ob der Gesetzgeber für die jeweilige Lage einen anderen Unterstützungsweg vorgesehen hat. Genau deshalb sind die Unterlagen und der Ablehnungsgrund hier wichtiger als die allgemeine Auffassung, Studierenden stehe das nicht zu.

Ein gesonderter, besonders sensibler Fall betrifft Studierende mit Kindern. Das deutsche Studierendenwerk weist darauf hin, dass studierende Eltern unter engen Voraussetzungen Wohngeld für sich sowie für andere Familien- oder Haushaltsmitglieder beantragen können, die kein BAföG erhalten. Das zeigt, dass die familiäre Situation die Betrachtung des gesamten Antrags verändern kann, auch wenn damit noch kein automatischer Leistungsanspruch verbunden ist. In einer solchen Lage ist eine Beratung beim zuständigen Studierendenwerk oder Studentenwerk sinnvoll, denn beim Haushalt zählen die Details: Wer lebt mit im Haushalt, wer erhält Leistungen, wie hoch sind die Einkünfte und welche Mietkosten fallen tatsächlich an. Wohngeld kann helfen, die Mietbelastung zu senken, erfordert aber geordnete Unterlagen, die richtige Reihenfolge der Schritte und eine nüchterne Einschätzung, ob die BAföG-Ablehnung eine Grundlage für den nächsten Schritt bietet. So geht keine Zeit mit einem „ins Blaue hinein“ gestellten Antrag verloren, sondern es wird mit größerer Kenntnis der deutschen Regelungen gehandelt.

FAQ

Kann ein Studierender in Deutschland Wohngeld erhalten?

Ja, aber nur in bestimmten Fällen. Entscheidend ist, ob dem Studierenden dem Grunde nach BAföG zusteht. Besteht ein solcher Anspruch, ist Wohngeld in der Regel ausgeschlossen, selbst wenn tatsächlich keine BAföG-Zahlung erfolgt.

Kann Wohngeld bezogen werden, wenn BAföG abgelehnt wurde?

Das hängt vom Ablehnungsgrund ab. Besteht kein BAföG-Anspruch aus formellen Gründen, etwa wegen Überschreitens bestimmter Fördervoraussetzungen, wegen der Art des Studiums oder wegen fehlender BAföG-Berechtigung, kann Wohngeld möglich sein. Beruht die Ablehnung hingegen allein auf einem hohen Einkommen oder Vermögen des Studierenden oder der Familie, entsteht ein Wohngeldanspruch grundsätzlich nicht.

Muss vor dem Wohngeldantrag ein BAföG-Antrag gestellt werden?

In der Praxis sollte ein Studierender zunächst BAföG beantragen, weil das zuständige BAföG-Amt offiziell bestätigen kann, ob ein Anspruch auf die Leistung dem Grunde nach besteht. Der ablehnende Bescheid mit Begründung ist anschließend ein wichtiges Dokument für die Wohngeldstelle.

Können BAföG und Wohngeld gleichzeitig bezogen werden?

Ein Studierender, der allein wohnt und dem Grunde nach BAföG-berechtigt ist, kann in der Regel nicht gleichzeitig Wohngeld erhalten. Anders kann die Lage in einem Haushalt aussehen, in dem neben dem Studierenden Personen leben, die nicht unter BAföG fallen, etwa ein Partner oder ein Kind. Dann ist der Wohngeldanspruch für den gesamten Haushalt zu prüfen.

Kann ein Studierender in einer WG Wohngeld erhalten?

Ja, das Wohnen in einer Wohngemeinschaft schließt Wohngeld für sich genommen nicht aus. Jeder Fall wird jedoch individuell geprüft. Normale Mitbewohner bilden nicht automatisch einen gemeinsamen Haushalt im Sinne des Wohngeldrechts, weshalb unter anderem Mietvertrag, Anteil an der Miete und die tatsächlichen Verhältnisse zwischen den Bewohnern maßgeblich sind.

Kann ein Studierender mit Minijob Wohngeld erhalten?

Ein Minijob schließt Wohngeld nicht aus. Das Einkommen aus Arbeit wird jedoch bei der Berechnung des Leistungsanspruchs und der Höhe berücksichtigt. Entscheidend bleibt, ob der Studierende dem Grunde nach vom BAföG ausgeschlossen ist – ein geringes Einkommen allein genügt nicht für den Wohngeldanspruch.

Zählen Geldbeträge, die von den Eltern erhalten werden, als Einkommen beim Wohngeld?

Regelmäßige Unterhaltsleistungen oder andere von den Eltern übermittelte Mittel können bei der Ermittlung des Haushaltsinkommens relevant sein. Die Wohngeldstelle prüft nicht nur das Arbeitsentgelt, sondern auch sonstige Mittel, aus denen ein Student den Lebensunterhalt finanziert. Daher sind bei der Antragstellung die Einkommensquellen ordnungsgemäß nachzuweisen.

Kann ein Student mit Kind Wohngeld erhalten?

Ja, diese Konstellation kann anders zu beurteilen sein als bei einem allein lebenden Studenten. Leben im Haushalt Personen, die keinen Anspruch auf BAföG haben, etwa ein Kind oder ein Partner, kann Wohngeld für die berücksichtigungsfähigen Haushaltsmitglieder gewährt werden. Die Höhe der Leistung hängt dann unter anderem von der Zahl der Personen, den Einkünften und den Wohnkosten ab.

Ab welchem Monat kann Wohngeld erhalten werden?

Grundsätzlich beginnt der Bewilligungszeitraum für Wohngeld mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde, sofern die Leistungsvoraussetzungen bereits zu diesem Zeitpunkt vorlagen. Die Einreichung eines vollständigen Antrags sollte daher nicht auf den Folgemonat verschoben werden.

Für welchen Zeitraum wird Wohngeld bewilligt?

Wohngeld wird standardmäßig für 12 Monate bewilligt. Sofern die Einkommens- und Wohnsituation voraussichtlich stabil bleibt, kann dieser Zeitraum auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Nach Ablauf des Zeitraums ist ein neuer Antrag zu stellen, wenn die Unterstützung weiterhin benötigt wird.

Artikel von

Maciej Szewczyk

Maciej Szewczyk ist IT-Berater, Innovationsmanager und vereidigter deutscher Übersetzer, spezialisiert auf polnisches und deutsches Steuerrecht.

Er sammelte Erfahrungen als Berater in IT-Projekten für viele internationale Unternehmen. Im Jahr 2017 gründete er das Startup taxando GmbH, in dem er die innovative Steuer-App Taxando entwickelte, die die Abgabe der jährlichen Steuererklärung erleichtert. Maciej Szewczyk verbindet technologisches Fachwissen mit fundierten Kenntnissen der Steuervorschriften und ist damit ein Experte auf seinem Gebiet.

Privat ist er glücklicher Ehemann und Vater und lebt mit seiner Familie in Berlin.

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