Neben der Haupterwerbsquelle wird oft auf verschiedene Weise zusätzliches Geld verdient, das das Budget erhöht. In solchen Fällen gibt es meistens Zweifel – sollte dieser Betrag besteuert werden? Da Strafen von Behörden schwerwiegend sein können, ist es wichtig herauszufinden, welche zusätzlichen Einkünfte steuerfrei sind. Darüber sprechen wir in unserem heutigen Artikel – herzlich willkommen!
Steuerfreies Zusatzeinkommen mit einem Minijob
Bei einer Teilzeitarbeit kann bis zu 556 Euro monatlich verdient werden, ohne Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Gelegentlich darf dieser monatliche Schwellenwert einmalig überschritten werden. Der jährliche Gesamteinkommen aus solcher Beschäftigung sollte jedoch 6672 Euro, also durchschnittlich 556 Euro pro Monat, nicht übersteigen.
Es gibt Ausnahmen von diesem Jahreslimit: Höhere Einkünfte, die sporadisch und unerwartet sind, sind zulässig. “Sporadisch” bedeutet, dass solche Fälle höchstens dreimal in zwölf Monaten vorkommen dürfen. Vertretungen aufgrund von Krankheit gelten beispielsweise als “unerwartet”, während zusätzliche Einkünfte aus saisonaler Arbeit als vorhersehbar gelten. In solchen Ausnahmefällen darf das jährliche Einkommen 7288 Euro nicht überschreiten.
Zusätzlicher Verdienst ohne Steuern – Was ist das?
Teilzeitarbeit ist normalerweise eine feste, aber weniger zeitintensive Beschäftigungsform, die oft neben dem Hauptberuf ausgeübt wird. Sie kann in derselben Branche wie die Haupttätigkeit oder in einem ganz anderen Bereich sein. Einkünfte aus dieser Beschäftigungsform unterliegen der Besteuerung und in manchen Fällen auch der Sozialversicherungspflicht.
Zusätzliche Einkünfte sind hingegen sporadische Einnahmen, die zum Beispiel aus seltenen Aufträgen oder anderen gelegentlichen Quellen stammen. Unter bestimmten Umständen können solche Einkünfte steuerfrei sein, sofern sie festgelegte Grenzen nicht überschreiten.
Kurz gesagt, Teilzeitarbeit ist ein regelmäßigerer Job, während zusätzliche Einkünfte eher gelegentliche finanzielle Zuflüsse darstellen.
Steuerfreier Zuverdienst durch Selbstständigkeit
Die Grenze für steuerfreie zusätzliche Einkünfte bei Selbstständigkeit liegt bei 410 Euro pro Jahr. Dies gilt für freiberufliche Tätigkeiten oder gewerbliche Arbeit, ohne Steuern zu zahlen.
Bei Überschreitung dieses Freibetrags ist das Ausfüllen des Anhangs S bei Auftragsarbeit und des Anhangs G bei gewerblichen Einkünften erforderlich. In diesem Fall muss auch eine Steuererklärung abgegeben werden.
Steuerfreier Zusatzverdienst aus privatem Verkauf
Gelegentliche Verkäufe von Alltagsgegenständen wie Kleidung, Bücher, Schuhe und Dekoartikel sind steuerfrei. Bei Schmuck gilt jedoch eine Spekulationsfrist von mindestens einem Jahr, bevor er steuerfrei weiterverkauft werden kann. Frühere Verkäufe werden besteuert, da sie als gewinnorientierter Weiterverkauf und nicht mehr als privater Verkauf gelten.
Bei einem Gewinn von mehr als 600 Euro innerhalb eines Jahres aus privaten Verkäufen, ist dieser zu versteuern. Solche Gewinne fallen unter “sonstige Einkünfte” gemäß § 22 Nr. 2 EStG und müssen in der Anlage SO der Steuererklärung angegeben werden. Verluste aus solchen Verkäufen können nur mit Gewinnen aus ähnlichen Transaktionen verrechnet werden.
Für Immobilien, die nicht vom Eigentümer genutzt werden, gilt eine zehnjährige Spekulationsfrist gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Für andere Werte wie Gold, Schmuck, Kunst, Fremdwährungen, Münzen oder Kryptowährungen wird eine Spekulationsfrist von einem Jahr gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG angewendet.
Steuerfreier Zuverdienst aus Vermietung und Verpachtung von beweglichen Sachen
Gelegentliche Vermietungen, wie die eines Autos oder Wohnwagens, sind in der Regel steuerpflichtig. Das Einkommen bleibt jedoch steuerfrei, wenn es weniger als 256 Euro pro Jahr beträgt (§ 22 Nr. 3 EStG).
Wie hoch ist der steuerfreie Zusatzverdienst im Ehrenamt?
Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, wie dem Unterrichten von Kindern oder der Hilfe in einem Tierheim, kann bis zu 3000 Euro jährlich verdient werden, ohne Steuern zahlen zu müssen. Überschreitet das Einkommen diesen Betrag, sollte es in der Anlage N der Steuererklärung angegeben werden. Dort können auch mit der Tätigkeit verbundene Kosten vom Einkommen abgezogen werden.
Ehrenamtliche Arbeit ist in Deutschland sehr wichtig, weshalb der Gesetzgeber 2013 die Steuerfreigrenze auf 3000 Euro pro Jahr erhöht und zusätzlich einen Pauschalbetrag von 840 Euro jährlich für ehrenamtliche Tätigkeiten eingeführt hat.
Verdienstmöglichkeiten für Rentner ohne Steuerzahlung
Einkünfte aus der Rente werden genauso besteuert wie Einkommen von Arbeitnehmenden oder Selbstständigen. Bei Nebenbeschäftigungen von Rentnern erfolgt eine Besteuerung nur, wenn das Einkommen 520 Euro im Monat übersteigt. Bis zu dieser Grenze wird das Einkommen als Minijob behandelt und nur mit zwei Prozent besteuert, ohne dass zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge oder andere Steuern anfallen. Dies bedeutet, dass ein Rentner jährlich bis zu 6672 Euro zusätzlich verdienen kann, ohne darauf Steuern zu zahlen.
Für zusätzliche Renteneinkünfte ohne Steuer gelten dieselben Grenzwerte wie für Arbeitnehmende, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Besteuerung von zusätzlichem Renteneinkommen
Wenn mehr zusätzliches Einkommen erzielt wird, unterliegt es der Besteuerung – in diesem Fall muss es in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Die Steuererklärung kann bequem mit Taxando abgewickelt werden. Unsere moderne App zur Steuerabrechnung in Deutschland ist sehr benutzerfreundlich – alles lässt sich schnell und effektiv nur mit dem Telefon oder Laptop erledigen.

Maciej Wawrzyniak ist ein erfahrener Unternehmer, dessen Unternehmen jedes Jahr mehr als 40.000 Steuererklärungen erstellt. Als Mitbegründer von Taxando bringt er seine Erfahrungen und Kenntnisse in den Bereichen Finanzen, Marketing und Steuern in das Projekt ein.
Privat liebt Maciej sportliche Herausforderungen, spielt Gitarre und schwimmt gerne im See. Außerdem ist er stolzer Vater von drei Söhnen.