Hast Du Spenden an politische Parteien in Deutschland getätigt? Wenn ja, solltest Du wissen, dass solche Spenden in Deiner jährlichen Steuererklärung abzugsfähig sind. Bei der Abgabe Deiner Steuererklärung kannst Du den gespendeten Betrag angeben, was zu einer geringeren Steuerschuld führt. Wer kann Parteispenden und Parteibeiträge von der Steuer absetzen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Abzug in Anspruch genommen werden kann? Lies den heutigen Beitrag und erfahre das Wichtigste über den Spendenabzug in Deutschland – wir wünschen Dir viel Spaß beim Lesen.
Parteispenden und die Steuer in Deutschland
Wie die Statistiken zeigen, sind die deutschen Bürger in Wahljahren sehr großzügig gegenüber den politischen Parteien. Die vom Bundestag veröffentlichten Zahlen belegen dies eindrucksvoll: Kurz vor Öffnung der Wahllokale sammelten die einzelnen Parteien fast 11,5 Millionen Euro an Spenden, die über 50.000 Euro lagen.
Warum politische Parteien von den Menschen in Deutschland unterstützt werden, liegt vor allem an ihren eigenen Ansichten und Ideen. Einige Steuerzahler leben immer noch in Unwissenheit und wissen nicht, dass Parteispenden in Deutschland nicht nur den Politikern helfen, sondern auch ihnen selbst Steuervorteile bringen können.
Spenden für politische Parteien in Deutschland – Die Parteispende ist in der Steuerererklärung abzugsfähig!
Nach dem derzeitigen Steuersystem in Deutschland sind Spenden an politische Parteien abzugsfähig und werden in der Steuererklärung als Sonderausgaben behandelt – genauso wie Spenden für andere Zwecke, z. B. für die Kirche. Sie werden vom Gesetzgeber als Beitrag zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens behandelt und wirken sich daher seit vielen Jahren positiv auf die Steuerpflicht aus, da sie eine Art Belohnung für diejenigen darstellen, die einen Teil ihres Geldes für die Entwicklung politischer Gruppen in Deutschland spenden.
Parteispenden 2024 absetzen – wer kann den Abzug in Anspruch nehmen?
Deutsche Bürger (natürliche und juristische Personen) können an ausgewählte Organisationen spenden, zu denen auch politische Parteien gehören – die Spenden sind nicht betragsmäßig begrenzt, so dass Du als Steuerzahler 100 €, 1.000 € oder 10.000 € spenden kannst – es hängt alles von Deinem Willen ab.
Wichtig ist jedoch, dass eine Parteispende nur steuerlich absetzbar ist, wenn der steuerliche Abzug von Spenden an politische Parteien von einer natürlichen Person beansprucht wird. Juristische Personen, d.h. Unternehmen, können diese Spenden nicht absetzen, was sich direkt aus dem deutschen Einkommensteuergesetz ergibt (§ 4 (6) EStG).
Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an deutsche politische Parteien – Parteispenden absetzen – zwei Möglichkeiten
Bei einer Parteispende kann der Steuerabzug auf zwei Arten durchgeführt werden.
Ermäßigung der Einkommensteuer
Nach § 34g des Einkommensteuergesetzes (EStG) hat ein deutscher Steuerpflichtiger Anspruch auf eine Steuerermäßigung für das Jahr, in dem er eine Spende an eine politische Partei tätigt.
Derzeit sind 50 % des gesamten Spendenbetrags steuerlich absetzbar. Allerdings gibt es bestimmte Abzugsgrenzen – sowohl für Alleinstehende als auch für Ehepaare, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Dies sieht derzeit folgendermaßen aus:
- Einzelpersonen – Spenden bis zu 1650 €.
- Ehepaare – Spenden von bis zu 3.300 €.
Zur Veranschaulichung ein Beispiel: Wenn Du 1650 € an politische Parteien spendest, halbiert sich Deine jährliche Steuerschuld auf 825 €. Wenn Du eine gemeinsame Steuererklärung abgibst und eine Spende in Höhe von 3.300 € tätigst, kannst Du einen Betrag von 1.650 € absetzen. Wie bereits erwähnt, müssen diese Kosten in Deiner jährlichen Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden.
Überschüssige Spende und Steuer
Was ist, wenn die Spenden an politische Parteien höher waren? Solche Spenden werden ähnlich behandelt, d.h. als Sonderausgaben. Der Unterschied in diesem Fall besteht jedoch darin, dass der Selbstbehalt nicht von der Steuer abgezogen wird, sondern von Deinem zu versteuernden Einkommen. Dadurch verringert sich – je nach Höhe der Spende – der von Dir zu zahlende Steuersatz in diesem Umfang.
Ein Beispiel: Wenn Du als Einzelperson dem deutschen Finanzamt 3000 € an eine politische Partei gespendet hast, wird Deine Steuerschuld um maximal 825 € (50 % des im vorigen Absatz genannten Spendenhöchstbetrags) reduziert. Den Rest der Spende in Höhe von 1350 € (4000 € – 1650 € = 1350 €) kannst Du als Sonderausgabe behandeln. Dies ist der bereits erwähnte Betrag des zu versteuernden Einkommens.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in diesem Fall von den 3.000 €, die Du gezahlt hast, 2175 € steuerlich absetzbar sind (825 € + 1350 € = 2175 €). Dabei verringert sich die zu zahlende Steuer um 825€ und das zu versteuernde Einkommen um 1350€.
Spenden an politische Parteien in Deutschland und Spendenbescheinigung
Wenn Du Deine Spenden von der Steuer absetzen möchtest, benötigst Du einen Zahlungsnachweis. Für Spenden bis zu 300 € (ab 2021, vorher 200 €) reicht ein Kontoauszug aus. Für höhere Beträge benötigst Du eine offizielle Spendenbescheinigung. Wichtig ist jedoch, dass der Nachweis nicht zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden muss, sondern zu dem Zeitpunkt, zu dem das Finanzamt ihn anfordert.
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