Internet- und Telefonkosten in der Steuererklärung – prüfe, wie Du sie absetzen kannst!

Seit dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie haben viele Menschen auf der ganzen Welt, auch in Deutschland, ihre Arbeit nach Hause verlegt. Dies wiederum bedeutet, dass private Geräte wie Telefone und Computer auch für geschäftliche Aufgaben genutzt werden. Wusstest Du, dass Du bestimmte Kosten in Deiner Steuererklärung angeben kannst? Dies ist der Fall bei den Internetkosten und Kosten für das Telefon.

Wie können Telekommunikationskosten in Deutschland von der Steuer abgesetzt werden? Welche Beträge können genannt werden? Wer kann den Abzug in Anspruch nehmen? Informiere Dich noch heute über die wichtigsten Fragen und sehe, wie viel Du sparen kannst – herzlich willkommen!

Internet- und Telefonkosten-Steuer – Wer kann davon profitieren?

Eine Steuererstattung für Telefon- und Internetkosten können Personen beantragen, die von zu Hause aus arbeiten oder täglich private Geräte für berufliche Zwecke nutzen. Wenn Du also Dein persönliches Smartphone oder Deinen Internetanschluss für Anrufe und geschäftliche Aufgaben nutzt, kannst Du einen Teil Deiner Internet- und Telefonkosten von der Steuer absetzen. Falls Dein Arbeitgeber Dir diese Kosten nicht erstattet, kannst Du sie als steuerlich absetzbare Kosten geltend machen.

Telefon und Internet in Deutschland von der Steuer absetzen – zwei Optionen

Wie kann man Internetkosten und Telefonkosten absetzen? Das deutsche Steuersystem sieht derzeit zwei Möglichkeiten vor.

  • Telefonkosten-Pauschale – eine Pauschale bedeutet, dass Du 20 % der Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 20 € pro Monat oder 240 € pro Jahr absetzen kannst.
  • Tatsächliche Telefonkosten in der Steuererklärung: Steuererstattung für Telefon- und Internetkosten, wenn Du Dich nicht für die Pauschalform entscheidest, kannst Du in Deiner Steuererklärung Rechnungen oder Belege über die von Dir gezahlten Beträge einreichen. Vergiss jedoch nicht, diese Posten in Deiner Steuererklärung einzeln aufzuführen. Wichtig ist, dass in diesem Fall Telefon und Internet ohne Begrenzung von der Steuer abgesetzt werden können. Die Erstattung ist in keiner Weise durch den Betrag begrenzt.

Steuererklärung für Telefonkosten und Internetkosten in Deutschland – Pauschalbetrag oder Rechnungen? Welche soll ich wählen?

Du hast Dich über die beiden Möglichkeiten informiert und fragst Dich nun, ob es besser ist, die Telefonkosten pauschal abzusetzen oder vielleicht über Belege? Dann lass uns die beiden Optionen etwas näher betrachten.

Pauschalbetrag und deutsche Steuererstattung für Internet- und Telefonkosten in der Steuererklärung

Der Vorteil dieser Lösung ist, dass man sich nicht allzu sehr anstrengen muss. Wenn Du Dich für pauschale Telefon- und Internetkosten entscheidest, musst Du nicht nachweisen, in welchem Umfang Du Deine privaten Geräte beruflich genutzt hast.

Das ist zweifellos der größte Vorteil dieser Lösung: Du kannst die Telefonkosten ohne Nachweis absetzen und musst Dich nicht um zusätzliche Formalitäten kümmern – vorausgesetzt, Du hast tatsächlich von zu Hause aus gearbeitet oder mit Deinem privaten Smartphone geschäftliche Gespräche geführt.

Allerdings bietet diese Lösung nicht die volle Flexibilität bei der Steuererstattung von Internet- und Telefonkosten in der Steuererklärung) – die Einschränkung besteht darin, dass nur bis zu 20 % Deiner monatlichen Ausgaben vom deutschen Finanzamt als abzugsfähig angesehen werden. Die Obergrenze liegt, wie bereits erwähnt, bei 240 € – mehr kannst Du mit dieser Form des Abzugs nicht zurückerhalten.

Wie lassen sich pauschale Internet- und Telefonkosten von der Steuer am besten absetzen? Wähle die 3 Monate, in denen Deine Rechnungen am höchsten waren. Optional kannst Du auch einen Jahresdurchschnitt verwenden.

Zum Beispiel:

  • Deine Rechnungen waren im Januar, April und Oktober am höchsten,
  • Die Summe der drei Rechnungen beträgt: 50 € + 47 € + 52 € = 149 €,
  • 149 €/ 3 Monate * 20% = 9,93 €,
  • 9,93 € * 12 Monate = aufgerundet auf 119,16 €.

In der Praxis bedeutet dies, dass Du mit einer Erstattung für Telefon- und Internetkosten über die Steuererklärung in Höhe von 119,16 € rechnen kannst, da dies unter der festgelegten Grenze von 240 € liegt.

Internet- und Telefonkosten über Rechnungen absetzen

Wie Du bereits weißt, gibt es als Alternative zur Pauschale die Möglichkeit, Telefon- und Internetkosten in Form von Rechnungen und anderen Belegen als Nachweis für Deine Ausgaben steuerlich abzusetzen. Ist das sinnvoll?

Der größte Vorteil dieser Option besteht darin, dass Du einen unbegrenzten Betrag Deiner Ausgaben für die Nutzung von Netzwerken und Telefonen für berufliche Zwecke absetzen kannst. Dies lohnt sich besonders, wenn Du schätzt, dass Deine Telekommunikationskosten 20 % Deiner Ausgaben für den beruflichen Teil übersteigen.

Andererseits müssen aber die steuerlich absetzbaren Telefonkosten dokumentiert, genau berechnet und dem deutschen Finanzamt vorgelegt werden. Wie sieht das in der Praxis aus?

  • Du dokumentierst alle Gespräche (privat und beruflich) mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Teilnehmern und präsentierst die ausgewählten 3 Monate.
  •     Du bestimmst den Anteil der Netz- oder Telefonnutzung für geschäftliche Zwecke anhand eines individuellen Protokolls oder der aufgezeichneten Gesprächsdauer.

Wenn z. B. 40 % der gesamten Anrufe von Berufstätigen getätigt wurden, kannst Du 40 % des Gesamtbetrags auf Deiner Rechnung abziehen.

Internet- und Telefonkosten-Steuererklärung für Selbstständige – wie sieht sie aus?

Wenn Du selbständig bist, kannst Du auch Erstattungen für Internet- und Telefonkosten in Deiner  Steuererklärung beantragen, die bei der Ausübung Deiner Tätigkeit entstehen. Das Abzugsprinzip ist ähnlich wie bei den Arbeitnehmern. Du kannst diese Kosten in Deiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen – Voraussetzung ist allerdings, dass Du Deine privaten und beruflichen Telefonate trennst. Wenn Du sie getrennt hast ist die Berechnung kein großes Problem – andernfalls muss Deine eigene Einschätzung durch Aufzeichnungen von Anrufen über einen Zeitraum von drei Monaten belegt werden.

Wenn Du 90 % Deiner Geräte oder Deines Netzwerks für die Arbeit nutzt, kannst Du die Betriebskosten in voller Höhe absetzen. Du musst dies jedoch nachweisen können – andernfalls kann das deutsche Finanzamt davon ausgehen, dass das Verhältnis 50 % beträgt, und das ist der Höchstbetrag, den Du von der Steuer absetzen kannst.

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