Um die finanziellen Auswirkungen des rasanten Energiewachstums auf Wirtschaft, Unternehmen und Bürger so weit wie möglich abzufedern, hat die Bundesregierung mit Sofortmaßnahmen umfassende Entlastungsmaßnahmen und soziale Unterstützung in Form von Hilfspaketen angestrebt. Wann ist mit dem Inkrafttreten der finanziellen Entlastung zu rechnen?
Hohe Energiepreise – wann ist mit Entlastung zu rechnen?
Die deutsche Bundesregierung hat im Zusammenhang mit den steigenden Energiepreisen Entlastungsmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht. Dazu gehören umfangreiche Steuererleichterungen und andere Unterstützungsmaßnahmen. Auch den betroffenen Unternehmen, die derzeit mit schwierigen Herausforderungen zu kämpfen haben, soll geholfen werden. Die Bundesregierung plant, bis Mitte 2022 eine Energiepauschale zu beschließen.
Energiepauschale – Unterstützungspaket
Im Zusammenhang mit dem Anstieg der Energiepreise sind folgende Unterstützungsmaßnahmen geplant:
- Senkung der Energiesteuer,
- 300 Euro Energiepauschale im Jahr 2022,
- vergünstigte Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel,
- 100 Euro einmalige Zahlung pro Kind,
- 200 Euro für Sozialhilfeempfänger.
Energiepreisentwicklung 2022 – Senkung der Energiesteuer
Um die Autofahrer zu entlasten, wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate auf das unionsrechtlich zulässige Mindestniveau gesenkt. Dadurch wird der Preis für Benzin um 30 Cent pro Liter und für Diesel um 14 Cent pro Liter gesenkt. Die Kosten werden voraussichtlich ab Juni 2022 sinken, so dass das Tanken rund um die Feiertage günstiger werden dürfte. Das Bundesfinanzministerium unter der Leitung von Christian Linder hat bereits einen Gesetzentwurf zur Senkung der Energiesteuer vorgelegt.
Energiepreise 2022 – 300 € Energiepauschale im Jahr 2022
Für alle Erwerbstätigen, die in den Steuerklassen eins bis fünf sozialversicherungs- und einkommensteuerpflichtig sind, wird es eine einmalige Energiepauschale von 300 € geben. Sie wird zusätzlich zu dem Gehalt gezahlt, das sie bis Ende 2022 erhalten. Sie soll zusätzlich gewährt werden – unabhängig von den geltenden Steuervorschriften. Es ist vorgesehen, dass der Pauschalbetrag der Einkommensteuer unterliegt, so dass der Nettobetrag, den die Begünstigten erhalten, je nach Steuersatz entsprechend niedriger ausfällt. Was die Arbeitnehmer betrifft, so werden die Zahlungen über den Arbeitgeber oder die Gehaltsabrechnung erfolgen. Da sie in der diesjährigen (2022) Steuererklärung angegeben und versteuert werden müssen, wird jeder Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben müssen. Selbstständige sollen einen pauschalen Energiezuschuss in Form einer einmaligen Steuervorauszahlung erhalten. Die Energiepauschale soll nach den derzeitigen Plänen der Regierungskoalition nicht für Rentner, Pensionäre, Minijobber und Arbeitslose gewährt werden.
Steigende Energiepreise – vergünstigte Tickets für den öffentlichen Nahverkehr
Angesichts der aktuellen Energiepreise plant die Ampelkoalition die Einführung eines Tickets zum Preis von neun Euro für den öffentlichen Personennahverkehr im gesamten Bundesgebiet. Es soll bis zu neunzig Tage gültig sein. Was wissen wir sonst noch über das 9-Euro-Ticket?
- Es soll nicht regional auf Verkehrsverbünde beschränkt sein.
- Es wird von jedermann erworben werden können, auch von denjenigen, die ein Abonnement (z. B. ein Standticket oder eine Monats-/Jahreskarte) gekauft haben; sie erhalten eine entsprechende Erstattung durch den Ticketanbieter.
- Es soll ab dem 1. Juni 2022 verfügbar sein.
Der öffentliche Nahverkehr wird in der Regel von den Kommunen betrieben, so dass die Bundesländer dafür Mittel erhalten sollen.
Energiepreisentwicklung – 100 € Einmalzahlung pro Kind in Form eines Zuschusses
Auch für Familien mit Kindern sind Hilfen im Zusammenhang mit dem Anstieg der Energiekosten vorgesehen. Sie erhalten einen zusätzlichen Bonus von 100 Euro pro Kind. Dieser einmalige Bonus soll mit dem Kindergeld kompensiert werden. Eine Kompensation mit Sozialleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung ist nicht vorgesehen. Trotz der Pläne für die aktuellen Energiepreise, das Entlastungspaketgesetz Ende Mai 2022 zu verabschieden, werden die Eltern wohl noch einige Monate auf die Auszahlung des Zuschusses warten müssen. Denn die Familienkassen benötigen mehrere Monate Vorlaufzeit, so dass das Kindergeld frühestens im September 2022 ausgezahlt werden kann.
Energiepreisprognose – 200 € für Empfänger von Sozialleistungen
Empfänger von Sozialleistungen oder Transferzahlungen erhalten eine einmalige Zahlung von 100 €. Weitere 100 € pro Person müssen im Rahmen des neuen Maßnahmenpakets für die steigenden Energiekosten hinzukommen. Es ist nicht bekannt, wann genau dieser Betrag gezahlt werden soll.
Entlastungspaket – schnelle und spürbare Entlastung für die Bürger
Der Koalitionsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 23. März 2022 auf das oben beschriebene Maßnahmenpaket zur Bewältigung der rasant steigenden Energiekosten geeinigt. Dabei handelt es sich um eine vorübergehende Senkung der Beträge. Da die Änderungen neu sind und man sich leicht in den Berechnungen verirren kann, empfehlen wir Ihnen, die nicht schwer zu bedienende deutsche Steuererklärungssoftware zu nutzen.
Entlastungspaket – schnelle und spürbare Entlastung für die Bürger
Der Koalitionsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 23. März 2022 auf das oben beschriebene Maßnahmenpaket zur Bewältigung der rasant steigenden Energiekosten geeinigt. Dabei handelt es sich um eine vorübergehende Senkung der Beträge. Da die Änderungen neu sind und man sich leicht in den Berechnungen verirren kann, empfehlen wir Ihnen, die nicht schwer zu bedienende deutsche Steuererklärungssoftware zu nutzen.